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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Verbot der Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland"

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.06.2025

Aktualisiert

18.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/23122.05.2025

Verbot der Reichsbürgergruppe „Königreich Deutschland“

der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Am 13. Mai 2025 hat das Bundesministerium des Innern die Reichsbürgervereinigung „Königreich Deutschland“ verboten. In sieben Bundesländern – Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wurden Liegenschaften des Vereins sowie Wohnungen führender Mitglieder durchsucht. Darüber hinaus fand eine weitere Durchsuchung in Solothurn, Schweiz, statt. Die Ermittlungen und Maßnahmen werden von der Bundesanwaltschaft geführt.

Die Gruppe wurde 2012 in Wittenberg, Sachsen-Anhalt, von Peter Fitzek gegründet, der seither als Anführer fungierte. Fitzek wurde in Halsbrücke, Sachsen, festgenommen, um ihn in Karlsruhe einem Richter vorzuführen. Weitere Festnahmen erfolgten von B. M. in Brandenburg, M. S. in Sachsen und M. B. in Rheinland-Pfalz. Ihnen werden unter anderem unerlaubte Einlagen- und Versicherungsgeschäfte vorgeworfen. Die Durchsuchung in der Schweiz richtete sich gegen M. G. Das Vereinsvermögen des „Königreichs Deutschland“ wurde ebenfalls beschlagnahmt.

Die Gruppierung gilt als die größte und einflussreichste der sogenannten Reichsbürgerbewegung. Sie bestreitet die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland und vertritt die Auffassung, dass das Deutsche Reich weiterhin formell existiere, während die Bundesrepublik Deutschland lediglich eine „Firma“ sei. Diese Ideologie geht mit einer konkreten Gefährdung von Menschen und Institutionen einher. Mitglieder der Gruppierung sind immer wieder durch Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, politische Gegnerinnen und Gegner sowie Polizistinnen und Polizisten aufgefallen.

Zudem werden der Gruppierung vielfältige wirtschaftskriminelle Aktivitäten zugeschrieben, etwa das Betreiben eines eigenen Bankensystems und Versicherungssystems mit einer eigenen Währung sowie die Ausstellung von fiktiven Ausweisdokumenten durch ein selbst errichtetes Meldeamt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Mitglieder des „Königreichs Deutschland“ wurden im Zuge des Verbotsverfahrens festgenommen oder befinden sich in Untersuchungshaft?

2

Welche konkreten strafrechtlichen Vorwürfe werden gegen die festgenommenen Personen erhoben?

3

Wie hoch ist der Gesamtwert des im Zuge des Verbots beschlagnahmten Geldvermögens?

4

Wurden im Zuge des Verbots Sachwerte wie Grundstücke, Immobilien oder Edelmetalle beschlagnahmt, und wenn ja, in welchem Umfang und welchem geschätzten Gesamtwert?

5

Wie viele Immobilien werden dem „Königreich Deutschland“ zugerechnet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Welche spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Finanzierung des „Königreichs Deutschland“ und seiner Aktivitäten zu unterbinden?

7

Wie viele Mitglieder werden dem „Königreich Deutschland“ insgesamt zugerechnet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Wie viele Mitglieder des „Königreichs Deutschland“ werden nach Einschätzung der Bundesregierung dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu personellen, finanziellen oder organisatorischen Verbindungen zwischen dem „Königreich Deutschland“ und anderen extrem rechten bzw. rechtsextremen Gruppierungen oder Parteien vor?

10

Wie viele Mitglieder des „Königreichs Deutschland“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung gleichzeitig Mitglieder oder Funktionsträger der Partei Alternative für Deutschland (AfD)?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Vereinsstrukturen des „Königreichs Deutschland“ vor?

12

Welche Teilorganisationen bzw. Teilstrukturen des „Königreichs Deutschland“ sind konkret von dem Verbot betroffen (bitte die jeweiligen Namen bzw. Bezeichnungen nennen), und welche ideellen oder wirtschaftlichen Zwecke wurden von ihnen verfolgt?

13

Wie viele Mitglieder oder behördlich bekannte Unterstützer des „Königreichs Deutschland“ verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über waffenrechtliche Erlaubnisse (z. B. Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Waffenschein)?

14

Wurden im Zuge der Durchsuchungen Waffen, Munition, Sprengstoff oder militärische Ausrüstungsgegenstände sichergestellt, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach legalen und illegalen Fundstücken differenzieren)?

Berlin, den 15. Mai 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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