Einführung des europäischen Emissionshandelssystems 2 und Nutzung des Klima-Sozialfonds
der Abgeordneten Lisa Badum, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Lisa Paus, Steffi Lemke, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Michael Kellner, Swantje Henrike Michaelsen, Kassem Taher Saleh, Dr. Armin Grau, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur Einführung des europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2, im Folgenden: ETS 2) ab 2027 bekannt. Neben bestehenden ordnungspolitischen Instrumenten ist der ETS 2 auf europäischer und nationaler Ebene ein wichtiges Instrument, um Emissionen im Gebäude- und Verkehrssektor zu senken. Um vulnerable Gruppen vor steigenden Preisen zu schützen, wird aus den ETS-2-Einnahmen ein Klima-Sozialfonds (KSF) eingerichtet (EU 2023/955). Deutschland stehen von 2026 bis 2032 insgesamt 5,3 Mrd. Euro zur Verfügung, um besonders betroffene Haushalte und Unternehmen mit gezielten Förderprogrammen und Direktzahlungen bei der Transformation zu unterstützen.
Um die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds abzurufen, ist die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2025 einen nationalen Klima-Sozialplan bei der Europäischen Kommission einzureichen. Dieser umfasst neben einer Definition vulnerabler Gruppen konkrete Maßnahmenvorschläge für deren Entlastung. Stand jetzt hat Deutschland noch keinen entsprechenden Entwurf bei der Europäischen Kommission vorgelegt, sodass die fristgerechte Auszahlung ab 2026 zumindest fragwürdig ist. Verpasst die Bundesregierung die Frist zur Einreichung des Klima-Sozialplans bei der Europäischen Kommission, sendet dies nach Ansicht der Fragesteller ein fatales Signal an die europäischen Partnerinnen und Partner sowie an Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der ökologische Umbau der Gesellschaft wird nach Meinung der Fragesteller nur dann erfolgreich sein, wenn die gerechte Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen sichergestellt ist. In der vergangenen Legislatur wurden mit Einführung des Deutschlandtickets, einer einkommensspezifischen Förderung zum Heizungstausch (BEG), dem CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz und der Klimakomponente im Wohngeld bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, von denen insbesondere einkommensschwache Haushalte profitieren. Auch für die Einführung eines Klimagelds wurden bereits wichtige Grundlagen gelegt.
Daran muss die neue Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller anknüpfen und schnellstmöglich zielgruppenspezifische Förderprogramme und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen auf den Weg bringen.
Als größter Emittent innerhalb der Europäischen Union hat Deutschland maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Zertifikatepreise im ETS 2. Jede erfolgreich umgesetzte klimapolitische Maßnahme wirkt preisdämpfend und trägt somit zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Unternehmen bei. Eine Steigerung klimapolitischer Ambitionen im Einklang mit dem EU-Klimaziel und der EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) ist deshalb nach Auffassung der Fragesteller neben gezielten Entlastungen und Förderprogrammen wesentlicher Bestandteil einer zukunftsfähigen sozialökologischen Politik. Die Bundesregierung hat mit ihrer Klimapolitik selbst in der Hand, wie stark Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ab 2027 be- oder entlastet werden. Die Einführung des ETS 2 muss aus Sicht der Fragesteller nun zügig und gewissenhaft vorbereitet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Hält die Bundesregierung an der Einführung des ETS 2 2027 fest, um eine verlässliche Umsetzung des Emissionshandels zu gewährleisten, und wie wird sie sich auf europäischer Ebene für diesen Zeitplan einsetzen?
Von welchen Preisentwicklungen geht die Bundesregierung im ETS 2 aus, und wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die vom Expertenrat für Klimafragen prognostizierte kumulierte Zielverfehlung im Rahmen der EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) in Höhe von 224 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten von 2021 bis 2030 auf die Preisentwicklung im ETS 2 aus?
Plant die Bundesregierung zusätzliche klimapolitische Maßnahmen in den von der EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr, um mögliche Preissprünge im ETS 2 zu verhindern, und wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten und prognostizierte THG (Treibhausgas)-Reduktion und Auswirkungen auf den ETS-2-Preispfad angeben)?
Wird die Bundesregierung die 65-Prozent-Erneuerbaren-Anforderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beibehalten, und wenn nein, hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu, mit wie viel mehr CO2-Emissionen durch den Einbau fossiler Heizungen zu rechnen ist, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat die Bundesregierung Berechnungen darüber angestellt, welcher Klimaschutzeffekt in Tonnen CO2-Reduktion durch die Einführung des ETS 2 zu erwarten ist, und wenn ja, wie lauten diese (bitte vermiedene CO2-Äquvialente je Sektor und Jahr angeben)?
Wie gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025, dass der Emissionshandel ein zentraler Baustein sei, um Klimaschutz voranzutreiben, da er als marktwirtschaftlicher Ansatz Anreize für den ökologischen Umbau setze, die Vorgabe im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Preissprünge durch den ETS 2 zu vermeiden und damit nach Meinung der Fragesteller die klimapolitische Lenkungswirkung der Preise abzuschwächen, umzusetzen?
Plant die Bundesregierung, einen nationalen Mindestpreis für die ETS-2-Zertifikate einzuführen, um zu gewährleisten, dass der Zertifikatepreis im ETS 2 nicht unter dem im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgesehenen Preiskorridor liegt und Planungs- und Einnahmesicherheit gewährleistet werden kann?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung der Energieministerkonferenz (3. EnMK, 17. Mai 2024, Kiel), den im BEHG für 2026 geplanten Preiskorridor durch einen Festpreis von 65 Euro/Tonne CO2-Äquivalent zu ersetzen, um die Last für den Verwaltungsvollzug zu senken und Planungssicherheit für die Wirtschaft sicherzustellen?
Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen übermäßige Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen durch die Einführung des ETS 2 vermieden werden?
Wie plant die Bundesregierung entsprechend den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Preissprünge durch den ETS 2 für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen zu vermeiden, und welche Zielgruppen sollen durch die im Koalitionsvertrag angekündigten Instrumente zur Vermeidung von Preissprüngen durch den ETS 2 unterstützt werden und in welchem Umfang?
Bis wann wird die Bundesregierung ihrer Verpflichtung zur Einreichung des Entwurfs für einen Klima-Sozialplan bei der Europäischen Kommission nachkommen (bitte konkreten Zeitplan und Umsetzungsschritte angeben)?
Gibt es eine Abweichung von der bestehenden Frist zur Einreichung der Klima-Sozialpläne vom 30. Juni 2025?
a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass die Einreichung nicht fristgerecht erfolgt ist?
b) Wenn ja, wie begründet nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission diese Ausnahme, und bis zu welchem Zeitpunkt wurde die Verlängerung gewährt?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die im Klima-Sozialfonds vorgesehenen Haushaltsmittel bis Anfang 2026 nicht oder nur anteilig gewährt werden, wenn die Frist zur Einreichung des Klima-Sozialplans bei der EU-Kommission am 30. Juni 2025 nicht eingehalten wird, und welche Absprachen wurden dazu gegebenenfalls mit der Europäischen Kommission getroffen?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass wie geplant im Jahr 2026 mit der Umsetzung der im Klima-Sozialplan vorgesehenen Maßnahmen begonnen werden kann (Antwort auf die Schriftliche Frage 70 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 21/297) insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese der vorherigen Überprüfung der EU-Kommission und der verwaltungstechnischen Umsetzung in den Ressorts bedürfen?
Welche Konsultationen haben seitens der Bundesregierung seit Amtsantritt zum Klima-Sozialfonds stattgefunden (bitte einzeln Organisationen, Teilnehmende am Gespräch und Termine auflisten)?
Wie wird beziehungsweise wurde der Entwurf für einen Klima-Sozialplan erstellt, welche Verbände, lokale und regionale Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartner und Forschungsinstitute wurden zur Identifikation geeigneter Maßnahmen konsultiert (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung zur Erstellung des Entwurfs für den Klima-Sozialplan im Austausch mit Regierungen anderer EU-Staaten, um sich über Best-Practices für klima-soziale Maßnahmen zu informieren, und wenn nein, warum nicht (bitte Länder, Teilnehmende am Gespräch und Datum auflisten)?
Wie und auf welcher Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Zielgruppen durch die im Klima-Sozialplan vorgesehenen Maßnahmen unterstützt werden sollen?
An welcher Definition für benachteiligte Haushalte, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen orientiert sich die Bundesregierung bei der Erstellung des Klima-Sozialplans?
Anhand welcher Daten und Indikatoren soll bestimmt werden, welche Zielgruppen durch die Instrumente unterstützt werden sollen?
Wie viele Haushalte sind nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland von Mobilitäts- und Energiearmut betroffen bzw. gefährdet, und hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu, wie sich die Anzahl der betroffenen Haushalte mit Einführung des ETS 2 entwickeln wird, und wenn ja, wie lautet diese?
Welche Schwerpunkte und Maßnahmen wird der Klima-Sozialplan der Bundesregierung im Gebäude- und Verkehrssektor für die folgenden nach Artikel 8 EU 2023/955 förderfähigen Programmschwerpunkte umfassen:
a) Gebäudesanierung, insbesondere für finanziell schwächere Haushalte und Kleinstunternehmen, die in den Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz wohnen, darunter auch Mieter und Bewohner von Sozialwohnungen?
b) Zugang zu erschwinglichem energieeffizientem Wohnraum, einschließlich Sozialwohnungen?
c) Dekarbonisierung von Gebäuden, z. B. Elektrifizierung von Heizung, Kühlung und Kochen, durch Zugang zu erschwinglichen und energieeffizienten Systemen?
d) Integration der Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien, u. a. durch Gemeinschaften für erneuerbare Energien, Bürgerenergiegemeinschaften und andere aktive Kunden zur Förderung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien?
e) gezielte Information, Aufklärung, Sensibilisierung und Beratung über kosteneffiziente Maßnahmen und Investitionen, verfügbare Unterstützung für Gebäudesanierungen und Energieeffizienz sowie nachhaltige und erschwingliche Mobilitäts- und Verkehrsalternativen?
f) Zugang zu emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen und Fahrrädern, einschließlich finanzieller Unterstützung oder steuerlicher Anreize?
g) öffentliche und private Infrastrukturen, einschließlich des Kaufs von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen, Auflade- und Betankungsinfrastrukturen und der Entwicklung eines Marktes für gebrauchte emissionsfreie Fahrzeuge?
h) Anreize zur Nutzung erschwinglicher und zugänglicher öffentlicher Verkehrsmittel?
i) private und öffentliche Einrichtungen, die nachhaltige Mobilität auf Abruf, gemeinsame Mobilitätsdienste und aktive Mobilitätsoptionen entwickeln und anbieten?
Sieht die Bundesregierung in ihrem Klima-Sozialplan befristete direkte Einkommensbeihilfen für benachteiligte Haushalte und Kleinstunternehmen vor, um die Auswirkungen des Preisanstiegs bei den fossilen Brennstoffen zu mindern, und wenn ja, in welchem Umfang?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Klima-Sozialplan vorgeschlagenen Maßnahmen das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen und die Mittel im Fond nicht der „Ersatzfinanzierung für wiederkehrende nationale Ausgaben dienen“, wie in Erwägungsgrund 34 EU 2023/955 gefordert?
Wie soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen der Klima-Sozialpläne wirklich zu langfristigen Entlastungen in den Bereichen führen, die durch den ETS 2 beeinflusst werden?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls,
a) um die Umsetzung von sozial gestaffelter Förderung verwaltungstechnisch weiter voranzubringen,
b) um die Datenlage zur Erfassung von Mobilitäts- und Energiearmut zu verbessern?
Wie wird die Bundesregierung die in Artikel 7 (2) EU 2023/955 geregelte Vorfinanzierung der Maßnahmen im Klima-Sozialplan sicherstellen, da die Auszahlung der Mittel erst nach Erreichen der beschriebenen Meilensteine erfolgt?
Werden die Mittel zur Vorfinanzierung im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026, der für den 30. Juli 2025 angekündigt wurde, abgebildet, und wenn ja, aus welchen konkreten Einzel- bzw. Sonderplänen sollen diese zur Verfügung gestellt werden, und wenn nein, wo werden diese Kosten haushalterisch berücksichtigt?
Bestehen seitens der Bundesregierung Überlegungen für den Fall, dass die im Klima-Sozialplan vorgelegten Programme nicht oder nicht korrekt umgesetzt werden und die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds aufgrund dieser Verfehlung nicht ausgeschüttet werden können, und wenn ja, welche?
Hält die Bundesregierung die soziale Entlastung angesichts des Anstiegs der Preise für fossile Brennstoffe im ETS 2 durch die im Klima-Sozialfonds zur Verfügung stehenden Mittel für ausreichend?
Plant die Bundesregierung, neben den im Klima-Sozialfonds verfügbaren Mitteln weitere Einnahmen aus dem ETS 2 zur Unterstützung vulnerabler Gruppen und Unternehmen bereitzustellen, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Maßnahmen des sozialen Ausgleiches plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um vulnerable Haushalte und Kleinstunternehmen zu unterstützen und die Akzeptanz für die ETS-2-Einführung sicherzustellen?
Setzt die Bundesregierung die Arbeit an einem Klimageld fort, und wenn ja, welche Zeitschiene für dessen Einführung ist auf Grundlage der von der Vorgängerregierung verabschiedeten Eckpunkte für die Auszahlung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Einrichtung der Schnittstelle zwischen Direktauszahlungsmechanismus (DAM) und der im Aufbau befindlichen Datenbank mit Steuer-ID und IBAN bis 2026 abgeschlossen sein (Mündliche Frage 55 der Abgeordneten Lisa Badum, Plenarprotokoll 21/6), um die Auszahlung sozial gestaffelter Entlastungen und Förderungen mit Beginn des Klima-Sozialfonds zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht, und welche Zeitschiene ist stattdessen für die Fertigstellung vorgesehen?
Plant die Bundesregierung, die in der letzten Legislatur eingeführten Instrumente zur Entlastung vulnerabler Gruppen, wie z. B.
a) die einkommensspezifische Förderung zum Heizungstausch (BEG),
b) das CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz (CO2KostAufG) und
c) die Klimakomponente im Wohngeld
beizubehalten und bei der Bevölkerung zu bewerben, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung eine enge Verzahnung und Kohärenz des Klima-Sozialplans mit weiteren Instrumenten wie z. B. der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), dem Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP), dem Nationalen Gebäuderenovierungsplan und dem Nationalen Radverkehrswegeplan 3.0 sicherstellen, und wenn ja, wie?