Deutscher Bundestag Drucksache 21/309 (neu)
21. Wahlperiode 27.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Doris Achelwilm,
Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/140 –
Schulden von KfW-Studienkreditnehmenden und BAföG-Darlehensnehmenden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die hohe Inflation bedeutet für viele Studierende eine große finanzielle
Belastung. Laut dem Deutschen Studierendenwerk sind 36 Prozent der
Studierenden armutsbetroffen (
www.studierendenwerke.de/beitrag/36-armutsbetroffen
e-studierende). Das BAföG erreicht derzeit nur noch weniger als 15 Prozent
der Studierenden. Viele Studierende müssen auf einen KfW (Kreditanstalt für
Wiederaufbau)-Studienkredit zurückgreifen, um sich das Studium zu
finanzieren. Die hohen Zinsen machen den KfW-Studienkredit jedoch immer
unattraktiver und diesen für viele Studierende zur schlecht kalkulierbaren Kostenfalle
(
https://www.studis-online.de/studienkredit/kfw-zinsentwicklung.php).
1. Wie viele Personen
a) erhalten derzeit im Rahmen eines KfW-Studienkredits Zahlungen der
KfW, befinden sich also in der Auszahlungsphase,
b) befinden sich derzeit in der Karenzzeit eines KfW-Studienkredits,
c) befinden sich derzeit in der Rückzahlungsphase eines KfW-
Studienkredits (bitte nach Laufzeit aufschlüsseln und nach Jahren
aggregieren und jeweils die Anzahl der notleidenden Darlehen angeben)?
Die Fragen 1a bis 1c werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Auskunft der KfW erfolgte die Auswertung über die einzelnen
Darlehensphasen am 19. Mai 2025 und ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Dabei
ist die Anzahl der Darlehen der Anzahl der Personen gleichzusetzen. Bei der
Anzahl der notleidenden Darlehen handelt es sich um Darlehen in der
Rückzahlungsphase, die aktuell gestundet, aber nicht ausgefallen sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie
und Raumfahrt vom 27. Mai 2025 übermittelt und mit Schreiben vom 3. September 2025 korrigiert.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Darlehensphase Anzahl
Darlehen
Anzahl
notleidende Darlehen
Auszahlungsphase 23.847
Karenzphase 22.815
Rückzahlungsphase 172.383 1.015
Nach Angabe der KfW gruppiert die in der folgenden Tabelle dargestellte
Auswertung die Darlehen in der Rückzahlungsphase nach der Dauer der aktuell
vereinbarten Restlaufzeit.
Laufzeitgruppe
Konten
Anzahl Konten Anzahl
notleidende Darlehen
unter 1 Jahr 9.784 123
1 Jahr bis unter 2 Jahre 7.621 30
2 Jahre bis unter 3 Jahre 10.616 28
3 Jahre bis unter 4 Jahre 11.075 33
4 Jahre bis unter 5 Jahre 7.802 42
5 Jahre bis unter 6 Jahre 10.040 47
6 Jahre bis unter 7 Jahre 7.613 51
7 Jahre bis unter 8 Jahre 12.353 91
8 Jahre bis unter 9 Jahre 24.620 237
9 Jahre bis unter
10 Jahre
15.759 136
10 Jahre bis unter
11 Jahre
4.213 28
11 Jahre bis unter
12 Jahre
5.010 27
12 Jahre bis unter
13 Jahre
4.516 21
13 Jahre bis unter
14 Jahre
6.318 28
14 Jahre bis unter
15 Jahre
9.382 33
15 Jahre und mehr 25.661 60
2. Wie viele KfW-Studienkredite wurden in den vergangenen vier Jahren
beantragt, und welcher Anteil der Anträge wurde abgewiesen (bitte nach
Kalendermonaten aufschlüsseln)?
Nach Angaben der KfW enthält die nachfolgende Tabelle die Antragszahlen im
KfW-Studienkredit sowie die Anzahl der davon abgelehnten Anträge
(Stückzahlen und Anteil) in den vergangenen vier Kalenderjahren auf Monatsbasis
mit Stand vom 19. Mai 2025.
Jahr/
Monat
Anzahl Anträge Anzahl abgelehnter Anträge Anteil abgelehnter Anträge
(in Prozent)
2021/01 2.684 192 7,2
2021/02 2.983 285 9,6
2021/03 2.738 693 25,3
2021/04 1.918 416 21,7
2021/05 1.359 241 17,7
2021/06 1.220 204 16,7
2021/07 1.291 148 11,5
2021/08 1.741 127 7,3
2021/09 3.238 176 5,4
Drucksache 21/309 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Jahr/
Monat
Anzahl Anträge Anzahl abgelehnter Anträge Anteil abgelehnter Anträge
(in Prozent)
2021/10 2.680 217 8,1
2021/11 1.787 150 8,4
2021/12 1.179 93 7,9
2022/01 1.372 85 6,2
2022/02 1.338 98 7,3
2022/03 1.811 122 6,7
2022/04 1.369 81 5,9
2022/05 1.186 90 7,6
2022/06 960 71 7,4
2022/07 1.060 61 5,8
2022/08 1.590 81 5,1
2022/09 2.463 147 6,0
2022/10 1.663 107 6,4
2022/11 1.119 100 8,9
2022/12 704 47 6,7
2023/01 873 55 6,3
2023/02 815 58 7,1
2023/03 1.055 102 9,7
2023/04 668 62 9,3
2023/05 594 70 11,8
2023/06 611 47 7,7
2023/07 607 37 6,1
2023/08 884 63 7,1
2023/09 1.511 89 5,9
2023/10 996 79 7,9
2023/11 752 60 8,0
2023/12 383 29 7,6
2024/01 523 36 6,9
2024/02 510 36 7,1
2024/03 644 41 6,4
2024/04 631 27 4,3
2024/05 550 34 6,2
2024/06 444 15 3,4
2024/07 532 27 5,1
2024/08 753 35 4,6
2024/09 1.111 38 3,4
2024/10 978 53 5,4
2024/11 676 36 5,3
2024/12 403 28 6,9
2025/01 624 28 4,5
2025/02 602 29 4,8
2025/03 713 45 6,3
2025/04 625 32 5,1
3. In welcher Höhe wurden in den vergangenen fünf Jahren Zinszahlungen
im Rahmen eines KfW-Studienkredits bei der KfW geleistet (wenn
möglich, bitte nach Kalendermonaten und unterschieden nach direkt von
Studienkreditnehmenden gezahlten Zinsen und durch die Bundesregierung
geleisteten Zinszahlungen auflisten)?
Die angefragten Informationen sind nach Angaben der KfW in der folgenden
Tabelle ersichtlich. Dabei ist zu beachten, dass die durch den Bund geleisteten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – Drucksache 21/309 (neu)
Zahlungen aufgrund der Komplexität der Auswertung so ausgewiesen werden,
als ob sie allen Darlehensnehmenden zugeschrieben wurden. Tatsächlich
erhielten aber nur die Darlehensnehmenden eine Zinsübernahme durch den Bund, die
sich in dem jeweiligen Monatszeitraum in der Auszahlungsphase befanden. Die
Zinsübernahme durch den Bund galt von Mai 2020 bis September 2022. Die
Verschiebung um einen Monat resultiert daraus, dass die Zinsen für den
vorherigen Monat immer erst im Folgemonat in ihrem Wert sollgestellt werden.
Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/9452 ergeben sich laut KfW insbesondere aus nachträglichen,
rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen. Stand der
Auswertung war laut KfW der 16. Mai 2025.
Jahr Monat
Durchschnittliche
Zinszahlung pro
Darlehen in Euro
Davon durch
Endkreditnehmer getragen in
Euro
Davon durch den
Bund getragen in
Euro
2020 5 34,26 34,26 0,00
6 34,54 34,54 0,00
7 34,43 34,43 0,00
8 34,23 23,50 10,74
9 33,85 23,64 10,21
10 36,04 25,51 10,52
11 31,69 22,72 8,97
12 31,56 22,61 8,95
2021 1 31,36 22,93 8,43
2 31,46 22,56 8,90
3 31,64 22,26 9,39
4 35,16 25,44 9,72
5 32,36 22,91 9,44
6 32,35 23,85 8,49
7 32,69 23,63 9,06
8 32,82 23,27 9,55
9 32,95 22,97 9,98
10 35,41 25,04 10,37
11 33,36 23,98 9,38
12 33,11 24,72 8,39
2022 1 33,25 24,37 8,88
2 33,36 24,11 9,24
3 33,57 23,91 9,65
4 36,73 26,71 10,02
5 36,10 25,95 10,15
6 35,86 26,84 9,02
7 36,11 26,58 9,53
8 36,23 26,29 9,94
9 36,43 26,06 10,38
10 38,55 27,81 10,74
11 60,41 60,41 0,00
12 60,31 60,31 0,00
Drucksache 21/309 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Jahr Monat
Durchschnittliche
Zinszahlung pro
Darlehen in Euro
Davon durch
Endkreditnehmer getragen in
Euro
Davon durch den
Bund getragen in
Euro
2023 1 60,56 60,56 0,00
2 61,04 61,04 0,00
3 61,34 61,34 0,00
4 64,49 64,49 0,00
5 78,06 78,06 0,00
6 78,19 78,19 0,00
7 78,62 78,62 0,00
8 79,20 79,20 0,00
9 79,47 79,47 0,00
10 82,41 82,41 0,00
11 87,64 87,64 0,00
12 87,73 87,73 0,00
2024 1 87,90 87,90 0,00
2 88,75 88,75 0,00
3 88,99 88,99 0,00
4 95,42 95,42 0,00
5 85,29 85,29 0,00
6 85,48 85,48 0,00
7 86,33 86,33 0,00
8 86,49 86,49 0,00
9 86,68 86,68 0,00
10 93,62 93,62 0,00
11 78,07 78,07 0,00
12 77,65 77,65 0,00
2025 1 77,59 77,59 0,00
2 77,82 77,82 0,00
3 78,35 78,35 0,00
4 85,69 85,69 0,00
4. Welchen Betrag hat ein KfW-Studienkreditnehmer in den letzten zehn
Jahren durchschnittlich zum Zeitpunkt der vollständigen Tilgung eines
Studienkredits im Rahmen dessen insgesamt an Zinsen gezahlt (wenn
möglich, bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Nach Angaben der KfW zeigt die folgende Tabelle mit Auswertungsstand
16. Mai 2025 die durchschnittliche Gesamtzinsbelastung von in dem jeweiligen
Kalenderjahr vollgetilgten und damit abgewickelten Darlehen („letzte Rate im
Jahr xxx“). Zu beachten ist dabei laut KfW, dass der Anstieg von mehreren
Faktoren wie der vertraglich vereinbarten Marge, dem Zinsniveau und auch der
Länge des Engagements abhängig ist. Marginale Unterschiede der Werte im
Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9452 ergeben sich
insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten
Darlehen.
Jahr Durchschnittliche Gesamtzinsbelastung
bei im jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten Darlehen in
Euro
2016 1.537,68
2017 1.633,30
2018 1.793,34
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 – Drucksache 21/309 (neu)
Jahr Durchschnittliche Gesamtzinsbelastung
bei im jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten Darlehen in
Euro
2019 1.899,14
2020 2.107,57
2021 2.177,66
2022 2.421,91
2023 2.820,44
2024 3.411,59
2025 3.844,05
5. Welchen Zinssatz haben Personen durchschnittlich in den vergangenen
vier Jahren für einen KfW-Studienkredit gezahlt (bitte nach Monaten
sowie nach Auszahlungs-, Karenz- und Rückzahlungsphase aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle enthält die Angaben der KfW. Bei dem Mittelwert für das
Jahr 2025 handelt es sich um den Stand vom 19. Mai 2025. Eine Aufteilung
nach einzelnen Kreditphasen und Monaten ist mit angemessenem Aufwand
nicht möglich, da die Daten nicht in strukturierter Form vorliegen. Der Zinssatz
im KfW-Studienkredit wird zudem halbjährlich – immer zum Roll-Over-
Termin am 1. April bzw. 1. Oktober des Kalenderjahres – angepasst, sodass die
Daten nach dieser Systematik aufgearbeitet wurden.
Stand der Auswertung: 19. Mai 2025
Jahr Mittelwert Zinssatz
April 2021 3,06
Oktober 2021 3,09
April 2022 3,26
Oktober 2022 5,44
April 2023 6,95
Oktober 2023 7,78
April 2024 7,52
Oktober 2024 6,81
April 2025 6,02
6. Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW-
Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Festzins-Tilgungsplan, bei
dem sie
a) mehr als 7 Prozent Zinsen,
b) mehr als 5 Prozent Zinsen,
c) mehr als 3 Prozent Zinsen
zahlen?
Die Fragen 6a bis 6c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Angaben der KfW zu Personen mit einem Festzins-Tilgungsplan sind aus
der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Für eine bessere Übersicht wurden
Zinsgruppen gebildet. Insgesamt unterliegen aktuell 3 133 Darlehensnehmende
einem Tilgungsplan mit einem festen Zinssatz. 899 Darlehensnehmende haben
einen Zinssatz zwischen 3 bis einschließlich 5 Prozent. Bei 1 356
Darlehensnehmenden mit einer Festzinsvereinbarung liegt der Zinssatz zwischen > 5 bis
einschließlich 7 Prozent. 878 Darlehensnehmende haben im Rahmen ihrer
Festzinsvereinbarung einen Zinssatz von über 7 Prozent.
Drucksache 21/309 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Stand der Auswertung: 19. Mai 2025
Zinssatzgruppe (in Prozent) Anzahl Darlehen
3 – 5 Zinsen (einschließlich) 899
> 5 – 7 Zinsen (einschließlich) 1.356
> 7 Zinsen 878
7. Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW-
Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Tilgungsplan mit variablem
Zinssatz, bei dem sie
a) mehr als 7 Prozent Zinsen,
b) mehr als 5 Prozent Zinsen,
c) mehr als 3 Prozent Zinsen
zahlen?
Die Fragen 7a bis 7c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Für eine
bessere Übersicht wurden Zinsgruppen gebildet. Aktuell befinden sich 39 322
Darlehen in der Rückzahlungsphase und haben einen variablen Zinssatz unter
5 Prozent. 129 664 Darlehensnehmende haben einen Zinssatz zwischen > 5 bis
einschließlich 7 Prozent. 264 Darlehensnehmende haben einen Zinssatz von
über 7 Prozent.
Stand der Auswertung 19. Mai 2025
Zinssatzgruppe (in Prozent) Anzahl Darlehen
3 – 5 Zinsen (einschließlich) 39.322
>5 – 7 Zinsen (einschließlich) 129.664
> 7 Zinsen 264
8. Wie viele KfW-Studienkreditnehmenden zahlen derzeit einen Zinssatz
von über 7 Prozent (bitte auch prozentualen Anteil an Gesamtzahl der
Studienkreditnehmenden nennen)?
Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der
Auswertung vom 19. Mai 2025 ersichtlich.
Anzahl der Darlehen
mit Zinssatz > 7 Prozent
Anteil am Gesamtportfolio
(in Prozent)
1.183 0,5
9. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die ausstehenden KfW-
Studienkredite (bitte nach Rückzahlungs-, Karenz- und Auszahlungsphase
aufschlüsseln sowie in „unterliegen Zinssatz von unter 5 Prozent“,
„unterliegen Zinssatz zwischen 5 Prozent und 7 Prozent“ und „unterliegen
Zinssatz von über 7 Prozent“ gruppieren)?
Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der
Auswertung vom 19. Mai 2025 ersichtlich.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 – Drucksache 21/309 (neu)
Phase Zinssatzgruppe Anzahl Darlehen Kapitalsaldo
Auszahlungsphase
weniger als 5 % Zinsen 25 429.554,79
5 % – 7 % Zinsen 23.821 354.311.637,61
mehr als 7 % Zinsen 1 18.550,00
Karenzphase weniger als 5 % Zinsen 40 1.204.052,86
5 % – 7 % Zinsen 22.735 418.007.145,97
mehr als 7 % Zinsen 40 644.449,21
Rückzahlungsphase
weniger als 5 % Zinsen 40.221 575.369.614,93
5 % – 7 % Zinsen 131.020 1.755.828.040,72
mehr als 7 % Zinsen 1.142 20.710.490,94
10. Wie hoch war der Gewinn bzw. Verlust, den die KfW in den vergangenen
zehn Jahren lediglich mit dem KfW-Studienkredit gemacht hat (bitte
nach Jahren auflisten), und werden mit den Einnahmen aus dem KfW-
Studienkredit die Verwaltungskosten mit gedeckt?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat mit
Schreiben vom 3. September 2025 die Antwort wie folgt korrigiert.
Nach Angaben der KfW verfolgt sie mit dem KfW-Studienkredit keine
Gewinnerzielungsabsicht. Über den Zinssatz deckt sie allerdings die während der
Kreditlaufzeit entstehenden Kosten inklusive der Risiko- und
Verwaltungskosten ab.
Bestimmte Kostenkomponenten werden laut KfW in der Kreditbepreisung
modellbasiert ermittelt, d. h. die realen Kosten (z. B. Ausfälle und Risikokosten)
können bei der Betrachtung an einem Stichtag (wie z. B. dem für den
Jahresabschluss relevanten 31. Dezember eines Jahres) von der modellierten Erwartung
abweichen. Weichen die tatsächlichen Kosten vom prognostizierten Modell der
KfW ab, ergeben sich Verluste oder Gewinne.
Durchschnittlich hat sich beim KfW-Studienkredit von 2011 bis 2024 nach
Auskunft der KfW ein jährlicher Ergebnisbeitrag von weniger als 0,1 Prozent
auf das Studienkredit-Portfolio ergeben. Die Bundesregierung hat die KfW
gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, ob erzielte Gewinne in den KfW-Studienkredit
reinvestiert werden können. Die KfW hat daraufhin einen Prüfprozess
eingeleitet.
Die Bundesregierung kann Informationen zu den vorliegenden Fragen im
Detail nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Zwar ist das verfassungsrechtliche
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages grundsätzlich auf die
Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit gerichtet. Dieses
Informationsrecht ist jedoch mit den im Rahmen des Staatswohls geschützten
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der KfW (und deren Vertragspartnern)
sowie den durch eine Offenlegung beeinträchtigten fiskalischen Interessen des
Bundes abzuwägen und in Ausgleich zu bringen.
Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im Übrigen im Hinblick auf
das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein kann, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ einzustufen.
Die erfragten Informationen können insofern nicht im Detail weitergegeben
werden, als sie die streng vertraulichen Grundlagen und den Kernbereich der
internen Unternehmenssteuerung der KfW betreffen und somit Geschäfts-
Drucksache 21/309 (neu) – 8 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
geheimnisse darstellen, welche konkrete Risiken für das Staatswohl und die
fiskalischen Interessen des Bundes bergen.
Die Integrität sensibler Informationen ist ein grundlegendes Merkmal des
Bankwesens. Eine Offenlegung dieser Informationen würde die Position der
KfW in Relation zu anderen Marktteilnehmern, Wettbewerbern und Partnern
signifikant schwächen. Bei einem Informationszugang stünden diese
Informationen nicht nur Geschäftspartnern wie etwa Durchleitungsbanken und
Refinanzierungspartnern, sondern auch gegenwärtigen und künftigen Teilnehmern an
KfW-Sonderkrediten zur Verfügung. Eine Offenlegung ermöglicht
Rückschlüsse auf bestehende und künftige Kalkulationen von KfW-Produkten. Es
bestünde daher die konkrete Gefahr, dass sich bei Offenlegung unternehmensinterner
Informationen die Preisgestaltung der KfW produktübergreifend verschlechtert.
Unter anderem besteht auch das Risiko, dass Geschäftspartner auf der
Refinanzierungsseite die Weitergabe sensibler Informationen zukünftig als Risikofaktor
zulasten der KfW einpreisen und damit versuchen, die KfW zu einer für
letztere stark nachteiligen Zinsgestaltung zu bewegen. Dies würde die Effizienz der
KfW als zentrales Förderinstrument des Bundes deutlich einschränken. Neben
konkreten wirtschaftlichen Risiken ist durch die Veröffentlichung von
Margenbestandteilen auch eine Erosion der gemeinsamen Vertrauensbasis zwischen der
KfW und ihren Geschäftspartnern zu befürchten, die als Grundlage ihres
erfolgreichen förderpolitischen Wirkens von existenzieller Bedeutung ist.
Dies würde den fiskalischen Interessen des Bundes direkt zuwiderlaufen, deren
Wahrnehmung in hohem Maße von der Integrität und Zuverlässigkeit
nachgelagerter Stellen abhängt. Bei den dargestellten Risiken handelt es sich nicht um
reine Reputationsrisiken, sondern um konkrete wirtschaftliche Risiken. Es
besteht damit die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass das fiskalische Interesse
des Bundes als maßgebliches Verfassungsgut beeinträchtigt werden könnte.
Eine öffentliche Verwendung der Informationen birgt zuletzt die Gefahr einer
negativen Beeinträchtigung der Aufsichtsbeziehung der Bundesregierung zur
KfW und damit wiederum der Fördertätigkeit der KfW. Ungeachtet aller
gesetzlichen Aufsichtsrechte und Informationspflichten wird diese Tätigkeit
maßgeblich auch von einem Vertrauensverhältnis in die Verlässlichkeit der
Aufsichtsbehörde beim Umgang mit den Daten getragen. Die Offenlegung
bestimmter Informationen ist im hiesigen Fall besonders kritisch, da sie sich auf
konzeptionell bedingte Gewinne/Verluste und deren konzerninterne
Auswirkungen bezieht, wobei die Gefahr besteht, dass ausgewählte Informationen aus
dem Zusammenhang gerissen und dadurch missverstanden bzw. falsch bewertet
werden.
Dem Kontroll- und Informationsanspruch des Parlaments sowie den
fiskalischen Interessen des Bundes wird durch die Veröffentlichung unter
Verwendung der Geheimschutzordnung in hinreichendem Maße Rechnung getragen.
Die detaillierte Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.*
11. Wie hat sich die Differenz zwischen dem Zinssatz, den die KfW am
Kapitalmarkt aufwenden muss, und dem Zinssatz, der für einen KfW-
Studienkredit gezahlt wird, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte
aus jährlichen oder falls möglich monatlichen Durchschnittswerte
ermitteln)?
Die Bundesregierung kann die fragegegenständlichen Informationen nicht
öffentlich zur Verfügung stellen. Der parlamentarische Informationsanspruch ist
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 – Drucksache 21/309 (neu)
grundsätzlich auf die Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit
gerichtet. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber vorliegend im
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2
Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, die bei
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder
eines ihrer Länder nachteilig sein können, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Die fragegegenständlichen
Informationen stellen nach Angaben der KfW die Grundlage für die internen
Risikoberechnungen im Zusammenhang mit dem Bildungsprodukt KfW-
Studienkredit dar und sind damit unmittelbar relevant für die Risikobeurteilung dieses
Produkts. Eine öffentliche Verwendung der Informationen trägt die Gefahr
einer negativen Beeinträchtigung der Fördertätigkeit der KfW und damit der
Interessen des Bundes als weiteres maßgebliches Verfassungsgut.
Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage* mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.
12. Wie wird sich laut Bundesregierung die Zahl der BAföG-
Darlehensnehmenden in den nächsten fünf Jahren entwickeln (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
13. Welche Erfordernisse ergeben sich laut Prognose der Bundesregierung
daraus für die für das BAföG benötigten Bundeshaushaltsmittel in den
nächsten fünf Jahren (bitte für jedes Jahr die prognostizierten Kosten für
den Bundeshaushalt angeben und jeweils Berechnungen für die aktuelle
Gesetzeslage und für den Fall der im Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD verabredeten Reform anstellen)?
Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Schätzung der Gefördertenzahlen beruht auf den Prognosen des Fraunhofer
Instituts für angewandte Informationstechnik (FIT) und berücksichtigt die
derzeit geltende Rechtslage auf Grundlage des Neunundzwanzigsten Gesetzes zur
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Die Schätzung beruht
somit auf der Annahme, dass bis einschließlich des Jahres 2029 keine weitere
Reform des BAföG erfolgen wird. Kostenberechnungen zu dem im
Koalitionsvertrag angestrebten Vorhaben einer BAföG-Reform liegen derzeit nicht vor, da
Details einer künftigen Reform zunächst vorbereitet und innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt werden müssen.
Die Zahl der geförderten Studierenden entspricht annähernd der Zahl der mit
Darlehensanteil Geförderten nach dem BAföG. Die auf Basis der geltenden
Rechtslage prognostizierte Anzahl der im Jahresdurchschnitt geförderten
Studierenden nach dem BAföG für die Jahre 2025 bis 2029 kann der folgenden
Tabelle entnommen werden.
Jahr 2025 2026 2027 2028 2029
Geförderte Studierende in Tausend,
Jahresdurchschnitt
320 299 280 270 265
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 21/309 (neu) – 10 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Die auf Basis der geltenden Rechtslage prognostizierte Fördersumme
(Zuschuss und Darlehen) für Studierende nach dem BAföG für den angefragten
Zeitraum ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr 2025 2026 2027 2028 2029
Angaben in Mio. Euro 2.674 2.326 2.072 1.956 1.910
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 11 – Drucksache 21/309 (neu)
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