Untersuchungsbericht der Beraterin im Bundesministerium für Gesundheit zur Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Dr. Janosch Dahmen, Andreas Audretsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Vor dem Hintergrund laufender Klageverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken, mehrerer gerichtlicher Entscheidungen zulasten des Bundesministeriums für Gesundheit sowie eines damit verbundenen Streitwerts in Höhe von 2,3 Mrd. Euro zuzüglich Zinsen und angesichts der wiederholten Kritik des Bundesrechnungshofes an der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung während der Corona-Pandemie hat das Bundesgesundheitsministerium Dr. Margaretha Sudhof im Juli 2024 als sachverständige Beraterin mit der Prüfung der umstrittenen Beschaffung von Atemschutzmasken beauftragt. Sie sollte zunächst die Vorgänge und Verträge sowie die Prozessführung zu dem im Jahr 2020 durchgeführten Open-House-Verfahren zur Deckung des Bedarfs an medizinischer Schutzausrüstung überprüfen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12863).
Laut Medienberichten liegt der Bericht der Beauftragten seit Januar 2025 im Bundesgesundheitsministerium vor (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-masken-spahn-sudhof-bericht-100.html). Das Bundesgesundheitsministerium weigert sich jedoch bis dato, dem Deutschen Bundestag den Bericht vorzulegen. Die Frage, inwieweit bei der Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung finanzielle Schäden für den Bund entstanden sind oder entstehen werden, die hätten vermieden werden können, bedarf der parlamentarischen Kontrolle. Die Fragesteller begehren daher Zugang zu dem Bericht der Beauftragten. Im Übrigen sind keine Geheimhaltungsinteressen ersichtlich, die in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse eine Geheimhaltung des Berichts rechtfertigen können.
Den Fragestellern ist dabei bewusst, dass die Bundesregierung Fragen nach dem Wortlaut von Dokumenten teilweise mit dem Hinweis abgelehnt hat, das Interpellationsrecht umfasse kein Akteneinsichtsrecht und die Fragen seien damit unzulässig. Über diese Streitfrage wird das Bundesverfassungsgericht demnächst im Verfahren 2 BvE 3/18 entscheiden (www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html).
Aber auch wenn die Rechtsauffassung zutreffen sollte, dass kein Anspruch auf Akteneinsicht besteht, ist die Bundesregierung nicht gehindert, den Bericht an die Fragesteller zu übermitteln, vielmehr erscheint eine Übermittlung im Hinblick auf das Ausmaß der Vorgänge und des in Rede stehenden Schadens jedenfalls politisch geboten.
Die Fragesteller weisen vorsorglich darauf hin, dass kein Umstand ersichtlich ist, der Anlass für eine verzögerte Beantwortung der Frage gibt; die Kleine Anfrage ist ohne jeden Aufwand für die Bundesregierung und damit unverzüglich zu beantworten.
Fragen und Antworten1
Welchen Wortlaut hat der Bericht der Beraterin im Bundesministerium für Gesundheit Dr. Margaretha Sudhof mit dem „die Vorgänge und Verträge sowie die Prozessführung zu dem im Jahr 2020 durchgeführten Open-House-Verfahren zur Deckung des Bedarfs an medizinischer Schutzausrüstung“ überprüft wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12863)?
Der Bericht der Sachverständigen Beraterin Dr. Margaretha Sudhof ist als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Der angeforderte Bericht wurde den Mitgliedern des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages übermittelt und ist dort in einer aus rechtlichen Gründen teilgeschwärzten Fassung jeweils als Ausschussdrucksache mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verfügbar. Das parlamentarische Fragerecht selbst vermittelt keinen Anspruch auf Dokumentenherausgabe oder Akteneinsicht.