Asylverfahren von Geflüchteten aus Gaza
der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet seit über einem Jahr nicht über Asylanträge von Geflüchteten aus dem Gazastreifen. Es beruft sich dabei auf § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes (AsylG), wonach Asylentscheidungen bei Bestehen einer vorübergehend ungewissen Lage aufgeschoben werden können.
In der Zwischenzeit haben allerdings mehrere Verwaltungsgerichte (VG) entschieden, dass eine solche ungewisse Lage angesichts der „dramatischen Lage und der großflächigen Zerstörungen im Gaza-Streifen“ nicht mehr anzunehmen sei (so zum Beispiel VG Dresden, Urteil vom 16. April 2024, Aktenzeichen 11 K 357/24.A, siehe auch VG Sigmaringen, Urteil vom 7. März 2024, Aktenzeichen A 5 K 1560/22, VG Hamburg, Urteil vom 3. Juni 2024, Aktenzeichen 14 A 789/24).
Mehrere Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl hatten bereits im Frühjahr 2024 gefordert, dass das BAMF den Entscheidungsstopp beenden und Palästinenserinnen und Palästinensern aus Gaza den dringend benötigten Schutz zuerkennen müsse.
Es handele sich im Gazastreifen nicht um eine kurzfristige Krise, die sich nach einigen Wochen beruhigen wird (www.proasyl.de/news/voellig-unbegruendet-bundesamt-legt-asylverfahren-palaestinensischer-fluechtlinge-aus-gaza-auf-eis/).
Nach Einschätzung der UN-Entwicklungsagentur UNDP (United Nations Development Programme) von Mai 2024 ist der Gazastreifen durch die israelischen Angriffe so schwer zerstört worden wie keine Region seit Ende des zweiten Weltkriegs. 72 Prozent aller Wohngebäude im Gazastreifen seien ganz oder teilweise zerstört. Der Wiederaufbau könne Jahrzehnte dauern, die Kosten dafür könnten sich auf bis zu 40 Mrd. US-Dollar belaufen (www.rnd.de/politik/schlimmste-zerstoerung-in-gaza-seit-1945-un-agentur-erhebt-daten-ARCVL6JOPVN5BEROBKG3UJPUX4.html, ...
Zuletzt gab es Berichte über drohende oder bereits vollzogene Abschiebungen von Asylsuchenden aus Gaza nach Griechenland (www.jungewelt.de/artikel/494232.abschiebungen-besonderes-ausweisungsinteresse.html).
In Griechenland werden Geflüchtete nach ihrer Anerkennung häufig aus den Unterkünften geworfen und sich selbst überlassen – ohne Zugang zu Sozialleistungen oder anderweitige Unterstützung. Deshalb sehen sich viele von ihnen gezwungen, in andere EU-Staaten wie Deutschland weiter zu flüchten.
In Anbetracht der materiellen Not, mit der anerkannte Geflüchtete in Griechenland konfrontiert sind, untersagten deutsche Gerichte lange Zeit in weitgehender Übereinstimmung Abschiebungen in das Land.
Nach zwei Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von August 2024 wird allerdings zunehmend die Auffassung vertreten, dass alleinstehende, junge, erwerbsfähige Männer doch nach Griechenland abgeschoben dürften. Sie könnten sich dort notfalls mit irregulären Jobs über Wasser halten.
In der Folge hat auch das BAMF seine Praxis geändert und erlässt vermehrt Abschiebungsbescheide für Griechenland. Davon sind auch viele Menschen aus Gaza betroffen (vgl. ebd. sowie www.proasyl.de/news/bamf-baut-luftschloesser-um-rueckkehr-nach-griechenland-zu-forcieren/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Asylanträge von Geflüchteten aus Gaza bzw. den Palästinensischen Gebieten wurden seit 2024 registriert, und wie viele der Antragstellenden waren minderjährig (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus Gaza bzw. den Palästinensischen Gebieten sind derzeit beim BAMF anhängig (bitte zwischen minderjährigen und volljährigen Asylsuchenden differenzieren)?
Entscheidet das BAMF weiterhin nach § 24 Absatz 5 AsylG nicht über die Asylanträge von Asylsuchenden aus Gaza, und wenn ja, wie wird dies begründet?
Wie haben die Verwaltungsgerichte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 über Untätigkeitsklagen von Asylsuchenden aus Gaza bzw. aus den Palästinensischen Gebieten wegen nach § 24 Absatz 5 AsylG aufgeschobener Asylentscheidungen entschieden (bitte nach Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet und sonstigen Verfahrenserledigung aufschlüsseln; die sonstigen Verfahrenserledigung bitte genauer ausdifferenzieren)?
Wie viele solcher Untätigkeitsklagen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verwaltungsgerichten anhängig?
In wie vielen Fällen hat das BAMF bei Asylsuchenden aus Gaza 2024 und im bisherigen Jahr 2025 entschieden, dass ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (bitte nach Mitgliedstaaten und Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Asylsuchende aus Gaza wurden 2024 und im bisherigen Jahr 2025 gemäß der Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten überstellt (bitte nach Zielstaaten und nach Bundesländern aufschlüsseln), wie viele der überstellten Personen waren minderjährig?
Wie vielen Asylsuchenden aus Gaza bzw. aus den Palästinensischen Gebieten, die im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben, wurde in einem anderen Mitgliedstaat, insbesondere Griechenland, zuvor ein Schutzstatus zugesprochen (bitte nach Jahren und nach Quartalen aufschlüsseln)?
Wie viele Entscheidungen in den Verfahren von in Griechenland anerkannten Geflüchteten aus Gaza bzw. aus den Palästinensischen Gebieten gab es beim BAMF im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach Monaten aufschlüsseln und auch die Jahreszahlen nennen)?
Wie war der Ausgang dieser Verfahren im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte jeweils nach den vier üblichen Schutzstatus sowie Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, sonstigen Verfahrenserledigungen differenzieren und diese sonstigen Erledigungen bitte genauer ausdifferenzieren, vgl. Antwort zu Frage 8a auf Bundestagsdrucksache 20/14341, bitte zusätzlich nach Quartalen aufschlüsseln)?
Wie lange dauerten die Asylverfahren von in Griechenland anerkannten Geflüchteten aus Gaza bzw. aus den Palästinensischen Gebieten im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach Halbjahren aufschlüsseln)?
Wie viele Personen aus Gaza bzw. aus den Palästinensischen Gebieten wurden im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben (bitte nach Jahren und nach Monaten aufschlüsseln)?
a) Wurden diese Abschiebungen mit Linien- oder mit Charterflügen durchgeführt?
b) Aus welchen Bundesländern wurden die Betreffenden abgeschoben, und von welchen Flughäfen erfolgten die Abschiebungen?
c) Wie viele der Betroffenen waren minderjährig?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, ob von den Abschiebungen Personen betroffen waren, gegen die zuvor eine Ausweisungsentscheidung ergangen war oder die als „Gefährder“ geführt wurden, und wenn ja, in wie vielen Fällen?
An wie viele Asylsuchende mit Schutzstatus in Griechenland hat das BAMF bislang Schreiben verschickt, mit denen diese aufgefordert werden, sich für ein Unterstützungsprogramm in Griechenland zu registrieren (http://proasyl.de/news/bamf-baut-luftschloesser-um-rueckkehr-nach-griechenland-zu-forcieren/, fragdenstaat.de/dokumente/256051-antwort-presseanfrage-bamf-zu-helios/; bitte zwischen Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, sowie Personen, die ausreisepflichtig sind, differenzieren), wie viele Asylsuchende aus Gaza bzw. aus den Palästinensischen Gebieten mit Anerkennung in Griechenland haben ein solches Schreiben erhalten?
Aus welchem Grund wird das Schreiben auch an Personen verschickt, deren Asylverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist?
Aus welchem Grund wird das Schreiben teilweise in einem gelben Brief per Postzustellungsurkunde gegen Empfangsbestätigung verschickt, was nach Einschätzung der Fragestellenden an einen Abschiebebescheid erinnert und die Betroffenen stark verunsichern dürfte (http://proasyl.de/news/bamf-baut-luftschloesser-um-rueckkehr-nach-griechenland-zu-forcieren/) ?
Was erwidert die Bundesregierung auf die Kritik, dass aus dem Schreiben nicht deutlich hervorgehe, dass das Ausfüllen des Onlinefragebogens, wozu die Betroffenen mit dem Schreiben aufgefordert werden, nur optional und nicht verpflichtend sei (ebd.)?
Welche Zugangsvoraussetzungen müssen Schutzberechtigte aus Griechenland konkret erfüllen, um an dem neuen griechischen Integrationsprogramm HELIOS+ teilnehmen zu können, auf das in dem BAMF-Schreiben verwiesen wird?
Welche konkreten Leistungen können teilnahmeberechtigte Schutzberechtigte über das griechische Integrationsprogramms HELIOS+ für welchen Zeitraum erhalten?
Welche konkreten Leistungen können teilnahmeberechtigte Schutzberechtigte über das „Überbrückungsprogramm“ für welchen Zeitraum erhalten, auf das die Pressestelle des BAMF verweist (fragdenstaat.de/dokumente/256051-antwort-presseanfrage-bamf-zu-helios/)?
Wie viele Schutzberechtigte können in das „Überbrückungsprogramm“ in welchem Zeitraum aufgenommen werden?
Können nur in Deutschland aufhältige rückkehrbereite Schutzberechtigte in das „Überbrückungsprogramm“ aufgenommen werden, oder ist eine Teilnahme auch für rückkehrbereite Schutzberechtigte aus anderen Mitgliedstaaten möglich sowie für Personen, die in Griechenland anerkannt wurden und Griechenland nicht verlassen haben?
Wie viele Personen haben den Onlinefragebogen für das Unterstützungsprogramm (bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/310123822) ausgefüllt, und in wie vielen dieser Fälle wurde festgestellt, dass die Personen teilnahmeberechtigt an dem Unterstützungsprogramm sind (bitte in beiden Fällen die wichtigsten Staatsangehörigkeiten angeben)?
Wie viele Personen sind nach einer Zusage tatsächlich nach Griechenland ausgereist und nehmen aktuell an dem Unterstützungsprogramm teil (bitte nach freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen aufschlüsseln und auch die wichtigsten Staatsangehörigkeiten angeben)?