Deutscher Bundestag Drucksache 21/978
21. Wahlperiode 21.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Christopher Drößler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/761 –
Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2024 und 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Weisung vom 7. Mai 2025 hat das Bundesministerium des Innern (BMI)
die Zurückweisung von Ausländern bei illegaler Einreise an der deutschen
Grenze auch für den Fall, dass diese ein Asylgesuch äußern, angeordnet;
ausgenommen hiervon sind sogenannte vulnerable Gruppen. Hierdurch soll die
illegale Migration nach Deutschland reduziert werden.
Hiervon nicht erfasst werden Ausländer, die mit einem gültigen (oder einem
zumindest für gültig erachteten) Visum einreisen. Auch diese Gruppe kann
aber die Integrationsressourcen belasten, was insbesondere der Fall ist, wenn
nach der Einreise ein Asylantrag gestellt und damit losgelöst von Dauer und
Zweck des Visums ein langfristiger Aufenthalt angestrebt wird. Da es keine
Visumserteilung zum Zwecke des Betreibens eines Asylverfahrens gibt (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf
Bundestagsdrucksache 20/7479), liegt aus Sicht der Fragesteller in dieser Konstellation der
Verdacht nahe, dass in vielen Fällen das Visum von vornherein unter
Vortäuschung eines anderen Zwecks mit dem Ziel beantragt wurde, nach Einreise in
Deutschland einen Asylantrag zu stellen.
Im Jahr 2024 wurden über 27 500 Asylanträge in Deutschland nach Einreise
mit einem Visum gestellt, was einem Anteil von 11,97 Prozent an allen
Erstanträgen auf Asyl in besagtem Jahr entspricht (Vortrag der Bundesregierung
vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Az. 6 L 191/25, Randnummer 61). Im
Jahr 2022 reisten von den 217 000 Erstantragstellern auf Asyl 25 237
Personen mit einem Visum ein (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/6933) und im Jahr 2023 waren es 37 329 unter den
351 915 Erstantragstellern auf Asyl (
www.welt.de/politik/deutschland/article2
52605642/Wenn-Migranten-zum-Familienbesuch-nach-Deutschland-reisen-un
d-dann-Asyl-beantragen.html). In den letzten drei Jahren lag damit der Anteil
der zuvor mit Visum eingereisten Erstantragsteller auf Asyl konstant über
10 Prozent.
Unter den im Jahr 2023 mit Visum eingereisten Antragstellern auf Asyl waren
Syrer, Afghanen, Türken und Iraner die wichtigsten Nationalitäten, ca. die
Hälfte der so eingereisten Asylbewerber entfiel auf diese Nationen, welche
auch jeweils zu den fünf wichtigsten Herkunftsländern aller Asylbewerber
gehören (Welt, ebd.). Aus Sicht der Fragesteller ist unverständlich, dass ange-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 18. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sichts dieses erheblichen Missbrauchspotenzials die Visaerteilung gegenüber
diesen Nationalitäten nicht restriktiver gehandhabt wird. Da Syrer in den
Jahren 2023 und 2024 die mit Abstand wichtigste Nationalität unter den als
subsidiär schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern stellten (Bundesamt für
Migration, Aktuelle Zahlen, Ausgaben Dezember 2024 und Dezember 2023,
jeweils S. 3), ist mit Blick auf die geplante zweijährige Suspendierung des
Familiennachzugs zu dieser Gruppe (Bundestagsdrucksache 21/321) nach
Auffassung der Fragesteller die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die
nachzugswilligen Angehörigen versuchen werden, diese Restriktion zu
umgehen, indem sie sich für Visa auf anderer Grundlage (z. B. Familienbesuchs-,
Arbeits- oder Touristenvisa) als der des Familiennachzugs bewerben, um dann
nach der Einreise Asyl zu beantragen.
Bereits im Jahr 2019 hatte der Bundesrechnungshof auf die Defizite bei der
Ausstellung von Schengen-Visa und bei der Einreisekontrolle hingewiesen
(vgl. im Einzelnen Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache
20/7479), woraufhin die damalige Bundesregierung auf die Bemühungen
verwies, mittels umfangreicher Analysen und daraus entwickelter
Handreichungen für die Praxis Missbrauch zu unterbinden (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 20/7479). Aus Sicht der
Fragesteller haben diese Bemühungen angesichts des konstanten Anteils der
mit Visum eingereisten Antragsteller auf Asyl (s. o.) jedenfalls insoweit noch
keine hinreichenden Fortschritte herbeigeführt.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, insbesondere auch im
Unterschied zur Vorgängerregierung, um die Zahl der mit Visum
eingereisten Asylbewerber zu reduzieren?
2. Wie ist der Stand bei den Bemühungen der Bundesregierung, national
und auf EU-Ebene Missbrauch bei der Visaerteilung generell zu
verhindern, und welche Fortschritte haben sich insoweit seit der Beantwortung
der Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 20/7479 (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) ergeben?
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Praxis und die Kriterien der
Vergabe von Visa an Syrer, Afghanen und Türken vor dem Hintergrund,
dass diese Nationalitäten am häufigsten nach der Einreise mit Visum
Asyl beantragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), zu ändern, und
wenn ja, in welcher Hinsicht?
4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zu verhindern, dass die
Suspendierung des Familiennachzugs durch die Erlangung von Visa zu einem
anderen Zweck und nach der Einreise erfolgende Antragstellung auf
Asyl umgangen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Visastellen an den deutschen Auslandsvertretungen prüfen Visumanträge
sorgfältig und einzelfallbezogen auf das Vorliegen der gesetzlichen
Erteilungsvoraussetzungen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-
Visums sind in der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 13. Juli 2009 (Visakodex) festgelegt. Dazu zählt unter
anderem, dass beim Antragsteller kein Risiko der rechtswidrigen Einwanderung und
keine Zweifel an der bekundeten Absicht bestehen, den Schengen-Raum vor
Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums zu verlassen. Der Antragsteller
hat hierzu entsprechende Nachweise beizubringen. Die Prüfung der oben
genannten Voraussetzungen berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten und
Migrationsrisiken, wozu sich die Auslandsvertretungen der Schengen-
Mitgliedstaaten in den jeweiligen Konsularbezirken im Rahmen der sogenannten
Lokalen Schengen-Zusammenarbeit (LSZ) abstimmen.
Sind die Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt, werden die Visumanträge
abgelehnt. Im Übrigen bearbeitete das Auswärtige Amt im Jahr 2024 knapp
2 Millionen Visumfälle. Daraus folgten in weniger als 1 Prozent Asylanträge in
Deutschland.
Auffälligkeiten bei Schengen-Visa anderer Mitgliedstaaten in diesem
Zusammenhang werden auf geeigneter Ebene z. B. auf Ebene der Leiter der
Visastellen im Gaststaat, der Botschafter oder der Hauptstadt angesprochen und eine
einheitliche Erteilungspraxis durch die Schengen-Mitgliedstaaten geltend
gemacht.
Die Bundespolizei führt fortlaufend Registerabgleiche des
Visainformationssystems (VIS) und der deutschen Visadatei mit den vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfassten Asylantragstellern durch.
Entsprechende Auswertungen zu Personen, die mit Visum eingereist und in Deutschland
Asyl beantragt haben, werden auch dem Auswärtigen Amt, den besonders
betroffenen deutschen Auslandsvertretungen und den Dokumenten- und
Visumberater der Bundespolizei (DVB) übermittelt. Diese Auswertungen werden
durch die Visastellen vor Ort bei der Prüfung von Visumanträgen
berücksichtigt.
In die Entscheidungspraxis der Visastellen fließen auch Erkenntnisse der DVB
ein. Die DVB sind speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamte, die als Teil
der Vorverlagerungsstrategie zur Bekämpfung der irregulären Migration nach
Deutschland und in das Gebiet der Schengener Vertragsparteien an deutsche
Auslandsvertretungen entsandt werden.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung setzt die Bundespolizei
bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs
u. a. einen Schwerpunkt auf das Erkennen sowie Überprüfung von
möglicherweise missbräuchlich erlangten Visa. Sofern aus Anlass der grenzpolizeilichen
Maßnahmen Personen festgestellt werden, deren Visa durch falsche Angaben
bei einer deutschen Auslandsvertretung oder einer Auslandsvertretung eines
anderen Schengen-Staates erschlichen wurden, werden diese Visa annulliert,
aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet und die Personen wegen Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt.
Auch auf europäischer Ebene findet ein regelmäßiger Austausch zu diesem
Themenkomplex statt. Dabei setzt sich die Bundesregierung für eine
entsprechend einheitliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten ein.
Die Bundesregierung hatte, vertreten durch die Bundespolizei, im Rahmen der
EMPACT-Priorität Schleusungskriminalität im Jahr 2020 die Operative Aktion
(OA) „Visa Fraud“ initiiert und diese in den Jahren 2021 und 2022 geleitet. In
diesem Zusammenhang veröffentlichte Europol im April 2021 einen Bericht zu
sogenannten Visaerschleichungen in der Europäischen Union (EU). Auf
Grundlage dieser Erkenntnisse erstellte die Bundespolizei im Jahr 2024 ein
Handbuch, welches als Hilfsmittel für europäische Strafverfolgungs-, Grenz- und
Asylbehörden sowie Visastellen an den Auslandsvertretungen dienen soll, um
Straftaten zu unterbinden und Ermittlungen zu initiieren. Auf Initiative
Deutschlands hat die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
(Frontex) das Pilotprojekt „Visa Fraud“ im Januar 2025 gestartet, um die
Methodik zur Erzeugung eines europäischen Lagebildes im Deliktsbereich
Visumerschleichung zu erarbeiten.
5. Wie viele Erstantragsteller auf Asyl sind bislang im Jahr 2025 mit einem
Visum eingereist?
Im ersten Quartal 2025 wurden 5 526 Asylerstantragstellende verzeichnet, die
mit einem Visum eingereist sind. Weitere belastbare statistische Angaben für
das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. (Hinweis: Statistische Angaben zu
Asylbewerbern zu dieser und den folgenden Fragen beziehen sich stets auf den
Zeitpunkt des Stellens des Asylantrags und nicht auf den Zeitpunkt der Einreise.)
6. Welche sind die fünf häufigsten Nationalitäten dieser Antragsteller (vgl.
Frage 5; bitte jeweils absolute Zahl und prozentualen Anteil der
Angehörigen der jeweiligen Nationalität an der Gesamtzahl der Antragsteller im
Sinne von Frage 5 angeben)?
Die Angaben für das erste Quartal 2025 können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Asylerstantragstellende mit Visum
(von DEU oder anderem Schengen-Staat)
Asylerstantragstellende gesamt
Anteil an
Asylerstantragstellenden
Syrien 968 9 861 9,8 %
Afghanistan 454 5 616 8,1 %
Türkei 447 3 755 11,9 %
Armenien 290 366 79,2 %
China 275 546 50,4 %
Gesamt 5 526 36 136 15,3 %
7. Wie viele der Visa (vgl. Frage 5) wurden von Deutschland und wie viele
von anderen Schengen-Staaten ausgestellt?
Von Deutschland wurden 2 376 Visa und von anderen Schengen-Staaten
wurden 3 150 Visa im Sinne der Frage 5 ausgestellt.
Im selben Zeitraum hat Deutschland 106 117 nationale Visa und 290 541
Schengen-Visa erteilt.
8. Welche sind die fünf Schengen-Staaten, die am häufigsten Visa (vgl.
Frage 5) ausstellten?
Die Angaben für das erste Quartal 2025 können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Asylerstantragstellende mit Visum
Frankreich 598
Griechenland 561
Italien 463
Spanien 396
Niederlande 203
9. Welche waren die fünf häufigsten Nationalitäten der mit Visum
eingereisten Erstantragsteller auf Asyl im Jahr 2024 (bitte jeweils absolute
Zahl und prozentualen Anteil der Angehörigen der jeweiligen
Nationalität an der Gesamtzahl der Antragsteller angeben)?
Die Angaben für das Jahr 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Asylerstantragstellende mit Visum
(von DEU oder anderem Schengen-Staat)
Asylerstantragstellende 2024
Anteil an
Asylerstantragstellenden
Syrien 9 301 76 765 12,1 %
Türkei 2 422 29 177 8,3 %
Afghanistan 2 216 34 149 6,5 %
Iran 1 973 5 230 37,7 %
Armenien 1 344 1 734 77,5 %
Gesamt 31 056 229 751 13,5 %
10. Wie viele der Visa für das Jahr 2024 wurden von Deutschland und wie
viele nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Schengen-Staaten
ausgestellt?
Von den in der Antwort zu Frage 9 aufgeführten 31 056 Personen wurden von
Deutschland 15 025 Visa und von anderen Schengen-Staaten 16 031 Visa
ausgestellt.
Im selben Zeitraum hat Deutschland 419 108 nationale Visa und 1 300 581
Schengen-Visa erteilt. Die anderen Schengen-Mitgliedstaaten erteilten
insgesamt 8 564 833 Schengen-Visa (Quelle:
https://home-affairs.ec.europa.eu/polici
es/schengen/visa-policy/short-stay-visas-issued-schengen-countries_en).
11. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf Schengen-
Staaten, die am häufigsten Visa für das Jahr 2024 ausstellten?
Die Angaben für das Jahr 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Asylerstantragstellende mit Visum
Italien 3 244
Griechenland 3 015
Frankreich 2 607
Spanien 2 110
Niederlande 730
12. Wie viele Ersuchen zur Übernahme des Antragstellers und des
Asylverfahrens gemäß Artikel 21 i. V. m. Artikel 12 Absatz 2 bis 4 der Dublin-
III-Verordnung (Zuständigkeit aufgrund der Ausstellung eines Visums)
hat Deutschland im Jahr 2024 und bislang im Jahr 2025 an andere
Staaten gerichtet, wie viele solcher Ersuchen wurden an Deutschland
gerichtet, und wie vielen dieser Ersuchen wurde jeweils stattgegeben?
Im Jahr 2024 stellte das BAMF insgesamt 8 020 Ersuchen im Sinne der
Fragestellung an die Mitgliedstaaten. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 3 938
Ersuchen.
An die Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2024 insgesamt 1 359
Ersuchen gestellt.
Im ersten Halbjahr 2025 waren es 693 Ersuchen.
Die Mitgliedstaaten erteilten im Jahr 2024 insgesamt 4 582 Zustimmungen. Im
ersten Halbjahr 2025 waren es 2 299 Zustimmungen.
Das BAMF erteilte im Jahr 2025 insgesamt 1 120 Zustimmungen. Im ersten
Halbjahr 2025 waren es 573 Zustimmungen.
13. Von wie vielen Drittstaatenangehörigen, die trotz eingetretener
Ausreisepflicht infolge des Ablaufs ihres Visums im Jahr 2024 und bislang im
Jahr 2025 in Deutschland geblieben sind, hat die Bundesregierung
Kenntnis?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten im Sinne der
Fragestellung vor.
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, zu welchem Zweck
Drittstaatenangehörigen, die nach der Einreise mit einem Visum hier Asyl
beantragten, die Visa ausgestellt wurden, und gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bestimmte Modi Operandi, die bevorzugt genutzt
werden, um sich ein Visum trotz fehlender Rückkehrabsicht zu erschleichen?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten im Sinne der
Fragestellung vor. Unerlaubte Einreisen mittels missbräuchlich genutzter Visa werden
häufig durch Schleuser organisiert. Professionelle Schleusernetzwerke nutzen
zahlreiche Modi Operandi und agieren sehr flexibel.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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