Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/714 –
Vorbemerkung der Fragesteller
In den vergangenen Jahren ist vermehrt Kritik an der Struktur, Finanzierung und Selbstwahrnehmung der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) sowie ihrer Delegationen und Repräsentanzen laut geworden.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14398 hat wertvolle Einblicke geliefert, jedoch auch zahlreiche neue Fragen für die Fragesteller aufgeworfen, insbesondere hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, steuerlichen Pflichten, diplomatischen Sonderstellungen und der Vergabe von Bundesmitteln.
Zugleich bestehen aus Sicht der Fragesteller erhebliche Zweifel an der rechtlichen Klarheit der Rollenbeschreibung der AHKs, insbesondere im Hinblick auf ihre Selbstdarstellung als „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ im Ausland. Trotz gegenteiliger Aussagen der Bundesregierung scheinen strukturelle Interessenkonflikte fortzubestehen, etwa zwischen dem öffentlichen Auftrag und dem wirtschaftlichen Eigeninteresse der AHKs. Auf der Website der AHKs neben acht anderen AHKs, z. B. von der AHK Honduras, wird behauptet, es handele sich um die „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ (www.ahk.de/en/locations/south-and-central-america/honduras).
Gemäß Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7330 ist eine gesetzliche Grundlage für ein solches Mandat weder im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) noch in anderen einschlägigen Rechtsnormen erkennbar. § 10a Absatz 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) spricht lediglich davon, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die AHKs gemäß Kooperationsabkommen „fördern und koordinieren“ soll.
Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2025 gravierende Mängel in der Finanzierung der AHKs festgestellt. Laut dem Bericht erhält der Deutsche Industrie- und Handelskammertag jährlich rund 50 Mio. bis 60 Mio. Euro an Bundesmitteln – und das trotz erheblicher eigener Einnahmen. Kritisiert wurden unter anderem intransparente Gehaltsstrukturen, fehlerhafte Buchführungen (in etwa einem Drittel der geprüften Fälle) sowie fehlende, veraltete oder unbrauchbare Wirtschaftlichkeits- und Performancemessungen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/auslandshandelskammern-beratungsbericht-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Fragen und Antworten16
Fordert die Bundesregierung als aufsichtführende und finanzierende Stelle jährlich aktuelle Registerauszüge aller Delegationen, AHKs und Repräsentanzen an?
Nein. Die Bundesregierung prüft anlassbezogen, insbesondere im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen, die ordnungsgemäße Eintragung von Außenhandelskammern (AHK), Delegationen und Repräsentanzen in das Handels- oder Vereinsregister des Gastlandes, soweit eine solche Eintragung nach dem Recht des jeweiligen Gastlands obligatorisch ist.
Sind AHKs nach Ansicht der Bundesregierung staatliche Stellen oder stehen AHKs im Eigentum der Bundesregierung?
Nein. Bei AHK handelt es sich um nichtstaatliche Akteure. Die AHK stehen nicht im Eigentum der Bundesregierung.
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Gesamtausgaben aller AHKs der letzten zehn Jahre (bitte Gesamtausgaben jährlich aufschlüsseln)?
Die Gesamtausgaben des AHK-Netzes der letzten zehn Jahre beliefen sich auf: 2015: 192,5 Mio. Euro 2016: 195,4 Mio. Euro 2017: 202,9 Mio. Euro 2018: 208,8 Mio. Euro 2019: 266,1 Mio. Euro 2020: 195,6 Mio. Euro 2021: 194,9 Mio. Euro 2022: 237,9 Mio. Euro 2023: 243,5 Mio. Euro 2024: 247,6 Mio. Euro
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Haushaltsmittel zur Außenwirtschaftsförderung im Bundeshaushalt der letzten zehn Jahre (bitte jährlich aufschlüsseln sowie die fünf größten Empfänger samt Fördersumme nennen)?
Die Haushaltsmittel für die Außenwirtschaftsförderung des Bundes werden im Bundeshaushalt in folgenden Kapiteln veranschlagt: Kapitel 0904, Titel 687 02, 687 05 und 687 08 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), Kapitel 1601, Titel 892 02 des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie Kapitel 1006, Titel 687 01 des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Die Höhe der Außenwirtschaftsförderung in den jeweiligen Haushaltsjahren ist einsehbar unter www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html.
Nach welchem Verfahren erfolgt die Vergabe von öffentlich-rechtlichen Projekten wie öffentlichen Aufträgen an AHKs (bitte erläutern)?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Vergabe von öffentlichen Projekten erfolgt gemäß den Regeln und Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme. Für diese sind unterschiedliche Abteilungen und unterschiedliche Ressorts (BMWE, BMLEH und BMUKN) zuständig. So ist die Abteilung Außenwirtschaftspolitik des BMWE beispielsweise für das KMU-Markterschließungsprogramm und die Exportinitiative Energie zuständig, über die öffentliche Projekte vergeben werden.
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt deutsches und europäisches Vergaberecht. Grundsätzlich ist hierfür eine öffentliche Ausschreibung erforderlich, die auf der Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht wird. AHK beteiligen sich – wie auch andere Akteure (z. B. Unternehmen, Ländervereine oder Fachverbände) – an den Ausschreibungen für öffentliche Projekte.
Im deutschen und EU-Vergaberecht gibt es Ausnahmen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung. So sind z. B. Inhouse-Vergaben an Unternehmen im Eigentum des Bundes (z. B. die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – GIZ) auch ohne Ausschreibung möglich. AHK profitieren hiervon jedoch nicht, da sie nicht im Eigentum des Bundes stehen.
Ist eine Ausschreibung für die Vergabe von öffentlich-rechtlichen Projekten erforderlich oder gibt es Institutionen mit privilegiertem Zugang, und wenn ja, worauf basiert dieser bevorzugte Zugang?
Wer ist antragsberechtigt für die Vergabe von öffentlich-rechtlichen Projekten, welche gesetzlichen Grundlagen gelten dafür, welche Abteilung in welchem Bundesministerium ist zuständig, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ist das Kooperationsabkommen zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem DIHK bzw. dem AHK-Netz öffentlich einsehbar, und wenn ja, wo (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ein Kooperationsabkommen zwischen dem BMWE (vormals BMWK) und der DIHK oder dem BMWE (BMWK) und dem AHK-Netz existiert nicht. Das BMWE fördert das AHK-Netz mittels einer Zuwendung.
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung rechtliche Grundlagen, die die AHKs im Ausland legitimieren, als offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung aufzutreten, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der § 10a Absatz 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (Industriehandelskammergesetz – IHKG) bezeichnet das Netzwerk der AHK, Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als „Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland“. Es existieren nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch keine rechtlichen Grundlagen, die die AHKs legitimieren würden, im Ausland als staatliche oder quasi-staatliche Akteure aufzutreten. Nach Ansicht der Bundesregierung behaupten die AHKs jedoch auch nicht, staatliche Vertretungen oder Akteure zu sein, deren Handeln dem Staat zurechenbar wäre. Die Bezeichnung „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ ist hierfür nach Ansicht der Bundesregierung nicht ausreichend.
Wie schätzt die Bundesregierung Selbstbezeichnungen von privatrechtlich organisierten AHKs als „offizielle Vertretung“ rechtlich insbesondere hinsichtlich einer möglichen Amtsanmaßung im Sinne von § 132 des Strafgesetzbuchs (StGB) ein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung sieht in der Bezeichnung „offizielle Vertretung“ keine Amtsanmaßung i. S. v. § 132 StGB.
Hält die Bundesregierung es für notwendig, irreführende Selbstbezeichnungen der AHKs wie „offizielle Vertretung“ zu untersagen, klarzustellen oder ggf. zu sanktionieren, um unlautere Wettbewerbsvorteile – insbesondere bei Ausschreibungen oder beim Zugang zu diplomatischen Stellen – zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung sieht insoweit keinen Handlungsbedarf.
Sind der Bundesregierung Konflikte zwischen privat finanzierten Außenwirtschaftsdienstleistern und AHKs bekannt, wenn ja, worum ging es dabei, und welche Standorte des AHK-Netzes waren betroffen?
Derartige Konflikte sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Wäre die Einrichtung einer neutralen Ombudsstelle (z. B. im Bundesministerium der Justiz oder im Bundesrechnungshof) nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, um Hinweise und Konflikte zwischen privat finanzierten Außenwirtschaftsdienstleistern und AHKs unabhängig und sachlich zu klären?
Die Bundesregierung geht im Rahmen ihrer Zuständigkeit jeglichen Hinweisen auf Rechtsverstöße und Unregelmäßigkeiten nach. Für die Klärung rechtlich relevanter Konflikte zwischen Privatrechtsubjekten gibt es zudem effektiven staatlichen Rechtsschutz und unabhängige Gerichte.
Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ggf., um die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten Mängel zu beheben, ist eine Kürzung der Mittel vorgesehen, und welche der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs will die Bundesregierung umsetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das BMWE begrüßt den Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (BRH) und nimmt sämtliche Feststellungen und Empfehlungen des Bundesrechnungshofs sehr ernst. Sie werden in die laufenden Überlegungen zu einer stetigen Verbesserung und Modernisierung der Ausgestaltung der Bundeszuwendung an die DIHK zugunsten des AHK-Netzes einbezogen.
Hält die Bundesregierung im Zusammenhang mit den vom Bundesrechnungshof festgestellten Mängeln eine regelmäßige statt stichprobenartige Bewertung von Personalstruktur, Code of Conduct, Compliance, Finanzierung und Rentabilität, etwa durch den Bundesrechnungshof selbst oder durch externe, private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, für einen geeigneten Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz von AHKs, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit der DIHK als Selbstverwaltungskörperschaft öffentlichen Rechts die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Fördermittel für das AHK-Netz durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen (u. a. Prüfung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der AHKs, Delegationen und Repräsentanzen, regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen). Sofern erforderlich, können hierbei auch externe Wirtschaftsprüfer eingeschaltet werden. Die Prüfung der AHK-Förderung durch den Bundesrechnungshof erfolgt im Rahmen der dem BRH übertragenen gesetzlichen Prüfbefugnisse.
Warum werden dem DIHK trotz erheblicher Eigenmittel weiterhin Bundesmittel gewährt, obwohl diese Mittel unter Umständen effizienter bei anderen Verbänden mit vergleichbaren Zielsetzungen hätten eingesetzt werden können, etwa zur Sicherstellung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit?
Die Bundeszuwendung an die DIHK zugunsten des AHK-Netzes leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportwirtschaft und zur Internationalisierung insb. kleiner und mittlerer Unternehmen. Exportorientierte deutsche Unternehmen werden in den 93 Ländern des AHK-Netzes an 150 Standorten bei der Diversifizierung ihrer Handels- und Lieferbeziehungen unterstützt. Hierzu bieten AHKs eine breite Palette unternehmensspezifischer Dienstleistungen an (Markt- und Brancheninformationen, Office-Lösungen, Unterstützung von Unternehmen bei der Markterschließung, Geschäftsanbahnung, Geschäftspartner- sowie Fachkräftevermittlung). Die Unterstützung der Geschäftsmöglichkeiten von KMU steht im Fokus der Bundeszuwendung an die DIHK zugunsten des AHK-Netzes (u. a. kostenlose Erstberatung). Das AHK-Netz unterstützt des Weiteren Unternehmen des Gastlandes, die Geschäftsmöglichkeiten in Deutschland suchen.