Entwurf des Gesetzes zur Wiedereinführung der Wehrpflicht
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zada Salihović, Desiree Becker, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach einem Bericht des „Handelsblattes“ (www.handelsblatt.com/politik/deut schland/verteidigung-pistorius-ebnet-weg-fuer-eine-rueckkehr-zur-wehrpflich t/100134328.html) und laut den „Tagesthemen“ vom 23. Juni 2025 erarbeitet das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unter der Leitung des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius einen Gesetzentwurf zu Wiedereinführung des Wehrdienstes. Mit einem Wehrdienst soll auf die gestiegenen Erwartungen an die Bundeswehr reagiert werden, die sich aus dem unter den Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsministern vereinbarten NATO- Verteidigungsplänen ergeben.
Der Entwurf, der gerade im BMVg erarbeitet wird, läuft demnach auf eine Wiedereinführung der Wehrpflicht hinaus. Zwar sei ein zweistufiges Modell vorgesehen, welches zunächst auf Freiwilligkeit beruhe. Sollte jedoch das angestrebte Ziel für die Truppenstärke nicht erreicht werden, was als nahezu sicher gilt, sei eine entsprechende Verpflichtung von Wehrdienstleistenden bereits im Gesetz vorgesehen. Somit bedeutet der Gesetzentwurf eine schleichende Wiedereinführung der Wehrpflicht und stellt den Personalbedarf der Bundeswehr über das Prinzip der Freiwilligkeit und damit über die individuellen Freiheitsrechte junger Erwachsener.
Bei der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 spielten einerseits finanzielle Aspekte eine Rolle, andererseits gab es auch erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Wehrpflicht mit dem Prinzip der Wehrgerechtigkeit. Wer Menschen zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet, muss klare und transparente Kriterien dafür benennen können, warum dies bei einigen der Fall ist und bei anderen nicht!
Hinsichtlich der potenziellen Wiedereinführung einer Wehrpflicht stellen sich auch Fragen bezüglich des gesamtgesellschaftlichen Kontextes, in dem dies stattfindet. Auf der einen Seite könnte hierdurch der bereits vorherrschende Fachkräftemangel verschärft werden. Andererseits stellt sich vor dem Hintergrund eines zunehmenden Rechtsextremismus in der Gesellschaft die Frage, wie Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten von der waffentechnischen Ausbildung und generell der Bundeswehr ferngehalten werden können.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Fragestellenden möchten diesbezüglich Klarheit in die Debatte über die erneute Einführung eines Wehrdienstes schaffen, damit gerade junge Menschen wissen, auf welche zwangsmäßigen Eingriffe in ihre Lebensplanung sie sich einstellen müssen, und sich auch die Gesamtgesellschaft ein Bild über die Folgen der Wiedereinführung einer Wehrpflicht machen kann.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die weit überwiegende Anzahl der Fragestellungen betrifft einen derzeit noch in der Hausabstimmung befindlichen Referentenentwurf. Zum Schutz des laufenden Gesetzgebungsvorhabens sowie der Wahrung der Verfahrensintegrität gibt die Bundesregierung zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben keine Auskunft.
Bereits aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen können, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen.
Fragen und Antworten21
Enthält der im BMVg entwickelte Gesetzentwurf eine Klausel, die einen verpflichtenden Wehrdienst vorsieht? a) Spielten bei der Ausarbeitung dieses Elements Überlegungen zur Wehrgerechtigkeit eine Rolle, und welcher Begriff der Wehrgerechtigkeit wurde zugrunde gelegt? b) Welche Kriterien sind nach dem BMVg ausschlaggebend für den Wechsel von einem freiwilligen Wehrdienst zu einer Wehrpflicht, und wer soll hierüber die Entscheidung fällen?
Die Fragen 1 bis 1b sowie 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Anhand welcher Kriterien oder mittels welcher Methoden sollen die freiwillig und die eventuell später verpflichteten Wehrdienstleistenden ausgewählt werden?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Liegt im BMVg bereits ein Entwurf des Fragebogens vor, der nach Erreichen des wehrfähigen Alters ausgefüllt werden muss (bei Vorliegen bitte als Anhang beifügen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie bewertet die Bundesregierung mögliche verfassungsrechtliche Risiken bei einer Reaktivierung der Wehrplicht angesichts von über zehn Jahren Aussetzung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer Wiedereinführung eines Wehrdienstes mit dem im Grundgesetz (GG) verankerten Recht auf freie Berufswahl und körperliche Selbstbestimmung?
Es wird auf Artikel 12a des Grundgesetzes verwiesen.
Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 GG auch bei einer eventuellen Reaktivierung der Wehrpflicht zu garantieren?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Studien oder Expertisen zur Wirksamkeit eines verpflichtenden Wehrdienstes hat die Bundesregierung seit 2022 in Auftrag gegeben oder berücksichtigt?
Studien im Sinne der Fragestellung sind wissenschaftlich erst möglich, wenn eine valide Datenlage eine empirische Erhebung zulässt.
Welche Alternativen zum Wehrdienst – wie etwa einen freiwilligen sozialen Dienst – werden von der Bundesregierung derzeit geprüft oder gefördert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Inwieweit plant die Bundesregierung, Jugendliche und junge Erwachsene in den Diskussionsprozess um einen möglichen verpflichtenden Dienst einzubeziehen?
Im Einklang mit der Jugendstrategie der Bundesregierung werden junge Menschen an den Meinungsbildungsprozessen beteiligt.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Wehrdienstpflicht auf die psychische Gesundheit junger Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung zunehmender Belastungen durch Pandemie, Klimakrise und Kriegsängste?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Welche Unterschiede erkennt die Bundesregierung in der Einstellung junger Menschen in Ostdeutschland zu Westdeutschland zur Frage eines verpflichtenden Wehr- oder Gesellschaftsdienstes?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Von Presseberichterstattung und Studien zur Fragestellung hat die Bundesregierung Kenntnis, kommentiert sie jedoch grundsätzlich nicht.
Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei Überlegungen zur Einführung eines Pflichtdienstes historische Erfahrungen mit dem Bausoldatenwesen und mit staatlichem Zwangsdienst in der ehemaligen DDR?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Inwiefern plant die Bundesregierung, bei einer eventuellen Wiedereinführung des Wehrdienstes auch eine verpflichtende Dienstpflicht für Frauen einzuführen, und wie wird dies hinsichtlich von Gleichstellungszielen beurteilt?
Eine Änderung von § 12a GG ist derzeit nicht geplant.
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Wehrdienstes auf den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland, besonders vor dem Hintergrund des vorherrschenden Fachkräftemangels? a) Beachtet die Bundesregierung die Möglichkeit struktureller Ungleichheiten und langfristiger Nachwirkungen bei der Einführung eines Zwangsdienstes? b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen für Menschen, die aus der Ausbildung, der Schule oder aus dem Studium gezogen werden und nach der Entlassung aus dem Wehrdienst keinen Abschluss haben? c) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass ein verpflichtender Wehrdienst nicht zur Rekrutierung wirtschaftlich benachteiligter junger Menschen genutzt wird? d) Für wie wahrscheinlich hält es die Bundesregierung, dass es soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten für die Menschen haben wird, die in den Wehrdienst verpflichtet werden würden?
Die Fragen 14 bis 14d werden zusammen beantwortet. Es auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung einer Wehrpflicht bzw. eines Wehrdienstes gerade hinsichtlich Infrastruktur, Personal und Verwaltung entstünden, um einen allgemeinen Wehrdienst organisatorisch umzusetzen?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Die zusätzlichen Kosten im Sinne der Fragestellung sind abhängig von den gesetzlichen Regelungen. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie plant die Bundesregierung, diese entstehenden Kosten auszugleichen oder zu decken?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Die zusätzlichen Kosten im Sinne der Fragestellung sind abhängig von den gesetzlichen Regelungen. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie wird das BAMAD auf die im Rahmen des Wehrdienstes anvisierte zusätzliche Zahl an Überprüfungen vorbereitet? a) Wie bewertet die Bundesregierung, gerade nach den aktuellen Zahlen des Verfassungsschutzberichtes, die Notwendigkeit solcher Überprüfungen? b) Was sind weitere Maßnahmen, die die Bundesregierung zum Schutz der Gesellschaft bei der Überprüfung im Rahmen der Einführung des Wehrdienstes für nötig hält?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Kriterien werden bei der Soldateneinstellungsüberprüfung, nach Abschluss derer auch der Zugang zu Waffen und Munition gewährt wird, erfragt, und von welcher Stelle werden die Soldateneinstellungsüberprüfungen durchgeführt? a) Überlegt die Bundesregierung, auch eine von Bundesregierung und Parteien unabhängige Überprüfung durchführen zu lassen?
Es wird auf §§ 3, 6, 12 Absatz 1 und 3a, 14 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes verwiesen.
Welche Anteile an der Ausbildung und Weiterbildungen wird den (Aus-)Bildungsgebieten der Inneren Führung, des lebenskundlichen Unterrichts und der politischen Bildung eingeräumt (bitte nach Ausbildungstagen, Ausbildungsgebiet und freiwilliger oder verpflichtender Teilnahme an der Bildungsmaßnahme aufschlüsseln)? a) Wird die demokratische, politische Bildung der Wehrdienstleistenden als essenziell erachtet und mit entsprechenden Mitteln, wie zum Beispiel Vertiefungsseminaren, unterstützt?
Die Fragen 18a und 19 werden zusammen beantwortet.
Für die Ausbildung im Rahmen der Persönlichkeitsbildung (politische, historische, interkulturelle und ethische Bildung) sind insgesamt mindestens 60 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr vorgesehen. Davon sind 16 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr anteilig für den lebenskundlichen Unterricht als integrativem Bestandteil der ethischen Bildung eingeplant.
Die Teilnahme an der Ausbildung im Rahmen der Persönlichkeitsbildung ist für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr verpflichtend.
Mit Blick auf das Leitbild der Inneren Führung von der „Staatsbürgerin und dem Staatsbürger in Uniform“ und die Vorgaben aus Artikel 33 des Grundgesetzes ist die demokratisch politische Bildung aller Soldatinnen und Soldaten von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund ist die politische Bildung essentieller Bestandteil der Ausbildung jedes Soldaten und jeder Soldatin. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Wie wird die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem BMVg mit dem Titel „Die Zeitwende personell gestalten“ intensivierte Zusammenarbeit bundesweit durch die neue Bundesregierung ausgestaltet? a) Wie viele Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger wurden durch die BA an die Bundeswehr vermittelt (bitte nach vermittelnder Stelle, Stelle, an die vermittelt wurde, und Vorliegen einer Sanktionierung der vermittelten Person durch die BA aufschlüsseln)? b) Wie viele Stellen sind zurzeit mit der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung seitens der BA und des BMVg befasst?
Die Fragen 20 und 20a werden zusammen beantwortet.
Bundesweit wurden 2 598 Vermittlungsvorschläge (Stand: 29. Juni 2025) für zivile und militärische Stellen der Bundeswehr durch die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit und Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung (gE) unterbreitet. Der Bundesregierung liegen keine darüberhinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Bei der Vermittlung von militärischen Stellenangeboten werden keine Angebote mit Rechtsfolgebelehrung unterbreitet. Sperrzeiten im Arbeitslosengeld bzw. Leistungsminderungen im Bürgergeld treten im Fall einer ausbleibenden Bewerbung deshalb nicht ein. Vor Erstellung eines Vermittlungsvorschlages durch die Vermittlungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit und der gE erfolgt grundsätzlich eine individuelle Beratung der Kundin bzw. des Kunden, bei der ausdrücklich auf die Freiwilligkeit einer Bewerbung hingewiesen wird.
An der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung sind die Agenturen für Arbeit, die gE, die Regionaldirektionen und die Zentrale der BA beteiligt. Im Geschäftsbereich BMVg erfolgt die federführende Umsetzung der Kooperationsvereinbarung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr mit seinem nachgeordneten Bereich, insbesondere den bundesweiten Karrierecentern der Bundeswehr.
Ist es geplant, dass Wehrdienstleistende nach ihrem Dienst in die Reserve grundbeordert werden? a) Wie häufig sind Trainings und Übungen vorgesehen, und ist eine Teilnahme an diesen verpflichtend? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Konsequenzen des Dienstes in der Reserve für die beruflichen Entwicklungschancen der Reservistinnen und Reservisten?
Die Fragen 21 und 21a werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.