Widersprüche in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik im Deutschen Fortschrittsbericht 2025
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Deutschen Fortschrittsbericht 2025 (Bundestagsdrucksache 21/62) werden Entwicklungen im Bereich Arbeitsmarkt und Sozialpolitik dargestellt, die aus Sicht der Fragesteller auf politische Fehlsteuerungen hinweisen. Trotz eines Höchststands bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist die Arbeitslosenquote gestiegen. Der Beschäftigungszuwachs basiert nahezu ausschließlich auf ausländischen Arbeitskräften, während die Arbeitsproduktivität sowohl 2023 als auch im Jahr 2024 rückläufig war. Gleichzeitig steigen die Sozialausgaben, ohne dass eine klare Strategie zur Haushaltskonsolidierung erkennbar ist. Die Bundesregierung setzt weiterhin primär auf Migration zur Fachkräftesicherung, während innerstaatliche Erwerbspotenziale weitgehend unberücksichtigt bleiben.
Vor diesem Hintergrund stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, inwieweit der anhaltende Produktivitätsrückgang mit einer Zuwanderung geringqualifizierter Arbeitskräfte (vgl. Migrationsmonitor Mai 2025, statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/migrationsmonitor/migrationsmonitor/migrationsmonitor-d-0-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1) bei gleichzeitiger Abwanderung gut qualifizierter Erwerbstätiger zusammenhängt (vgl. German Emigration and Remigration Panel Study [GERPS], www.bib.bund.de/Publikation/2019/pdf/German-Emigration-and-Remigration-Panel-Study-GERPS.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die beabsichtigte Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Leistungskraft durch Migration bleibt bislang aus, was in den Augen der Fragesteller grundlegende Zweifel an der Ausrichtung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung begründet (vgl. Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Grafiken/Newsroom/2024/_Interaktiv/20241022-arbeitsproduktivitaet.html).
In der zweiten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 4. Juni 2025 erfolgte eine Unterrichtung der Bundesregierung zum Deutschen Fortschrittsbericht 2025. Aus Sicht der Fragesteller blieben insbesondere die Fragen der Fraktion der AfD dabei unzureichend beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Eine hohe Erwerbsbeteiligung sowie Erwerbstätigkeit sind essentiell zur Deckung des Fachkräftebedarfs, zur Wahrung des Wohlstandes, zur Vermeidung von Fachkräfteengpässen sowie zur finanziellen Stabilität der Sozialversicherungen. Die Anstrengungen zur Fachkräftesicherung haben dazu beigetragen, dass die Erwerbstätigenquote in Deutschland mit 81,3 Prozent im Jahr 2024 einen neuen Höchstwert erreicht hat und damit weit über dem EU-Durchschnitt von 75,8 Prozent liegt. Dies ist insbesondere auf die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren zurückzuführen, deren Erwerbstätigenquoten jeweils auf einem Höchststand liegen. Aufgrund des demografischen Wandels ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Deutschen seit dem Jahr 2023 rückläufig. Bislang können die Fachkräfteeinwanderung sowie die Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland diesen Rückgang ausgleichen. Daher ist der Anstieg der Beschäftigung in den letzten Jahren ausschließlich auf ausländische Beschäftigte zurückzuführen. Ohne die gestiegene Erwerbsbeteiligung von Frauen, Älteren sowie den Anstieg der Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern wäre die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland bereits seit mehreren Jahren stark rückläufig.
Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtete Fragen von Seiten der Fraktionen werden im Regelfall während der Sitzung beantwortet. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, weil weitere Informationen eingeholt werden müssen, erfolgt üblicherweise eine ergänzende Beantwortung im Nachgang schriftlich.
Fragen und Antworten15
Welche konkreten Ursachen sieht die Bundesregierung für die Tatsache, dass die Arbeitslosenquote im Jahr 2024 auf 6 Prozent gestiegen ist, obwohl die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen einen Höchststand erreicht hat (vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 10)?
Der Anstieg der Arbeitslosenquote zwischen 2022 und 2024 um 0,7 Prozentpunkte auf 6 Prozent im Jahr 2024 ist insbesondere auf die schwache wirtschaftliche Entwicklung in diesem Zeitraum und die damit verbundene gesunkene Arbeitskräftenachfrage zurückzuführen. So fällt der Anstieg der Arbeitslosigkeit in der konjunkturnäheren Arbeitslosenversicherung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) mit rund 21 Prozent zwischen 2022 und 2024 deutlich stärker aus als in der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit rund 12 Prozent (Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Auch aufgrund der schwachen Konjunktur ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in mehreren Branchen wie dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und der Arbeitnehmerüberlassung zuletzt gesunken. Andere Branchen mit einem weiterhin hohen Arbeitskräftebedarf bspw. aufgrund des demografischen Wandels wie Heime, Sozialwesen und Gesundheitswesen haben hingegen Beschäftigung aufgebaut. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie verteilt sich der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahr 2024 auf die jeweiligen Altersgruppen (15 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 50 Jahre, 50 bis unter 55 Jahre und 55 bis 67 Jahre), Berufsabschlüsse (ohne Berufsabschluss, betriebliche bzw. schulische Berufsausbildung, akademischer Abschluss), Staatsangehörigkeiten (Deutsche, Ausländer, EU-Staaten, Top-8-Asylherkunftsstaaten, Ukraine) und Bundesländer (bitte nach Bund sowie nach jeweiligem Bundesland ausweisen; vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 10)?
Im Jahr 2024 lag der Bestand der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt bei rund 2,79 Millionen, rund 178 000 bzw. 6,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosenzahlen nach Altersgruppen haben sich zwischen 2023 und 2024 wie folgt entwickelt: Die Arbeitslosigkeit der unter 25-Jährigen ist um rund 24 000 bzw. 10,6 Prozent gestiegen, bei den 25- bis unter 50-Jährigen um rund 97 000 bzw. 6,5 Prozent, bei den 50- bis unter 55-Jährigen um rund 3 000 bzw. 1,2 Prozent und bei den 55- bis unter 67-Jährigen um rund 54 000 bzw. 8,6 Prozent. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.
Welche Programme zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten und Personen über 55 Jahre plant die Bundesregierung, ggf. in der aktuellen Legislatur umzusetzen, und wie bewertet sie die entsprechenden Programme der Vorgängerregierung, die im Jahr 2024 neu aufgelegt oder reformiert wurden, wie beispielsweise den „Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“?
Die Bundesregierung plant in der aktuellen Legislaturperiode eine Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Spezielle Regelungen, die ausschließlich die Gruppe der Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten oder Personen über 55 Jahren adressieren, sind in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode ist festgehalten: „Wir werden die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft voranbringen.“ (Zeilen 439 ff.). Genau dies ist der Ansatz des erfolgreichen Aktionsplans zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten (Job-Turbo), der seit Oktober 2023 als gemeinsame Initiative der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt und von den Ländern, Kommunen, den Sozialpartnern, der Wirtschaft sowie von Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft mitgetragen wird.
Das gesamte Beschäftigungswachstum in Deutschland ist derzeit auf die Zielgruppe des Job-Turbos zurückzuführen. Das zeigt: Der Job-Turbo wirkt.
Wie bewertet die Bundesregierung, dass seit 2023 der Beschäftigungsausbau nahezu ausschließlich auf ausländische Arbeitskräfte zurückzuführen ist, vor dem Hintergrund der Resilienz des deutschen Arbeitsmarkts?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie hoch ist der Anteil von Zuwanderern im Bereich einfacher Tätigkeiten, und wie bewertet die Bundesregierung mögliche Verdrängungseffekte für deutsche Arbeitnehmer mit niedriger Qualifikation?
Im Dezember 2024 waren im Gesamtbestand rund 5,58 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Helfertätigkeiten, darunter rund 2 Millionen bzw. 36 Prozent mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Weitere Informationen können der Tabelle 2 im Anhang* entnommen werden.
Im Bereich der Erwerbsmigration aus Drittstaaten sorgt das weitgehende Zustimmungserfordernis durch die Bundesagentur für Arbeit dafür, dass vergleichbare Beschäftigungsbedingungen eingehalten und inländische Beschäftigte nicht durch vermeintlich günstigere ausländische Beschäftigte verdrängt werden.
Welche Auswirkungen für die deutschen Sozialsysteme sieht die Bundesregierung durch den hohen Anteil von Migranten in einfachen Tätigkeiten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13630, S. 19 f.)?
Die Beiträge aller Beschäftigten tragen zur Finanzierung der deutschen Sozialsysteme bei, spiegelbildlich erhalten die Beschäftigten Leistungsansprüche in den Systemen der sozialen Sicherung. Einfache Tätigkeiten sind für deutsche und ausländische Beschäftigte gleichermaßen häufig unterdurchschnittlich entlohnt und gehen mit einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko einher. Es zählt zu den wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Zielen der Bundesregierung, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen alle Beschäftigten unabhängig von ihrer Herkunft ihre Potenziale bestmöglich entfalten können, um gute und angemessen entlohnte Arbeit zu finden.
Welche zusätzlichen Bundesmittel wurden in den Jahren 2023 und 2024 für Maßnahmen zur sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration von Zugewanderten (einschließlich Unterbringung und Betreuung) ggf. aufgewendet (bitte nach jeweiligem Jahr differenzieren sowie nach Ressorts und Förderinstrumenten gliedern)?
Da sich die Frage auf „zusätzliche“ Bundesmittel bezieht, werden gesetzlich verankerte Maßnahmen (z. B. Integrations- und Berufssprachkurse) im Folgenden nicht berücksichtigt, und es wird nur auf Förderprogramme eingegangen.
Maßnahmen der beruflichen Integration durch die mit Bundesmitteln kofinanzierten ESF‑Plus Programme „IQ – Integration durch Qualifizierung“ und „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ sowie das Bundesprogramm „Unsere Arbeit: unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“ (BDK) für die Jahre 2023 und 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Ist-Ausgaben nach einzelnen Haushaltsjahren von 2023 und 2024 in Tsd. Euro).
- Jahr IQ/MY TURN/BDK in Tsd Euro
- 2023 51.576
- 2024 51.303
Darüber hinaus werden von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (GSUB) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) Förderprogramme mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umgesetzt. Die Ist-Ausgaben für diese Förderprogramme für das Jahr 2024 können der folgenden Tabelle entnommen werden.
- Jahr GSUB DRV KBS*
- 2024 rd. 31 Mio. Euro rd. 161 Mio. Euro
Die Ausgaben für die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte nach § 45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 9 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) für die Jahre 2023 und 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
- 0603 684 13 Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte
- Haushaltsjahr Mittelabfluss
- 2023 81 277 140 Euro
- 2024 77 282 434 Euro
Die Ausgaben zur Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten und Spätaussiedlern nach § 45 AufenthG und § 9 BVFG für die Jahre 2023 und 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
- 0603 684 14 Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten und Spätaussiedlern
- Haushaltsjahr Mittelabfluss
- 2023 67 846 962 Euro
- 2024 57 431 451 Euro
In den Jahren 2023 und 2024 stand im Kapitel 0413 der Titel 531 01 „Integrationspolitische Maßnahmen“ zur Verfügung. Die Ist-Ausgaben lagen bei 4 210 033 Euro im Jahr 2023 und 5 905 311 Euro im Jahr 2024. Als Förderinstrument wurden Projektförderungen gemäß den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung bewilligt.
Wie erklärt die Bundesregierung den anhaltenden Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität in den Jahren 2023 und 2024, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen zunahm und gezielte Maßnahmen zur Fachkräfteeinwanderung eingeleitet wurden, und welchen Einfluss misst sie dabei der Zuwanderung geringqualifizierter Arbeitskräfte sowie der Auswanderung hochqualifizierter Erwerbstätiger bei (vgl. Tabelle 5 auf Bundestagsdrucksache 21/62, S. 33)?
Trotz der wirtschaftlichen Stagnation in den Jahren 2023/2024 infolge der Nachwirkungen der Energiepreiskrise und der andauernden geopolitischen Konflikte entwickelte sich der Arbeitsmarkt insgesamt recht robust und erreichte im Jahr 2024 sogar einen historischen Höchststand bei der Erwerbstätigenzahl. Diese gegenläufige Entwicklung beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) und der Erwerbstätigenzahl schlug sich entsprechend in einer rückläufigen Arbeitsproduktivität (BIP je Erwerbstätigen) nieder. Der gleiche Trend zeigt sich etwas weniger stark ausgeprägt auch im BIP je Erwerbstätigenstunde.
Der Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird seit Jahresbeginn 2023 ausschließlich durch ausländische Arbeitskräfte getragen. Per Saldo scheiden demographisch bedingt mehr deutsche Staatsangehörige aus dem Arbeitsmarkt aus als in den Arbeitsmarkt eintreten. Ohne die zunehmende Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten wären die ohnehin bestehenden Engpässe auf dem deutschen Arbeitsmarkt in vielen Bereichen noch ausgeprägter und würden zu einer stärkeren Dämpfung der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung führen. Vor allem in Engpassberufen in der Gastronomie, im Baugewerbe und Transport und Logistik ist der Anteil ausländischer Beschäftigter überdurchschnittlich hoch.
Welche fünf Berufe oder Qualifikationsbereiche haben nach Kenntnis der Bundesregierung den größten Anteil an der Zuwanderung seit 2023, und wie steht dies im Verhältnis zu den angeblichen Fachkräfteengpässen in systemrelevanten Branchen wie Pflege, Handwerk oder IT?
Im Dezember 2024 lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit am höchsten in folgenden Berufen: Reinigung (46 Prozent), Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung (43 Prozent), Speisenzubereitung (42 Prozent), Gastronomie (40 Prozent) und Hochbau (35 Prozent). Weitere Informationen können der Tabelle 3 im Anhang* entnommen werden.
Im Dezember 2024 waren im Bestand rund 335 000 bzw. 19 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Pflegeberufen tätig, rund 43 000 mehr als im Vorjahr; in Handwerksberufen waren 563 000 bzw. 16,5 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit (+23 000 gegenüber Vorjahr); in den Informatik- und anderen IKT‑Berufen waren rund 168 000 bzw. 14,6 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit tätig, 6 500 mehr als im Vorjahr. Weitere Informationen können der Tabelle 4 im Anhang* entnommen werden.
Welche politischen Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Produktivität durch Automatisierung, Digitalisierung und Investitionsförderung zu steigern, unabhängig vom Beschäftigungsaufwuchs?
Zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Steigerung der Produktivität durch Automatisierung, Digitalisierung und Investitionsförderung plant, gehören u. a. die Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen, eine Senkung der Körperschaftssteuer ab dem Jahr 2028 sowie die Schaffung eines Deutschlandfonds für die gezielte Finanzierung von Investitionen in die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des digitalen Ökosystems und zur Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien in Deutschland vorgenommen. Diese betreffen u. a. die Stärkung von Investitionen in die Cloud- und KI-Infrastruktur, die Ansiedlung mindestens einer KI-Gigafabrik in Deutschland, die Stärkung der Datennutzung, die Unterstützung des Transfers von Künstlicher Intelligenz (KI) in neue Geschäftsmodelle und konkrete Anwendungsfelder sowie die Schaffung innovationsfreundlicher rechtlicher Rahmenbedingungen. Digitalisierung und die Anwendung digitaler Innovationen soll insbesondere auch die Verwaltung leistungsfähiger und nutzendenzentriert machen. Dazu setzt die Bundesregierung u. a. auf eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung, digitaltaugliche Gesetze, einen interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, der KI, Cloud-Dienste sowie Basiskomponenten integriert, und die umfassende Nutzung von KI und Automatisierung.
Wie hoch waren die Gesamtausgaben der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Förderprogramme im Jahr 2024, und wie wurden diese mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung in Einklang gebracht (vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 12 ff.)?
Die Bundesagentur für Arbeit führt keine Förderprogramme mit Beitragsmitteln aus dem BA-Haushalt durch.
Die Gesamtausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Förderprogramme im Jahr 2024 betrugen rund 226,6 Mio. Euro.
Förderprogramme spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen oder wissenschaftlichen Aktivitäten. Sie können dazu beitragen, Innovationen zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, Bildungsinitiativen zu unterstützen, Umweltprojekte umzusetzen oder soziale Projekte zu finanzieren und können dadurch mittelbar zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Welche Evaluierungen liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Bürgergeldes, des KiTa-Qualitätsgesetzes und des Qualifizierungsgeldes vor, und wie hoch waren die jährlichen Kosten dieser Programme in den Jahren 2023 und 2024 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 19 ff.)?
Der Bundesregierung liegen erste Befunde aus der Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zum Bürgergeld vor. Diese können auf der Internetseite des IAB unter https://iab-forum.de/die-grundsicherung-nach-der-buergergeld-reform-erste-antworten-aber-noch-viele-offene-fragen/ abgerufen werden. Vertiefte Analysen zur Umsetzung und Wirkung des Bürgergeld-Gesetzes aus der Evaluation des IAB werden, wie vom Deutschen Bundestag beschlossen, im Jahr 2026 vorliegen.
Das Qualifizierungsgeld wird im Rahmen der Evaluation des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom IAB untersucht. Ergebnisse werden Ende des Jahres 2029 vorliegen.
Das 2019 in Kraft getretene KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) sieht in § 6 Absatz 3 KiQuTG eine Evaluation der Wirksamkeit des Gesetzes vor und verpflichtet die Bundesregierung, erstmalig zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluation zu berichten. In Umsetzung dieser Pflicht hat die Bundesregierung dem Bundestag zwei Evaluationsberichte vorgelegt, einen ersten Bericht am 22. September 2021 und einen zweiten Bericht mit den abschließenden Ergebnissen aus der Evaluation am 13. Juli 2023. Die Ergebnisse der Evaluation waren die Grundlage für die Weiterentwicklung des KiQuTG im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zum 1. Januar 2023 sowie im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zum 1. Januar 2025.
Durch das KiTa-Qualitätsgesetz wurden den Ländern für die Jahre 2023 und 2024 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zum Ausgleich der Belastungen durch das KiQuTG und die Umsetzung von § 90 Absatz 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in diesen Jahren Mittel zur Verfügung gestellt. Durch eine diesbezügliche Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wurden der Umsatzsteueranteil des Bundes für das Jahr 2023 um 1 884 Mio. Euro und für das Jahr 2024 um 1 993 Mio. Euro verringert und der Umsatzsteueranteil der Länder in diesen Jahren entsprechend um diese Beträge erhöht.
Wie begründet die Bundesregierung ihre Strategie, den Fachkräftebedarf vorrangig über Migration zu decken, anstatt inländische Erwerbspotenziale durch Weiterbildung, Qualifizierung und steuerliche Anreize zu heben (vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 22 ff.)?
Auf Bundestagsdrucksache 21/62 wurden unter der Überschrift „5.1.3. Fachkräfteengpässen entgegenwirken und Arbeitsproduktivität stärken“ verschiedene Maßnahmen genannt, darunter als eines von fünf Handlungsfeldern die Erwerbsmigration. Die weiteren vier Handlungsfelder adressieren 1) eine zeitgemäße Ausbildung, 2) die gezielte Weiterbildung, 3) Arbeitspotenziale wirksamer zu nutzen und die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen sowie 4) die Arbeitsqualität und -kultur zu verbessern. Alle dort aufgeführten Maßnahmen können insgesamt dazu beitragen, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. In der Fachkräftestrategie der Bundesregierung stehen diese Handlungsfelder zur Fachkräftesicherung gleichrangig nebeneinander, da allein die Nutzung der inländischen Potenziale in den nächsten Jahren nicht ausreichen wird, um das insgesamt abnehmende Arbeitskräftepotenzial auszugleichen. Die Bundesregierung wird gemäß dem Koalitionsvertrag diese Fachkräftestrategie in der laufenden Legislaturperiode mit den Ländern weiterentwickeln.
Wie viele Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Müttern, Menschen mit Behinderungen und älteren Arbeitnehmern hat die Bundesregierung seit 2023 ggf. initiiert, und welche Effekte wurden dadurch erzielt?
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) – vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und sozialpartnerschaftlich getragen – leistet seit dem Jahr 2002 einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Erwerbsbeteiligung u. a. von Müttern, Menschen mit Behinderungen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Betriebe und Organisationen werden dabei unterstützt, moderne, inklusive und familienfreundliche wie auch gesunde und motivierende Arbeitsbedingungen für Beschäftigte jeden Alters zu schaffen. Auch für Menschen mit Behinderungen werden Arbeitgebern praxisnahe Impulse gegeben, wie sie die Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben besser gestalten können. Alle Beschäftigten profitieren gleichermaßen, wenn es um eine wertschätzende Unternehmenskultur, Zugang zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement, flexible Arbeitszeiten und passende Weiterbildungsangebote geht. Die INQA bietet dafür praxisnahe Angebote wie INQA-Coaching, Tools, Leitfäden, Praxisbeispiele, Impulse und praxiserprobte Ansätze bis hin zur strategischen Begleitung von Betrieben. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, strukturelle Barrieren am Arbeitsmarkt abzubauen und die Erwerbsbeteiligung bislang unterrepräsentierter Gruppen nachhaltig zu erhöhen.
Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Bundesgesetzblatt: BGBl. 2023 I Nr. 146) wurden verschiedene gesetzlichen Änderungen beschlossen, die darauf abzielen, mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen und zu halten. Dazu tragen unter anderem die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („Vierte Stufe der Ausgleichsabgabe“), die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit und die Aufnahme des Jobcoachings in den Leistungskatalog des § 49 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bei.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Müttern und Vätern die Erwerbsaufnahme und Ausweitung des Erwerbsumfangs zu ermöglichen, wurde im Jahr 2021 ein Gesetz zur Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter verabschiedet. Mit dem Gesetz wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in den Klassen 1 bis 4 eingeführt. Der Bund unterstützt die Länder mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen für Investitionen in den dafür notwendigen Infrastrukturausbau.
Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote tragen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und setzen somit gerade für Mütter Anreize, eine Berufstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten. Der Bund unterstützt die Länder deshalb durch die Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa‑Qualitätsgesetzes bei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und stellt in diesem Zusammenhang in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt rund 4 Mrd. Euro bereit.
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass der Versuch, den Fachkräftebedarf unter anderem durch Migration zu decken, nicht mit der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft, dem sozialen Frieden und der gesellschaftlichen Akzeptanz in Konflikt gerät?
Im Bereich der Erwerbsmigration aus Drittstaaten sorgt das weitgehende Zustimmungserfordernis durch die Bundesagentur für Arbeit dafür, dass vergleichbare Beschäftigungsbedingungen eingehalten und inländische Beschäftigte nicht durch vermeintlich günstigere ausländische Beschäftigte verdrängt werden.
Das Integrationsklima am Arbeitsmarkt wird, wie repräsentative Auswertungen belegen, als weitgehend positiv wahrgenommen. Eine in das Integrationsbarometer (www.svr-migration.de/publikationen/barometer/integrationsbarometer-2024/) des Sachverständigenrats für Integration und Migration integrierte Studie zur Akzeptanz von Geflüchteten in der deutschen Bevölkerung zeigt hohe Unterstützungsbereitschaft insbesondere für die Gruppe der von Flucht politischer Verfolgung oder Krieg betroffenen Menschen.