Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
der Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch, Dr. Julia Verlinden, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Dr. Alaa Alhamwi, Sandra Stein, Julian Joswig, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ein Wechsel von der Führungsetage eines Energiekonzerns ins Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erfordert nach Ansicht der Fragesteller höchste Transparenz. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Demokratie vor wirtschaftlicher Einflussnahme und privaten Interessen zu schützen, ist die vollständige Offenlegung aller Aktien- und Fondsanteile sowie sonstiger Unternehmensbeteiligungen zum Zeitpunkt der Amtsübernahme von Bundesministerin Katherina Reiche und zum heutigen Zeitpunkt unverzichtbar.
Mit Artikel 66 des Grundgesetzes (GG), dem Bundesministergesetz (BMinG) sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) existieren klare Vorgaben, mit denen Interessenkonflikte, also das Zusammentreffen der Pflichten eines Kabinettsmitglieds mit persönlichen Interessen vermieden werden sollen. Ergänzt werden diese Regeln durch Regelungen der Korruptionsprävention, die für die Bundesverwaltung insgesamt gelten, und eine interne „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“ der 20. Legislaturperiode aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Gleichzeitig sind Bundesministerinnen und Bundesminister nach § 1 Absatz 12 des Geldwäschegesetzes (GwG) als politisch exponierte Personen (PEP) eingestuft; Finanzinstitute unterliegen daher erhöhten Sorgfaltspflichten. Öffentliche Transparenz über die tatsächlichen Vermögenswerte von Kabinettsmitgliedern besteht bislang aber nur, wenn sie zugleich dem Deutschen Bundestag angehören und unter § 45 ff. des Abgeordnetengesetzes fallen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch auf Bundestagsdrucksache 21/297 auf das Vorliegen potenzieller Interessenkonflikte bei der neuen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, verwiesen, ohne die einschlägigen Prüfkriterien oder den Umfang ihrer Vermögenswerte offenzulegen.
Am 5. Juni 2025 teilte das BMWE anschließend mit, Bundesministerin Katherina Reiche halte Anteile an einer „Gesellschaft, in welche drei Grundstücke eingebracht sind und die ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung dient“, sowie Optionen des schwedischen Batteriespeicher-Start-ups Ingrid Capacity im Wert von rund 3 000 Euro, die sich „im Veräußerungsprozess“ befinden. Allerdings gab die Bundesministerin nicht bekannt, welche Vermögenswerte sie zum Zeitpunkt ihrer Amtsübernahme hielt und seit wann der Veräußerungsprozess angestoßen ist.
Zusätzliche offene Fragen ergeben sich aus Bundesministerin Katherina Reiches Nähe zum Ludwig-Erhard-Gipfel (LEG), einem jährlich am Tegernsee stattfindenden Forum mit wirtschaftsliberalem bis konservativem Profil, das laut Aussagen der Mitveranstalterin Christiane Goetz-Weimer als „Keimzelle der neuen Bundesregierung“ gilt (www.merkur.de/politik/gipfeltreffen-am-tegernsee-sind-quasi-die-keimzelle-der-neuen-bundesregierung-zr-93697375.html). Die Veranstaltung wird durch Sponsoren aus Wirtschaft und Finanzwelt finanziert und von der privatwirtschaftlich organisierten Weimer Media Group durchgeführt, die gleichzeitig publizistisch mit Formaten wie „The European“, „Markt und Mittelstand“ oder „Börse am Sonntag“ Meinungsbildung betreibt.
Die personelle und strukturelle Nähe zwischen Veranstaltern und aktuellen Regierungsmitgliedern wirft nach Ansicht der Fragesteller zusätzliche Fragen zur Unabhängigkeit politischer Entscheidungsprozesse auf: Die Ernennung von Wolfram Weimer zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erfolgte unmittelbar nach seiner langjährigen Rolle als Hauptorganisator des LEG. Wenige Tage vor seiner Berufung übertrug er formal seine Geschäftsanteile an der Weimer Media Group an seine Ehefrau, die weiterhin als Verlegerin und Veranstalterin des LEG auftritt – laut zivilgesellschaftlichen Organisationen wie LobbyControl reicht diese Maßnahme jedoch nicht aus, um Interessenkonflikte strukturell zu vermeiden. Zusätzlich auffällig ist, dass Bundesministerin Katherina Reiche – zuvor CEO bei Westenergie, einem Hauptsponsor des LEG – ihre erste öffentliche Rede im neuen Amt auf ebendiesem Forum hielt. Dabei betonte sie, es sei bereits der elfte Besuch des Treffens. Auch der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger, war 2025 zu Gast beim LEG.
Zudem möchte Bundesministerin Katherina Reiche nach jüngster Presseberichterstattung (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftsministerin-reiche-will-neuen-beraterkreis-aus-oekonomen-einrichten/100133956.html) einen informellen Beraterkreis einsetzen, dem auch die Wirtschaftsweise Dr. Veronika Grimm angehören soll. Dr. Veronika Grimm bezieht zugleich als Aufsichtsrätin der Siemens Energy AG eine jährliche Grundvergütung von rund 120 000 Euro zzgl. Sitzungsgeldern, was auf einen möglichen zu klärenden Interessenkonflikt hindeutet.
Es besteht Klärungsbedarf nach Ansicht der Fragesteller hinsichtlich der tatsächlichen Vermögenssituation und der Unternehmensbeteiligungen von Bundesministerin Katherina Reiche, Bundesminister Karsten Wildberger, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sowie der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann und des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Rouenhoff. Zu klären sind außerdem die angewandten Compliance-Verfahren, die Rolle privat finanzierter Foren bei der Regierungsbildung in Deutschland, die Rolle von Interessenkonflikten bei Mitgliedern von Katherina Reiches Beraterkreis und etwaige Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
a) Hat die Bundesregierung die Übersicht, welche bundes- und untergesetzlichen Regelungen Mitglieder der Bundesregierung derzeit zur Anzeige, Offenlegung oder Veräußerung von Unternehmensanteilen, Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten verpflichten, und welche sind das (bitte einzeln aufführen)?
b) Welche Schwellenwerte und Fristen enthalten sie für die Meldung und Veräußerung, und welche Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen?
Welche hausinternen Compliance-Regeln gelten im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) für die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und welche Aspekte der Compliance-Regeln verpflichten derzeit Mitglieder der Bundesregierung zur Anzeige, Offenlegung oder Veräußerung von Unternehmensanteilen, Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten?
a) Wurden diese Compliance-Regeln durch die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, eingehalten?
b) Wurden die Compliance-Regeln im Unterschied zur letzten Legislaturperiode verändert?
a) Welche zusätzlichen (über die unter Nummer 1 und 2 fallenden Regelungen hinausgehende) Verhaltensempfehlungen enthält die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“ der 20. Legislaturperiode aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat?
b) Stellt sie den aktuellen Stand dar, oder gibt es eine überarbeitete Version?
Bei welcher Stelle (BMWE, Bundeskanzleramt, Korruptionsprävention im Bundesministerium des Innern (BMI) o. Ä.) und anhand welcher Compliance-Regeln hat Bundesministerin Katherina Reiche Auskunft über ihre Vermögenswerte bzw. Auskunft darüber, dass sie keine besitzt, angezeigt, und in welchen Abständen sind Aktualisierungen vorzunehmen?
Über welche Unternehmensanteile, stillen Beteiligungen, Anteile an Investment- oder Private-Equity-Fonds, derivativen Finanzinstrumenten oder sonstigen Vermögenswerten verfügte Bundesministerin Katherina Reiche am Tag ihrer Amtsübernahme als Ministerin und zum Stichtag 13. Juni 2025 (bitte Positionen am jeweiligen Unternehmen unter Angabe von Unternehmen bzw. Fonds, Art des Engagements, Anzahl bzw. Stückzahl bzw. Nominalwert, Anschaffungswert in Euro, Ankaufdatum und prozentualem Anteil auflisten)?
Welche der in Frage 5 erfragten Positionen fallen in den fachlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (insbesondere Energie-, Industrie- und Rohstoffsektor)?
Über welche Unternehmensanteile, stillen Beteiligungen, Anteile an Investment- oder Private-Equity-Fonds, derivativen Finanzinstrumenten oder sonstigen Vermögenswerten verfügte Bundesminister Karsten Wildberger am Tag seiner Amtsübernahme sowie zum Stichtag 13. Juni 2025 (bitte Positionen am jeweiligen Unternehmen unter Angabe von Unternehmen bzw. Fonds, Art des Engagements, Anzahl bzw. Stückzahl bzw. Nominalwert, Anschaffungswert in Euro, Ankaufdatum und prozentualem Anteil auflisten)?
Welche der in Frage 7 erfragten Positionen fallen in den fachlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung?
Halten Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger Aktien, Derivate oder andere Vermögenswerte der E.ON SE, der Westenergie AG oder weiterer Unternehmen der Energiewirtschaft (wenn ja, bitte ebenfalls nach den in Frage 4 genannten Kriterien aufschlüsseln)?
a) Hält Bundesministerin Katherina Reiche Aktien, Derivate oder andere Vermögenswerte von Unternehmen, bei denen sie zuletzt Mitglied des Aufsichtsrats war, insbesondere des Auto- und Industriezulieferers Schaeffler AG, der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, des Batterieentwicklers Ingrid Capacity oder jeweiliger Tochterunternehmen?
b) Mit welchen Verbänden, Institutionen und Unternehmen der Energiebranche war Bundesministerin Katherina Reiche seit ihrem Amtsantritt im Austausch, und welche Themen waren der jeweilige Anlass für diese Treffen?
Nach welchen quantitativen und qualitativen Kriterien beurteilt die Bundesregierung, ob bei einem Kabinettsmitglied ein Interessenkonflikt vorliegt?
Welche Maßnahmen (z. B. Verkauf, Übertragung in einen Blind Trust, Ruhendstellung von Stimmrechten, Walling-off) wurden Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger bislang auferlegt oder empfohlen, und sind sie diesen Auflagen bzw. Empfehlungen gefolgt?
Für welche der in Frage 5 genannten Vermögenswerte plant Bundesministerin Katherina Reiche nach Kenntnis der Bundesregierung einen Verkauf oder eine andere Form der Verfügung, und bis zu welchem Datum sollen diese Maßnahmen abgeschlossen sein?
Welche Stellen kontrollieren die Umsetzung der in Frage 11 genannten Maßnahmen, und welche Konsequenzen sind bei Nichtbefolgung vorgesehen?
In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt werden die Angaben aus den Antworten zu den Fragen 5 und 7 der Öffentlichkeit, dem Deutschen Bundestag, dem Transparenzregister oder anderen Stellen zugänglich gemacht?
Welche Hinweise oder Berichte haben die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden (z. B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Financial Intelligence Unit (FIU)) seit Amtsantritt von Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger aufgrund ihrer PEP-Einstufung erhalten (bitte Datum, Berichtsquelle und Kernaussage angeben)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bank- und aufsichtsrechtlichen PEP-Sorgfaltspflichten im Fall von Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger tatsächlich angewandt werden?
Gab es in der 21. Legislaturperiode – wie in der 20. Legislaturperiode, in der der damalige Staatssekretär Udo Philipp dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor Amtsantritt freiwillig Beteiligungen an verschiedenen Fonds und Unternehmen angezeigt hatte – ebenfalls freiwillige Angaben von Parlamentarischen oder beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern zu möglichen Beteiligungen an Unternehmen oder Fonds,
a) wenn ja, bitte die entsprechenden Angaben nach Parlamentarischen und beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern auflisten,
b) und wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, dass es dann keinerlei Beteiligungen von parlamentarischen und beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern gibt?
a) Welche Rechtsform hat die Grundstücksgesellschaft, „in welche drei Grundstücke eingebracht sind und die ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung dient“, von der das BMWE am 5. Juni 2025 mitteilte, dass Bundesministerin Katherina Reiche Anteile an ihr halte (bitte sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschafter, ihre Kapitalbzw. Stimmrechtsanteile und den aktuellen Buch- bzw. Verkehrswert der drei eingebrachten Immobilien angeben)?
b) Wurden die Immobilien- und Optionswerte durch externe Gutachten bewertet, und wenn ja, durch welche Gutachterstellen, auf welcher Bewertungsbasis (z. B. Ertrags- oder Vergleichswertverfahren), und zu welchem Stichtag?
c) Welche Kriterien wurden herangezogen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass weder die Grundstücksgesellschaft noch die Optionen bei Ingrid Capacity im Wert von rund 3 000 Euro, die sich laut BMWE „im Veräußerungsprozess“ befinden, „zu einem Interessenkonflikt führen könnten“, obwohl Ingrid Capacity Batteriespeicher entwickelt und damit in den Zuständigkeitsbereich des BMWE fällt?
d) Existieren neben den genannten Optionen weitere, bislang nicht veräußerte Aktienoptionen, Restricted Stock Units, Phantom Shares oder vergleichbare Bonusprogramme aus früheren Managementtätigkeiten von Bundesministerin Katherina Reiche (etwa bei Westenergie bzw. E.ON) (wenn ja, bitte Emittent, Typ des Instruments, Ausübungspreis, Laufzeit und gegenwärtigen Markt- oder Fair Value angeben)?
e) In welchem Stadium befindet sich der „Veräußerungsprozess“ der Ingrid-Capacity-Optionen, und auf welches Konto bzw. welche Zweckbindung sollen die Verkaufserlöse fließen?
f) Beziehen sich die gemeldeten Grundstücke ausschließlich auf in Deutschland belegenes Grundvermögen, oder befinden sich auch Immobilien im Ausland im Besitz der Gesellschaft bzw. von Bundesministerin Katherina Reiche persönlich (bitte nach Lage, Nutzungsart und Schätzwert aufschlüsseln)?
g) Wurden der Financial Intelligence Unit oder der BaFin im Rahmen der PEP-Sorgfaltspflichten seit dem 6. Mai 2025 verdachtsunabhängige Hinweise zu Vermögensbewegungen auf Bundesministerin Katherina Reiche gemeldet (wenn ja, bitte Datum, meldendes Institut und Anlass skizzieren (ohne personenbezogene Kundendaten Dritter offenzulegen))?
Welche Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften halten nach Kenntnis der Bundesregierung die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann und der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Rouenhoff, welche internen Schwellenwerte lösen bei ihnen Melde- oder Veräußerungspflichten aus, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um daraus resultierende Interessenkonflikte auszuschließen?
Welche gesetzgeberischen oder administrativen Schritte erwägt die Bundesregierung, um künftig Vermögensbeteiligungen von Mitgliedern der Bundesregierung transparenter zu gestalten, und bis wann ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Vorschlag zu rechnen?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass vorherigen Arbeitgebern von Bundesministerin Katherina Reiche keine besonderen Vorteile aus ihren Beziehungen zur Ministerin entstehen?
b) Muss sich Bundesministerin Katherina Reiche aus der Besorgnis der Befangenheit heraus aus Sicht der Bundesregierung aus bestimmten Entscheidungen oder Verfahren heraushalten, die Unternehmen direkt betreffen, für die Bundesministerin Katherina Reiche zuvor entgeltlich tätig war?
Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen durch Kabinettsmitglieder sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären für erforderlich, und plant sie diesbezüglich eigene Initiativen, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie begründet die Bundesregierung, dass Deutschland die Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) VIII der fünften Evaluierungsrunde zu Deutschland noch nicht umgesetzt hat, und wann und in welchem Gesetzesrahmen plant die Bundesregierung diese umzusetzen?
b) Warum erklärte die Bundesregierung 2020 gegenüber GRECO (rm.coe.int/funfte-evaluierungsrunde-korruptionspravention-und-integritatsfoerderun/1680a0b8d9), die Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen ihrer Mitglieder sei verfassungsrechtlich unzulässig, während sie nun die Beteiligungen von Bundesministerin Katharina Reiche öffentlich machen konnte?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Umstandes, dass Bundesministerin Katherina Reiche ihre erste öffentliche Rede als Bundesministerin für Wirtschaft und Energie beim Ludwig-Erhard-Gipfel hielt – einer privatwirtschaftlich finanzierten Konferenz, bei der ihr früherer Arbeitgeber Westenergie als Hauptsponsor auftrat –, und welche Maßnahmen wurden im Vorfeld getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden (z. B. Compliance-Prüfungen, Befangenheitserklärungen, Einschränkungen in der Aufgabenwahrnehmung), und wenn ja, wie lauten diese?
Hat die Bundesregierung vor der Berufung von Herrn Wolfram Weimer zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geprüft, ob seine langjährige unternehmerische und organisatorische Tätigkeit für die privatwirtschaftlich finanzierte Weimer Media Group – insbesondere als Mitinitiator und langjähriger Gastgeber des Ludwig-Erhard-Gipfels – mit den bestehenden Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf Ministerebene vereinbar ist, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Aussage von Christiane Goetz-Weimer, der Ludwig-Erhard-Gipfel sei die „Keimzelle der neuen Bundesregierung“?
Wie viele Regierungsmitglieder der aktuellen Bundesregierung sind – Stand Juni 2025 – laut Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder ehemals wirtschaftlich mit Unternehmen oder Medienakteuren verbunden, die Sponsoren oder aktive Teilnehmende des Ludwig-Erhard-Gipfels waren, und wie bewertet die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte daraus?
Welche Regierungsmitglieder der aktuellen Bundesregierung sind – Stand Juni 2025 – bereits teilnehmend und bzw. oder Redner des Ludwig-Erhard-Gipfels gewesen (bitte jeweils nach vollständiger Namensliste, Jahr bzw. Jahren der Teilnahme und Teilnahmeform (Rednerin bzw. Redner, Teilnehmende bzw. Teilnehmender) aufschlüsseln)?
Welche konkreten Schritte hat das Bundeskanzleramt seit Amtsantritt von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ergriffen, um Interessenkonflikte aus seiner früheren Beteiligung an der Weimer Media Group und der fort-dauernden Tätigkeit seiner Ehefrau als Geschäftsführerin und LEG-Veranstalterin zu verhindern (bitte nach Datum, Maßnahme und Kontrollinstanz aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz bei personellen und institutionellen Überschneidungen zwischen privatwirtschaftlich finanzierten Netzwerken und Regierungsentscheidungen – insbesondere im Hinblick auf die wiederholt von LobbyControl kritisierte strukturelle Schwäche der Integritätsregelwerke für Mitglieder der Bundesregierung im EU-Vergleich?
Vor dem Hintergrund, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche laut Medienberichten einen neuen, informell arbeitenden „Beraterkreis“ unter anderem mit Dr. Veronika Grimm besetzen möchte, die zugleich als Aufsichtsrätin der Siemens Energy AG tätig ist und hierfür eine jährlich vergütete Nebentätigkeit von mindestens 120 000 Euro ausübt,
a) welche formalen Prüf-, Offenlegungs- und Compliance-Vorgaben (einschließlich Cooling-off-Regeln, Transparenzpflichten zu Nebentätigkeiten und Vergütungen sowie Umgang mit Insiderinformationen) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits etabliert oder beabsichtigt, bis zur Konstituierung des Beraterkreises einzuführen, um tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte bei sämtlichen Mitgliedern – insbesondere bei Dr. Veronika Grimm – wirksam auszuschließen, und
b) welche Ergebnisse einer ministeriellen Interessenkonfliktprüfung hinsichtlich der Person Dr. Veronika Grimm liegen vor (wenn ja, mit welcher Begründung und welchem Ergebnis, und wenn nein, warum wurde auf eine solche Prüfung verzichtet)?