[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4486
17. Wahlperiode 18. 01. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Malczak, Katja Keul, Omid
Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4313 –
Maßnahmen zur Prävention und Behandlung von Posttraumatischen
Belastungsstörungen (PTBS) bei Angehörigen der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nicht nur die Bundeswehr und die Bundesregierung, sondern auch das
Parlament tragen eine besondere Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten
der Bundeswehr, die mit der Parlamentsmehrheit in Einsätze im Ausland
entsandt werden. Die Soldatinnen und Soldaten und ihre Angehörigen müssen sich
darauf verlassen können, dass sie mit körperlicher und seelischer Verwundung
und Versehrung als möglichen Folgen eines Einsatzes nicht allein dastehen.
Massive Gewalterfahrungen und das Leben in ständiger Bedrohung können
den Menschen auch an der Seele verwunden. Unter bestimmten Umständen
kann daraus eine tückische und langwierige psychische Erkrankung, eine
PTBS, folgen. Die Symptomatik wurde bereits verschiedentlich im
Zusammenhang mit den Weltkriegen, dem Vietnam-Krieg, aber auch dem Holocaust
thematisiert. PTBS wird seit 1980 im Diagnoseklassifikationssystem der
American Psychiatric Association und seit 1991 im entsprechenden System
der Weltgesundheitsorganisation geführt.
Obwohl deutsche Soldatinnen und Soldaten seit Anfang der 1990er-Jahre in
Einsätzen sind, wurde das Problem erst in den letzten drei Jahren offensiv und
öffentlich thematisiert. Die offiziell bekannten Fallzahlen steigen seit einigen
Jahren kontinuierlich an. Es ist zudem davon auszugehen, dass es eine große
Dunkelziffer unbekannter Fälle gibt.
Umfassende Aufklärungsarbeit und Präventionsmaßnahmen sind gefordert.
Angehörige der Bundeswehr, die an Auslandseinsätzen teilnehmen bzw.
teilgenommen haben, und ihre Familien sind auf Beratung sowie gegebenenfalls
Betreuung und Versorgung angewiesen.
Maßnahmen und Infrastruktur müssen kontinuierlich an den neuesten
Erkenntnisstand angepasst werden. Bei der anstehenden Strukturreform der
Bundeswehr muss dieses Thema angemessen berücksichtigt werden. Bisher
hat die Bundeswehr zögerlich reagiert und keine angemessene Hilfestellung
geboten. Inwiefern sich seit den öffentlichen Ankündigungen des
Bundesministers der Verteidigung eine Verbesserung eingestellt hat, gilt es
regelmäßig zu untersuchen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. Januar
2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4486 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche Ursachen hat nach Ansicht der Bundesregierung der stetige
Anstieg der Zahlen der an einer PTBS erkrankten Angehörigen der
Bundeswehr in und nach Auslandseinsätzen?
Der Anstieg der Anzahl von Soldatinnen und Soldaten, die mit einer
Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) im Zusammenhang mit
Auslandseinsätzen in den Bundeswehreinrichtungen untersucht und/oder behandelt
wurden, kam nicht unerwartet. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Es sind
vornehmlich die veränderte Sicherheitslage, die gestiegene Intensität der Einsätze
und die gewachsene Bereitschaft der Betroffenen, Hilfe zu suchen und sich
behandeln zu lassen.
2. Welchen Stellenwert hat PTBS derzeit in der vom Bundesministerium der
Verteidigung bzw. der Bundeswehr initiierten Forschung?
Der PTBS wird – nicht nur in der Forschung – ein hoher Stellenwert
beigemessen.
Seit Beginn der Auslandseinsätze beschäftigt sich die Bundeswehr intensiv mit
den einsatzbedingten psychischen Erkrankungen, einschließlich der PTBS.
Seitdem sind die Betreuungsmaßnahmen auf diesem Gebiet ständig ausgebaut
und verbessert worden.
Um das Management der einsatzbedingten psychischen Erkrankungen weiter
zu verbessern, wurde basierend auf dem Forschungskonzept „Psychische
Gesundheit“ zum 1. Mai 2009 der Fachbereich „Psychische Gesundheit“ in der
vorhandenen Infrastruktur des Instituts für den Medizinischen Arbeits- und
Umweltschutz der Bundeswehr in Berlin aufgestellt. Seine Aufgabe ist die
anwendungsorientierte Ressortforschung auf dem Gebiet militärspezifischer
psychischer Belastungsreaktionen bis hin zur PTBS. Im Rahmen der
Etablierung des Fachbereiches „Psychische Gesundheit“ hat sich gezeigt, dass eine
noch stärkere Verzahnung von Wissenschaft und Praxis notwendig ist. Daher
wurde zwischenzeitlich der Fachbereich „Psychische Gesundheit“
organisatorisch mit der Abteilung Psychiatrie des Bundeswehrkrankenhauses (BwKrhs)
Berlin zum Forschungs- und Behandlungszentrum für Psychotraumatologie
und PTBS am BwKrhs Berlin/„Psychotraumazentrum“ zusammengeführt.
Damit wird nicht eine Zentralisierung der Behandlung verfolgt, sondern die
enge Einbindung der Abteilung für Psychiatrie des BwKrhs Berlin mit dem
Ziel eines unmittelbaren Wissens- und Erfahrungstransfers zwischen
wissenschaftlicher Grundlagenarbeit und Forschung sowie medizinischer Versorgung.
a) Welche Forschungsprojekte zu PTBS werden derzeit im Auftrag der
Bundeswehr bzw. des Bundesverteidigungsministeriums durchgeführt,
wo sind diese angesiedelt, und auf welchen Zeitraum sind sie angelegt?
Im Rahmen der wehrmedizinischen Vertragsforschung wird derzeit in
Kooperation mit dem Psychotraumazentrum der Bundeswehr am BwKrhs Berlin
durch die Technische Universität Dresden die Studie „Prävalenz und Inzidenz
von traumatischen Ereignissen, Posttraumatischen Belastungsstörungen und
anderen psychischen Störungen bei Soldaten mit und ohne Auslandseinsatz“
durchgeführt. Diese Studie ist auf drei Jahre (bis Ende 2012) angelegt.
Im Auftrag des Fachreferates Wehrpsychologie (Bundesministerium der
Verteidigung – BMVg PSZ III 6) wurde die auf ein Jahr angelegte Studie „Interaktive
PsychoSozialeUnterstützung (PSU) – Trainingsplattform Teil II“ durchgeführt.
Der empirische Anteil der Studie ist beendet, die Abschlusspräsentation ist für
den 25. Januar 2011 vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4486b) Welche Forschungsprojekte befinden sich zudem in Planung?
Unter Federführung des Psychotraumazentrums werden derzeit folgende
Vorhaben, die in Kooperation mit universitären Einrichtungen durchgeführt
werden sollen, geplant:
– Forschungsprojekt zu den Auswirkungen einer stationären Traumatherapie
auf eine Reihe physiologischer Parameter, u. a. Herzfrequenzvariabilität,
epigenetische Marker, Stresshormone, Fettsäuren und Veränderungen in
psychologischen Testungen;
– Forschungsprojekt zu Veränderungen verschiedener physiologischer
Parameter im Verlauf eines Auslandseinsatzes;
– Forschungsprojekt zur Thematik Stigmatisierung psychisch traumatisierter
Soldaten im Truppenalltag;
– Forschungsprojekt zur standardisierten Erfassung der Diagnose einer
Anpassungsstörung;
– Forschungsprojekt zur Primärprävention psychischer Störungen.
Des Weiteren beginnt in Kürze am Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
eine Untersuchung zur Veränderung physiologischer Parameter bei PTBS-
Patienten.
Das Fachreferat Wehrpsychologie (BMVg PSZ III 6) plant mit der Universität
Freiburg und der Psychosomatischen Fachklinik Bad Pyrmont eine Studie zur
„Entwicklung von Maßnahmen zur Kompensation psychischer Belastungen“.
c) Welche Forschungsergebnisse konnten bisher gewonnen werden?
Vor der Einrichtung des Psychotraumazentrums wurden im Rahmen der
Vertragsforschung folgende Vorhaben zu psychotraumatologischen
Fragestellungen beauftragt:
Durch die Universität Kiel wurde eine Studie mit dem Titel „Untersuchung zu
objektiven neurophysiologischen und neuropsychologischen Indikatoren der
Dissoziation bei akuter und chronischer Belastungsstörung“ durchgeführt.
Dieses Projekt ist inzwischen abgeschlossen. Hierbei wurden geeignete
Verfahren zur diagnostischen Abklärung von akuten Belastungsreaktionen und zur
Vorhersage des PTBS-Risikos entwickelt, die nunmehr im Hinblick auf ihre
Eignung an einer größeren Stichprobe untersucht werden müssen.
Mit der Studie „Interaktive PSU-Trainingsplattform – Teil I“ konnte
nachgewiesen werden, dass durch spezielles einsatzbezogenes und dialogisches
Verhaltenstraining mit dem sogenannten Blended-Learning-Verfahren im Rahmen
der primären Prävention deutliche Erfolge bei der Psychoedukation und der
Belastungsregulation erzielt werden können.
Seit der Einrichtung des Psychotraumazentrums bestehen durch die damit
einhergehenden Möglichkeiten der Kooperation und intensiven Begleitung von
externen Forschungsvorhaben erstmals die Voraussetzungen,
bundeswehrspezifische Fragen zu psychischen Belastungen/ Erkrankungen auch im Rahmen der
Vertragsforschung systematisch zu bearbeiten. Aufgrund des
forschungsimmanenten Vorlaufs zur Planung und Durchführung von Vorhaben ist ein deutlicher
Erkenntnisgewinn im Rahmen der bundeswehrfinanzierten Forschung in
diesem Bereich erst zukünftig zu erwarten. Die in der Antwort zu Frage 2a
genannte Studie der Technischen Universität Dresden wird voraussichtlich im
März 2011 erste Ergebnisse zu Fragen der „Dunkelziffer“ erbringen.
Drucksache 17/4486 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für Forschung zu
PTBS insgesamt zur Verfügung?
Im Jahr 2010 wurden für Projekte der wehrmedizinischen Vertragsforschung
zum Thema PTBS insgesamt 684 000 Euro verausgabt. Die Projekte der
Forschung zu PTBS werden hierbei aus dem Titel „Wehrmedizinische Forschung“
finanziert, ohne dass eine spezielle Zuordnung der Mittel für die Forschung
zu PTBS vorgenommen wird. Im Jahr 2011 stehen in diesem Titel insgesamt
4,5 Mio. Euro zur Verfügung, die bedarfsgerecht auch für Forschungsvorhaben
zu PTBS verwendet werden.
3. Wie ist die Forschungsarbeit am Forschungs- und Behandlungszentrum
für Psychotraumatologie und Posttraumatische Belastungsstörungen am
Bundeswehrkrankenhaus Berlin (Traumazentrum) derzeit strukturiert?
Das Psychotraumazentrum am BwKrhs Berlin ist seit 1. Mai 2010 wie folgt
gegliedert:
Die Dienstpostenausstattung umfasst 45 Dienstposten (27 militärische/18 zivile),
hiervon sind elf Dienstposten Sanitätsstabsoffzier Arzt (zehn Fächarzte
Psychiatrie und Psychotherapie, ein Assistenzarzt) sowie fünf Dienstposten
Psychologe (ein militärischer und vier zivile) festgelegt.
a) Welche Schwerpunkte hat die Forschung im Traumazentrum?
Der Auftrag des Psychotraumazentrums ist neben der ambulanten,
tagesklinischen, vollstationären und konsiliarischen Diagnostik, Behandlung und
Begutachtung die Bereitstellung von Expertenwissen für wissenschaftsfundierte
Beratung sowie die anwendungsorientierte Ressortforschung auf dem Gebiet
militärspezifischer psychischer Belastungsreaktionen bis hin zur PTBS. Hierzu
hat sich bereits ein umfassendes Kooperationsnetz gebildet, das sowohl psycho-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4486soziale Kompetenzträger innerhalb der Bundeswehr (Psychologischer Dienst,
Sozialdienst, Militärseelsorge) als auch Forschungsträger mehrerer universitärer
Einrichtungen des zivilen Bereiches umfasst. Die Schwerpunkte der
wissenschaftlichen Arbeit ergeben sich aus den nachfolgenden Darstellungen der
Forschungsprojekte. Dabei liegen die Schwerpunkte in den Bereichen der
Prävention und anwendungsorientierten Forschung.
b) Welche konkreten Forschungsprojekte finden dort bereits statt bzw.
befinden sich in Planung?
In Kooperation mit der Technischen Universität Dresden wird eine
Untersuchung zu der symptomatischen Ausgestaltung posttraumatischer
Belastungsstörungen in Abhängigkeit der traumatisierenden Ereignisse durchgeführt.
In Kooperation mit der Klinik für Psychiatrie der Charité Berlin erfolgt derzeit
die Auswertung der von der Bundeswehr angebotenen Präventivkuren im
Hinblick auf ihre Wirksamkeit im Vergleich zu einer Kontrollgruppe
einsatzbelasteter Soldatinnen und Soldaten ohne Präventivkur.
Ein weiteres Projekt umfasst die Auswertung von vorzeitigen Beendigungen
des Einsatzes (Repatriierungen) aufgrund psychischer Erkrankungen im
Auslandseinsatz. Ergänzend wird derzeit die Statistik der ambulanten und
stationären Versorgung einsatzbedingter psychischer Erkrankungen ausgewertet,
um die in den psychiatrischen Abteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser
auftretenden traumabezogenen Erkrankungen besser differenzieren und
zusätzliche Fragestellungen, wie z. B. Latenzzeiten zwischen Traumatisierung und
erstmaligem Hilfesuchverhalten bestimmen zu können.
Außerdem erfolgt die Erhebung physiologischer Stressparameter bei
Soldatinnen und Soldaten vor und nach definierter psychophysischer Belastung.
Im Arbeitsgebiet der Angehörigenbetreuung werden die Betreuungs- und
Beratungsbedürfnisse von Angehörigen untersucht.
Im Bereich der Präventionsforschung wurde in Kooperation mit der
Sportschule der Bundeswehr sowie der Charité Berlin im November 2010 erstmals
ein intensiviertes Einsatznachbereitungsseminar für hochbelastete
Soldatengruppen initiiert, in dem das klassische Einsatznachbereitungskonzept durch
sportlich und psychisch präventive Ansätze im Rahmen eines einwöchigen
Programms ergänzt wurde.
Ein Pilotprojekt zur „Delphintherapie“ bei traumatisierten Soldatinnen und
Soldaten, das zu einer wissenschaftlichen Erstbeschreibung in diesem
Indikationsbereich führen soll, ist geplant.
Des Weiteren wurde eine supportive Gruppentherapie für stationär behandelte
Soldatinnen und Soldaten mit PTBS entwickelt, die derzeit evaluiert wird.
Gerade abgeschlossen ist ein Projekt zu den Risikofaktoren für suizidales
Verhalten von Soldatinnen und Soldaten.
Ein weiteres Projekt widmet sich der Wirksamkeit stationärer
Suchtinterventionen bei alkoholkranken Soldatinnen und Soldaten und der Identifikation von
Risikofaktoren für suchtbezogenes Verhalten.
Die bisherigen Forschungsergebnisse sind im Jahrbuch 2009/2010 des
Psychotraumazentrums zusammengefasst. Dieses kann unter der E-Mail-Adresse
Peter1Zimmermann@bundeswehr.org als pdf-Datei angefordert werden und
liegt dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vor.
Drucksache 17/4486 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung dem
Traumazentrum für Forschung zur Verfügung?
Ein gesonderter Haushalt für das Psychotraumazentrum existiert nicht. Die
Mittel für die dort durchgeführten Forschungsvorhaben werden aus den dem
BwKrhs Berlin zugewiesenen Haushaltsmitteln gedeckt. Die Ausgaben für das
für die Forschung notwendige Personal, Material und die Infrastruktur werden
aus verschiedenen Titeln des Verteidigungshaushalts bestritten.
4. Wie bewertet die Bundesregierung das Problem der nicht erkannten PTBS-
Fälle?
Die frühzeitige Identifizierung PTBS-Betroffener ist Führungsaufgabe der
Vorgesetzten. Ihnen stehen Angehörige des Sanitätsdienstes der Bundeswehr
(Truppenärztinnen/-ärzte) sowie des Psychologischen Dienstes
(Truppenpsychologinnen/-psychologen) beratend zur Verfügung. Eine wichtige Rolle
spielen zudem die Rückkehreruntersuchungen sowie die
Einsatznachbereitungsseminare. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen die Zahl nicht erkannter
PTBS-Fälle auf ein Minimum zu senken.
a) Wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl der nicht erkannten
PTBS-Erkrankungen (Dunkelziffer)?
Zur Ermittlung der von PTBS betroffenen Soldatinnen und Soldaten, die sich
nicht zur medizinischen und/oder psychologischen Versorgung melden
(„Dunkelziffer“), hat der Deutsche Bundestag weitere Aufklärung gefordert. Die Studie
mit dem Titel „Prävalenz und Inzidenz von traumatischen Ereignissen,
Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) und anderen psychischen Störungen
bei Soldaten mit und ohne Auslandseinsatz“ wurde im Herbst 2009 beauftragt.
Diese Studie lässt eine verlässliche Abschätzung der Größenordnung
einsatzbedingter psychischer Erkrankungen und deren Facetten erwarten. Erste
Ergebnisse werden im März 2011 erwartet.
b) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung bereits, um die Zahl
der nicht erkannten PTBS-Erkrankungen zu verringern?
Eine wesentliche Maßnahme zur Reduktion nicht erkannter PTBS-Erkrankungen
besteht in der Bereitstellung niederschwelliger Kontaktangebote. Hierzu gehören
die Einrichtung psychosozialer Netzwerke auf Standortebene sowie
niederschwellige Kontaktforen, wie z. B. die Internetpräsentation (
www.ptbs-hilfe.de)
und die kostenlose anonyme Telefonhotline. Das Psychotraumazentrum
unterstützt zudem die Arbeit entsprechender Hilfsorganisationen, da auch diese
wichtige erste Ansprechstellen für Betroffene bzw. Angehörige sein können.
Eine weitere wichtige Maßnahme besteht in einer intensiven Aufklärungsarbeit,
die durch das Fachpersonal der Psychosozialen Dienste der Bundeswehr in der
Truppe geleistet wird. Gerade in den letzten Jahren wurden umfangreiche Aus-
und Weiterbildungsmaßnahmen in der Truppe, aber auch innerhalb des
Sanitätsdienstes durchgeführt. So wird jeder Truppenarzt der Bundeswehr in einem
eintägigen Seminar schon vor Beginn seiner allgemeinärztlichen Tätigkeit über
das Thema PTBS informiert. Zusätzlich werden einwöchige
Seminarveranstaltungen durchgeführt, die Fortgeschrittenen weitergehende Informationen
vermitteln. Damit werden Helfer der psychosozialen Netzwerke befähigt,
Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich wird in Kürze eine Monographie
des Psychotraumazentrums herausgegeben, die die Handlungssicherheit im
Umgang mit PTBS-Erkrankten weiter optimieren wird. Diese ergänzt
umfangreich vorhandene Aufklärungsmaterialien, die zum Teil von der Autorenschaft
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4486des Zentrums für Innere Führung herausgegeben wurden (z. B. die
Informationsbroschüren „Umgang mit Stress vor/während/nach dem Einsatz).
Hinzuweisen ist auch auf den Lehrfilm des Sanitätsamtes der Bundeswehr mit dem
Titel „Wenn die Seele schreit“.
c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung einzuführen, um die
Zahl der nicht erkannten PTBS-Erkrankungen zu verringern?
Um die Zahl nicht erkannter PTBS-Erkrankungen weiter zu verringern, werden
die derzeitigen Maßnahmen fortgeführt und intensiviert. Schwerpunkte sind
dabei die weitere Sensibilisierung der Vorgesetzten, der Abbau von
Hemmschwellen sowie die Entstigmatisierung der Betroffenen. Die Ergebnisse der
„Dunkelzifferstudie“ finden Berücksichtigung.
d) Inwiefern bezieht die Bundesregierung Erkenntnisse aus den
Partnerstaaten in ihre Maßnahmen zur Verringerung der Dunkelziffer ein?
Die US-amerikanischen Streitkräfte haben in den vergangenen Jahren einen
besonderen Schwerpunkt auf die psychische Prävention vor Beginn von Einsätzen
gelegt. Dabei entstand u. a. das „Resilience-Training-Konzept“. Kernidee ist die
Vermittlung verschiedener auf die Psyche der Soldaten wirkende
Ausbildungsbestandteile in einer Mischung aus Psychoedukation und
Entspannungstrainingsmethoden. Es beinhaltet auch die Ermutigung, rechtzeitig
psychotherapeutische Hilfe zu suchen bzw. klärt über die Hilfsmöglichkeiten auf. Die
Bundeswehr erprobt derzeit ähnliche Konzepte. Hier kooperieren der Psychologische
Dienst und das Psychotraumazentrum der Bundeswehr. Ergebnisse dazu sind
Ende dieses Jahres zu erwarten.
5. Wie viele Psychologinnen und Psychologen begleiten die jeweiligen
Einsätze der Bundeswehr vor Ort (bitte aufgeschlüsselt nach Einsatz)?
Die Einsätze der Bundeswehr (Kosovo Force – KFOR/International Security
Assistance Force – ISAF) werden durch Truppenpsychologinnen und
Truppenpsychologen begleitet, die ihren Dienst auf fest eingerichteten Dienstposten
wahrnehmen. Alle Dienstposten sind zurzeit besetzt.
KFOR
Ein Dienstposten am Standort Prizren.
ISAF
Drei Dienstposten, davon zwei Dienstposten am Standort Mazar-e-Sharif, ein
Dienstposten am Standort Kunduz.
European Union Force – EUFOR
Kein Dienstposten eingerichtet; eine ggf. erforderliche psychologische
Betreuung bzw. Krisenintervention erfolgt bei Bedarf durch Verlegung von Kräften
aus Deutschland in das Einsatzgebiet.
Operation Active Endeavour – OAE/United Nations Interim Force in Lebanon –
UNIFIL/ATALANTA
Es erfolgt eine temporäre Begleitung bzw. Krisenintervention durch jeweils
eine Truppenpsychologin/einen Truppenpsychologen der Marine. Bei
zusätzlichem Bedarf werden die Kriseninterventionsteams des
Schifffahrtmedizinischen Instituts der Marine eingesetzt.
Drucksache 17/4486 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUN-Beobachter-Missionen
Lageabhängig erfolgt die psychologische Betreuung vor Ort bzw. die ggf.
erforderliche psychologische Krisenintervention durch die zuständige
Truppenpsychologin/den zuständigen Truppenpsychologen des Dezernats „Beobachter-
Missionen“ des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr.
a) Wie lange nimmt eine Psychologin bzw. ein Psychologe
durchschnittlich an einem Auslandseinsatz teil (bitte aufgeschlüsselt nach Einsatz)?
Grundsätzlich erfolgt der Einsatz für vier Monate; eine Aufteilung dieses
Zeitraums ist möglich (Splitting). Kürzere Stehzeiten im Einsatz ergeben sich nur
in Ausnahmefällen (z. B. gesundheitlich bedingter Ausfall, Vakanzen aufgrund
dringender dienstlicher oder persönlicher Angelegenheiten in der Heimat,
zeitliche Verzögerungen bei der Einsatzvorbereitung, die jeweils durch flexiblen
Personaleinsatz aufgefangen werden).
Eine Auswertung der Einsatzbegleitung in den Jahren 2009 und 2010 für die
jeweiligen Kontingente ergibt für
KFOR: vier Einsätze für ca. vier Monate, vier Einsätze für ca. zwei Monate;
ISAF: sieben Einsätze für ca. vier Monate, fünf Einsätze für ca. zwei Monate.
b) Für wie viele Soldatinnen und Soldaten im Einsatz ist eine Psychologin
bzw. ein Psychologe im Einsatz zuständig (bitte aufgeschlüsselt nach
Einsatz)?
KFOR: Die Truppenpsychologin bzw. der Truppenpsychologe ist für derzeit
ca. 1 330 Soldatinnen und Soldaten zuständig.
ISAF: Drei Truppenpsychologinnen bzw. -psychologen sind für derzeit
ca. 4 575 Soldatinnen und Soldaten zuständig.
c) Wie viele Psychologinnen und Psychologen stehen für die Begleitung
von Auslandseinsätzen zur Verfügung?
Die Bundeswehr verfügt in allen Teilstreitkräften und militärischen
Organisationsbereichen über hauptamtliche Truppenpsychologinnen und
Truppenpsychologen, die in Brigaden, Geschwadern, Flottillen, Regimentern, Divisionen,
Führungskommandos oder Ausbildungseinrichtungen der Streitkräfte ihren
Dienst versehen. Für die Begleitung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr
stehen damit 45 Truppenpsychologinnen und Truppenpsychologen zur
Verfügung. Darüber hinaus sind auch die in anderen Bereichen der Bundeswehr
eingesetzten Wehrpsychologinnen und Wehrpsychologen (Anzahl 13) für die
Verwendung in Auslandseinsätzen in Zweitfunktion ausgebildet und vorgesehen.
d) Wie oft und wie lange gehen diese Psychologinnen und Psychologen
im Zeitraum von zwei Jahren durchschnittlich in den Auslandseinsatz?
Die hauptamtlichen Truppenpsychologinnen und Truppenpsychologen begleiten
grundsätzlich alle zwei Jahre für jeweils vier Monate einen Auslandseinsatz.
Für die weiteren Wehrpsychologinnen und Wehrpsychologen der Bundeswehr
wird die Zwei-Jahres-Regel nicht unterschritten. In den Jahren 2009 und 2010
absolvierten 17 nebenamtliche Truppenpsychologinnen und
Truppenpsychologen einen Auslandseinsatz, davon fünf mit einer Dauer von vier Monaten und
zwölf mit einer Dauer von zwei Monaten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/44866. Wie sieht die Personalsituation im Bereich Notfallpsychologie
insbesondere im Hinblick auf die Kriseninterventionsteams (KIT) aus?
Die Personalsituation im Bereich Notfallpsychologie ist derzeit ausreichend.
Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Unterpunkten.
a) Wie lange dauert eine Zusatzausbildung in Notfallpsychologie?
Die Fortbildung in Notfallpsychologie erfolgt in der Bundeswehr in
Abstimmung mit dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
(BDP). Das Curriculum zur Fortbildung umfasst 136 Unterrichtseinheiten. In
der Bundeswehr erfolgt die Umsetzung der Fortbildungsordnung
„Notfallpsychologie“ des BDP innerhalb der Ausbildung zur Truppenpsychologin/zum
Truppenpsychologen, die alle Psychologinnen und Psychologen der
Bundeswehr durchlaufen. Diese truppenpsychologische Zusatzausbildung umfasst
insgesamt sechs Einzellehrgänge mit 288 Unterrichtseinheiten. Die erforderliche
praktische Ausbildung erfolgt bei hauptamtlichen Truppenpsychologinnen und
Truppenpsychologen am Arbeitsplatz mit Unterstützung durch zugeordnete
Mentorinnen/Mentoren und bei nebenamtlichen Truppenpsychologinnen und
Truppenpsychologen durch Hospitationen und selbständige
Aufgabenwahrnehmung. Um alle Lehrgänge zu absolvieren, ist mindestens ein Jahr
erforderlich.
b) Wie viele Psychologinnen und Psychologen der Bundeswehr haben
eine Zusatzausbildung in Notfallpsychologie absolviert?
Zurzeit sind 58 Wehrpsychologinnen und Wehrpsychologen
notfallpsychologisch qualifiziert und nach der Fortbildungsordnung „Notfallpsychologie“
zertifiziert.
c) Wie viele Ärztinnen und Ärzte der Bundeswehr haben eine
Zusatzausbildung in Notfallpsychologie absolviert?
Die Zusatzausbildung „Notfallpsychologie“ wird nur für Psychologinnen und
Psychologen angeboten und ist nicht Bestandteil ärztlicher Fort- und
Ausbildung.
d) Wie viele Psychologinnen und Psychologen und Ärztinnen und Ärzte
der Bundeswehr erhalten derzeit eine Zusatzausbildung in
Notfallpsychologie?
Grundsätzlich durchlaufen alle Psychologinnen und Psychologen der
Bundeswehr die interne truppenpsychologische Zusatzausbildung, die eine
notfallpsychologische Qualifizierung und Zertifizierung beinhaltet bzw. sind für diese
Ausbildung vorgesehen. Dies entspricht dem zivilen Standard.
e) Wie groß ist das Budget, das für die Ausbildung in Notfallpsychologie
zur Verfügung steht?
Es handelt sich um eine „In-House-Ausbildung“, die mit bundeswehreigenen
Ausbilderinnen/Ausbildern für die Wehrpsychologinnen und Wehrpsychologen
durchgeführt wird. Eine gesonderte Zuweisung von Haushaltsmitteln erfolgt
nicht.
Drucksache 17/4486 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodef) Wie viele Psychologinnen und Psychologen bzw. Ärztinnen und Ärzte
mit einer Ausbildung in Notfallpsychologie werden nach Einschätzung
der Bundesregierung benötigt?
Die truppenpsychologische Zusatzausbildung erfasst grundsätzlich alle
Psychologinnen und Psychologen der Bundeswehr. Damit stehen
Notfallpsychologinnen und Notfallpsychologen insgesamt – auch für Großschadensereignisse –
in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
g) Wie viele Kriseninterventionsteams begleiten jeweils die Einsätze der
Bundeswehr?
Kriseninterventionsteams werden bei Bedarf (d. h. nach Eintritt von kritischen
Ereignissen) ereignisabhängig zusammengestellt, verlegt und eingesetzt. Sie
setzen sich aus Notfallpsychologinnen/Notfallpsychologen und
Unterstützungspersonal (Peers) zusammen. Im Einsatz bilden die Zellen Truppenpsychologie
an den Standorten selbst die Kriseninterventionsteams. Dazu stehen ihnen im
jeweiligen Kontingent im Durchschnitt 30 speziell ausgebildete Soldatinnen
und Soldaten als Unterstützungspersonal zur Verfügung.
h) Für wie viele Soldatinnen und Soldaten ist ein Kriseninterventionsteam
zuständig?
Krisenintervention findet nach definierten kritischen Ereignissen statt.
Kriseninterventionsteams werden demzufolge temporär gebildet. Ihr Einsatz erfolgt
dabei lageabhängig und nach einer entsprechenden fachlich-psychologischen
Bewertung. Die Lageentwicklung im Einsatzgebiet Afghanistan erfordert aus
fachlicher Sicht den verstärkten Einsatz von Maßnahmen des kontinuierlichen
Belastungsmanagements, die von den Truppenpsychologinnen und
Truppenpsychologen im Einsatz im Zusammenwirken mit den Sanitätseinrichtungen
und der Militärseelsorge durchgeführt werden. Bei darüber hinaus
erforderlichen Einsätzen zur Krisenintervention im Inland sowie im Ausland werden
Kriseninterventionsteams lageabhängig (Art des Ereignisses, Anzahl
Betroffener) zusammengestellt und eingesetzt.
i) Deckt die Zahl der in Notfallpsychologie Ausgebildeten den aktuellen
bzw. erwarteten Bedarf?
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Bedarf der Bundeswehr – im
Einsatz und im Inland – in der derzeitigen Struktur gedeckt ist.
Falls nein:
j) Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass dieser
Bedarf gedeckt wird, und welche Mittel stellt sie hierfür zur
Verfügung?
Entfällt.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige psychologische und
psychotherapeutische Betreuung des Bundeswehrpersonals mit Blick auf
an PTBS und anderen psychologischen Störungen Erkrankte?
Die psychotherapeutische und psychologische Betreuung PTBS-Erkrankter
erfolgt grundsätzlich an den Bundeswehrkrankenhäusern und
Fachsanitätszentren. Zivile Gesundheitseinrichtungen werden unter fachlichen
Gesichtspunkten und dem Aspekt einer möglichst heimatnahen Versorgung in den
Behandlungsprozess einbezogen. Derzeit stehen für Soldatinnen und Soldaten
– unter Einbeziehung von zivilen Gesundheitseinrichtungen – qualifizierte
Therapieplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4486a) Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, verstärkt auf
ziviles Personal aus dem Bereich der Psychologie und Psychotherapie
zurückzugreifen, um einen adäquaten Behandlungs- und
Betreuungsschlüssel zu gewährleisten?
Bereits jetzt wird bei Bedarf auf zivile Psychologen/Psychotherapeuten
zurückgegriffen, die in die Mit- bzw. Weiterbehandlung PTBS-Betroffener
eingebunden werden. Der Bedarf wird im Wesentlichen durch die bundeswehreigenen
Ressourcen und die Notwendigkeit einer möglichst heimatnahen Versorgung
der Betroffenen bestimmt.
b) Inwieweit bewertet die Bundesregierung die bestehenden
Einstellungsmöglichkeiten für zivile Psychologinnen und Psychologen und
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Dienst der Bundeswehr
als in jeder Hinsicht ausreichend?
Für Psychologinnen und Psychologen stellt die Bundeswehr einen attraktiven
Arbeitgeber dar. So können alle für Psychologinnen und Psychologen
vorgesehene Dienstposten innerhalb relativ kurzer Zeit besetzt werden. Dies gilt
auch für den klinischen Bereich, der für die psychotherapeutische Behandlung
psychisch Erkrankter zuständig ist.
Ärztliche Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten stehen der Bundeswehr
wie auch dem zivilen Gesundheitssystem derzeit und mittelfristig nicht in
ausreichender Anzahl zur Verfügung.
8. Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden bisher aus Einsätzen
repatriiert und aus welchen Gründen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und
Einsatz)?
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 461 Repatriierungen aus Einsatzgebieten durch
die Verwundetenleitstelle des Sanitätsführungskommando registriert, davon 92
aufgrund Diagnosen aus dem psychiatrischen Formenkreis (u. a.
Anpassungsstörungen, akute Belastungsstörungen, Verdacht auf PTBS). Im Jahr 2010
belief sich die Anzahl der registrierten Repatriierungen des
Sanitätsführungskommandos auf 476, eine abschließende Auswertung nach Diagnosen wird
voraussichtlich Mitte Januar 2011 vorliegen.
Die nachfolgende Übersicht gibt die Zahlen der Jahre 2009 und 2010 nach
Einsatzgebieten aufgeschlüsselt wieder:
2009:
ATALANTA 30
EUFOR 6
ISAF 206
KFOR 100
OEF 10
UNIFIL 22
Andere (z. B. internat. Übungen) 87
Gesamt: 461
Drucksache 17/4486 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie viele Anträge auf so genannte Recreation-Maßnahmen während eines
Einsatzes wurden in den letzten Jahren gestellt, und wie viele von ihnen
wurde bewilligt/abgelehnt/sind noch in Bearbeitung (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahr und Einsatz)?
Eine in der Anfrage erbetene detaillierte Statistik der Anträge liegt nicht vor.
Ersatzweise wird die Anzahl der bisher durchgeführten Recreationmaßnahmen
dargestellt.
2010
zwei Maßnahmen ISAF
2009
keine Maßnahme ISAF
2008
eine Maßnahme ISAF
2007
sechs Maßnahmen ISAF
2005
vier Maßnahmen ISAF
zwei Maßnahmen KFOR
2006
eine Maßnahme EUSEC RD CONGO
2003
zwei Maßnahmen SFOR/KFOR
2002
zehn Maßnahmen SFOR/KFOR
2001
vier Maßnahmen SFOR/KFOR
2010:
ATALANTA 19
EUFOR 1
ISAF 262
KFOR 78
OEF 7
UNIFIL 17
Andere (z. B. internat. Übungen) 92
Gesamt 476
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/448610. Wie oft wurde bisher eine so genannte Präventivkur als Vorbeugung
möglicher psychischer Spätfolgen eines Auslandseinsatzes beantragt?
Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt/abgelehnt/sind noch in
Bearbeitung (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Einsatz)?
Die nachfolgende Tabelle gibt die Zahlen aller genehmigten Präventivkuren der letzten Jahre wieder:
Nachfolgende Übersicht gibt die vorläufigen Zahlen des Jahres 2010 (beantragt/genehmigt/abgelehnt/
umgewandelt/zurückgezogen/in Bearbeitung) und nach Einsatzgebieten aufgeschlüsselt wieder:
2010
11. Wie oft wurde bisher die Entpflichtung von der Teilnahme an
Einsatznachbereitungsseminaren beantragt/bewilligt/abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahr und Einsatz)?
Gemäß Weisung BMVg Fü S I 3 „Einsatznachbereitung im Zusammenhang
mit Einsätzen der Bundeswehr“ vom 8. September 2008 sind alle Angehörige
der Bundeswehr, die aus einem Auslandseinsatz zurückkehren, verpflichtet,
an den Einsatznachbereitungsseminaren teilzunehmen. Sollten zwingende
dienstliche oder private Gründe einer Teilnahme an einem bestimmten
Einsatznachbereitungsseminar entgegenstehen, entscheidet der zuständige Disziplinar-
Präventivkuren 1999–2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Anzahl 89 109 100 197 366 653 1 424 3 051
Beantragt 3 374
Genehmigt 3 051
Abgelehnt 7
In eine stationäre Psychotherapie umgewandelte Kuren 6
Zurückgezogene/aufgehobene Anträge 191
Noch in Bearbeitung befindliche Anträge 119
Genehmigt Noch nicht entschieden
ATALANTA 24 4
EUFOR 15 1
ISAF 2 665 102
KFOR 288 11
OEF 9 –
SFOR 1 –
SUDAN 9 –
UNAMID 3 –
UNIFIL 19 –
UNMIS 17 1
UNOMIG 1 –
Drucksache 17/4486 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevorgesetzte. Es wird keine Statistik darüber geführt, ob und falls ja, wie viele
Angehörige der Bundeswehr von der Verpflichtung,
Einsatznachbereitungsseminare zu besuchen, entbunden wurden.
12. Wie werden medizinische und psychologische Fachkräfte darauf
vorbereitet, während des Einsatzes oder im Zuge der Einsatznachbereitung
eine PTBS bzw. das erhöhte Risiko zur Entwicklung einer PTBS zu
erkennen?
Neben der tätigkeitsspezifischen Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und
psychologischen Personals werden zum Thema „Psychotraumatologie“ weitere
Lehrgänge durchgeführt und dem Fachpersonal so psychotraumtologische
Zusatzausbildung ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte gehen auch auf
Möglichkeiten des Erkennens einer PTBS und auf Risikoaspekte der Erkrankung ein.
a) Erhält das medizinische Personal, das die Rückkehreruntersuchungen
durchführt, eine spezielle Schulung hinsichtlich PTBS?
Das Thema „Psychotraumatologie“ ist integraler Bestandteil der
Postuniversitären modularen Ausbildung von Sanitätsoffizieren der Bundeswehr (PumA).
Zirka 120 Sanitätsoffiziere durchlaufen pro Jahr die Lehrgänge
„Grundlagenausbildung Sanitätsoffiziere“ (PumA Modul A1) und „Fachausbildung
truppenärztliche Tätigkeit Sanitätsstabsoffiziere Arzt“ (PumA Modul C 2.1) vor
Aufnahme der truppenärztlichen Tätigkeit. Damit ist sichergestellt, dass alle
Sanitätsoffiziere hinreichend Wissen auf dem Gebiet der
„Psychotraumatologie“ erhalten.
b) Wie ist sichergestellt, dass jede Rückkehrerin und jeder Rückkehrer
wenigstens einmal von medizinischen oder psychologischen
Fachkräften begutachtet wird, die im Erkennen einer PTBS oder eines
erhöhten Risikos für die Entwicklung einer PTBS geschult sind?
Alle Soldatinnen und Soldaten werden nach Rückkehr aus dem Auslandseinsatz
einer Rückkehreruntersuchung sowie einer Befragung durch ärztliches Personal
unterzogen. Dabei ist u. a. ein wissenschaftlich evaluierter Fragebogen „Skala
zur Erfassung von Reaktionen nach Belastungen (PTSS-10)“ auszufüllen. Die
Auswertung des Fragebogens ergibt ggf. Hinweise auf erhöhte Stressreagibilität
bis hin zum Verdacht auf PTBS. Je nach Ausprägung der Symptomatik hat der
Truppenarzt die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen, bis hin zur
fachärztlichen Abklärung, zu veranlassen.
c) Wo sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um das
systematische Erkennen einer PTBS oder eines erhöhten Risikos für die
Entwicklung einer PTBS im Zuge der Einsatznachbereitung zu
verbessern?
d) Welche Maßnahmen zur Verbesserung finden statt, und welche
Maßnahmen sind geplant?
Auf Grund größer werdender Komplexität und höherer Intensität der Einsätze
und den daraus resultierenden wachsenden Anforderungen ist eine Zunahme
sowohl von psychischen Erkrankungen bis hin zur PTBS bei Soldatinnen und
Soldaten zu erwarten.
Im Hinblick auf eine fachgerechte Prävention, Diagnostik, Behandlung und
Betreuung werden aufgrund dessen die Maßnahmen kontinuierlich
bedarfsgerecht angepasst.
Hinsichtlich des Erkennens einer PTBS sowie eines erhöhten
Erkrankungsrisikos im Zuge der Einsatznachbereitung steht die Ausbildung der medizi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4486nischen und psychologischen Fachkräfte im Vordergrund. Diese wird auch
weiterhin entsprechend intensiviert und fachspezifisch verbessert.
Die Einsatznachbereitungsseminare werden daher auch hinsichtlich der
Früherkennung des Risikos psychischer Erkrankungen weiter entwickelt. Dabei
wird u. a. der Ansatz verfolgt, Maßnahmen zielgruppenorientiert, zeitpunkt-
und prozessbezogen anzuwenden bzw. durchzuführen.
e) Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für
Verbesserungsmaßnahmen zur Verfügung?
Die Maßnahmen der Ausbildung erfordern keine gesondert ausgewiesenen
Mittel. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Einsatznachbereitungsseminare
ist derzeit noch keine abschließende Kostenschätzung möglich.
13. Wie wird sichergestellt, dass auch PTBS-Fälle, bei denen die Erkrankung
erst Monate oder sogar Jahre nach einem Einsatz auftritt, erfasst werden?
Wie wird dies bei Reservistinnen und Reservisten sowie zivilen
Mitarbeitern der Wehrverwaltung sichergestellt?
Das Erkennen und Vermeiden psychischer Belastungsreaktionen, insbesondere
im Zusammenhang mit einer besonderen Auslandsverwendung, ist eine
ständige Aufgabe und besondere Herausforderung für alle militärischen und zivilen
Vorgesetzten. Sie werden durch das jeweils auf Standortebene implementierte
Psychosoziale Netzwerk unterstützt. Das Netzwerk fasst die verschiedenen
dienstlichen psychologischen, medizinischen, seelsorgerlichen und sozialen
Fachkompetenzen vor Ort zusammen und berücksichtigt dabei die lokalen
Bedingungen, Einflüsse und Bedürfnisse eines jeden Einzelfalls. Dies erfolgt
im Zusammenspiel mit den bundesweit eingerichteten zuständigen Stellen der
Familienbetreuungsorganisation im Rahmen der ihnen obliegenden
Drehscheibenfunktion zu den fachkompetenten Ansprechpartnern im „Netzwerk der
Hilfe“.
Zudem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes der
Bundeswehr Kontakte auch zu externen Beratungsstellen und Einrichtungen,
so dass eine weitergehende Betreuung nach Dienstzeitende oder für den Fall,
dass die Betroffenen keine Hilfeleistungen der Bundeswehr in Anspruch
nehmen möchten, gewährleistet ist. Die Dauer der sozialdienstlichen Betreuung
ist zeitlich nicht befristet und orientiert sich dabei am Erfordernis und
Bedürfnis des Einzelfalls. Das Hilfsangebot kann jederzeit in Anspruch genommen
werden.
Bei aktiven Soldatinnen und Soldaten werden sämtliche neu aufgetretene und
behandelte PTBS-Fälle an das Psychotraumazentrum am BwKrhs Berlin
gemeldet, unabhängig vom Zeitpunkt des Auftretens der einsatzbedingten
Traumatisierung.
Im Rahmenkonzept zur „Bewältigung psychischer Belastungen von Soldaten“
sind Maßnahmen zur Befragung und Information ehemaliger Soldatinnen und
Soldaten vorgeschrieben. So werden ehemalige Einsatzteilnehmer, die sich
nicht mehr im Soldatenstatus befinden, etwa sechs bis neun Monate nach ihrem
Dienstzeit- bzw. Wehrübungsende mit einem an sie persönlich gerichteten
Schreiben über eine Ansprechstelle beim Sozialdienst der Bundeswehr
informiert, die für die Problematik sensibilisiert und kompetent ist und im
Bedarfsfall weitere Ansprechpartner vermittelt. Eine lückenlose Erfassung neu
aufgetretener und behandelter PTBS-Fälle dieses Personenkreises ist der
Bundeswehr nicht möglich, weil die Diagnostik und Behandlung in der Regel im
Bereich des zivilen Gesundheitswesens erfolgt.
Drucksache 17/4486 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Inwiefern ist die stationäre Behandlung aller an einer PTBS Erkrankten,
die diese benötigen, gewährleistet?
Die stationäre Behandlung der PTBS-Erkrankten erfolgt grundsätzlich in den
psychiatrischen Fachabteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser.
a) Wie viele der bekannten, an einer PTBS Erkrankten benötigen eine
stationäre Behandlung?
Von den 655 PTBS-Erkrankten des Jahres 2010 (bis einschließlich November)
wurden 265 stationär behandelt.
b) Über wie viele stationäre Behandlungsplätze für an einer PTBS
Erkrankte verfügt die Bundeswehr?
In den Bundeswehrkrankenhäusern sind derzeit 115 Betten in den Abteilungen
Psychiatrie ausgebracht. Darüber hinaus können bei Bedarf nichtbelegte Betten
anderer Abteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser mitgenutzt werden.
c) Wie viele stationäre Behandlungsplätze können zusätzlich durch die
Zusammenarbeit mit zivilen Einrichtungen zur Verfügung gestellt
werden?
In den Bundeswehrkrankenhäusern stehen derzeit für die Behandlung
psychisch erkrankter Soldatinnen und Soldaten Betten in ausreichender Anzahl zur
Verfügung. Durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme ziviler Einrichtungen
kann auch ein ggf. vorübergehend erhöhter Bedarf gedeckt werden. Eine den
Bedarf der Bundeswehr nicht deckende Limitierung der zivilen stationären
Kapazitäten besteht nicht.
d) Wie lange dauert eine stationäre Behandlung durchschnittlich?
Die Dauer der stationären Behandlung richtet sich nach Art und Häufigkeit der
Traumatisierungen sowie nach dem Ausmaß psychischer Belastungen vor
Eintritt der Traumatisierungen, die in die Behandlung einbezogen werden müssen.
Demzufolge besteht eine große Varianz bei der Dauer der stationären
Behandlungen, die die Aussagekraft eines Durchschnittwertes relativiert. Nach
klinischer Erfahrung kann bei den meisten Behandlungsfällen nach drei bis sechs
Wochen Behandlungszeit zumindest eine deutliche Symptombesserung erreicht
werden, die eine Wiederaufnahme des dienstlichen und privaten Lebens unter
ambulanter Weiterbetreuung oder mit der Option einer erneuten stationären
Nachkontrolle ermöglicht.
e) Wie lange müssen Betroffene durchschnittlich auf einen Platz für eine
stationäre Behandlung warten?
Die Wartezeiten für eine stationäre Behandlung in einem
Bundeswehrkrankenhaus beträgt bei nicht dringlichen Behandlungsfällen in der Regel zwischen
vier bis sechs Wochen. Damit liegen die Bundeswehrkrankenhäuser unter den
Zeiten vergleichbarer ziviler Einrichtungen. In dringlichen Fällen, die über den
Truppenarzt direkt vermittelt werden, ist eine Behandlung im Regelfall
kurzfristig möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/448615. Inwiefern ist die ambulante Behandlung aller an einer PTBS Erkrankten,
die diese benötigen, gewährleistet?
Die ambulante Behandlung PTBS-Erkrankter erfolgt grundsätzlich an den
Bundeswehrkrankenhäusern und Fachsanitätszentren. Zivile
Gesundheitseinrichtungen werden bei Bedarf neben medizinisch-fachlichen Aspekten auch vor
dem Hintergrund einer möglichst heimatnahen Versorgung in den
Behandlungsprozess einbezogen.
a) Wie viele der bekannten, an PTBS Erkrankten benötigen eine
ambulante Behandlung?
Von den 655 PTBS-Erkrankten des Jahres 2010 (bis einschließlich November)
wurden 390 ambulant behandelt.
b) Über wie viele ambulante Behandlungsplätze für an einer PTBS
Erkrankte verfügt die Bundeswehr?
c) Wie viele ambulante Behandlungsplätze können zusätzlich durch die
Zusammenarbeit mit zivilen Einrichtungen zur Verfügung gestellt
werden?
Im Anschluss an die stationäre Behandlung erfolgt grundsätzlich die ambulante
Weiterbehandlung in einem Bundeswehrkrankenhaus oder in einem
Fachsanitätszentrum. Unter fachlichen und sozialen Gesichtspunkten – oder auch
bei nicht ausreichenden eigenen personellen Ressourcen – schließt sich die
ambulante Mit- bzw. Weiterbehandlung unter Abstützung auf zivile
Gesundheitseinrichtungen an. Hierdurch stehen so viele ambulante Behandlungsplätze
zur Verfügung, wie es der jeweilige Bedarf erfordert.
d) Wie lange müssen Erkrankte durchschnittlich auf einen Platz für eine
ambulante Behandlung warten?
Die Wartezeiten für ambulante Behandlungen in Bundeswehrkrankenhäusern
und Fachsanitätszentren betragen bei nicht dringlichen Behandlungsfällen
durchschnittlich einige Wochen. In dringlichen Fällen, die über den
Truppenarzt direkt vermittelt werden, ist eine Behandlung im Regelfall innerhalb
weniger Tage möglich.
Die Wartezeiten für ambulante Behandlungen bei zivilen Psychotherapeuten
sind regional sehr unterschiedlich und können wenige Wochen bis hin zu
einigen Monaten betragen. Soldatinnen und Soldaten werden bei der
Terminvergabe zum Teil bevorzugt behandelt. Die Vorbehandlung in einem
Bundeswehrkrankenhaus versetzt die zu behandelnde Soldatin/den zu behandelnden
Soldaten allerdings im Regelfall in die Lage, eine gewisse Wartezeit zu
überbrücken. In Einzelfällen wird auch bei zu langen Wartezeiten eine wiederholte
stationäre Behandlung (Intervalltherapie) im Bundeswehrkrankenhaus
angeboten.
16. Welche Bedeutung haben die Selbsthilfeorganisationen von PTBS-
Betroffenen für die Arbeit der Bundesregierung?
Die Initiativen und das Engagement von Selbsthilfeorganisationen sind eine
wertvolle Ergänzung zum Angebot der Bundeswehr und bilden eine wichtige
Brückenfunktion für Betroffene und Angehörige. Sie unterstützen und
erweitern die bestehenden Beratungs-, Hilfs- und Therapiemöglichkeiten.
Drucksache 17/4486 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Wie bewertet die Bundesregierung die steigende Zahl von
Selbsthilfeorganisationen von PTBS-Betroffenen?
Auf Grund größer werdender Komplexität und höherer Intensität der Einsätze
und den daraus resultierenden wachsenden Anforderungen ist eine Zunahme
der einsatzbedingten Erkrankungen sowohl von psychischen Erkrankungen
– bis hin zur PTBS – als auch von körperlichen Einsatzverletzungen bei
Soldatinnen und Soldaten zu erwarten. Dies stellt inzwischen auch eine zunehmende
Belastung für Familienmitglieder und nahe Angehörige dar.
Im Psychosozialen Netzwerk der Bundeswehr arbeiten Angehörige des
Sanitätsdienstes, des Psychologischen Dienstes, des Sozialdienstes und der
Evangelischen und Katholischen Militärseelsorge zusammen. Das Netzwerk bietet
Soldatinnen und Soldaten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
interdisziplinäre und umfassende Unterstützung und Beratung im Zusammenwirken
mit den eingerichteten zuständigen Stellen der Familienbetreuungsorganisation.
Die Familienbetreuungszentren der Bundeswehr stellen mit ihrem
hauptamtlichen Personal den Kern des „Netzwerkes der Hilfe“ dar. In diesem Netzwerk
finden alle internen und externen Betreuungskräfte ihren Platz.
Das dienstliche Betreuungsangebot wird durch Hilfs- und
Selbsthilfeorganisationen mit niederschwelligen Informations- und Beratungsangeboten für
Soldatinnen und Soldaten sowie deren Angehörige und Hinterbliebene hilfreich
ergänzt und unterstützt.
Die Zunahme dieser Hilfs- und Selbsthilfeorganisationen wird durch die
Bundesregierung begrüßt. Sie ist ein Zeichen der veränderten Wahrnehmung
und zunehmender Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belastung der
Soldatinnen und Soldaten durch die Auslandseinsätze.
b) Unterstützt die Bundesregierung die Arbeit dieser
Selbsthilfeorganisationen?
Wenn ja, wie sieht diese Unterstützung aus (bitte aufgeschlüsselt nach
Organisation)?
Im Oktober 2010 wurde auf Initiative der Bundeswehr im Rahmen einer Tagung
in Marienheide der Dialog zwischen den mit der Behandlung, Betreuung und
Fürsorge in der Bundeswehr befassten Einrichtungen und den im Umfeld der
Bundeswehr tätigen Selbsthilfeinitiativen und -organisationen begonnen. Dieser
Austausch wurde von den Beteiligten positiv bewertet und wird künftig
fortgeführt. Er dient der gegenseitigen Information, Netzwerkbildung und
Schaffung von Synergieeffekten.
Folgende Organisationen leisten Hilfe im „Netzwerk der Hilfe“:
– Angriff auf die Seele, Berlin
– Bundeswehr-Sozialwerk e. V., Bonn
– Deutscher BundeswehrVerband e. V., Bonn
– Ev. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung in der Bundesrepublik
Deutschland e. V., Berlin
– Forum für Soldatenfamilien, Falkensee
– Frau-zu-Frau online, Idar-Oberstein
– Kath. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e. V., Bonn
– Krisenkompass, Berlin
– Soldatenfamilien-Netzwerk, Florida
– Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e. V., Bonn
– Soldatenselbsthilfe gegen Sucht e. V., Hörstel.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/4486Darüber hinaus gibt es weitere Organisationen/Initiativen, die im Sinne des
„Netzwerkes der Hilfe“ mit unterschiedlicher Schwerpunktbildung tätig sind.
Dies sind u. a.
– Bund jüdischer Soldaten, Berlin
– Cash, Bonn
– Deutsche Kriegsopferfürsorge, Sonthofen
– Deutscher Veteranenverband e. V., Osnabrück
– Du bist nicht allein
– Eisblume, Kerpen
– Gelbes Netzwerk, Oldenburg
– Jenny-Böken-Stiftung, Geilenkirchen
– Karl Theodor Molinari-Stiftung, Berlin
– Lachen Helfen, Berlin
– Nicolaidis-Stiftung, München
– Oberst-Schöttler-Versehrten-Stiftung, Kaiserslautern
– Randnotizen, Isny
– Soldatentumor- und Unfallhilfe e. V., Ulm
– Stiftung Christliches Erholungsheim Westerwald, Rehe
– TraumAlos, Darmstadt
– Verband der Reservisten der Bundeswehr, Bonn
– Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Kassel
– von Rohdich’scher Legatenfonds, Köln.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Feststellungsverfahren
auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung?
Gesetzliche Voraussetzung für die Gewährung von Versorgungsansprüchen ist
immer die Feststellung, ob eine Gesundheitsstörung vorliegt, die durch eine
Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes
erlittenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse
herbeigeführt worden ist. Ob dies der Fall ist, wird im Rahmen eines
Wehrdienstbeschädigungs(WDB)-Verfahrens geprüft, das sich in verwaltungsseitige
Ermittlungen und eine medizinische Beurteilung untergliedert. Die
verwaltungsseitigen Ermittlungen im WDB-Verfahren werden nach den Regelungen des
Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) und der hierzu ergangenen (höchst)-richterlichen
Rechtsprechung durchgeführt. Die medizinische Beurteilung und insbesondere
die versorgungsmedizinische Begutachtung durch die erfahrenen
Versorgungsmediziner des Sanitätsamtes der Bundeswehr (SanABw) richtet sich nach der für
das soziale Entschädigungsrecht geltenden und vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegebenen „Versorgungsmedizin-
Verordnung“. Das WDB-Verfahren stellt sicher, dass jedem Anspruchsberechtigten die
ihm zustehenden Leistungen auf der Grundlage eines rechtsstaatlichen
Verfahrens gewährt werden.
Drucksache 17/4486 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Warum sind bisher nicht einmal ein Drittel aller bis dato gestellten
Anträge auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung positiv
beschieden worden?
Die versorgungsmedizinische Begutachtung der Schädigungsfolgen richtet
sich – wie in der Antwort zu Frage 17 dargestellt – nach der allgemeinen für
das soziale Entschädigungsrecht geltenden „Versorgungsmedizin-Verordnung“.
Die im Rahmen des WDB-Verfahrens beigezogenen medizinischen Unterlagen
sowie etwaige fachärztliche Gutachten, die zur Frage des ursächlichen
Zusammenhangs der geltend gemachten Gesundheitsstörung mit dem Wehrdienst
und zur Höhe des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) von Ärzten der
Bundeswehr oder zivilen Ärzten erstellt worden sind, werden von den
Versorgungsmedizinern des Sanitätsamtes der Bundeswehr objektiv nach den Kriterien
dieser Verordnung überprüft. Die Anzahl der anerkannten WDB-Anträge
resultiert allein daraus, ob die für eine Anerkennung notwendigen Voraussetzungen
vorliegen oder nicht.
b) Warum dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages
auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung durch eine aktive
Soldatin/einen aktiven Soldaten ein Jahr und länger?
Die geltenden Versorgungsgesetze erfordern, dass der von der Antragstellerin/
dem Antragsteller vorgetragene schädigende Sachverhalt nachgewiesen ist.
Dabei können sich die Ermittlungen z. B. in länger zurückliegenden Fällen,
in denen nicht bereits ein konkreter Vorfall – beispielsweise ein Anschlag –
aktenkundig ist, zeitaufwändig gestalten. In Einzelfällen kann auch eine
erforderliche Mitwirkung der Betroffenen schwierig sein. Nach Auflösung der
Einsatzkontingente kann auch die Ermittlung der Namen und Anschriften von
Vorgesetzten und Kameraden, z. B. für Zeugenbefragungen zeitaufwändig sein.
Dies gilt insbesondere, wenn Personen bereits aus dem Wehrdienstverhältnis
ausgeschieden sind.
Unabhängig davon kann die medizinisch gutachtliche Beurteilung der Fälle nur
dann nach Aktenlage erfolgen, wenn die Unterlagen in überzeugender Weise
ein ausreichendes Bild von der Art und dem Ausmaß aller geltend gemachten
Behinderungen (Funktionsbeeinträchtigungen) vermitteln. Im Regelfall reichen
die ermittelten Unterlagen für eine Beurteilung nach Aktenlage nicht aus. In
diesen Fällen ist eine gesonderte fachärztliche Untersuchung des Betroffenen
durchzuführen, die regelmäßig Zeit in Anspruch nimmt, insbesondere wenn
Gutachter außerhalb der Bundeswehr beauftragt werden müssen.
c) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um diese Verfahren zu
beschleunigen?
Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten, die Durchführung der WDB-
Verfahren zu beschleunigen, nutzen. Mit Erlass vom 24. November 2010 wurde
im BMVg die Stelle des Beauftragten für einsatzbedingte Posttraumatische
Belastungsstörungen und Einsatztraumatisierte (Beauftr PTBS) eingerichtet,
zu dessen Aufgabenbereich auch die Prüfung der Möglichkeit der
Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensabläufe gehört.
d) Wenn ja, wo sieht die Bundesregierung Ansatzpunkte zur
Beschleunigung dieser Verfahren?
Das SVG normiert eine Aufteilung der Zuständigkeiten für die Durchführung
der Beschädigtenversorgung zwischen der Bundeswehrverwaltung und der
zivilen Versorgungsverwaltung der Länder. Dabei sind die Behörden der
Bundeswehrverwaltung für die Versorgung während des Wehrdienstverhältnis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/4486ses zuständig und die zivile Versorgungsverwaltung der Länder für die
Versorgung nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses. Aus dieser
Zuständigkeitsaufteilung ergeben sich systembedingt Verzögerungen bei der
Durchführung des WDB-Verfahrens. Es ist deshalb beabsichtigt, die Zuständigkeiten
für die Durchführung der WDB-Verfahren bei der Bundeswehrverwaltung zu
konzentrieren.
e) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundeswehr ergriffen, um diese
Verfahren zu beschleunigen, und welche Maßnahmen sind in welchem
Zeitrahmen geplant?
Im Rahmen einer am 18. November 2010 im Bundeskanzleramt
durchgeführten Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und
Chefs des Staats- und Senatskanzleien der Länder wurde der Beschluss gefasst,
die Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigtenversorgung nach
dem SVG auf Behörden der Bundeswehrverwaltung zu übertragen. Die
Arbeiten zur Umsetzung dieses Beschlusses sind bereits aufgenommen worden. Es
ist beabsichtigt, das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in der laufenden
Legislaturperiode abzuschließen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Verfahren auf
Einstellung bzw. Wiedereinstellung in ein Wehrdienstverhältnis der
besonderen Art?
Anknüpfungspunkt für alle Regelungen im Einsatz-Weiterverwendungsgesetz
(EinsatzWVG) ist der Begriff des „Einsatzunfalles“. Einsatzgeschädigte im
Sinne des EinsatzWVG können nach § 1 des Gesetzes nur Personen sein, die
einen Einsatzunfall erlitten haben. Als Einsatzunfall im Sinne des § 63c SVG
kommen dabei ausschließlich gesundheitliche Schädigungen bei einer
Verwendung aufgrund eines Übereinkommens oder einer Vereinbarung mit einer
über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat
auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen
Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen sowie bei sonstigen
Verwendungen im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf
Schiffen oder in Luftfahrzeugen mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage
in Betracht.
Die Feststellung, ob es sich im jeweils vorliegenden Fall um einen
Einsatzunfall nach § 63c Absatz 2 SVG handelt, wird durch das BMVg getroffen. Um
Doppelbegutachtungen desselben Sachverhaltes zu vermeiden, wird hierbei
insbesondere bei Erkrankungen regelmäßig auf die im WDB-Verfahren
getroffenen Feststellungen zurückgegriffen. Im WDB-Verfahren wird die Kausalität
zwischen gesundheitlicher Schädigung und Auslandseinsatz festgestellt.
Aus diesem Grund kann die förmliche Feststellung, ob es sich um einen
Einsatzunfall handelt, insbesondere im Falle von Erkrankungen wie einer PTBS,
vielfach auch erst nach Abschluss des WDB-Verfahrens getroffen werden.
Die Zuständigkeit für das WDB-Verfahren liegt für aktive Soldatinnen und
Soldaten bei den Wehrbereichsverwaltungen. Nach Beendigung des
Wehrdienstverhältnisses führen im Auftrag des Bundes die Beschädigtenversorgung
die Behörden durch, die für die Durchführung der Kriegsopferversorgung nach
dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig sind. Dies sind die
Versorgungsämter der Länder.
Die praktische Anwendung des EinsatzWVG entspricht den derzeit geltenden
gesetzlichen Vorgaben und ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Im Interesse
der Soldatinnen und Soldaten ist es erforderlich, die Durchführung der WDB-
Drucksache 17/4486 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVerfahren zu beschleunigen. Damit würde sich auch die Bearbeitung der
Anträge nach dem EinsatzWVG verkürzen.
a) Warum beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages
auf Übernahme einer aktiven Soldatin/eines aktiven Soldaten in ein
Wehrdienstverhältnis besonderer Art 15 Monate?
Ansprüche nach dem EinsatzWVG kommen nur für Einsatzgeschädigte im Sinne
des § 1 EinsatzWVG in Betracht. Dies sind nach § 1 Nummer 1 EinsatzWVG
solche Soldatinnen und Soldaten, die eine nicht nur geringfügige gesundheitliche
Schädigung durch einen Einsatzunfall im Sinne von § 63c SVG erlitten haben.
Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Leistungen nach dem
EinsatzWVG ist also zunächst das Vorliegen eines Einsatzunfalls. Ob die von
den Betroffenen geltend gemachten Gesundheitsstörungen Folgen eines
Einsatzunfalls sind, kann erst nach Durchführung des bei der zuständigen
Wehrbereichsverwaltung anhängigen WDB-Verfahren entschieden werden.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit im WDB-Verfahren beträgt bei
Anträgen von aktiven Soldatinnen und Soldaten (hier: PTBS) im Hinblick auf
die teilweise zeitaufwändigen Sachverhaltsermittlungen und ärztlichen
Begutachtungen zurzeit ca. 15 Monate.
b) Warum dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages
auf Wiedereinstellung einer ehemaligen Soldatin/eines ehemaligen
Soldaten in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art noch einmal ein
Vierteljahr länger als bei aktiven Soldatinnen und Soldaten, nämlich
18 Monate?
Für die Prüfung eines Anspruchs auf Wiedereinstellung einer früheren Soldatin
oder eines früheren Soldaten nach § 6 Absatz 5 Satz 1 EinsatzWVG muss
zunächst festgestellt werden, ob die geltend gemachten Beschwerden Folgen
eines Einsatzunfalls sind und es sich nicht nur um eine geringfügige
gesundheitliche Schädigung handelt (§ 1 EinsatzWVG). Darüber hinaus ist zu prüfen,
ob das frühere Wehrdienstverhältnis durch Zeitablauf geendet hat oder aus
diesem Grund beendet worden ist und die gesundheitliche Schädigung erst
nach Ausscheiden erkannt wurde.
Inwieweit die von den Betroffenen geltend gemachten Gesundheitsstörungen
(hier: PTBS) Folgen eines Einsatzunfalls im Sinne des § 63c SVG sind, hängt
von Feststellungen im Rahmen des WDB-Verfahrens ab, die zunächst
abgewartet werden müssen. Das WDB-Verfahren wird in diesen Fällen durch die zivile
Versorgungsverwaltung der Bundesländer durchgeführt.
Bei Anträgen von früheren Soldatinnen und früheren Soldaten (hier: PTBS)
liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im WDB-Verfahren wie bereits
oben dargestellt bei derzeit ca. 18 Monaten.
Sollte festgestellt werden, dass die Betroffenen Einsatzgeschädigte im Sinne
des § 1 Nummer 1 EinsatzWVG sind, sind die weiteren Voraussetzungen des
§ 6 Absatz 5 Satz 2 EinsatzWVG (allgemeine Einstellungsvoraussetzung mit
Ausnahme der körperlichen Eignung) und die Ausschlussgründe des § 6
Absatz 5 Satz 3 EinsatzWVG zu prüfen. Eine Wiedereinstellung erfolgt nach
dieser Vorschrift nicht, wenn
1. die gesundheitliche Schädigung nicht ausschlaggebend für die
Nichteingliederung in das Arbeitsleben ist,
2. die gesundheitliche Schädigung eine bereits erfolgte Eingliederung in das
Arbeitsleben nicht behindert,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/44863. die Einstellung nicht das Erreichen eines der Ziele des § 4 Absatz 1
EinsatzWVG erwarten lässt,
4. Einsatzversorgung nach § 63f SVG gewährt worden ist oder
5. eine Einstellung nach § 6 Absatz 5 Satz 1 EinsatzWVG bereits zu einem
inzwischen wieder beendeten Wehrdienstverhältnis geführt hat.
c) Warum ist der Anteil der positiv beschiedenen Anträge bei den
aktiven Soldatinnen und Soldaten deutlicher höher als bei den
ehemaligen Soldatinnen und Soldaten?
Der Anteil der positiv beschiedenen Anträge ist bei aktiven Soldatinnen und
Soldaten höher als bei früheren Soldatinnen und Soldaten, weil die in § 6
Absatz 5 EinsatzWVG festgelegten Voraussetzungen für eine Einstellung in ein
Wehrdienstverhältnis besonderer Art bei ehemaligen Soldaten vielfach von
diesem betroffenen Personenkreis nicht erfüllt werden.
d) Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Anteil der positiv
beschiedenen Anträge bei den aktiven Soldatinnen und Soldaten
deutlich höher ist als bei den ehemaligen Soldatinnen und Soldaten?
Das EinsatzWVG findet nur Anwendung, wenn die jeweiligen gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob die
Betroffenen sich noch in einem Wehrdienstverhältnis befinden oder bereits
ausgeschieden sind. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Anforderungen für
eine Wiedereinstellung von früheren Soldatinnen und früheren Soldaten in ein
Wehrdienstverhältnis besonderer Art höher sind als die Anforderungen für den
Eintritt aktiver Soldatinnen und Soldaten in ein entsprechendes
Wehrdienstverhältnis.
19. Wie wird die soziale Begleitung von an einer PTBS Erkrankten und ihren
Angehörigen durch den Prozess der Behandlung und bei Fragen der
sozialen Versorgung sichergestellt?
a) Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Forderung von
Selbsthilfeorganisationen, dass Fallmanagerinnen und Fallmanager
notwendig sind, um Betroffene und Angehörige angemessen in allen
Fragen der Versorgung und in den Antragsverfahren zu betreuen?
b) Stellt die Bundesregierung solche Fallmangerinnen und Fallmanager
zur Verfügung?
Eine besonders fordernde Aufgabe ist die Beratung und Betreuung von an einer
PTBS Erkrankten und von Angehörigen der Bundeswehr, die durch eine
Verwendung in besonderen Auslandsverwendungen körperlich oder seelisch
verletzt wurden. Die Beratungs- und Betreuungsleistungen des Sozialdienstes der
Bundeswehr erstrecken sich dabei auch auf die Familienangehörigen, die im
Regelfall mittelbar oder unmittelbar von den Beeinträchtigungen betroffen sind.
Sozialberaterinnen und Sozialberater informieren über materiell-rechtliche
Ansprüche und unterstützen bei der Beantragung von zustehenden Leistungen.
Eine wichtige Funktion des Sozialdienstes der Bundeswehr besteht in diesen
Fällen darin, in einer Art Lotsenfunktion zwischen dem Antragsteller und den
entsprechenden Behörden zu vermitteln und Verfahrenswege transparent
darzustellen.
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind aufgabengerecht ausgebildet und
beraten und betreuen die Betroffenen individuell nach deren Bedürfnissen.
Für einen darüber hinaus gehenden Einsatz sogenannter Fallmanagerinnen und
Fallmanager besteht derzeit keine Notwendigkeit. Erkenntnisse des Beauftr
Drucksache 17/4486 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePTBS können bei den weiteren Überlegungen zur organisatorischen
Ausgestaltung Eingang finden.
Wenn ja:
c) Wie groß ist die Anzahl der Fallmanagerinnen und Fallmanager (bitte
aufgeschlüsselt nach Orten)?
d) Wie lange begleitet eine Fallmanagerin bzw. ein Fallmanager eine
Betroffene bzw. einen Betroffenen durchschnittlich?
e) Können diese Fallmanagerinnen und Fallmanager auch von bereits
ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten in Anspruch genommen
werden?
f) Wie viele PTBS-Fälle betreut eine Fallmanagerin bzw. ein
Fallmanager durchschnittlich?
g) Welche Aufgaben bzw. Zuständigkeiten nehmen diese
Fallmanagerinnen und Fallmanager außerdem wahr?
Wie viele Menschen betreut eine Fallmanagerin bzw. ein Fallmanager
über die von einer PTBS betroffenen Menschen hinaus?
Entfällt.
20. Wie häufig haben Familienmitglieder bisher die Teilnahme an
Einsatznachbereitungsseminaren beantragt?
Wie viele von diesen Anträgen wurden bewilligt/abgelehnt/sind noch in
Bearbeitung (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Einsatz)?
Gemäß Weisung BMVg Fü S I 3 „Einsatznachbereitung im Zusammenhang mit
Einsätzen der Bundeswehr“ vom 8. September 2008 haben Angehörige
grundsätzlich die Möglichkeit, an Einsatznachbereitungsseminaren teilzunehmen.
Ein Antragsverfahren ist insofern nicht vorgesehen. Dementsprechend liegen
dem BMVg keine Zahlen zu abgelehnten/bewilligten Anträgen vor.
21. Inwiefern nehmen an allen Einsatznachbereitungsseminaren
Psychologinnen bzw. Psychologen teil, die im Erkennen einer PTBS oder dem
Erkennen eines erhöhten Risikos für die Entwicklung einer PTBS
geschult sind?
Derzeit nehmen Wehrpsychologinnen und Wehrpsychologen auf Anforderung
an Einsatznachbereitungsseminaren für Soldatinnen und Soldaten teil, die
besonderen Belastungen ausgesetzt waren, oder in den Fällen, in denen sich die
Notwendigkeit der Teilnahme im Verlauf des Seminars ergibt. Im Regelfall
werden die Einsatznachbereitungsseminare von besonders ausgebildeten
Moderatorinnen und Moderatoren geleitet.
22. Setzt sich die Bundesregierung mit den Folgen einer PTBS-Erkrankung
für die Kinder einer bzw. eines Erkrankten auseinander?
Angehörige – somit auch Kinder – von Soldatinnen und Soldaten sind durch
die veränderten Rahmenbedingungen der Auslandseinsätze zunehmend
belastet. Durch eine verbesserte und intensivierte Angehörigenbetreuung kann den
Belastungen angemessen Rechnung getragen werden. Dies hat die
Bundesregierung erkannt und prüft entsprechende Möglichkeiten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/4486a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Möglichkeit einer generationsübergreifenden Traumatisierung von Kindern
von an PTBS erkrankten aktiven und ehemaligen Soldatinnen und
Soldaten?
Die Erkrankung an einer PTBS ist für den Betroffenen mitunter mit einer
Veränderung seiner sozialen Kontaktfähigkeit und seines Sozialverhaltens
verbunden. Zum einen kommt es nicht selten zu einem sozialen
Rückzugsverhalten sowie zu emotionaler Abstumpfung und verminderter emotionaler
Responsibilität. Diese Veränderungen werden auch von den Kindern
Betroffener wahrgenommen und können bis hin zu einer sogenannten
Beziehungstraumatisierung führen. Dazu kommt die Möglichkeit häuslicher Gewalt, die
u. a. mit der psychovegetativen Übererregbarkeit Traumatisierter
zusammenhängen kann und die mit erhöhter Reizbarkeit verbunden ist. Gewalt gegenüber
Kindern kann ein Grund für Traumatisierung sein. Von zusätzlicher Bedeutung
ist ein traumatogenes Potenzial, das von den verbalen Schilderungen
traumatisierter Soldaten ausgehen kann. Die intensive Darstellung traumatisierter
Erlebnisse kann auch bei Kindern der Entwicklung entsprechender Symptomatik
Vorschub leisten. Konkrete Erkenntnisse über eine generationsübergreifende
Traumatisierung von Kindern von an PTBS erkrankten aktiven und ehemaligen
Soldatinnen und Soldaten liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Wo sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der
Problematik einer generationsübergreifenden Traumatisierung?
c) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in welchem
Zeitrahmen?
d) Welche Mittel stellt die Bundesregierung hierfür zur Verfügung?
Es hat sich gezeigt, dass auch Angehörige, Hinterbliebene, Reservistinnen und
Reservisten sowie ehemalige Soldatinnen und Soldaten aufgrund der Ereignisse
und Folgen der Auslandseinsätze zunehmend betroffen sind und neben den
Soldatinnen und Soldaten ergänzender Betreuungsmaßnahmen bedürfen. Dem
ausdrücklichen Wunsch des Bundesministers der Verteidigung folgend soll dies
in Ergänzung zu den bisherigen Maßnahmen künftig im Rahmen einer
erweiterten Fürsorge in „Fachkompetenzzentren“ – in Zusammenarbeit mit zivilen
Gesundheitseinrichtungen – erfolgen. Nachdem die fachlichen Grundlagen
erarbeitet wurden, sind nunmehr die Voraussetzungen der Realisierung zu schaffen.
Im Rahmen dieser intensivierten Angehörigenbetreuung sollen auch Kinder
miteinbezogen werden, um so einen generationsübergreifenden Schutz vor
sekundärer Traumatisierung zu gewährleisten. Eine ggf. erforderliche Behandlung ist
in zivilen Facheinrichtungen erforderlich, da die Bundeswehr nicht über eigene
pädiatrische psychiatrische/psychologische Fachkompetenz verfügt.
23. Wie setzt die Bundesregierung die im Beschluss des Deutschen
Bundestages im Februar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11882) geforderte
verstärkte Zusammenarbeit mit alliierten Sanitätsdiensten auch zum
Wissenstransfer um?
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist in die entsprechenden Fachgremien der
NATO eingebunden. Hierbei sind insbesondere zu nennen das Expert Panel
„Military Mental Health“ im Rahmen COMEDS (Committee of the Chiefs of
Military Medical Services in NATO) und verschiedene Arbeitsgruppen des
Technical Panels „Human Factors and Medicine“ bei der Research and
Technology Organization der NATO.
Drucksache 17/4486 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Zusammenarbeit mit alliierten Sanitätsdiensten erfolgt über den
wissenschaftlichen Austausch auf internationalen Kongressveranstaltungen.
Insbesondere Vertreter des Psychotraumatazentrums am Bundeswehrkrankenhaus
Berlin, der Konsiliargruppenleiter des Fachgebiets Psychiatrie am
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz sowie die Leitenden Ärzte der Abteilungen für
Psychiatrie der Bundeswehrkrankenhäuser nehmen an internationalen
Symposien und Kongressen teil.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Entwicklung weiterer einsatzbedingter psychischer Störungen?
Die Anzahl einsatzbedingter anderweitiger psychischer Erkrankungen hat
ebenfalls aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen in den Einsätzen
zugenommen.
a) Wie groß ist der Anteil der von weiteren einsatzbedingten psychischen
Störungen betroffenen ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
der Bundeswehr?
In den Jahren 2008 und 2009 lag die Anzahl einsatzbedingter anderweitiger
psychischer Erkrankungen bei 176 bzw. 179 Fällen. Im Jahr 2010 wurden bis
Ende November 333 Soldatinnen und Soldaten in Bundeswehreinrichtungen
untersucht und/oder behandelt.
b) Welche Betreuungs- und Behandlungsangebote bestehen für von
weiteren einsatzbedingten psychischen Störungen Betroffene?
Die anderen einsatzbedingten psychischen Erkrankungen werden entsprechend
des jeweiligen Krankheitsbildes ebenfalls in Bundeswehrkankenhäusern und
Fachsanitätszentren sowie bei Bedarf in Zusammenarbeit mit zivilen
Gesundheitseinrichtungen behandelt.
25. Welche Maßnahmen trifft die Bundeswehr, um auch bei Reservistinnen
und Reservisten sowie zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Wehrverwaltung eine angemessene Erkennung und Behandlung einer
PTBS sicherzustellen?
a) Wie viele PTBS-Erkrankungen wurden bei Reservistinnen und
Reservisten sowie zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Wehrverwaltung bereits diagnostiziert (einzeln nach Diagnose/Zeitpunkt
der Diagnose in Relation zum Ende der Wehrübung/Einsatzland/
Antrag und evtl. Anerkennung einer Wehrdienstzeitbeschädigung
aufschlüsseln)?
b) Wie viele Reservistinnen und Reservisten sowie zivile
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wehrverwaltung befanden und befinden sich
derzeit in Behandlung wegen einer PTBS?
Hinsichtlich des Erkennens und Vermeidens von PTBS bei zivilen
Mitarbeiterinnenen und Mitarbeitern sowie Reservistinnen und Reservisten wird im
Hinblick auf die Möglichkeiten des Sozialdienstes sowie deren Funktion als
Ansprechstelle auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Behandlung ziviler
Mitarbeiterinnenen und Mitarbeiter sowie Reservistinnen und Reservisten in der Regel im
zivilen Bereich, wobei bei Vorliegen einer WDB die zuständigen
Versorgungsämter die Kosten tragen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/4486Eine statistische Erfassung von PTBS-Erkrankungen von zivilen
Mitarbeiterinnenen und Mitarbeitern sowie Reservistinnen und Reservisten kann daher
derzeit bei der Bundeswehr nicht erfolgen.
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ISSN 0722-8333]