Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Schuhmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
In den Jahren von 2000 bis Juli 2024 wurden 2,13 Millionen Tonnen Mais aus der Ukraine nach Deutschland importiert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13455). Das entspricht in etwa einem Achtel der eigenen deutschen Maisproduktion.
In der Ukraine darf kein genverändertes Getreide produziert werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13455 darauf hingewiesen, dass „auch Lebensmittel und Futtermittel, die aus Drittländern – wie der Ukraine – in die EU eingeführt werden, die in der EU geltenden Anforderungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht einhalten müssen.“
Dennoch wurde in Ungarn 2024 nicht als solches gekennzeichnetes gentechnisch verändertes Saatgut für Mais aus der Ukraine festgestellt und beschlagnahmt (www.tridge.com/news/hungary-will-destroy-40-tons-of-genetically-modifi). Auch in Deutschland wurden in diesem Zeitraum nicht gekennzeichnete genetisch veränderte Organismen (GVO) in Maissaatgut aus der Ukraine festgestellt. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11938 wie folgt bestätigt: „Zwischen dem 1. Februar 2022 und dem 31. Mai 2024 untersuchten die zuständigen Landesbehörden 24 Saatgutproben mit der Ukraine als Erzeugerland oder weiterem Erzeugerland. Alle Untersuchungen fanden an Maissaatgut statt. In einer Probe wurden Anteile eines gentechnisch veränderten Organismus nachgewiesen. Das Saatgut ist nicht zur Aussaat gelangt“ (ebd.) Auch in Österreich wurden 2024 zwei nicht entsprechend gekennzeichnete Proben, u. a. aus Rumänien, positiv auf GVO getestet (www.baes.gv.at/fileadmin/baes/SaatundPflanzgut/Zulassung/Gentechnikfreiheit/GVO_Monitoring_Barrrierefrei_2024_v2.pdf).
Diese Fälle lassen die Fragesteller annehmen, dass die nach positivem Test aus dem Verkehr gezogenen Saatguten nicht die einzigen Lieferungen mit nicht entsprechend gekennzeichneten GV-Maissaatgut (GV = genetisch verändert) in die EU gewesen sind. Es wirft in ihren Augen die Frage auf, ob nicht nur GV-Saatgut, sondern möglicherweise auch unbemerkt GV-Mais als Nahrungsmittel oder Tierfutter in die EU exportiert worden ist. Dies läuft der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 sowie Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 zuwider und der Bundesregierung obliegt die Pflicht, dies zu überprüfen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD kümmern sich die Landesbehörden um die Qualitätsprüfung von importiertem Getreide. Diese Prüfungen beinhalten auch die Prüfung auf gentechnische Veränderungen. Die für die Kontrolle von Lebensmitteln zuständigen Behörden der Länder würden demnach zwar dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ergebnisse von Untersuchungen übermitteln. Jedoch lägen der Bundesregierung – insbesondere bei importierten Futtermitteln – keine aufgeschlüsselten Daten vor (Bundestagsdrucksache 20/11938).
Beim Import von GVO in die EU sind vor allem Futtermittel von Bedeutung. Entlang der Lieferkette, von Saatgut im Ursprungsland bis zur Nutzung des Endprodukts durch die Konsumenten, sind viele unterschiedliche Akteure beteiligt. Derzeit ist die Nachverfolgbarkeit von Futtermittellieferungen vor allem für die Sicherstellung von gentechnikfreien Produkten und Bio-Produkten von Bedeutung. Diese Nachverfolgung wird auch durch Laborkontrollen unterstützt. Die momentane Praxis der Nachverfolgbarkeit ist allerdings primär auf die Qualität des Produkts ausgelegt und spezifische Informationen mit Bezug zu potenziell enthaltenen GVO (z. B. der enthaltenen Sorten laut Katalog) liegen zum Teil nicht vor.
Fragen und Antworten13
Wie viel Mais wurde vom 1. Januar 2024 bis heute aus der Ukraine nach Deutschland importiert (bitte nach Nahrungsmittel und Futtermittel aufschlüsseln)?
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2024 2 546 Tonnen Mais aus der Ukraine importiert. Bis Mai 2025 wurden 1 016 Tonnen Mais aus der Ukraine importiert. Daten zum Produkteinsatz liegen der Bundesregierung nicht vor.
Über welche Wege wird Mais als Nahrungs- und Futtermittel aus der Ukraine nach Deutschland importiert?
Mais aus der Ukraine gelangt sowohl über Land (per Bahn und Lkw) als auch über See nach Deutschland.
Über welche Verteilzentren wird der Mais auf den verschiedenen Importwegen geführt?
Getreide aus der Ukraine (und damit auch Mais) wird zusammen mit Getreide aus anderen Ländern über die üblichen Handelswege und Logistiknetzwerke (z. B. Getreidesilos, Mühlen und Lagerhallen) Deutschlands verteilt.
Gab es im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) seit dem 1. Januar 2024 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen zu gentechnisch verändertem Getreide, speziell zu Mais und Maissaatgut aus der Ukraine (bitte ggf. ausführen)?
Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) wurden seit dem 1. Januar 2024 zwei Meldungen in Zusammenhang mit gentechnischen Veränderungen in Feldfrüchten aus der Ukraine erstellt. Sie betrafen nicht zugelassenen Leinsamen in einem Futtermittel und einen Kennzeichnungsverstoß bei Sojabohnenextraktionsschrot.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Funde von Anteilen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Saatgut nicht über das RASFF gemeldet werden. In Deutschland durchgeführte amtliche Kontrollen von Saatgut auf GVO Anteile werden in einer behördeninternen Datenbank der Länder erfasst, zu der das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Zugang hat. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Seit dem 1. Januar 2024 wurde eine positiv auf GVO-Anteile getestete Maissaatgutpartie mit Herkunft Ukraine über diese Datenbank gemeldet.
Gab es im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel seit dem 1. Januar 2024 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen zu gentechnisch verändertem Getreide und gentechnisch veränderten Feldfrüchten und speziell zu Mais und Maissaatgut aus anderen Erzeugerländern (bitte ggf. ausführen)?
Seit dem 1. Januar 2024 wurden (zusätzlich zu den zwei in der Antwort zu Frage 4 genannten Meldungen) 22 RASFF-Meldungen in Zusammenhang mit gentechnischen Veränderungen in Getreide und Feldfrüchten aus anderen Erzeugerländern erstellt. 18 Meldungen betrafen gentechnische Veränderungen in Reiserzeugnissen aus China (zwölf), Vietnam (fünf) und Pakistan (eine). Je eine Meldung betrafen gentechnische Veränderungen in Miso aus China, gentechnisch veränderte Leinsamen aus der Russischen Föderation, gentechnische Veränderungen in einer Pfannkuchen- und Panademischung aus der Republik Korea und eine weitere Meldung gentechnisch veränderten Mais aus Rumänien.
Ergänzend ist anzumerken, dass seit dem 1. Januar 2024, neben der unter der Antwort zu Frage 4 genannten Maissaatgutpartie, drei weitere positiv auf GVO-Anteile getestete Maissaatgutpartien über die oben genannte behördeninterne Datenbank für die Ergebnisse der Saatgut-GVO-Untersuchungen der Länder gemeldet wurden. Erzeugerländer dieser Saatgutpartien waren Frankreich und Österreich.
Wie viele Stichproben zur Untersuchung von Getreide- und Feldfrüchteimporten für Nahrungsmittel auf GVO wurden seit dem 1. Januar 2024 bis heute in den Landesbehörden durchgeführt, und in wie vielen Fällen gab es positive Befunde? a) Im Falle von positiven Befunden, aus welchem Herkunftsland stammten die genommenen Proben? b) Im Falle von positiven Befunden, welche Maßnahmen ordnete das BVL an?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 27. Juni 2025 sind in der Datenbank des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 317 Proben mit 898 Ergebnissen zu den Bereichen „Getreide und getreideähnliche Pflanzen“, „Gemüse, auch tiefgefroren“, „Kartoffeln und stärkehaltige Wurzeln und Knollen“, „Obst“, „Pilze“, „Nüsse, andere Früchte mit holziger Schale und Ölsamen“ eingegangen, die auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen untersucht wurden und nicht dem Ursprungsland „Deutschland“ entsprachen. Es gab keine positiven Befunde.
Die amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Diese entscheiden, wo und in welchem Umfang Proben entnommen und untersucht werden. Auch liegt es in der Verantwortung der Bundesländer, im Falle zu beanstandender Nachweise gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut Maßnahmen anzuordnen.
Wie viele Stichproben zur Untersuchung von Getreide, insbesondere Mais, als Futtermittel auf GVO wurden seit dem 1. Januar 2024 bis heute in den Landesbehörden durchgeführt, und in wie vielen Fällen gab es positive Befunde? a) Im Falle von positiven Befunden, aus welchem Herkunftsland stammten die genommenen Proben? b) Im Falle von positiven Befunden, welche Maßnahmen ordnete das BVL an?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Länder sind für die Futtermittelüberwachung zuständig und führen die amtlichen Kontrollen im Futtermittelsektor auf Grundlage des zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kontrollprogramms Futtermittel durch. Leitgedanke bei der Erstellung und Fortschreibung des Kontrollprogramms ist der bereits im Jahr 2001 von den Amtschefs der Länder formulierte ziel- und risikoorientierte Ansatz. Das Kontrollprogramm unterstützt die Gewährleistung einer in Deutschland einheitlichen Kontrolltätigkeit durch die Länder.
Sämtliche Untersuchungen der amtlichen Futtermittelkontrolle werden als Überblick in der Futtermitteljahresstatistik dargestellt. Für das Jahr 2024 liegt die Futtermitteljahresstatistik noch nicht vor. Im Jahr 2023 wurden seitens der amtlichen Futtermittelüberwachung 141 Proben bei Getreidekörnern, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse auf gentechnisch veränderte Organismen untersucht. Nicht vorschriftsmäßige Befunde wurden nicht festgestellt.
Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Stand 27. Juni 2025 wurden dem BVL zudem 29 Proben mit 87 Ergebnissen zu „Reis gepufft“ als Futtermittel übermittelt, die auf GVO untersucht wurden. Alle Ergebnisse waren negativ.
Es liegt, wie bereits in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, in der Verantwortung der Bundesländer, im Falle zu beanstandender Nachweise gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut Maßnahmen anzuordnen.
Wo, und in welchem Umfang werden die Stichproben für die Überprüfung durch die Landesbehörden entnommen?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Grundsätze der amtlichen Überwachung sind in Abschnitt 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) bundeseinheitlich geregelt. Dazu zählen u. a. die Zahl der jährlich zu entnehmenden amtlichen Proben bei Lebensmitteln und Futtermitteln sowie die Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung.
Die AVV RÜb legt im Einklang mit EU-Recht fest, dass die amtliche Kontrolle – und somit auch die Probenahme – grundsätzlich risikobasiert erfolgen muss. Anhand eines für die zuständigen Behörden der Länder verbindlich anzuwendenden risikobasierten Beurteilungssystems wird das Risikopotenzial, das für Verbraucherinnen und Verbraucher von (Lebensmittel- bzw. Futtermittel-)Betrieben und Anlagen ausgeht, eingestuft und daraus die jeweils verbindliche Regelkontrollfrequenz abgeleitet. In den Anlagen 1 und 3 AVV RÜb findet sich unter anderem ein Leitfaden zur Anwendung der risikobasierten Beurteilung von Lebens- bzw. Futtermittelbetrieben.
Die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen werden jedes Jahr im Jahresbericht zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP) veröffentlicht und können auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter dem Link www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/02_MNKP/lm_mnkp_node.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Bei Futtermitteln wird auf Grundlage des Kontrollprogramms Futtermittel jährlich eine Futtermitteljahresstatistik erstellt. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Über diese Kontrollzahlen hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen zu den Kontrollen der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länder, wie beispielsweise zum Probenahmeort, vor, da die Zuständigkeit für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in Deutschland bei den Ländern liegt.
Nach welchen Kriterien werden die Proben entnommen, und gibt es dafür eine bundeseinheitliche Regelung?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Grundsätze der amtlichen Überwachung sind in Abschnitt 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) bundeseinheitlich geregelt. Dazu zählen u. a. die Zahl der jährlich zu entnehmenden amtlichen Proben bei Lebensmitteln und Futtermitteln sowie die Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung.
Die AVV RÜb legt im Einklang mit EU-Recht fest, dass die amtliche Kontrolle – und somit auch die Probenahme – grundsätzlich risikobasiert erfolgen muss. Anhand eines für die zuständigen Behörden der Länder verbindlich anzuwendenden risikobasierten Beurteilungssystems wird das Risikopotenzial, das für Verbraucherinnen und Verbraucher von (Lebensmittel- bzw. Futtermittel-)Betrieben und Anlagen ausgeht, eingestuft und daraus die jeweils verbindliche Regelkontrollfrequenz abgeleitet. In den Anlagen 1 und 3 AVV RÜb findet sich unter anderem ein Leitfaden zur Anwendung der risikobasierten Beurteilung von Lebens- bzw. Futtermittelbetrieben.
Die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen werden jedes Jahr im Jahresbericht zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP) veröffentlicht und können auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter dem Link www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/02_MNKP/lm_mnkp_node.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Bei Futtermitteln wird auf Grundlage des Kontrollprogramms Futtermittel jährlich eine Futtermitteljahresstatistik erstellt. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Über diese Kontrollzahlen hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen zu den Kontrollen der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länder, wie beispielsweise zum Probenahmeort, vor, da die Zuständigkeit für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in Deutschland bei den Ländern liegt.
Über welches Meldesystem informieren die Landesbehörden das Bundesamt für Ernährungssicherheit und Verbraucherschutz, und in welchem Umfang und welchen zeitlichen Intervallen?
Die amtlichen Kontrollen von Saatgut auf GVO-Anteile werden von den Bundesländern (als eigene Aufgabe) durchgeführt. Sie erfassen ihre Kontrollen in einer behördeninternen Datenbank. Die Einträge umfassen Informationen zu allen von ihnen beprobten Saatgutpartien und die Ergebnisse der durchgeführten Laboranalysen. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Das BVL wird einmal wöchentlich über die (in der vorangegangenen Woche) neu durchgeführten Einträge informiert. Im Fall eines Nachweises von GVO in einer Saatgutpartie (GVO-Positivfund), wird das BVL sofort informiert, sobald das positive Untersuchungsergebnis in der Datenbank veröffentlicht wurde. Entspricht das Lebensmittel oder Futtermittel nicht den Anforderungen an das Lebensmittel- oder Futtermittel nach Verordnung (EG) 2017/625, so erfolgt die Erstellung einer Meldung über das iRASFF im RASFF- bzw. AAC-Netzwerk (Administrative Assistance and Cooperation System).
Wie groß ist der Anteil der stichprobenartig untersuchten Liefermengen im Verhältnis zur Gesamtimportmenge?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Wie beurteilt die Bundesregierung die positive Stichprobe in Maissaatgut im Jahr 2024 angesichts des generellen Verbots von GVO in der Ukraine, und sieht die Bundesregierung deshalb Anlass zu einer Ausweitung bzw. Intensivierung der Stichprobenkontrollen zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit und Einhaltung der Verordnungen, und wenn nein, warum nicht?
In wichtigen Exportländern werden auch gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, die in der EU keine Zulassung haben. Vor diesem Hintergrund gibt es amtliche Kontrollen auf das Vorhandensein von GVO in der Lebensmittelkette. Wie aus der Antwort zu den Fragen 4 und 5 ersichtlich, sind Funde unzulässiger GVO-Verunreinigungen dabei auf verschiedene Ursprungsländer, so auch Frankreich und Österreich, und nicht im Speziellen oder mit besonderer Häufigkeit der Ukraine, zuzuordnen. Das Kontrollsystem in der Form des Saatgut-Monitorings auf GVO zeigt sich stets effizient und effektiv. Vereinzelte Funde geben nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell keinen Anlass, die Kontrollen (für die die Bundesländer zuständig sind) bzw. die Anzahl und Art auszuweiten.
Liegt der Bundesregierung eine detaillierte Auflistung der im Jahr 2024 und bisher im Jahr 2025 auf GVO geprüften Stichproben von Getreide- und Maisimporten mit Angaben der prüfenden Behörde, des Erzeugerlandes, der Sorte, der Liefermenge, aus der die Stichprobe gezogen wurde, und des Untersuchungsergebnisses vor, werden diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, und wenn nein, warum nicht?
Die in den Jahren 2024 und 2025 an das BVL gemeldeten untersuchten Proben zu Getreide- und Maisimporten für Lebens- und Futtermittel enthalten Angaben zur prüfenden Behörde, Erzeugerland, Pflanzenart und Untersuchungsergebnis. Die Angabe der Liefermenge, aus der die Stichprobe gezogen wurde, liegt dem BVL nicht vor, da es keine Berichtspflicht gibt, diese Information zu melden. Diese gemeldeten Daten werden der Öffentlichkeit in Form von Berichten auf der BVL-Webseite und in Form von Einzeldaten unter dem Link www.govdata.de zugänglich gemacht, sofern sie im Rahmen eines Kontrollprogramms an das BVL übermittelt wurden.
Zu Saatgut hat das BVL Kenntnis von den von den Ländern durchgeführten amtlichen Kontrollen von Saatgutpartien mit nicht deutscher Anerkennungsnummer, die in der oben genannten Datenbank über Saatgut-GVO-Untersuchungen enthalten sind. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Die Datenbankeinträge enthalten Informationen zum Labor, das die Untersuchung durchgeführt hat, zum Erzeugerland, zur Sorte und zum Untersuchungsergebnis. Informationen über die Liefermenge, aus der die Probenahme erfolgt ist, liegen dem BVL nicht vor. Die Kontrollen von Saatgut liegen in der Verantwortung der Länder. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) informiert auf ihren Internetseiten über die bundesweit durchgeführten Saatgutkontrollen auf GVO (www.lag-gentechnik.de/Saatgut.html), und das BVL veröffentlicht einmal jährlich eine Fachmeldung zu den durchgeführten Saatgutkontrollen (www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/06_gentechnik/2024/2024_11_26_Gentechnik_und_Saatgut-2024.html). Dort finden sich auch Angaben zur Anzahl der durchgeführten Untersuchungen.