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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Sachstand bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

18.08.2025

Aktualisiert

22.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/94521.07.2025

Sachstand bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße

der Abgeordneten Swantje Michaelsen, Victoria Broßart, Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem hinsichtlich des Bedarfsplans Straße im Dezember 2016 beschlossenen und zuletzt im Dezember 2023 geänderten Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) setzt der Bund den gesetzlichen Rahmen für Investitionen in das Bundesfernstraßennetz.

Geht es nach dem Willen der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD, soll in der 21. Wahlperiode am bestehenden Bundesverkehrswegeplan festgehalten werden, sodass von der amtierenden Bundesregierung am Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aktiv keine Änderungen verfolgt werden.

Bereits bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) kam das Umweltbundesamt zu der Feststellung, dass elf der zwölf im eigenen Umweltbericht des BVWP 2030 gesetzten Ziele verfehlt werden. Dazu zählen auch die Ziele im Bereich Klimaschutz und zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.

Besonders negativ fallen dabei die zahlreichen Vorhaben des Bedarfsplans Straße ins Gewicht. Allein die Straßenbauvorhaben des sogenannten Vordringlichen Bedarfs beanspruchen rund 13 110 Hektar – das entspricht mehr als dem Doppelten der Fläche des Starnberger Sees. Damit entfallen rund 84,5 Prozent der gesamten Flächeninanspruchnahme im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf Straßenprojekte (vgl. Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan, Tabelle 31, S. 143/144; bvwp-2030-umweltbericht.pdf).

Die Fragesteller sind der Auffassung, dass das jetzige Projektportfolio des Bedarfsplans Straße die Erreichung zentraler klima-, umwelt- und verkehrspolitischer Ziele konterkariert, nicht die Investitionsprioritäten der Zukunft widerspiegelt und durch den tatsächlichen verkehrlichen Bedarf nicht gerechtfertigt ist. Aus Sicht der Fragesteller ist daher zeitnah eine grundlegende Überarbeitung und Entschlackung des Bedarfsplans Straße noch vor Aufstellung eines neuen Bundesmobilitätsplans erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße besteht derzeit Baurecht (rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss liegt vor) und ist noch keine Baufreigabe erteilt worden (bitte aktualisierte Baukosten und Datum der letzten Kostenfortschreibung für die betreffenden Vorhaben angeben)?

2

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße hat die Bundesregierung seit 1. Januar 2024 eine Baufreigabe erteilt (bitte Datum der Baufreigabe, aktualisierte Baukosten und Datum der letzten Kostenfortschreibung angeben), und für welche Vorhaben ist eine Baufreigabe derzeit in Vorbereitung bzw. wird bis Ende 2025 angestrebt?

3

Welche Planfeststellungsbeschlüsse von Vorhaben des Bedarfsplans Straße werden derzeit beklagt (bitte Datum des Planfeststellungsbeschlusses, aktualisierte Baukosten, Datum der letzten Kostenfortschreibung benennen und angeben, ob die Klage aufschiebende Wirkung entfaltet oder nicht)?

4

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße erwartet die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 einen Planfeststellungsbeschluss (bitte genaue Projektbezeichnung, aktualisierte Baukosten und Datum der letzten Kostenfortschreibung angeben)?

5

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße soll bis zum 31. Dezember 2025 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden (bitte genaue Projektbezeichnung, aktualisierte Baukosten und Datum der letzten Kostenfortschreibung angeben)?

6

Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße läuft derzeit ein Planfeststellungsverfahren (bitte Datum der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, genaue Projektbezeichnung, aktualisierte Baukosten und Datum der letzten Kostenfortschreibung und ggf. Sachstand möglicher Planänderungen angeben)?

7

Welche Straßenbauvorhaben hat die Bundesregierung seit 1. Dezember 2016 auf Basis des § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes („unvorhergesehener höherer Verkehrsbedarf“) realisiert bzw. mit der Planung begonnen (bitte Baulänge, Planungs- bzw. Realisierungsstand und aktuelle Baukosten angeben)?

8

Bei welchen seit 31. Dezember 2016 fertiggestellten Vorhaben des Bedarfsplans Straße hat sich nach Aufnahme in den Bundeshaushalt bzw. den Einzelplan 12 eine Kostensteigerung von mehr als 20 Prozent ergeben (bitte Baukosten bei Aufnahme in den Einzelplan 12 und nach Kostenfeststellung auf Basis abgerechneter Baukosten projektscharf angeben)?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, die „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS 2014) zu überarbeiten, und wenn ja, bis wann soll eine überarbeitete Fassung der AKVS vorliegen bzw. verbindlich angewendet werden?

10

Sofern eine Neufassung der AKVS in Arbeit ist, in welchen Punkten findet eine Ergänzung bzw. Überarbeitung statt?

11

In welcher Höhe sind seit Beschluss des Fernstraßenausbaugesetzes im Dezember 2016 Bundesmittel für Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs Engpassbeseitigung (VB-E), des Vordringlichen Bedarfs (VB) und des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) eingesetzt worden (bitte nach genannten Bedarfskategorien differenzieren und in Jahresscheiben angeben), und welche Vorhaben der genannten Bedarfskategorien sind seit Dezember 2016 für den Verkehr freigegeben worden (bitte für alle Vorhaben Baukosten bei Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030, bei Aufnahme in den Einzelplan 12 und nach Kostenfeststellung auf Basis abgerechneter Baukosten angeben)?

12

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ), und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Neuaufstellung des BVWP 2040, und bis wann wird die Bundesregierung das Szenario des sog. Prognosefalls 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“ der Bedarfsplanüberprüfung ausarbeiten und veröffentlichen?

13

Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung des neuen Investitionsrahmenplans (IRP)?

14

Welcher Anteil der geplanten Investitionen für Aus- und Neubau soll im neuen IRP auf die Kategorien VB-E, VB und WB* entfallen, und welche Veränderung ergibt sich in diesem Zusammenhang zum IRP 2019–2023 (bezogen auf die Vorhaben unter „A. Laufende Vorhaben/B. Neu zu beginnende Vorhaben“)?

15

Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung der neuen Erhaltungsbedarfsprognose für das Bundesfernstraßennetz, um die aus dem Jahr 2016 stammende Erhaltungsbedarfsprognose abzulösen?

16

Welche aktualisierten Bestandsdaten, Daten aus der Zustandserfassung und ‑bewertung, welcher Stand bei den Baupreisen bzw. welche Baupreissteigerungen werden bei der neuen Erhaltungsbedarfsprognose für das Netz der Bundesfernstraßen unterstellt?

17

Welchen Zeitraum soll die neue Erhaltungsbedarfsprognose für das Netz der Bundesfernstraßen umfassen?

18

Welchen anzustrebenden Erhaltungszustand (im Sinne eines Zielzustands) unterstellt die Bundesregierung bei der Erhaltungsbedarfsprognose für das Bundesfernstraßennetz (z. B. durchschnittliche Zustandsnote für Brückenbauwerke und andere Teile der Infrastruktur)?

19

Plant die Bundesregierung, mittel- bis langfristig das Anlagevermögen im Bereich der Bundesfernstraßen vollständig nach den Prinzipien des Handelsgesetzbuches zu erfassen, um die Infrastrukturvermögenswerte und den andauernden Werteverzehr adäquat auszuweisen und so transparent zu machen, und wenn nein, warum nicht?

20

Für welche Teile des Anlagevermögens im Bundesfernstraßennetz existiert zumindest in Ansätzen eine Vermögensbilanzierung, und auf welche Anlagenbestandteile soll diese in den nächsten Jahren ausgeweitet werden?

21

Nach welchem Verteilungsschlüssel werden die Haushaltsmittel für den Aus- und Neubau sowie Umbau („Um- und Ausbau, Lärmschutzmaßnahmen“) (bitte differenzieren) im Bundesstraßennetz auf die jeweiligen Länder verteilt?

22

In welcher Höhe standen den Ländern (Auftragsverwaltung) zwischen 2020 und 2024 Haushaltsmittel (Ist-Zahlen, Haushaltsvollzug) für den Aus- und Neubau im Bundesstraßennetz zur Verfügung, und wie soll sich die Verteilung auf Basis der gültigen mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (bitte nach Ländern differenzieren und in Jahresscheiben angeben)?

23

In welcher Höhe standen den Ländern (Auftragsverwaltung) zwischen 2020 und 2024 Haushaltsmittel für den Umbau („Um- und Ausbau, Lärmschutzmaßnahmen“) im Bundesstraßennetz zur Verfügung, und wie soll sich die Verteilung auf Basis der gültigen mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (bitte nach Ländern differenzieren und in Jahresscheiben angeben)?

Berlin, den 8. Juli 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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