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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Stromsteuersenkung als Entlastung von Privathaushalten und Wirtschaft

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.08.2025

Aktualisiert

02.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/108831.07.2025

Stromsteuersenkung als Entlastung von Privathaushalten und Wirtschaft

der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Sascha Müller, Lisa Badum, Katrin Uhlig, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Kassem Taher Saleh, Johannes Wagner, Katharina Beck, Rebecca Lenhard, Felix Banaszak, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die aktuelle Bundesregierung ist eine schnelle Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigt (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Noch in den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 29. Mai 2025 war unter der Überschrift „Verantwortung für Deutschland: Sofortprogramm der Bundesregierung“ bei Punkt 4 „Neues Wirtschaftswachstum“ die Stromsteuersenkung als eine Maßnahme gelistet.

Nur wenige Wochen später wurde klar, dass diese Maßnahme des „Sofortprogramms“ vorerst nicht umgesetzt werden soll (www.faz.net/aktuell/politik/inland/koalitionsausschuss-keine-einigung-auf-senkung-der-stromsteuer-110572169.html).

Bundeskanzler Friedrich Merz hat dennoch eine Entlastung von 150 Euro pro Haushalt angekündigt (www.wiwo.de/politik/deutschland/union-merz-verteidigt-nur-teilweise-absenkung-stromsteuer-150-euro-entlastung/100140356.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie setzt sich die von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte Entlastung von 150 Euro pro Haushalt zusammen (www.wiwo.de/politik/deutschland/union-merz-verteidigt-nur-teilweise-absenkung-stromsteuer-150-euro-entlastung/100140356.html), bzw. wie entsteht die Diskrepanz zwischen den „bis zu 100 Euro“ im Koalitionsausschusspapier und dem von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten Entlastungsbetrag?

1

Welche Haushaltsgröße liegt der Berechnung zugrunde?

1

Wie plant die Bundesregierung nachzusteuern, wenn sich das Versprechen des Bundeskanzlers von Entlastungen um 150 Euro für jeden Haushalt nicht erfüllt, und wird sie eine entsprechende Korrektur der öffentlichen Kommunikation vornehmen, um die tatsächlichen Entlastungen realistisch darzustellen?

1

Hat die Bundesregierung eine reduzierte bzw. schrittweise Absenkung der Stromsteuer geprüft, z. B. auf 1,5 Cent oder 1 Cent pro kWh, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

1

Hat die Bundesregierung andere Kompensationen in Erwägung gezogen, die unmittelbar oder mittelbar an den Strombezug anknüpfen?

1

Inwiefern kommt eine pauschale Zahlung über den Direktauszahlmechanismus als Ersatz für die Stromsteuersenkung in Betracht?

1

Wie und durch wen wurden die Koalitions- und anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages als Haushaltsgesetzgeber über die zugrunde liegenden Berechnungen informiert?

2

Plant die Bundesregierung, kleine und mittlere Unternehmen, die von keiner anderen Maßnahme erfasst werden, bei den Strompreisen gezielt zu entlasten, und wenn ja, wie, und ab wann, und wenn nein, warum nicht?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anteile der Teilbestandteile der Gesamtentlastung (Gasspeicherumlage, Netzentgelte etc.) jeweils ein?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entlastung für Haushalte, die

eine Gasheizung nutzen,

eine Wärmepumpe nutzen,

an ein Wärmenetz angeschlossen sind?

5

Plant die Bundesregierung, die Entlastung der Übertragungsnetzentgelte bundesweit gleichmäßig auf alle Haushalte zu wälzen, oder erwartet die Bundesregierung unterschiedliche Entlastungswirkungen in unterschiedlichen Verteilnetzregionen?

5

Wenn es keine einheitliche Entlastung gibt, wie groß sind gemäß aktueller Entlastungspläne der Bundesregierung die Unterschiede zwischen den Regionen (bitte einzeln auflisten)?

5

Wie hoch wird die Entlastung durch den geplanten Zuschuss zu Übertragungsnetzentgelten pro Haushalt nach Kenntnis der Bundesregierung im bundesweiten Durchschnitt sein, und welche Höhe der 6,5 Mrd. Euro, die für die Entlastung der Stromnebenkosten bereitgestellt werden, ist hierfür vorgesehen?

5

Plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren doch noch eine Stromsteuerabsenkung für Privathaushalte, und wenn ja, wann, und auf das europäische Mindestmaß oder nur um einen Teilbetrag, und welche Kosten hätte dies jeweils?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Entschließung des Bundesrates vom 11. Juli 2025 umzugehen, welche fordert, „die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen – Unternehmen wie Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen“, und wann ist aus Sicht der Bundesregierung der nächstmögliche Zeitpunkt dafür gegeben?

7

Auf S. 30 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD wird allen Unternehmen und Verbrauchern eine Senkung der Strompreise „dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh“ versprochen:

7

Wie hoch ist die real erreichte Senkung der Strompreise mit den bisher beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung, und welche Differenz ergibt sich ggf. zu den angekündigten 5 Cent?

7

Sollte die versprochene Absenkung um 5 Cent nicht erreicht werden, was plant die Bundesregierung, um diese Lücke zu schließen?

8

Inwiefern unterscheidet sich die geplante Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe von der bisherigen Regelung des § 9b Absatz 2a des Stromsteuergesetzes (StromStG), insbesondere hinsichtlich des begünstigten Empfängerkreises, der Haushaltswirkung und des administrativen Aufwands?

9

Hält die Bundesregierung die Entscheidung für eine Entlastung von der Gasspeicherumlage, während die für den zu mehr als 50 Prozent erneuerbaren Energieträger Strom in Aussicht gestellte Entlastung nun fast halbiert wird, für geeignet, um den voraussichtlichen Zielverfehlungen der Sektoren Mobilität und Gebäude entgegenzuwirken, und welche weiteren Maßnahmen müssen aufgrund der gewählten Option nun zur Kompensation des negativen Effekts für diese Sektoren ergriffen werden?

Berlin, den 29. Juli 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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