Bürokratische Belastung und wirtschaftliche Bedrohung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland im Jahr 2025
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Brandes, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft dar – sowohl hinsichtlich der Beschäftigung als auch der Ausbildungsleistung. Dennoch geraten sie durch übermäßige bürokratische Anforderungen und eine Vielzahl wachsender Berichtspflichten zunehmend unter Druck.
Zwar hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD einen Bürokratieabbau angekündigt, unter anderem die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes samt bürokratiearmer Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 60). Nach Ansicht der Fragesteller wird sich in der Praxis wenig bis nichts verbessern.
Die Zahl der Vorschriften und Regulierungen ist gestiegen (www.welt.de/politik/deutschland/article255984722/Neue-Studie-Regulierung-nimmt-weiter-zu-Buerokratie-waechst-in-Deutschland-auf-neues-Rekordhoch.html). Diese Situation wirkt sich unmittelbar auf die Investitionsbereitschaft, Personalgewinnung und Liquidität aus – bis hin zu Insolvenzen. In einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit ist dies besonders gefährlich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) prägen den Wirtschaftsstandort Deutschland. Mehr als 99 Prozent aller Unternehmen sind KMU – sie bilden den Mittelstand. Die Stärke der deutschen Wirtschaftsstruktur beruht auf der Vielfalt an Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen, verteilt im ganzen Land. Insbesondere in ländlichen Regionen ist der Mittelstand wichtiger Garant für Wertschöpfung sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze. Es ist ein Kernanliegen der Bundesregierung, die Bürokratiebelastung insbesondere auch für KMU auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Der Koalitionsvertrag sieht für eine spürbare Entlastung verschiedene Bürokratierückbaumaßnah-
men und -ziele vor (siehe unter anderem die Ausführungen zum Bürokratierückbau in den Zeilen 1903 bis 2015 des Koalitionsvertrags).
Der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung vieler Maßnahmen zur bürokratischen Entlastung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Insoweit wird auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung hingewiesen, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Soweit sich Frageinhalte auf Vorgänge beziehen, bei denen der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen nicht abgeschlossen ist, kann zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung zu den erfragten Informationen keine Auskunft erteilt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist aus dem Gewaltenteilungsprinzip ein Antwortverweigerungsrecht der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen abzuleiten, wenn die Übermittlung der erfragten Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Gefahr besteht nach der Rechtsprechung des BVerfG bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht getroffen beziehungsweise die Positionierung der Regierung noch nicht erfolgt ist (vergleiche BVerfGE 156, 270 Randnummer 89).
Fragen und Antworten15
Welche konkreten Maßnahmen zur Entbürokratisierung für KMU wurden seit Amtsantritt der Bundesregierung ggf. bereits eingeleitet, und wann werden konkrete Entlastungen umgesetzt bzw. dem Deutschen Bundestag vorgelegt (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
Soweit der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Übrigen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung für kleinere und mittlere Unternehmen benannt werden, die die aktuelle Bundesregierung seit Amtsantritt bereits eingeleitet hat (es werden dabei nur nationale Maßnahmen – und keine Aktivitäten im Hinblick auf Vorgänge, die z. B. auf EU-Ebene entschieden werden – aufgeführt): Ausbau der digitalen Angebote im Zoll- und Verbrauchsteuerbereich, unter anderem mittels Einsatzes von KI (Bundesministerium der Finanzen (BMF); Umsetzung bis Ende des Jahres 2025); Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH); Aufhebung der Verordnung trat am 8. Juli 2025 in Kraft); Weitere Entbürokratisierung Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) durch digitale und sichere Zustellung von Zuwendungsbescheiden (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWE; 20. Juni 2025); Entbürokratisierung des Förderprogrammes Innovation – Beratung – Förderung – INNO-KOM: vollständige Digitalisierung der Prozesse von der Antragstellung bis zur Bescheidzustellung – die Industrieforschungseinrichtungen (Zuwendungsempfänger) profitieren direkt (BMWE; Juni 2025).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen eingeleitet, die auf breitere Entlastungen abzielen, jedoch auch entlastende Wirkung für KMU entfalten.
Welche Rückmeldungen liegen der Bundesregierung ggf. zur praktischen Wirkung bisher umgesetzter Maßnahmen vor (bitte nach Maßnahme und Wirkung aufschlüsseln)?
Eine Zusammenstellung und Auswertung aller individuellen Rückmeldungen, die die Bundesregierung in der Vergangenheit zur praktischen Wirkung bisher umgesetzter Maßnahmen erhalten hat, ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auswirkungen bundesgesetzlicher Vorgaben auf Bürokratiekosten werden regelmäßig einer Nachmessung durch das Statistische Bundesamt unterzogen. Bilanzen zur Entwicklung der Bürokratiebelastung finden sich in Jahresberichten der Bundesregierung und des Nationalen Normenkontrollrats. Zudem werden Ergebnisse von Gesetzesevaluierungen teilweise auf den Websites der zuständigen Ressorts oder auf ondea.de veröffentlicht. Die Bundesregierung berichtet ferner jährlich dem Parlament zum Stand beim Bürokratieabbau gemäß § 7 des Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG).
Welche Vereinfachungen bei der Beantragung und Abwicklung von Förderprogrammen plant die Bundesregierung ggf., um praxisferne Hürden für KMU zu beseitigen?
Der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung der Aussagen im Koalitionsvertrag zum Förderwesen und zum Zuwendungsrecht ist noch nicht abgeschlossen. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Eine wesentliche realisierte Erleichterung ist 2023 durch eine Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung erfolgt, mit der das Schriftformerfordernis entfallen und damit ein wesentliches Hemmnis für medienbruchfreie Antrags- und Förderverfahren entfallen ist.
Ressortübergreifende Prozesse zur Weiterentwicklung der Digitalisierung im Bereich des Förderwesens erfolgen im Rahmen der Dienstekonsolidierung und im Kontext der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Unter Federführung des BMWE wird die Förderzentrale Deutschland (FZD) entwickelt, was ursprünglich als OZG-Projekt begann. Das Antragsportal steht kurz vor der Pilotierung.
Wie will die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten Überarbeitung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sicherstellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass Berichtspflichten nicht von den gesetzlich adressierten Großunternehmen an KMU, die in globalen Lieferketten kaum Einfluss haben, weitergegeben werden (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/Logistik/Lieferketten%20gesetz/)?
Die KMU fallen nicht unter die Berichtspflicht nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG). Diese Verpflichtung besteht nur für die nach dem Gesetz erfassten Unternehmen.
Diese Unternehmen dürfen ihre Pflichten nicht an andere Unternehmen weitergeben, sondern müssen sie selbst erfüllen. Dabei müssen die nach dem LkSG verpflichteten Unternehmen risikobasiert vorgehen und haben dies bei der Zusammenarbeit mit ihren Zulieferern entsprechend zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung plant entsprechend dem Koalitionsvertrag einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die spezifische Berichtspflicht nach dem LkSG unmittelbar abgeschafft werden und komplett entfallen soll.
Liegen der Bundesregierung Daten zur wöchentlichen oder monatlichen zeitlichen Belastung von KMU durch administrative und statistische Berichtspflichten vor, und wenn ja, welche (bitte nach Branche differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine systematischen nach Unternehmensgrößenklasse differenzierten Daten zur Berechnung der zeitlichen Belastung aus administrativen und statistischen Berichtspflichten pro Woche oder pro Monat vor.
Sind seit Januar 2022 für KMU gesetzliche oder untergesetzliche Berichtspflichten hinzugekommen, und wenn ja, welche?
Das Statistische Bundesamt erfasst seit dem Jahr 2006 bundesrechtliche Informationspflichten inklusive Berichtspflichten in der OnDEA-Datenbank, die unter dem Link www.ondea.de/DE/Home/home_node.html abgerufen werden kann. In den vorliegenden Daten existiert jedoch auch bei den neu hinzugekommenen Berichtspflichten keine Angabe darüber, welche Unternehmensgrößenklassen jeweils betroffen sind.
Welche Evaluierungsergebnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Wirksamkeit der Bonpflicht hinsichtlich der Bekämpfung von Steuerhinterziehung vor, und was besagen die Ergebnisse?
Die Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, mit dem die Belegsausgabepflicht eingeführt worden ist, ist für Ende des Jahres 2025 vorgesehen. Erst nach Abschluss der Evaluierung werden Evaluierungsergebnisse vorliegen.
Welche Erleichterungen plant die Bundesregierung konkret im Bereich steuerlicher Bürokratie (z. B. Rückkehr zur Ist-Versteuerung, vereinfachte Abführung von Sozialabgaben; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie viele Förderanträge von Unternehmen wurden in den Jahren von 2022 bis 2024 wegen formaler Fehler (z. B. fehlerhafte Beschilderung, unvollständige Formulare) abgelehnt, obwohl die Anträge sachlich korrekt waren (bitte nach Programmen aufschlüsseln)?
Förderprogramme sind bezüglich der formeller und inhaltlicher Antrags- und Bewilligungsvoraussetzungen jeweils spezifisch ausgestaltet.
Verallgemeinernde Aussagen oder Einteilungen nach Ablehnungsgründen sind daher nicht möglich.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass viele Unternehmen inzwischen mehr Personal für die Dokumentation, Nachweise und Berichterstattung benötigen als für die eigentliche Wertschöpfung, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Erhebungen vor.
Sieht die Bundesregierung rechtliche oder organisatorische Möglichkeiten, Behörden auf Bundes- und Landesebene mehr Entscheidungsspielraum bei formalen Abweichungen im Antragsverfahren zu geben, um sachgerechte Förderentscheidungen zu ermöglichen, und wenn ja, welche?
Sofern mit Abweichungen solche von den allgemeinen Regelungen der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gemeint sind, können die Bundesministerien sie im Einvernehmen mit dem BMF unter Beachtung zuwendungs- und haushaltsrechtlicher Grundsätze ermöglichen (VV Nr. 15.1 und 15.2 zu § 44 BHO). Das maßgebliche Instrument für über Einzelfälle hinausgehende Konkretisierungen sind mit BMF abzustimmende Verwaltungsvorschriften (z. B. Förderrichtlinien). Zudem können im Zuwendungsbescheid weitere Nebenbestimmungen ergänzend aufgenommen werden.
Wie hat sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit 2021 schlüsselt sich nach Jahren wie folgt auf (Quelle: Destatis).
- Jahr Insolvenzverfahren
- 2021 13.993
- 2022 14.590
- 2023 17.814
- 2024 21.812
- 2025* 5.891
* Januar-März, letzte verfügbare Daten (Stand: 4. Juli 2025)
Hinweis zur Einordnung: Aufgrund von Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie gab es 2020 bis 2022 historisch niedrige Insolvenzzahlen seit Einführung der Insolvenzordnung 1999.
Wie viele der seit 2021 gemeldeten Insolvenzen entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf kleine und mittlere Unternehmen (bitte nach Unternehmensgröße, Branche und Jahr aufschlüsseln)?
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit 2021 nach Unternehmensgrößenklasse, Wirtschaftszweig und Jahr ist beim Statistischen Bundesamt öffentlich zugänglich unter den folgenden Links:
- Jahr 2021: www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00065386/2020410211125.xlsx
- Jahr 2022: www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00076504/2020410221125.xlsx
- Jahr 2023: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbe-meldungen-Insolvenzen/Publikationen/Downloads-Insolvenzen/statistischer-bericht-beantragte-insolvenzverfahren-2020410237005.xlsx?__blob=publicationFile&v=4
- Jahr 2024: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbe-meldungen-Insolvenzen/Publikationen/Downloads-Insolvenzen/statistischer-bericht-beantragte-insolvenzverfahren-2020410247005.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
Hinweis: Die in der amtlichen Insolvenzstatistik verfügbaren Unternehmensgrößenklassen sind nicht kongruent mit den Schwellenwerten der KMU-Definition der EU-Kommission.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Ursache dieser Insolvenzen bei KMU vor (z. B. Liquiditätsengpässe, gestiegene Energiepreise, Bürokratieaufwand, Auftragsmangel, vgl. Frage 13)?
Als Ursachen für die aktuelle Entwicklung des Insolvenzgeschehens sind mehrere Faktoren zu nennen. Neben Nachholeffekten, welche unter anderem auch durch das Auslaufen der Wirtschaftshilfen und durch das Wiedereinsetzen der Insolvenzantragspflicht nach dem Ende der Corona-Pandemie zustande kommen, stehen Unternehmen weiterhin einer gedämpften gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, strukturellen Herausforderungen, gestiegenen Finanzierungs- und Produktionskosten sowie geopolitischen Unsicherheiten gegenüber.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um einer möglichen weiteren Insolvenzwelle im KMU-Sektor entgegenzuwirken?
Nach Jahren wirtschaftlicher Stagnation wird die Bundesregierung die Weichen hin zu einem höheren wirtschaftlichen Wachstumspfad stellen. Erste Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und damit auch zur Reduzierung der Insolvenzrisiken im Mittelstand wurden von Bundesregierung und Deutschem Bundestag bereits verabschiedet. Dazu zählt das steuerliche Sofortprogramm für Unternehmen, darunter insbesondere Erleichterungen bei der steuerlichen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
Zudem wird die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise gesenkt, von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Damit auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren, wird die Thesaurierungsbegünstigung im Einkommensteuerrecht verbessert. Der Thesaurierungssteuersatz wird von derzeit 28,25 Prozent ab dem Jahr 2028 stufenweise bis zum Jahr 2032 auf 25 Prozent gesenkt.
Hinzu kommen zahlreiche Entlastungsmaßnahmen insbesondere zum Bürokratieabbau u. a. mithilfe von Praxischecks, durch die Reduzierung von Dokumentations- und Statistikpflichten sowie durch Vereinfachungen bei Normen und Standards, zudem Maßnahmen zur Energiekostensenkung beispielsweise durch die vorgesehene Abschaffung der Gasspeicherumlage und Absenkung der Netzentgelte.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung KMU über alle Finanzierungsphasen hinweg sowie Freiberufler, Gründungsinteressierte und innovative Start-ups mit einem vielfältigen und adressatengerechten Finanzierungsförderangebot, das regelmäßig weiterentwickelt wird. So erfolgte etwa am 1. Juli 2025 der Start der überarbeiteten, konkret auf KMU-Bedarfe ausgerichteten European Recovery Program (ERP)-Innovationsförderung mit den neuen Programmen „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und „ERP-Förderkredit Innovation“.
Dies alles zusammen schafft verlässliche Investitionsbedingungen, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und wirkt insofern Insolvenzen entgegen.