Deutscher Bundestag Drucksache 21/1135
21. Wahlperiode 04.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian
Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/934 –
Förderung von gesunder Ernährung und Bewegung bei Kindern und
Jugendlichen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gesunde Ernährung und ausreichende Bewegung sind für die körperliche und
geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von zentraler Bedeutung.
Dennoch zeigen aktuelle Studien wie die KiESEL-, EsKiMo- und MoMo-
Studie alarmierend, dass viele junge Menschen in Deutschland die Empfehlungen
zu ausgewogener Ernährung und täglicher Bewegung nicht einhalten. So
belegt die KiESEL-Studie etwa einen deutlich überhöhten Konsum von
Süßwaren und Softdrinks selbst im Kleinkindalter (
www.mri.bund.de/de/aktuelles/m
eldungen/meldungen-einzelansicht/ergebnisse-der-kiesel-studie/), während die
EsKiMo-Studie auf einen zu geringen Verzehr von Gemüse und
Milchprodukten sowie auf einen weiterhin hohen Anteil übergewichtiger Kinder und
Jugendlicher hinweist (
www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/
EsKiMo/EsKiMo_node.html). Die MoMo-Studie zeigt zudem, dass ein
Großteil der Kinder und Jugendlichen das empfohlene Maß an Bewegung deutlich
unterschreitet (
www.ifss.kit.edu/248.php).
Besonders betroffen sind hierbei Kinder und Jugendliche aus sozial
benachteiligten Familien. Studien belegen, dass diese Gruppe signifikant häufiger
Defizite in der Ernährungsqualität und beim Zugang zu Bewegungsangeboten
aufweist, was bestehende gesundheitliche Ungleichheiten weiter verstärkt
(EsKiMo/RKI, 2021).
Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD das Ziel gesetzt, die Bewegung und Ernährung von
Kindern und Jugendlichen verstärkt zu fördern (
www.koalitionsvertrag2025.de/sit
es/
www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 40).
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller die Bundesregierung um
Auskunft zu den bestehenden Fördersystemen, Umsetzungsständen und geplanten
Maßnahmen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder
und Jugendliche.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 4. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Bundesprogramme und Bundesinitiativen zur
Förderung gesunder Ernährung und ausreichender Bewegung bei Kindern und
Jugendlichen wurden und werden aktuell durch die Bundesregierung
aktiv gefördert und begleitet?
Seit dem Jahr 2008 fördert die Bundesregierung mit dem Nationalen
Aktionsplan IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung (IN FORM) Maßnahmen für einen gesunden Lebensstil in allen
Lebenswelten – von den ersten 1 000 Tagen über Kita und Schule, Arbeitswelt
und Freizeit, Krankenhäuser und Rehakliniken bis zu Einrichtungen für ältere
Menschen.
Im Bereich Ernährung liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen für Kinder und
Jugendliche, da Ernährungsgewohnheiten in den frühen Lebensphasen geprägt
werden und über Kitas der Großteil und Schulen die gesamte Zielgruppe
erreicht wird. Die Bundesregierung fördert daher regelmäßig Projekte zur
Stärkung der Ernährungskompetenz (Verhaltensprävention) und Verbesserung der
Ernährungsumgebungen (Verhältnisprävention). Angaben zu Projektinhalten,
geförderten Institutionen und Förderzeiträumen können der IN FORM-
Projektdatenbank unter
www.in-form.de/projekte/projektdatenbank entnommen
werden.
Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) als Kompetenz- und
Kommunikationszentrum für Ernährungsfragen stellt eine Vielzahl an Informationen für alle
Zielgruppen zur Verfügung und bietet Material zur Gestaltung des Unterrichts
und Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich Ernährungsbildung an.
Beim sektorübergreifenden „Runden Tisch Bewegung und Gesundheit“ haben
über 40 Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und weiteren
Interessensgruppen vereinbart, wie Bewegung und ein aktiver Lebensstil bei allen
Menschen in Deutschland gestärkt werden können. Das unter
www.bundesgesu
ndheitsministerium.de/service/publikationen/details/konsenspapier-runder-tisc
h-bewegung-und-gesundheit.html abrufbare Konsenspapier fasst die Ergebnisse
des sektorenübergreifenden Dialogs zur Stärkung der Bewegungsförderung in
Deutschland zusammen. Die Bundesregierung begleitet die Umsetzung der
daraus resultierenden Maßnahmen.
Im Rahmen der Förderschwerpunkte Bewegung und Prävention von
Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen wurden Maßnahmen zur Förderung von
Bewegung sowie zur Einbeziehung von Familien in der Prävention von
Übergewicht erprobt.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) klärt über verschiedene
Medien und Multiplikatoren, wie beispielsweise
www.uebergewicht-vorbeuge
n.de/ und
www.kindergesundheit-info.de/, zum aktiven Lebensstil von Kindern
und Jugendlichen auf. Es fördert die gesundheitliche Chancengleichheit
vulnerabler Gruppen durch die Finanzierung der Geschäftsstelle des
Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit, dem zentralen Akteur auf
Bundesebene für die soziallagenbezogene Gesundheitsförderung mit mehr als
75 Partnerorganisationen (
www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/).
Seit dem Jahr 2019 unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-
Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) mit zusätzlichen Mitteln
bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung.
Die Länder wählen ihre Maßnahmen jeweils anhand ihrer individuellen
Bedarfe aus einer Reihe von Handlungsfeldern aus (§ 2 Absatz 1 KiQuTG) und legen
sie in Verträgen mit dem Bund fest. Dabei können die Länder u. a. Maßnahmen
wählen, durch die eine bedarfsgerechte, ausgewogene und nachhaltige
Verpflegung entsprechend fachlich anerkannten Qualitätsstandards und ausreichende
Bewegung sichergestellt wird (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KiQuTG). Von
dieser Möglichkeit haben seit dem Jahr 2019 die Länder Brandenburg und
Bremen Gebrauch gemacht. Die Details der Ländermaßnahmen können den auf der
Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) veröffentlichten Verträgen entnommen werden.
In den Jahren 2023 und 2024 förderte die Bundesregierung das
Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“, mit dem
Bewegung, sportliche Betätigung, kulturelles Lernen, kulturelle Aktivitäten
sowie die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
gezielt unterstützt wurde.
2. Wie hoch waren jeweils die finanziellen Mittel, die in den letzten fünf
Jahren für diese Programme bereitgestellt wurden (bitte nach Jahr,
Programm und Bundesland aufschlüsseln)?
Für Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM im Bereich Gesunde
Ernährung bei Kindern und Jugendlichen wurden in den Jahren 2021 bis 2024
jeweils insgesamt Mittel in folgender Höhe verausgabt:
Jahr 2021: rund 3,4 Mio. Euro
Jahr 2022: rund 3,1 Mio. Euro
Jahr 2023: rund 2,8 Mio. Euro
Jahr 2024: rund 4,4 Mio. Euro.
Für das laufende Jahr sind Mittel in Höhe von insgesamt rund 4,2 Mio. Euro
vorgesehen. IN FORM-Projekte werden in der Regel nicht
bundeslandspezifisch umgesetzt, sondern verfolgen bundesweite Ansätze.
Im Förderschwerpunkt Bewegung und Bewegungsförderung wurden im
Zeitraum 2019 bis 2024 neun Praxisprojekte und ein Evaluationsprojekt mit einem
Gesamtfördervolumen von rund 5 Mio. Euro gefördert.
Im Rahmen des Förderschwerpunkts Prävention von Übergewicht bei Kindern
und Jugendlichen wurden im Zeitraum 2019 bis 2023 für fünf Praxisvorhaben
zur Einbeziehung von Familien als Zielgruppe in Maßnahmen zur Prävention
von Kinderübergewicht Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 2 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt. Die Nationale Studie zur Entwicklung von
körperlichsportlicher Aktivität, motorischer Leistungsfähigkeit und der Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund sich verändernder
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen (MoMo 2.0) wird seit dem Jahr 2022 mit 1,9 Mio.
Euro finanziert.
Für Informationen und Angebote zur Bewegungsförderung und
Bewegungsmotivation von Kindern und Jugendlichen standen dem BIÖG in den Jahren 2021
bis 2025 jährlich zwischen 750 000 und 800 000 Euro zur Verfügung.
Im Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und
Gesundheit“ standen in den Jahren 2023 Fördermittel in Höhe von 37 Mio. Euro und
2024 Fördermittel in Höhe von 8 Mio. Euro bereit. Die Bewilligungen
verteilten sich wie folgt auf die Länder.
Land Jahr 2023 Jahr 2024
Baden-Württemberg 3 080 400,55 Euro 869 505,92 Euro
Bayern 3 331 861,02 Euro 545 951,93 Euro
Berlin 3 818 761,24 Euro 782 680,93 Euro
Brandenburg 1 380 067,29 Euro 179 372,24 Euro
Bremen 185 906,87 Euro 36 559,00 Euro
Hamburg 1 272 927,11 Euro 271 955,77 Euro
Land Jahr 2023 Jahr 2024
Hessen 2 339 293,75 Euro 460 618,25 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 947 811,68 Euro 262 973,06 Euro
Niedersachsen 3 032 200,07 Euro 781 707,50 Euro
Nordrhein-Westfalen 7 144 477,52 Euro 1 763 626,59 Euro
Rheinland-Pfalz 1 595 688,29 Euro 341 529,28 Euro
Saarland 523 244,20 Euro 164 744,42 Euro
Sachsen 3 054 651,88 Euro 450 592,82 Euro
Sachsen-Anhalt 1 449 319,40 Euro 236 359,56 Euro
Schleswig-Holstein 1 737 664,67 Euro 248 815,02 Euro
Thüringen 2 245 072,59 Euro 483 806,31 Euro
3. Werden die Programme zur gesunden Ernährung und zur
Bewegungsförderung in Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen bundesweit einheitlich
umgesetzt?
a) Wenn ja, auf welche Programme trifft dies zu?
b) Wenn nein, warum werden die Förderprogramme nicht einheitlich
umgesetzt?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
In Deutschland ist die Bildungspolitik grundsätzlich Ländersache. Das
bedeutet, dass die einzelnen Länder für die Organisation und Gestaltung des
Bildungswesens in ihrem jeweiligen Gebiet zuständig sind. Daher werden auch
Programme zur Ernährungsbildung und Bewegungsförderung in Schulen und
Kindertageseinrichtungen in Verantwortung der jeweiligen Länder umgesetzt.
Der Ernährungsführerschein ist aber zum Beispiel ein bundesweit etabliertes
Konzept für die moderne Ernährungsbildung an Grundschulen, das vom BZfE
entwickelt wurde und kontinuierlich angepasst wird. Er ist für Lehrkräfte sowie
Bildungseinrichtungen kostenfrei verfügbar.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bisherigen
Maßnahmen zur Reduktion von Übergewicht und Bewegungsmangel bei
Kindern und Jugendlichen?
5. Gibt es wissenschaftliche Erhebungen oder Studien, die die Effektivität
der bisherigen Fördermaßnahmen der Bundesregierung belegen (bitte
ggf. die Quellen und wesentlichen Ergebnisse angeben)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die in den Förderschwerpunkten und im Rahmen von IN FORM geförderten
Projekte werden begleitend evaluiert, basierend auf den im Projektantrag
definierten Zielen. Der Nationale Aktionsplan IN FORM ist in den Jahren
2018/2019 im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) sowie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
evaluiert worden. Dem Abschlussbericht, abrufbar unter
www.bmleh.de/DE/th
emen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/aktionsprogramm-in-form/in-form-evalu
ation.html, zufolge, wurde mit den durchgeführten Aktivitäten insgesamt ein
Beitrag zur Erreichung aller im Aktionsplan formulierten Ziele geleistet. Die
Evaluationsergebnisse fanden Eingang in die Weiterentwicklung des
Nationalen Aktionsplans, die im Jahr 2021 im Bundeskabinett beschlossen wurden
(
www.in-form.de/in-form/nationaler-aktionsplan/der-aktionsplan-weiterentwic
klung-von-in-form-2021).
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere sozial
benachteiligte Kinder und Jugendliche Zugang zu gesunder Ernährung und zur
Bewegungsförderung erhalten?
Die Gemeinschaftsverpflegung und Bewegungsangebote in
Kindertagesbetreuung sowie in Schulen sind wichtige Angebote, um Kindern Zugang zu
gesunder Ernährung und Bewegungsförderung zu ermöglichen, da hierdurch ein
Großteil aller in Deutschland lebenden Kinder erreicht werden kann. Seit dem
Jahr 2013 besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Anspruch auf
Förderung in der Kindertagesbetreuung. Der Rechtsanspruch auf
Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter, der ab dem Jahr 2026 stufenweise in Kraft
tritt, erweitert die Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten ganztägiger Bildung
und Betreuung auch für sozial benachteiligte Kinder. Kindgerechte
Ganztagsförderung umfasst eine gesunde Mittagsverpflegung und vielfältige
Bewegungsangebote.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe
erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben
grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Aufwendungen bei
der Teilnahme an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas.
Die anfallenden Kosten werden bereits seit dem Jahr 2011 über die Leistungen
im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) übernommen.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass alle
hilfebedürftigen Kinder auch tatsächlich flächendeckend ein Mittagessen in
Anspruch nehmen können. Dafür will die Bundesregierung die bestehenden
gesetzlichen Möglichkeiten umfassend nutzen und in Startchancen-Kitas und
-Schulen bürokratiearme Bildung- und Teilhabe-Budgets für das Mittagessen
erproben. Hierzu hat bislang ein erster ressortübergreifender Austausch
stattgefunden.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM fördert die
Bundesregierung auch Projekte zur Stärkung der Ernährungskompetenz mit innovativen
Ansätzen, wie beispielsweise mit dem Modellvorhaben zur familienorientierten
Ernährungs- und Gesundheitsaufklärung in einem Kinder- und
Familienzentrum (KiFaZ-Acker) und dem Verbundvorhaben der Europa-Universität
Flensburg und den Verbraucherzentralen der Länder „Gesund und nachhaltig essen
mit kleinem Budget – gemeinsam Ernährungsarmut begegnen“, für die nähere
Informationen in der IN FORM-Projektdatenbank unter
www.in-form.de/proje
kte/projektdatenbank abrufbar sind.
Zudem wurden im Bereich Bewegungsförderung konkrete Maßnahmen für
vulnerable Kinder und Jugendliche bei dem in der Antwort zu Frage 1 genannten
Runden Tisch vereinbart. Darüber hinaus wurden Modellvorhaben gefördert,
die Präventionsansätze für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
untersuchen, wie zum Beispiel „Ein schul- und kommunalbasierter Ansatz zur
partizipativen Bewegungsförderung von Grundschulkindern und deren Familien“
und „Untersuchung zur Bewegungsförderung in Kitas, Schulen und
Sportvereinen – unter Berücksichtigung der Pandemiebedingungen“.
7. Welche Rolle spielen Eltern, Familien und das häusliche Umfeld nach
Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf gesunde Ernährung und
auf Bewegung, und wie werden sie in bestehende Programme
einbezogen?
Eine ungünstige Ernährung in der frühen Kindheit kann das spätere Risiko für
Übergewicht, Adipositas und Diabetes mellitus Typ 2 erhöhen.
Präventionsmaßnahmen, die in dieser frühen Phase ansetzen, haben ein besonders hohes
Potenzial für gesundheitliche Vorteile. Daher trägt die Bundesregierung mit
Informationen, aber auch konkreten Angeboten zur Unterstützung und
Verbesserung der Strukturen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Stillförderung
dazu bei, Deutschland nachhaltig stillfreundlicher zu machen und somit die
Stillquote zu verbessern. Jede Frau soll nach ihrem individuellen Bedarf
unterstützt werden, insbesondere sollen auch jene Gruppen in den Blick genommen
werden, die bislang seltener oder kürzer stillen.
Die zentrale und prägende Bedeutung von Eltern, Familien und häuslichem
Umfeld für die Förderung eines gesunden Verhaltens – auch mit Blick auf
Bewegung – ist der Bundesregierung bekannt. Daher berücksichtigt sie
Maßnahmen zur Stärkung von Eltern und Familien zur Bewegungsförderung, zum
Beispiel beim Runden Tisch Bewegung und Gesundheit und in der Arbeit des
BIÖG.
8. Plant die Bundesregierung, bestehende Förderprogramme auszuweiten,
neue Programme zu initiieren oder gesetzliche Regelungen zu erlassen,
um die Ernährung und Bewegung von Kindern und Jugendlichen
nachhaltig zu verbessern?
Die laufenden Maßnahmen werden in der aktuellen Legislaturperiode durch die
Bundesregierung weiter umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. zur Kontrolle und
Eindämmung des Einflusses von überzuckerten, hochverarbeiteten
Lebensmitteln auf Kinder und Jugendliche?
Neben den über den Nationalen Aktionsplan IN FORM geförderten
Maßnahmen zur Stärkung der Ernährungskompetenz von Kindern und Jugendlichen
soll mit der im Jahr 2018 beschlossenen Nationalen Reduktions- und
Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) eine
ausgewogene Nährstoff- und Energieversorgung der Bevölkerung unterstützt und
dadurch ein Beitrag zur Verringerung der Häufigkeit von Übergewicht, Adipositas
und ernährungsmitbedingten Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, geleistet werden.
Das Max Rubner-Institut (MRI) wurde von der Bundesregierung im Rahmen
der NRI mit einem Produktmonitoring beauftragt, in dessen Rahmen
Veränderungen der Energie- und Nährstoffgehalte von verarbeiteten Lebensmitteln im
Zeitverlauf untersucht werden. Die unter
www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrun
g/gesunde-ernaehrung/reduktionsstrategie/reduktionsstrategie-produktmonitori
ng.html abrufbaren Ergebnisse belegen, dass die Lebensmittelbranche großes
Innovationspotenzial aufweist und bei vielen Lebensmittelgruppen die Gehalte
an Zucker, Fetten und Salz seit Beginn des Prozesses reduziert worden sind.
Um die Lebensmittelwirtschaft bei ihren Reduktionsbemühungen zu
unterstützen, hat die Bundesregierung das MRI im Jahr 2023 mit der Durchführung
eines partizipativen Prozesses beauftragt, in dem wissenschaftlich fundierte
Methoden zur Ableitung von Reduktionszielen für Zucker, Fette und Salz
entwickelt werden sollten. Anfang Juli 2025 hat das MRI den unter
www.mri.bun
d.de/fileadmin/MRI/Pressemitteilungen/PM20250701-Produktmonitoring-Stak
eholder/Stakeholderprozess_Abschlussbericht-2025_bfrei.pdf abrufbaren
Abschlussbericht mit den Empfehlungen und Reduktionszielen für relevante
Lebensmittelgruppen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage sowie unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des Produktmonitorings des MRI wird die
Bundesregierung die NRI im Jahr 2026 auswerten.
Zur Umsetzung der NRI fördert die Bundesregierung auch zahlreiche
Forschungsprojekte, in denen untersucht wird, wie sich Zucker, Fette und Salz in
verarbeiteten Lebensmitteln reduzieren lassen, beispielsweise im Rahmen des
Programms zur Innovationsförderung. Im Fokus der Innovationsförderung
stehen anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in
enger Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft marktfähige
Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen realisieren.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. zur Kontrolle und
Eindämmung des Einflusses von Lebensmittelwerbung auf Kinder und
Jugendliche?
Für die Regulierung der Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet,
existiert bereits ein System der Selbstregulierung durch die Verhaltensregeln zur
Lebensmittelwerbung des Deutschen Werberats, welches im
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder verankert ist. Im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, dass darüber hinaus von zusätzlichen
Werbebeschränkungen abgesehen werden soll.
11. Wie erfolgt die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Ländern,
Kommunen, Schulen, Sportvereinen sowie anderen relevanten Akteuren,
um ein flächendeckendes Angebot an Bewegungs- und
Ernährungsmaßnahmen sicherzustellen?
Im Bereich der Kita- und Schulverpflegung sowie Seniorenernährung bestehen
flächendeckend länderfinanzierte Vernetzungsstellen, die der Bund nach
Auslaufen der Anschubfinanzierung durch Projektförderungen unterstützt.
Im Jahr 2016 wurde zusätzlich das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung
in Kita und Schule, heute Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung, als
zentrale Anlaufstelle und zur Unterstützung der Vernetzung auf Bundesebene
eingerichtet. Dieses organisiert den Austausch der Akteure u. a. durch regelmäßige
Vernetzungstreffen.
Im Bereich Bewegungsförderung spiegelt der in Antwort zu Frage 1 genannte
Runde Tisch Bewegung und Gesundheit die Zusammenarbeit der zentralen
Partner wider. Dieser Dialog soll fortgesetzt und verstetigt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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