Deutscher Bundestag Drucksache 21/1404
21. Wahlperiode 28.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Lisa
Badum, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1218 –
Planungssicherheit für den Wärmepumpenmarkt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am Heizungsmarkt ist nach dem ersten Halbjahr 2025 ein Rückgang der
Anzahl fossiler Öl- und Gasheizungen zu verzeichnen, während die Absatzzahlen
von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 55 Prozent
zugelegt haben (
www.waermepumpe.de/presse/pressemitteilungen/details/waerme
pumpe-belegt-erstmals-top-position-unter-den-verkauften-heizsystemen-verba
nd-fordert-klarheit-ueber-zukuenftige-rahmenbedingungen/). Die
Wärmepumpe war im ersten Halbjahr 2025 mit 139 000 Einheiten die am häufigsten
verkaufte Heizungsart. Zugleich schrumpfte der Heizungsmarkt in Summe um
etwa 20 Prozent.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigt eine
„Abschaffung des Heizungsgesetzes“ (S. 24) und die Schaffung eines neuen
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an. Hierdurch werden Verbraucherinnen und
Verbraucher laut Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)
verunsichert, was Investitionen in Heizung und Effizienzmaßnahmen hemmt (
www.b
dh-industrie.de/presse/pressemeldungen/artikel/heizungsmarkt-weiter-im-ruec
kwaertsgang-heizungsindustrie-fordert-schnell-klare-rahmenbedingungen).
Die Sektorziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) im Bereich Gebäude
werden nach aktuellen Prognosen verfehlt (
www.umweltbundesamt.de/theme
n/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-fuer-
dieklimaschutz-energiepolitik/integrierte-energie-treibhausgasprojektionen#--2).
Daher sind – laut Expertenrat für Klimafragen – Maßnahmen zur
Dekarbonisierung dieses Sektors notwendig (
https://expertenrat-klima.de/content/upload
s/2025/06/ERK2025_Pruefbericht-Emissionsdaten-2024-Projektionsdaten-202
5.pdf). Der Heizungstausch ist eine dieser wichtigen Maßnahmen für eine
unabhängige, bezahlbare und erneuerbare Wärmeversorgung. Nur mit einer
zügigen und konsequenten Wärmewende kann Deutschland seine international
verbindlichen Klimaziele erreichen und sich dauerhaft von teuren fossilen
Lieferungen aus autokratischen Ländern lossagen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 27. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Worauf sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen
Trends am Heizungsmarkt nach Einschätzung der Bundesregierung
zurückzuführen, im Besonderen
a) der Rückgang beim Verkauf fossiler Öl- und Gasheizungen,
b) der Anstieg des Absatzes von Wärmepumpen,
c) der Rückgang der in Summe verkauften Heizsysteme?
Mit Blick auf den Heizungsmarkt verfügt die Bundesregierung über keine
spezifischen Informationen, sondern kann nur auf die seitens der Marktakteure
bereitgestellten Informationen verweisen. Auf Grundlage der BDH-
Absatzstatistik ragt 2023 als Rekordjahr mit 1,3 Mio. verkauften Wärmeerzeugern heraus.
Ein wichtiger Grund für diesen Anstieg ist die Energiekrise, die durch den
russischen Angriffskrieg verursacht wurde. Zu beachten ist, dass die Absatzzahlen
nicht gleichzusetzen sind mit der Zahl der an Endkunden verkauften Geräte.
Möglich ist auch, dass Geräte von Händlern in Erwartung höherer
Endkundennachfrage auf Vorrat gekauft wurden.
Vor Beginn der Corona-Pandemie (2015 bis 2019) liegen die durchschnittlichen
Absätze bei knapp 720 000 jährlich verkauften Wärmeerzeugern. Es steht zu
vermuten, dass der Absatzrückgang im Gesamtmarkt im Jahr 2024 und im
ersten Halbjahr 2025 stark mit Vorzieheffekten aus 2023 verbunden ist. Eine Rolle
für den Absatzrückgang mögen auch die ordnungsrechtlichen
Rahmenbedingungen spielen, die sehr auf ein bestimmtes Zielszenario für den Wärmemarkt
festgelegt sind. Das hat Lösungsräume eingeengt und zu
Investitionsattentismus geführt.
Die Gründe für den Absatzanstieg von Wärmepumpen sind vielfältig. Viele
Heizungshersteller setzen mittlerweile auf die Wärmepumpe als zukünftige
Standardtechnologie für das dezentrale Heizen. Wärmepumpen und ihre
Innovationen sind die weit überwiegend präsentierte Heiztechnologie auf
Fachmessen wie etwa der Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Luft, der ISH.
Entsprechend investieren die Unternehmen in Produktionskapazitäten, Forschung und
Kundenberatung. Ebenso nimmt das Handwerk eine wichtige
Multiplikatorenfunktion ein. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger, u. a. auch durch die
Kommunikations- und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung, aber auch
seitens des Handwerks und der Hersteller, besser informiert über die
Möglichkeiten der Wärmepumpentechnologie. Hinzuweisen ist ferner auf die attraktive
Förderung von Wärmepumpen durch die Bundesförderung effiziente Gebäude
(BEG), welche Erwerb und Einbau einer Wärmepumpe mit bis zu 70 Prozent
fördert.
2. Welchen politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in
Bezug auf die aktuellen Entwicklungen am Heizungsmarkt bei
gleichzeitiger Einhaltung der verbindlichen Klimaziele?
Die Bundesregierung setzt auf einen klugen und pragmatischen
Instrumentenmix aus Fördern und Fordern, CO2-Preis und neuen Instrumenten – z. B.
verbesserten steuerlichen Anreizen und Abbau von Hemmnissen bei Planung und
Genehmigungen. Darüber hinaus ist es weiterhin Ziel, die Strompreise für
Bürgerinnen und Bürger zu senken, wodurch insbesondere auch die Attraktivität
von Wärmepumpen steigt.
3. Welche kumulative Emissionsminderungslücke ergibt sich nach Kenntnis
der Bundesregierung bis 2030, 2040 und 2045 aus dem weiterhin
stattfindenden Einbau neuer fossiler Öl- und Gasheizungen in Deutschland
(bitte nach Zieljahr aufschlüsseln), und wie viele CO2-Äquivalente spart
der Einbau einer Wärmepumpe anstelle einer fossilen Heizung über die
gesamte Laufzeit im Durchschnitt ein?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche konkreten
einzelnen Techniken in welchen Gebäuden durch den Einbau neuer fossiler Öl-
und Gasheizungen in Deutschland ersetzt und mit welcher Auslastung die
jeweiligen Heizsysteme betrieben werden sollen.
4. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Umstieg auf
Wärmepumpen bei, um Vorgaben zum Ausbau von erneuerbaren Energien im
Wärmesektor und zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus der
EU-Gebäudeenergierichtlinie (EPBD; Artikel 23 der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie [RED], zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2023/2413
und Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2024/1275) zu erfüllen?
Nach den BMWE-Langfristszenarien ist die Wärmepumpe eine
Schlüsseltechnologie, um Treibhausgasminderungen im Wärmesektor zu erreichen.
5. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in Deutschland in der Heizungsindustrie an der Herstellung von
Wärmepumpen, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?
6. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
insgesamt in Deutschland an Herstellung, Vertrieb, Planung, Einbau und
Wartung von
a) Gas- und Ölheizungen und
b) Wärmepumpen beteiligt,
und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen der Beschäftigten entsprechend der
angeforderten Aufschlüsselung nach Bereich und Kalenderjahr vor.
Eine Studie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturförderung (GWS) im
Auftrag des BMWE trifft Aussagen über die Bruttobeschäftigung im Bereich
Wärmepumpe. Berücksichtigt ist die direkte und indirekte Beschäftigung.
Danach liegt die Bruttobeschäftigung inklusive Herstellung, Installation, Export
sowie Betrieb und Wartung in Deutschland im Jahr 2021 bei 35 400 Personen
(
https://papers.gws-os.com/gws-researchreport24-3.pdf). Nach der gleichen
Methodik wurde die Bruttobeschäftigung durch Erneuerbare Energien (darunter
auch Geothermie, Umweltwärme) von 2000 bis 2022 abgeschätzt, siehe unter
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ee-bescha
eftigte-2000-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=6.
Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien 2000 bis 2022
Angaben in Personen, Stand: November 2023
Windenergie
an Land
Windenergie
auf See
Solarenergie
Wasserkraft
Geothermie,
Umweltwärme
Biomasse Gesamt
2000 45 200 0 8 800 12 300 2 100 36 500 104 900
2001 63 100 0 11 500 9 200 2 700 41 100 127 600
2002 70 200 0 11 300 5 600 2 800 44 600 134 500
2003 73 600 0 14 300 6 500 3 000 58 800 156 200
2004 66 200 0 35 400 8 700 3 800 64 500 178 600
2005 72 800 0 44 300 11 000 5 500 85 100 218 700
2006 89 400 0 44 600 12 100 11 700 111 800 269 600
2007 87 400 400 54 800 14 200 12 500 112 700 282 000
2008 88 100 3 400 88 500 14 000 17 200 113 500 324 700
2009 90 000 8 500 110 100 14 700 17 800 116 500 357 600
2010 86 600 9 900 151 600 12 700 16 300 114 400 391 500
2011 94 700 12 300 156 700 12 100 18 100 121 800 415 700
2012 107 300 19 100 126 300 10 800 17 900 116 300 397 700
2013 121 400 22 700 70 200 8 900 18 600 117 000 358 800
2014 131 500 20 700 49 900 8 700 18 500 113 200 342 500
2015 127 600 25 000 48 000 8 300 18 200 112 000 339 100
2016 137 900 29 800 44 300 7 900 19 800 111 000 350 700
2017 119 100 27 100 39 900 6 300 20 500 105 600 318 500
2018 102 900 27 600 42 000 5 900 22 200 115 900 316 500
2019 95 200 26 800 48 900 6 200 23 500 108 400 309 000
2020 106 900 22 900 57 400 6 400 29 700 116 000 339 300
2021 103 100 23 700 61 300 6 300 34 900 108 000 337 300
2022* 94 100 30 100 84 100 6 500 55 000 117 900 387 700
Quelle: DLR/GWS (2023) – *) vorläufige Daten
– Der Bundesverband Deutscher Heizungsunternehmen (BDH) gibt an, dass
seine Mitgliedsunternehmen (Produktion von heiztechnischen Systemen
und Komponenten) insgesamt 90 000 Beschäftigte haben.
– Laut Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) waren im SHK-
Handwerk im Jahr 2024 prognostiziert knapp 392 000 Personen beschäftigt.
– Bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) sind derzeit insgesamt 17 909
Energie-Effizienz-Expertinnen bzw. -Experten registriert. Diese sind
berechtigt, nach Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
geförderte Energieberatungen vorzunehmen, worunter auch die Beratung für eine
Wärmepumpe gehört.
7. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
Fachkräftegewinnung und Fachkräftequalifizierung im Bereich der
Installation und Wartung von Wärmepumpen, um dem steigenden Bedarf in
Zukunft gerecht zu werden?
Die Bundesregierung hat spezifische und übergreifende Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung und -qualifizierung im Bereich Installation und Wartung von
Wärmepumpen getroffen. Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm
Wärmepumpe wird die Weiterbildung von Handwerkerinnen und Handwerkern,
Planerinnen und Planern und Energieberaterinnen und -beratern für Planung,
Installation und Einbau von Wärmepumpen gefördert. Darüber hinaus wurden
überarbeitete Unterweisungspläne für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
(ÜLU) im Handwerk zur Ausbildung zur Anlagenmechanikerin bzw. zum
Anlagenmechaniker SHK, zur Schornsteinfegerin bzw. zum Schornsteinfeger und
zur Mechatronikerin bzw. zum Mechatroniker für Kältetechnik, die jeweils das
Thema Wärmepumpe beinhalten, durch das BMWE zur Förderung anerkannt.
Im Übrigen ist im Koalitionsvertrag verankert, dass die branchen- und
berufsübergreifende Fachkräftestrategie der Bundesregierung weiterentwickelt
werden soll.
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionen, die
Hersteller von Wärmepumpen seit 2022 in Produktionsstätten von
Wärmepumpen an Standorten in
a) Deutschland und
b) anderen EU-Mitgliedstaaten geleistet haben (bitte nach Art der
Leistung – Maschinen, Personal, Werkshallen etc. – auflisten)?
Die Investitionserhebung des Statistischen Bundesamtes lässt hierzu keine
Aussage zu, da Wärmepumpen nicht als eigener Wirtschaftszweig erfasst werden.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbssituation von
Heizungsherstellern mit Produktionsstätten für Wärmepumpen in
Deutschland im Vergleich zu 2024, und welche industriepolitische Unterstützung
benötigen diese Hersteller nach Einschätzung der Bundesregierung, um
ihre Wettbewerbssituation zu halten oder zu verbessern?
Neben den Vorzieheffekten aus dem Absatzrekordjahr 2023 ist insgesamt bei
Gebäudeeigentümern eine Investitionszurückhaltung zu beobachten, die alle
Heiztechnologien betrifft. Als Gründe werden unter anderem genannt: das
Warten auf die Vorlage der Wärmepläne der Städte und Kommunen, die sehr
komplexen Regelungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes, gestiegene Zinsen,
die im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit die Finanzierung durch Hausbesitzer
erschweren. Bei Bestandsheizungen ist die Attraktivität von Wärmepumpen
außerdem abhängig vom Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen. Bei
Neuinstallationen dämpft der verhaltene Wohnungsneubau die
Wärmepumpennachfrage.
Entscheidend für ein wachstumsförderliches Umfeld für Heizungshersteller in
Deutschland sind aus Sicht der Bundesregierung neben langfristig stabilen
Rahmenbedingungen im Wärmemarkt die Entlastung der mittelständischen
Unternehmen von Bürokratiekosten und Energiekosten, die steuerliche Entlastung,
die Förderung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen sowie die
Verbesserung der Fachkräftesituation.
10. Welche Auswirkungen haben die internationalen Zollankündigungen der
USA auf die Hersteller von Wärmepumpen in Deutschland, und
inwiefern ist mit einem zunehmenden Wettbewerbsdruck durch Hersteller aus
Asien zu rechnen, welche Produkte fortan in Europa, statt in den USA
auf den Markt bringen?
Die deutsche und die US-Wirtschaft sind eng verknüpft. Für deutsche
Unternehmen sind gute und verlässliche Handelsbeziehungen mit den USA von
besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung beobachtet die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft laufend und umfassend. Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit durch Zollanpassungen infolge der politischen
Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA vom 27. Juli 2025 lassen sich
aktuell nicht verlässlich beziffern. Ein verstärkter Wettbewerbsdruck durch
Hersteller, die auf den europäischen Markt als Absatzmarkt drängen, sowie
verringerte Exporte europäischer Hersteller in die USA gehören zu den möglichen
Konsequenzen. Allerdings sind die Exportmärkte deutscher Hersteller von
Wärmepumpen sehr europäisch geprägt. Unter den Top-Ten-Auslandsmärkten
befinden sich ausschließlich EU- oder EFTA-Länder.
11. Wie interpretiert die Bundesregierung den aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD erwachsenen Auftrag zur „Abschaffung
des Heizungsgesetzes“ und der Schaffung „eines neuen GEG“, welche
konkreten Maßnahmen leiten sich hieraus ab, und welcher Zeitplan ist
für die Umsetzung vorgesehen?
13. Plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag und zur Umsetzung der Vorgaben aus der EPBD, welche bis
Ende Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, eine oder
mehrere Novellen des Gebäudeenergiegesetzes, und zu wann ist die
Novelle bzw. sind die Novellen geplant?
Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrages und der Vorgaben der EU-
Gebäuderichtlinie (EPBD) ist das GEG in dieser Legislaturperiode zu
novellieren. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung. Aufgrund der laufenden
Prüfung können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
12. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den
Ankündigungen zum GEG im Koalitionsvertrag und dem Rückgang der
Installationszahlen neuer Heizungen, und wenn ja, welchen?
Die Bundesregierung sieht keinen solchen Zusammenhang. Im Übrigen sind
die aus Sicht der Bundesregierung maßgeblichen Gründe in der Antwort zu
Frage 1 beschrieben.
14. In welcher Weise tragen die Vorgaben für neue Heizungen gemäß den
§§ 71 ff. GEG nach Ansicht der Bundesregierung zur Umsetzung von
Energieeinsparzielen im Gebäudebestand gemäß EPBD und zum Anstieg
des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung von
Gebäuden gemäß RED bei?
Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden leistet einen
Beitrag sowohl zur Steigerung des Erneuerbaren-Anteils als auch zur Einsparung
von Energie. Dies wird erzielt durch den Umstieg von fossiler auf erneuerbare
Energieträger sowie die Nutzung effizienter, erneuerbarer Technologien. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung im Rechtsgutachten von
Prof. Dr. Christian Calliess und Prof. Dr. Gregor Kirchhof vom März
2025 (
https://klimaunion.de/klimaschutz-ist-verfassungsrecht-neue-gutac
hten-zeigen-enge-grenzen-fuer-politik/), worin ein Rückschrittsverbot
vertreten wird, wonach der Gesetzgeber einmal erreichte Schutzstandards
des Klimaschutzes grundsätzlich nicht zurücknehmen darf, und wenn ja,
welche nicht zurücknehmbaren Schutzstandards ergeben sich aus den
§§ 71 ff. GEG, und wenn nein, warum nicht?
Das Rechtsgutachten gibt die Meinung seiner Autoren wieder. Auswirkungen
auf die anstehende Novelle des GEG ergeben sich daraus nicht.
16. Wird die Bundesregierung den Heizungstausch von fossil betriebener zu
klimaneutraler Technologie weiter vorantreiben, und wenn ja, mit
welchen konkreten Maßnahmen?
Insbesondere die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales
Instrument, um den Heizungstausch von fossil betriebener zu klimaneutraler
Technologie voranzutreiben. Im Übrigen richten sich Maßnahmen für die
Modernisierung der Wärmeversorgung an den Kriterien Bezahlbarkeit,
Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz aus.
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Haushaltsentwurf
2026 geplante Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG) nicht zu sozialen Härten für einkommensschwache Haushalte
führt, und welche konkreten Maßnahmen sind zum sozialen Ausgleich
geplant?
18. Welche Veränderungen in den Absatzzahlen erwartet die
Bundesregierung aufgrund der geplanten Mittelkürzungen für
Gebäudeeffizienzförderung im Haushalt 2026 in den nächsten vier Jahren für Wärmepumpen?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Der geringere Mittelansatz für die BEG im Haushaltsentwurf 2026 im
Vergleich zum Haushaltsentwurf 2025 geht darauf zurück, dass im Jahr 2025 noch
insbesondere die Ausfinanzierung außergewöhnlich hoher Förderzusagen aus
dem Jahr 2022 zu berücksichtigen ist. Das betrifft Zusagen aus der Anfang
2022 eingestellten EH55- und EH40-Neubauförderung im Rahmen der BEG
WG und NWG, Zusagen der im Sommer 2022 eingestellten Zuschussvarianten
in eben diesen Förderrichtlinien sowie besonders hohe Zusagen in der
Heizungsförderung im Zuge einer Anpassung der Fördersätze, mit denen
umfangreiche Mittelbindungen einhergingen. Die auf diesen hohen Zusagen
zurückgehenden Vorbindungen sind nunmehr weitgehend ausfinanziert, die
Gesamtansätze für die BEG gehen entsprechend zurück.
Die Bundesregierung plant, wie auch im Koalitionsvertrag festgelegt, die
Sanierungs- und Heizungsförderung fortzusetzen. Entsprechend erfolgte keine
Kürzung, sondern eine bedarfsgerechte Mittelveranschlagung.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der
Marktentwicklung von Großwärmepumpen in Deutschland hinsichtlich
Verfügbarkeit, Produktionskapazitäten und Nachfrageentwicklung,
insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten?
Für den Temperaturbereich der Fernwärme steht mittlerweile eine Vielzahl an
Technologien und Herstellern zur Verfügung. Das Spektrum der Hersteller
reicht von etablierten Herstellern über Unternehmen aus der Klima- und
Kältetechnik, die in den neuen Markt hineinwachsen, bis zu Start-ups.
Bis zu einer Heizleistung von 1 MW sind die Produkte bereits weitgehend
standardisiert. Ab einer Heizleistung von 10 MW werden meist kundenspezifische
Anlagen vertrieben. Im Bereich zwischen 1 und 10 MW besteht derzeit das
größte Potenzial zur Weiterentwicklung und Standardisierung, da auch davon
ausgegangen wird, dass hier zukünftig der größte Bedarf in Wärmenetzen
besteht.
Nach Aussage der Hersteller ließen sich die Produktionskapazitäten bei
entsprechender Nachfrage innerhalb weniger Jahre verdoppeln.
20. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, Maßnahmen zur verstärkten
Integration von Großwärmepumpen in die Kommunale Wärmeplanung zu
ergreifen, und wenn ja, welche Maßnahmen, und wenn nein, warum
nicht?
Nein. Die Bestimmungen des Wärmeplanungsgesetzes sind bereits zielführend.
21. Inwiefern wird die Bundesregierung Stadtwerke beim Ausbau von
Großwärmepumpen unterstützen und Großwärmepumpen spezifisch fördern
(beispielsweise durch eine spezifische Erhöhung der Bundesförderung
effiziente Wärmenetze – BEW)?
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale
Förderinstrument für den Neu-, Aus- und Umbau von Wärmenetzen mit erneuerbaren
Energien und Abwärme. Großwärmepumpen werden über die Module 2 und 3
gefördert und erhalten außerdem eine Betriebskostenförderung. Die Förderung
wurde in den Haushaltsentwürfen der Bundesregierung für 2025 und 2026
aufgestockt auf 1,02 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 1,40 Mrd. Euro im Jahr 2026.
Eine darüber hinaus gehende spezifische Förderung für Großwärmepumpen in
der Fernwärme ist nicht vorgesehen.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von
Genehmigungen von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG,
vom Bundeskabinett am 6. August 2025 beschlossen) werden auch
Großwärmepumpen in das überragende öffentliche Interesse gestellt. Dadurch werden
weitere Erleichterungen für die Genehmigung ermöglicht.
22. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne zur Eigenkapitalstärkung von
Stadtwerken, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft aktuell, wie die im Koalitionsvertrag genannte Idee
eines Deutschlandfonds umgesetzt und auch für
Energieinfrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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