Effizienz und Wirksamkeit von innovativen Ersthelfer-Systemen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Herz-Kreislauf-Stillstände im außerklinischen Bereich stellen eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland dar. Die Überlebenswahrscheinlichkeit hängt maßgeblich von der Schnelligkeit und Qualität der Erstmaßnahmen ab – insbesondere der Laienreanimation. Zum Beispiel zielt das „Mobile Retter“-Projekt (www.mobile-retter.de/) darauf ab, lebensrettende Maßnahmen in Deutschland durch die schnellstmögliche Alarmierung von Ersthelfern zu verbessern. Diese App alarmiert qualifizierte Ersthelfer in der Nähe eines Notfalls, um lebensrettende Maßnahmen vor dem Eintreffen des regulären Rettungsdienstes einzuleiten.
Die Fragen der Fragesteller zu den Auswirkungen, der finanziellen Machbarkeit und der Integration in bestehende Systeme zielen darauf ab, die Rolle der Bundesregierung bei der Förderung und Integration von Systemen wie „Mobile Retter“ in die nationale Notfallversorgung zu klären, mögliche Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren und die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit dieser digitalen Lösung zu bewerten.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Ersthelferalarmierungssysteme sind ausdrücklich zu begrüßen, da sie geeignet sind, das interventionsfreie Intervall bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu verkürzen. Die Standardisierung ihrer Einbindung und Nutzung erscheint sinnvoll und erforderlich. Es wird derzeit geprüft, ob, wie und in welchem Umfang eine Reform der Notfallversorgung und der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Rettungsdienstes die Möglichkeit der Einbindung von Ersthelfer-Apps aufgreifen kann.
Die Organisation des Rettungsdienstes und somit auch die Etablierung von digitalen Ersthelfer-Systemen fällt in die Zuständigkeit der Länder.
Im Kontext der Reform der Notfallversorgung prüft die Bundesregierung auch Fragen zu digitalen Applikationen für freiwillige Ersthelfende und ihrer Einbindung in die sozialversicherungsrechtlichen Leistungen der medizinischen Notfallrettung sowie die Schaffung bundesweit einheitlicher Rahmenvorgaben und Interoperabilitätsstandards. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Fragen und Antworten13
Welche entsprechenden innovativen Ersthelfer-Systeme sind der Bundesregierung bekannt?
Soweit der Bundesregierung bekannt gibt es ca. elf derartiger Software-Systeme. Dies sind unter anderem die überregionalen Systeme Mobile Retter, Corhelper, Region der Lebensretter, KatRetter und ASB Saving Life sowie weitere regionale Systeme.
Sind der Bundesregierung Berichte über Schwierigkeiten oder Widerstände bei der Integration des Mobile-Retter-Systems in bestehende Rettungsstrukturen bekannt geworden?
Schwierigkeiten oder Widerstände bei der Integration des Systems „Mobile Retter“ der Firma „medgineering GmbH“ sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Integration von diesen Systemen in die Rettungsstrukturen fällt in die Zuständigkeit der Länder, die für die Organisation des Rettungsdienstes zuständig sind.
Sieht die Bundesregierung eine Beeinflussung der Arbeitsweise der etablierten Rettungsdienste durch derartige Ersthelfer-Systeme, und ggf. welche?
Eine Beeinflussung der Arbeitsweise der etablierten Rettungsdienste durch derartige Ersthelfer-Systeme ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Allgemeinen ist der Sinn derartiger Systeme, das therapiefreie Intervall zu verkürzen und die Erfolgsrate von Reanimationen zu erhöhen.
Sind für die Bundesregierung regionale Unterschiede in der Nutzung der App erkennbar, und welche Gründe sieht sie ggf. dafür?
Soweit der Bundesregierung bekannt sind die unterschiedlichen vorhandenen Systeme nicht durchgängig interoperabel. Dies betriffts sowohl die technische Anbindung wie auch die personellen Anforderungen. Dies bedeutet, dass freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer sich in jedem Leitstellenbereich über unterschiedliche digitale Applikationen anmelden und den Registrierungsprozess durchlaufen müssen. Ebenso ist die notwendige Helferqualifikation unterschiedlich geregelt.
Hat sich die Bundesregierung zum Nutzen digitaler Ersthelfer-Alarmierungssysteme wie der Mobile-Retter-App in Verbindung mit der standardisierten Telefonreanimation (T-CPR) bei außerklinischen Herz-Kreislauf-Stillständen eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Plant die Bundesregierung, T-CPR und digitale Ersthelfer-Systeme systematisch zu verzahnen (z. B. durch eine bundeseinheitliche Schnittstelle oder Notrufplattform)?
Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, welche technischen Voraussetzungen bundesweit in Leitstellen geschaffen werden müssten, um eine automatische parallele Alarmierung registrierter App-Ersthelfer im Rahmen von T-CPR-Notrufen zu ermöglichen, und wenn ja, zu welchen Schlüssen gelangte sie?
Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit Unterschiede in der Umsetzung der T-CPR und der Integration digitaler Ersthelfer-Systeme, und plant die Bundesregierung hier eine Harmonisierung?
Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um die Akzeptanz, Ausbildung und langfristige Einbindung freiwilliger Ersthelferinnen und Ersthelfer in digitale Systeme wie „Mobile Retter“ oder „Region der Lebensretter“ zu fördern?
Plant die Bundesregierung Förderprogramme oder Modellprojekte zur technischen und strukturellen Integration von T-CPR und App-basierten Ersthelfer-Systemen im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens?
Erkennt die Bundesregierung rechtliche Hürden (z. B. Datenschutz, Haftungsfragen) aktuell bei der Integration von App-basierten Systemen in die Notrufkette, wenn ja, welche sind dies, und wie beabsichtigt sie ggf., diese zu adressieren?
Die Fragen 5 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Wird die Wirksamkeit bestehender digitaler Ersthelfer-Projekte im Rahmen der Notfallversorgung durch die Bundesregierung oder durch nachgeordnete Behörden evaluiert, und wenn ja, wie (z. B. im Hinblick auf Reanimationsrate, Eintreffzeiten, Überlebensquote)?
Die Wirksamkeit dieser Projekte wird nicht von der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden evaluiert. Auf den Ergebnisbericht des Projektes LandRettung im Rahmen des Innovationsfonds (vgl. innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/76/2021-07-01_LandRettung_Ergebnisbericht.pdf ) wird hingewiesen.
Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, welche Rolle die geplante Einführung der einheitlichen europäischen Notruf-App gemäß EU-Vorgaben bei der weiteren Digitalisierung der Ersten Hilfe und Reanimation in Deutschland spielt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?
Die Einführung einer einheitlichen europäischen Notruf-App gemäß der EU-Richtlinie 2019/882 fällt in die Zuständigkeit der Länder.