Neue Neonazigruppen
des Abgeordneten Ferat Koçak und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Seit Beginn des Jahres 2024 treten in verschiedenen Bundesländern neue neonazistische Gruppen mit Namen wie „Elblandrevolte“, „Pforzheimrevolte“, „Letzte Verteidigungswelle“, „Deutsche Jugend Voran“, „Jung und Stark“, „Der Störtrupp“, „Nationalrevolutionäre Jugend“ oder „Deutsche Jugend zuerst“ auf. Die Mitglieder der Gruppen sind in der Regel Neonazis im Teenageralter mit einer ausgeprägten Gewaltaffinität, die sich in der Praxis u. a. gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten sowie LGBTIQ*-Personen richtet.
Während einige der Gruppen als Jugendorganisationen bekannter rechtsextremer Parteien auftreten, geben sich andere formal unabhängig (vgl. Rechtsextreme Jugendszene: Brutal jung | taz.de; Rechtsextreme No-Go-Areas im Berliner Osten: „White Power“ von der Anklagebank).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage durch neu entstehende, gewaltbereite rechtsextremistische Jugendgruppen ein, und kann sie einen Anstieg auch loser, nicht in Vereinen, Parteien oder sonstigen offiziellen Organisationsstrukturen organisierter Zusammenhänge erkennen?
Geht die Bundesregierung im Hinblick auf die Aktivitäten der genannten Gruppen von einer neuen Qualität in diesem Spektrum aus, und wenn ja, worin besteht diese Qualität?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gruppen vor, insbesondere zu den im Folgenden genannten Aspekte:
a) Ideologie,
b) Mitgliederzahl und Rekrutierung,
c) Vernetzung und Führungsstruktur,
d) Social-Media-Aktivitäten und deren Reichweite,
e) Infrastruktur und Zugang zu Immobilien und Treffpunkten,
f) Kontakte ins Ausland,
g) Finanzierung (bitte nach Gruppen aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Verbindungen der genannten Gruppen untereinander bzw. zu anderen rechtsextremen Organisationen, insbesondere zur Alternative für Deutschland vor (bitte nach Organisationen aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die genannten Gruppen Einfluss in (Kampf-)Sportvereinen bzw. den entsprechenden Subkulturen entfalten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verbindungen der genannten Gruppen bzw. deren Mitglieder zu sogenannten Active Clubs vor (vgl. Wie sich Rechtsextreme in „Active Clubs“ organisieren | tagesschau.de)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die genannten Gruppen Einfluss in Fußball-Fanclubs bzw. den entsprechenden Subkulturen und Fanszenen entfalten?
In wie vielen Bundesländern sind die genannten Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv?
Wie viele Mitglieder rechnet die Bundesregierung den jeweiligen Gruppen zu (bitte nach Gruppe sowie Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)?
Rechnet die Bundesregierung den genannten Gruppen Mitglieder zu, die wegen politisch motivierter Delikte bereits vorbestraft sind (bitte nach Gruppen aufschlüsseln)?
Rechnet die Bundesregierung den genannten Gruppen Mitglieder zu, die als sogenannte Gefährder bzw. relevante Personen geführt werden (bitte nach Gruppen aufschlüsseln)?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter den Personen, die den genannten Gruppen zugerechnet werden können, auch solche,
a) die über eine Bewachungserlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) verfügen,
b) für die eine Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beantragt wurde,
c) für die eine Sicherheitsüberprüfung gemäß § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) beantragt wurde (bitte nach Gruppen aufschlüsseln)?
Wie oft waren welche Gruppen seit dem 20. September 2024 Gegenstand von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus?
Liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz eigene Quellenberichte oder solche von Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) mit Bezug zu den genannten Gruppen vor, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Straftaten werden den Gruppen bzw. ihren Umfeldern zugerechnet (bitte aufschlüsseln)?
Hat die Bundesanwaltschaft in einer der diesbezüglichen Ermittlungen die Übernahme geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Treffen Medienberichte zu, wonach die Bundesanwaltschaft die Übernahme der Ermittlungen zu einem Brandanschlag in Altdöbern im Oktober 2024 erwogen hat, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wurden im Zuge von Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den genannten Gruppen Waffen, Sprengstoff und bzw. oder Munition sichergestellt, und wenn ja, bitte aufschlüsseln?