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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Unterstützung der Gesundheitsversorgung in der Ukraine und für ukrainische Geflüchtete in Deutschland

(insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

19.06.2025

Aktualisiert

10.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/37004.06.2025

Unterstützung der Gesundheitsversorgung in der Ukraine und für ukrainische Geflüchtete in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Robin Wagener, Simone Fischer, Linda Heitmann, Johannes Wagner, Claudia Roth, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem Großangriff Russlands auf die gesamte Ukraine im Jahr 2022 sind schätzungsweise etwa 400 000 ukrainische Soldaten und Soldatinnen sowie Zivilisten und Zivilistinnen verwundet worden (vgl. www.fr.de/politik/im-ukraine-krieg-kiew-und-moskau-unter-druck-hohe-verluste-zr-93697762.html, abgerufen am 29. April 2025). Die Gesundheitsversorgung stellt für die Ukraine, sowohl im Bereich somatischer Erkrankungen und Wundversorgung als auch psychischer Erkrankungen, im Kriegszustand eine große Herausforderung dar. Viele vom Krieg betroffene Menschen entwickelten posttraumatische Belastungsstörungen.

Um die Ukraine in dieser Notlage zu unterstützen, etablierte der Gesundheitsausschuss des 20. Deutschen Bundestages einen intensiven Austausch mit dem Ausschuss für Gesundheit des ukrainischen Parlaments, bei dem auch die psychiatrischen und psychosozialen Hilfen im Vordergrund standen.

Die Bundesregierung hat in der 20. Wahlperiode auf verschiedenen Wegen Unterstützung ermöglicht. Die Zusammenarbeit umfasste in der Ukraine den Aufbau von Trauma- und Rehabilitationszentren, die Versorgung mit Prothesen, den Einsatz deutscher Ärzte und Ärztinnen sowie die Hospitation ukrainischer Ärzte und Ärztinnen in Deutschland. Zudem wurden im Rahmen des Kleeblattsystems Verletzte in Deutschland behandelt. Seit Februar 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Ukraine mit Hilfen im Gesamtwert von 107 Mio. Euro im Gesundheitsbereich unterstützt (www.bundesgesundheitsministerium.de/unterstuetzungsleistungen-fuer-die-ukraine.html, abgerufen am 29. April 2025). Auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die Unterstützung ausgeweitet. Beispielsweise ermöglichen die vom BMZ geförderten Klinikpartnerschaften einen direkten Austausch und Unterstützung zwischen Fachkräften aus der Ukraine und Deutschland.

Die Ukraine ist ein im europäischen Vergleich besonders stark von HIV-Erkrankungen betroffenes Land. Das Gemeinsame Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) warnte im April 2025 davor, dass aufgrund der ausgesetzten US-Hilfen bereits im zweiten Quartal 2025 kritische Lücken für Patientinnen und Patienten in antiretroviraler Therapie (ART) entstehen könnten (www.unaids.org/en/resources/presscentre/featurestories/2025/april/20250422_ukraine).

Ukrainische Geflüchtete haben in Deutschland Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit Anspruch auf die regulären Gesundheitsleistungen (www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html, abgerufen am 29. April 2025). Am 4. Mai 2022 wurde eine Kontaktstelle für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf aus der Ukraine geschaffen (www.bundesgesundheitsministerium.de/medizinische-versorgung-der-menschen-aus-ukraine.html, abgerufen am 29. April 2025). Das vom BMG unterstützte Projekt HYKIST ermöglicht eine KI-basierte (KI = Künstliche Intelligenz) Übersetzung ins Ukrainische für die medizinischen Einrichtungen (www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlungsfelder/forschungsschwerpunkte/digitale-innovation/modul-4-smarte-kommunikation/hykist.html, abgerufen am 29. April 2025).

Derzeit ist die Unterstützung der Ukraine im Bereich der Gesundheitsversorgung von wesentlicher Bedeutung und die Zusammenarbeit muss nach Ansicht der Anfragestellerinnen und Anfragesteller auch bei sich ändernden Rahmenbedingungen weiter gefördert werden. Insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen treten häufig infolge von Krieg auf (155-001l_S3_Posttraumatische_Belastungsstoerung_2020-02_1.pdf, abgerufen am 29. April 2025). Es muss eine nachhaltige kollektive Traumatisierung einer ganzen Gesellschaft befürchtet werden. Das ukrainische Gesundheitssystem kann die Versorgung der Betroffenen absehbar allein nicht bewältigen (vgl. www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/nr-290/542561/analyse-mentale-gesundheit-in-zeiten-des-krieges/, abgerufen am 29. April 2025).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Welche finanziellen Summen umfassen die bisherigen Hilfen für die Ukraine im Gesundheitsbereich, und wofür werden sie konkret eingesetzt (bitte Vorhaben titelscharf nach Ressorts auflisten)?

2

In welchem Umfang sollen diese Hilfen fortgesetzt werden?

3

Wie viele verwundete Ukrainerinnen und Ukrainer wurden in Deutschland im Rahmen des Kleeblattsystems behandelt (bitte tabellarisch nach Anzahl, Art der Verwundung oder Erkrankung sowie nach Monat aufschlüsseln)?

4

Wann wurden das letzte Mal Verwundete mit Flugzeugen im Rahmen des Kleeblattsystems oder mit Helikoptern in deutsche Krankenhäuser transportiert, in welchen Versorgungseinrichtungen wurden diese behandelt (überregionale Traumazentren, regionale Traumazentren, lokale Traumazentren), plant die Bundesregierung, die Versorgung von ukrainischen Verwundeten im Rahmen des Kleeblattsystems fortzuführen bzw. zu intensivieren, und wenn nein, warum nicht?

5

Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass auch zukünftig die Versorgung verwundeter Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland erfolgt, und plant sie, Verletzte in der postakuten Versorgungsphase noch systematischer aufzunehmen, um das ukrainische Gesundheitssystem zu entlasten?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der durch russische Angriffe zerstörten Energieinfrastruktur auf Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, und inwiefern zielen Unterstützungsleistungen darauf ab, die Energieversorgung von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu gewährleisten?

7

Welche Hilfen bei psychischen Belastungen und zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen, insbesondere zur Traumaversorgung, sind in der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden, und wie tragen deutsche Hilfen dazu bei, das Angebot zu stärken?

8

Welche niedrigschwelligen Hilfen bei psychischen Belastungen und zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen, insbesondere zur Traumaversorgung, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für ukrainische Geflüchtete in Deutschland vorhanden?

9

Wie wird sichergestellt, dass geschlechtsspezifische Aspekte – insbesondere im medizinischen Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt – systematisch berücksichtigt werden?

10

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um dazu beitragen, dass die Bedarfe von Schwangeren in der Ukraine angemessen und ausreichend berücksichtigt werden, und wenn ja, welche?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die im Kriegszusammenhang verübte sexualisierte Gewalt vor, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Überlebende sexualisierter Gewalt in der Ukraine Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen haben?

12

Wie wird in Deutschland sichergestellt, dass geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen Zugang zu psychosozialen Hilfen einschließlich Sprachmittlung erhalten?

13

Wie werden die besonderen gesundheitlichen Bedarfe von geflüchteten Ukrainern und Ukrainerinnen identifiziert, und wie viele Menschen werden aufgrund somatischer und psychischer Erkrankungen als besonders schutzbedürftig eingeschätzt?

14

Welche Mittel werden für die Unterstützung von Mental Health and Psychosocial Support (MHPSS) bereitgestellt, und welche konkreten Vorhaben und Projekte wurden mit diesen Mitteln bereits umgesetzt?

15

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen der Ukraine, um im Falle einer Katastrophe in Bezug auf Mental Health and Psychosocial Support auch in Deutschland besser vorbereitet zu sein, so wie es in einer WHO-Resolution von Mai 2024 vorgesehen ist (apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA77/A77_ACONF11-en.pdf, abgerufen am 29. Februar 2025)?

16

Welche und wie viele Klinikpartnerschaften werden im Rahmen des vom BMZ geförderten Programms in der Ukraine umgesetzt, und welche Schwerpunkte und Kooperationspartner haben die einzelnen Partnerschaften?

17

Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe wurden die Klinikpartnerschaften finanziell unterstützt?

18

Welche weiteren Projekte sollen im Rahmen der Klinikpartnerschaften zwischen Deutschland und der Ukraine umgesetzt werden?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Klinikpartnerschaften in der Ukraine, und plant sie, diese Kooperationen auszubauen – insbesondere mit Blick auf deren Potenzial zur Stärkung lokaler Gesundheitsstrukturen?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Einbindung privater und wirtschaftlicher Organisationen in die Klinikpartnerschaften in der Ukraine, und plant sie, diese Kooperationen auszubauen – insbesondere mit Blick auf deren Potenzial zur künftigen Finanzierung?

21

Ist die Finanzierung der weiteren Projekte im Rahmen der Klinikpartnerschaften, insbesondere der Projekte Solomiya, Superhumans, Aurora und Navchannya, zukünftig gesichert, und wie?

22

Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um Rückschritte in der HIV-Prävention und HIV-Behandlung in der Ukraine zu verhindern oder abzumildern?

23

Welche weiteren entwicklungspolitischen Beiträge leistet die Bundesregierung im Bereich Gesundheit in der Ukraine (SDG)?

24

Wie viele Prothesen hat Deutschland an die Ukraine geliefert?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Zerstörung ukrainischer Krankenhäuser und ambulanter Gesundheitsversorgung, und inwieweit betrifft die Zerstörung psychiatrischer Krankenhäuser und ambulanter Versorgungseinrichtung zur Behandlung psychisch erkrankter Menschen?

26

Wie wird der Wiederaufbau von Krankenhäusern und ambulanter Versorgung unterstützt?

27

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über getötete und verletzte Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte des Gesundheitswesens in der Ukraine?

28

Wie viele Kontaktstellen für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, wie werden diese für Menschen aus der Ukraine zugänglich gemacht, und wie wird sichergestellt, dass Bedarfe besonders vulnerabler Gruppen, wie Menschen mit Behinderung und bzw. oder Pflegebedarf, systematisch berücksichtigt werden?

29

Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben nach Kenntnis der Bundesregierung an den von der Bundesregierung unterstützten Schulungskursen zur Diagnostik und zu Behandlungsmaßnahmen von kindlichen bzw. jugendlichen Schlafstörungen teilgenommen?

30

Wie viele Hospitationen ukrainischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt?

31

Wie viele deutsche Ärzte und Ärztinnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gerade im Einsatz in der Ukraine?

32

Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um die Qualifizierung lokalen Gesundheitspersonals systematisch und längerfristig zu fördern?

33

Wie viele Rettungsbusse und Fahrzeuge zum Transport von Verletzen wurden bisher in die Ukraine geliefert, und welche weiteren Lieferungen sind geplant?

34

Welche Lieferungen von Sanitätsmaterial und medizinischem Equipment (Beatmungsgeräte, Geräte zum Monitoring von Vitalparametern, Absaugpumpen etc.) sind aktuell geplant?

35

Welche telemedizinischen Kooperationen existieren zwischen der Ukraine und Deutschland, mit welchen Mitteln werden diese unterstützt, und wird dies auch zukünftig gewährleistet?

36

Wie und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Ukraine beim Aufbau eigener telemedizinischer Kapazitäten, um die Unabhängigkeit langfristig zu sichern?

37

Wie und mit welchen Mitteln werden die rehabilitativen Versorgungsstrukturen für Menschen mit Gliedmaßenamputationen in der Ukraine unterstützt?

38

In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung die Organisationen Cadus e. V. und Artesans ResQ finanziell und logistisch?

39

Welche Ergebnisse wurden bisher bei der Einführung der MedeVac-Verfahren in der Ukraine erreicht?

40

Wie viele der Patientinnen und Patienten, die über das Kleeblattsystem in Deutschland versorgt wurden oder werden, haben bisher die Unterstützung durch Patientenlotsen und Patientenlotsinnen wahrgenommen?

41

Wie bewertet die Bundesregierung die Unterstützung der Patientinnen und Patienten und der Sozialdienste in den Krankenhäusern durch die Patientenlotsen und Patientenlotsinnen?

42

Welche Probleme bestehen aktuell in der Regelversorgung der „Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten“ nach der stationären Versorgung im Krankenhaus (u. a. Anmeldung, Versicherungsstatus, Hilfsmittelversorgung), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dagegen, auch in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft und den Ländern?

43

Welche Probleme bestehen aktuell bei der Finanzierung von komplexen Leistungen in der stationären Versorgung, die über die Vergütung im DRG-System hinausgehen (beispielsweise Bekämpfung multiresistenter Keime, mehrfache Operationen, Isolation etc.), und inwiefern ist der eingerichtete Sonderfonds hierfür ausreichend?

44

Welche Vorteile hätte nach Einschätzung der Bundesregierung die Konzentration der Versorgung von Verletzten aus der Ukraine auf ein einziges oder auf wenige Krankenhäuser, um die bestehenden Probleme in der postakuten Regelversorgung (u. a. bei Anmeldung, Versicherungsstatus, Hilfsmittelversorgung etc.) besser adressieren zu können?

45

In wie vielen und in welchen medizinischen Einrichtungen wird die KI-basierte Übersetzung erfolgreich eingesetzt?

46

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Patientendaten beim Einsatz von KI-Sprachtechnologie in den medizinischen Einrichtungen, insbesondere in besonders sensiblen Bereichen wie der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung, geschützt?

47

Plant die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken in diesem Jahr eine Reise in die Ukraine?

48

Inwiefern hat der Sanitätsdienst (neu: Kommando Gesundheitsversorgung) der Bundeswehr bisher mit Personal und Material die Gesundheitsversorgung in der Ukraine und der ukrainischen Streitkräfte unterstützt, und ist geplant, diese Unterstützung fortzusetzen bzw. auszubauen?

Berlin, den 21. Mai 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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