Kriegsdienstverweigerung in Deutschland in den Jahren 2024 und 2025
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung der Fragesteller
Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Dieses Grundrecht gilt auch für aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten. Das „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (Kriegsdienstverweigerungsgesetz – KDVG)“ regelt die weiteren Modalitäten.
Würde in Deutschland ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen, könnte es nach Ansicht der Fragestellenden zu einer Teilmobilmachung oder einer Generalmobilmachung kommen. Eine solche ginge weit über die Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft wurde und die im Spannungs- oder Verteidigungsfall automatisch wieder in Kraft träte, hinaus. Befände sich Deutschland im Krieg, könnten alle Männer ab 18 Jahren eingezogen werden, die ihr 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einer vollumfassenden Mobilmachung würden im Kriegsfall auch alle Reservistinnen und Reservisten eingezogen. Ausnahmen etwa aus gesundheitlichen Gründen würden im Einzelfall betrachtet. Kriegsdienstverweigerer können im Rahmen des Zivildienstgesetzes (ZDG) eingezogen werden.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 scheinen aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten zunehmend von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht zu haben. Nach Berichten des Magazins „Stern“ wurden 2021 209 Anträge gestellt. In den darauffolgenden Jahren stieg die Zahl bis 2023 auf 1 609 Anträge von aktiven Soldateninnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten. Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wurden bis zum 31. Oktober 2024 insgesamt 2 468 Anträge gestellt (www.stern.de/news/bericht--zahl-von-kriegsdienstverweigerern-stark-gestiegen-35327120.html).
Fragen und Antworten19
Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge), aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden, c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und e) Reservistinnen und Reservisten wurden im Jahr 2024 gestellt?
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 2 998 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt.
Im Einzelnen: a) 1 811 Anträge durch Ungediente.
b) Ein Antrag durch Freiwillig Wehrdienstleistende.
c) 153 Anträge durch Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.
d) Vier Anträge durch Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.
e) 1 029 Anträge durch Reservistinnen und Reservisten.
Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden, c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, e) Reservistinnen und Reservisten wurden im Jahr 2024 von den Karrierecentern der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet?
Die Fragen 2 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Grundsätzlich werden alle eingehenden KDV-Anträge von den Karrierecentern der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen bei der Musterungsuntersuchung der Antragstellenden die Untauglichkeit für den Wehrdienst festgestellt wird und der KDV-Antrag dann noch vor der Weitergabe an das BAFzA zurückgenommen wird. Die Anzahl dieser Fälle wird seitens des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht erfasst.
Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden, c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, e) Reservistinnen und Reservisten wurden bislang im Jahr 2025 von den Karrierecentern der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet?
Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2024 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, die a) im Jahr 2023 gestellt oder b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
Im Jahr 2024 wurden 348 Anträge, die im Jahr 2023 eingegangen sind, und 1 087 Anträge, die im Jahr 2024 eingegangen sind, anerkannt.
Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2024 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt, die a) im Jahr 2023 gestellt oder b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
Im Jahr 2024 wurden 94 Anträge, die im Jahr 2023 eingegangen sind, und 150 Anträge, die im Jahr 2024 eingegangen sind, abgelehnt.
Wie viele KDV-Anträge wurden 2024 als unzulässig abgewiesen, und wie viele davon, weil a) die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Tauglichkeitsprüfung hatte, b) die Antragstellerin oder der Antragsteller die Altersgrenze für Wehrpflichtige überschritten hatte oder c) wegen Formfehlern im Antragsschreiben?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Im gesamten Jahr 2024 wurden 245 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung als unzulässig abgewiesen. Eine weitere Differenzierung nach den Teilfragen a bis c kann nicht vorgenommen werden, da diese Daten nicht erhoben werden.
Wie viele KDV-Anträge wurden 2024 als unbegründet abgelehnt?
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 37 Anträge als unbegründet abgelehnt.
Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller legten gegen die Ablehnung ihres KDV-Antrages durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2024 Widerspruch ein, und in wie vielen dieser Fälle wurde den Widersprüchen abgeholfen und wurden die Antragstellerinnen und Antragsteller anerkannt?
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 42 Widersprüche gegen die Ablehnung der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Hiervon wurde 16 Widersprüchen abgeholfen und die Anträge in einem weiteren Schritt anerkannt.
In wie vielen Fällen der im Jahr 2024 abgelehnten Anträge wurde von den Antragstellerinnen und Antragstellern Klage auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung erhoben?
Im Jahr 2024 wurden insgesamt drei Klagen gegen die Ablehnung der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung erhoben.
Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden, c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, e) Reservistinnen und Reservisten wurden bislang im Jahr 2025 gestellt?
Bis zum 31. Mai 2025 wurden im Jahr 2025 bislang 1 697 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt.
Im Einzelnen: a) 1 059 Anträge durch Ungediente.
b) Ein Antrag durch Freiwillig Wehrdienstleistende.
c) 78 Anträge durch Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.
d) Sechs Anträge durch Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.
e) 553 Anträge durch Reservistinnen und Reservisten.
Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, die a) im Jahr 2023 gestellt oder b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
Bis zum 30. Juni 2025 wurden drei Anträge, die im Jahr 2023 eingegangen sind, und 736 Anträge, die im Jahr 2024 eingegangen sind, anerkannt.
Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2025 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt, die a) im Jahr 2023 gestellt oder b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
Bis zum 30. Juni 2025 wurden zwei Anträge, die im Jahr 2023 eingegangen sind, und 157 Anträge, die im Jahr 2024 eingegangen sind, abgelehnt.
Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 mit der Begründung, sie seien unvollständig, abgelehnt?
Die Frage 13 bis 14c werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 als unzulässig abgewiesen, und wie viele davon, weil a) die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Tauglichkeitsprüfung hatte, b) die Antragstellerin oder der Antragsteller die Altersgrenze für Wehrpflichtige überschritten hatte oder c) wegen Formfehlern im Antragsschreiben?
Bis zum 30. Juni 2025 wurden 216 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung als unzulässig abgewiesen. Eine weitere Differenzierung nach den Fragen 13 sowie 14a bis 14c kann nicht vorgenommen werden, da diese Daten nicht erhoben werden.
Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 als unbegründet abgelehnt?
Bis zum 30. Juni 2025 wurden insgesamt sieben Anträge als unbegründet abgelehnt.
Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller legten gegen die Ablehnung ihres KDV-Antrages durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2025 bisher Widerspruch ein, und in wie vielen dieser Fälle wurde den Widersprüchen abgeholfen und wurden die Antragstellerinnen und Antragstellern anerkannt?
Bis zum 30. Juni 2025 wurden 16 Widersprüche gegen die Ablehnung der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Hiervon wurde fünf Widersprüchen abgeholfen und die Anträge in einem weiteren Schritt anerkannt.
In wie vielen Fällen der im Jahr 2025 abgelehnten Anträge wurde von den Antragstellerinnen und Antragstellern Klage auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung erhoben?
Bis zum 30. Juni 2025 wurde eine Klage gegen die Ablehnung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung erhoben.
Wie viele Planstellen gibt es im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für die Bearbeitung von KDV-Anträgen, und wie viele davon sind besetzt?
Zum Stand 1. Juli 2025 gibt es im Arbeitsbereich KDV im BAFzA 8,1 Planstellen, von denen 7,35 Stellen besetzt sind.
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2022 zunächst abgelehnten Anträgen auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung infolge der Erhebung von Widerspruch bzw. Klage durch die Antragstellerinnen und Antragsteller stattgegeben (bitte nach Jahren und Anerkennung im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren auflisten)?
Eine erweiterte Datenerhebung wird erst seit dem 1. Januar 2024 durchgeführt. Aus diesem Grund können keine Daten für die Jahre 2022 und 2023 angegeben werden. Im Jahr 2024 wurde 16 Widersprüchen abgeholfen und fünf Klagen stattgegeben. Bis zum 30. Juni 2025 wurde einem Widerspruch abgeholfen und keiner Klage stattgegeben.