Deutscher Bundestag Drucksache 21/1369
21. Wahlperiode 27.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Caren Lay, Mirze Edis,
Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier,
Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Sahra Mirow, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Sascha Wagner und der Fraktion Die
Linke
– Drucksache 21/1222 –
Nordrhein-Westfalens mieten- und wohnungspolitische Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD „Wohnen für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich
gestalten“ (vgl. Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, S. 17).
Doch die Realität in Nordrhein-Westfalen sieht anders aus: Die Mieten steigen
weiter – nicht nur in Köln, Düsseldorf und Münster, sondern zunehmend auch
im Ruhrgebiet und in ländlichen Regionen. In mehreren Städten des Landes
zahlen Mieterinnen und Mieter inzwischen mehr als 40 Prozent ihres
Einkommens für die Wohnkosten (vgl.
www.wdr.de/nachrichten/landespolitik/mietpre
ise-nrw-mieten-wohnungen-studie-100.html). Gleichzeitig sinkt der Bestand
an Sozialwohnungen, während Baulandpreise und energetische
Sanierungskosten weiter steigen. Damit droht bezahlbarer Wohnraum für viele Menschen
in Nordrhein-Westfalen zum Luxus zu werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt auf eine Vielzahl von Maßnahmen, um Wohnen
bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich zu gestalten. Hierbei berücksichtigt
die Bundesregierung die Wohnung als Sozialgut und als Investitionsgut. Dieser
Rahmen ermöglicht einen fairen Interessenausgleich zur Schaffung eines
ausreichenden Wohnungsangebotes zu bezahlbaren Preisen.
Erste Schritte zur Ausweitung des Wohnungsangebots im Rahmen des 100-
Tage-Programms wurden bereits gegangen. Mit dem Gesetzentwurf zum Bau-
Turbo setzt die Bundesregierung Anreize für den Neubau. Weitere Schritte
werden folgen: Die Bundesregierung wird sich mit Maßnahmen wie der Novelle
des Baugesetzbuches (BauGB) oder dem Gebäudetyp E sowie
Verfahrensvereinfachungen dafür einsetzen, dass das Bauen einfacher, günstiger und
schneller wird. Zugunsten dieses Ziels werden auch die investiven Anreize weiter ver-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen vom 26. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bessert werden. Die Verlängerung der Mietpreisbremse verfolgt das Ziel, den
Anstieg der Wiedervermietungsmieten zu dämpfen.
Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die privaten Haushalte auch
direkt. Dazu zählen neben dem Mietrecht der soziale Wohnungsbau und das
Wohngeld. Das Wohngeld leistet einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der
Wohnkostenbelastung in Zeiten steigender Mieten. Mit der Wohngeld-Plus-
Reform konnte der Empfängerkreis um mehr als eine halbe Million Haushalte
ausgeweitet und gleichzeitig das durchschnittliche Wohngeld um 55 Prozent
auf 297 Euro gesteigert werden. Mit der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen
Dynamisierung wurde sichergestellt, dass die Entlastungswirkung trotz
Preissteigerungen erhalten bleibt.
Auch aufgrund der massiven finanziellen Unterstützung des Bundes in den
letzten Jahren sind die Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau in 2024 erneut
deutlich gestiegen, trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und
sinkender Baugenehmigungen. Im Kalenderjahr 2024 wurden von den Ländern
insgesamt 61 887 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert.
Das waren rund 51 Prozent mehr als in 2022 und rund 25 Prozent mehr als im
Vorjahr. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl der geförderten
Wohneinheiten in 2024 gegenüber den Vorjahren massiv gestiegen, im
Mietwohnungsbereich um rund 52 Prozent im Vergleich zu 2022 und rund 10 Prozent im
Vergleich zu 2023. Diese Bundesregierung wird die Investitionen in den sozialen
Wohnungsbau gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch einmal
deutlich erhöhen.
Hinweise zu den in den Antworten der Fragen 1 bis 5 verwendeten Erst- und
Wiedervermietungsmieten
Die Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen sind nicht repräsentativ
für das gesamte Wohnungsangebot von Neuvermietungen (vergleiche
untenstehende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten). Sie spiegeln das
Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach
einer Mietwohnung suchen. Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder
Unternehmenspublikationen oder von Aushängen fließen nicht mit ein.
Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder
Maklern gehen in diese Quelle ebenfalls nicht ein. Daher sind insbesondere
Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle
unterrepräsentiert. Sonderauswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) zu Folge lagen beispielsweise die Wiedervermietungsmieten
des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
(GdW), dessen Unternehmen Wohnungen häufig über Wartelisten oder direkte
Ansprache von Kundinnen und Kunden vermieten, im 1. Halbjahr 2024 im
Aggregat der 261 Kreise für die Daten einbezogen werden konnten, um mehr als
ein Fünftel unterhalb der Internet-Wiedervermietungsmieten.
Die ausgewerteten Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen basieren
auf Inseraten aus Immobilienplattformen und von Zeitungen für Angebote von
Wohnungen im Neubau und Gebäudebestand (Erst- und Wiedervermietungen).
Zur Standardaufbereitung bis auf die Ebene der Kreise erfolgte eine
Eingrenzung der betrachteten Wohnungen auf unmöblierte Angebote mit Wohnflächen
von 40 bis 100 Quadratmeter mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer
bis guter Wohnlage. Die verwendeten Daten umfassen nettokalte
Angebotsmieten, also ohne kalte und warme Nebenkosten. Als Quelle werden die
Datenbanken der IDN ImmoDaten GmbH mit Inseraten aus über 120
Immobilienportalen und Zeitungen verwendet, die das BBSR aufbereitet und daraus
durchschnittliche Angebotsmieten berechnet.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten
in den kreisfreien Städten Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund,
Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Köln,
Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen,
Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie in den jeweils angrenzenden
Kreisen – namentlich den Kreisen Gütersloh, Warendorf, Ennepe-Ruhr-
Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Unna, Wesel, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss,
Recklinghausen, Rhein-Erft-Kreis, Kleve, Viersen, Borken, Coesfeld,
Oberbergischer Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis – in den letzten
20 Jahren entwickelt (bitte in 10-Jahresschritten für 2004, 2014 und 2024
angeben)?
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen
liegen für die kreisfreien Städte und Landkreise der Jahre 2010 bis 2024 vor. Die
folgende Tabelle beinhaltet die durchschnittlichen Angebotsmieten bei Erst-
und Wiedervermietung der Jahre 2010, 2014 und 2024, die Entwicklungen über
die dargestellten Zeiträume und die jährlichen Veränderungen in Prozent der
genannten Landkreise und kreisfreien Städte.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in
ausgewählten kreisfreien Städten und Landkreisen in Nordrhein-
Westfalen 2010, 2014 und 2024
Kreisname
2010 2014 2024 2010 bis
2024
2014 bis
2024
2010 bis
2024
2014 bis
2024
Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in €
je m²
Entwicklung in % jährliche Entwicklung
in %
Düsseldorf, Stadt 7,57 8,73 12,99 71,8 48,8 3,9 4,1
Duisburg, Stadt 5,01 5,33 7,64 52,3 43,4 3,1 3,7
Essen, Stadt 5,54 5,88 8,67 56,5 47,3 3,3 3,9
Krefeld, Stadt 5,58 6,00 9,14 63,9 52,3 3,6 4,3
Mönchengladbach, Stadt 5,44 5,74 8,89 63,3 54,9 3,6 4,5
Mülheim an der Ruhr, Stadt 5,49 5,75 8,64 57,4 50,2 3,3 4,2
Oberhausen, Stadt 5,03 5,37 7,73 53,5 44,0 3,1 3,7
Remscheid, Stadt 5,45 5,38 7,38 35,3 37,2 2,2 3,2
Solingen, Klingenstadt 5,62 5,91 8,19 45,8 38,6 2,7 3,3
Wuppertal, Stadt 5,33 5,52 8,00 50,1 45,1 2,9 3,8
Kleve 5,45 6,07 8,29 52,1 36,5 3,0 3,2
Mettmann 6,53 6,84 9,95 52,3 45,4 3,1 3,8
Rhein-Kreis Neuss 6,71 7,14 10,53 57,0 47,6 3,3 4,0
Viersen 5,59 6,08 9,03 61,5 48,4 3,5 4,0
Wesel 5,57 5,76 8,24 47,8 43,0 2,8 3,6
Bonn, Stadt 7,36 8,37 12,22 66,2 46,1 3,7 3,9
Köln, Stadt 8,22 9,26 14,15 72,2 52,7 4,0 4,3
Rhein-Erft-Kreis 6,79 7,23 10,77 58,6 49,0 3,4 4,1
Oberbergischer Kreis 5,32 5,42 7,79 46,3 43,6 2,8 3,7
Rheinisch-Bergischer Kreis 6,78 6,94 10,57 55,9 52,3 3,2 4,3
Rhein-Sieg-Kreis 6,33 6,77 10,75 69,9 58,9 3,9 4,7
Gelsenkirchen, Stadt 4,82 4,99 6,72 39,6 34,6 2,4 3,0
Münster, Stadt 7,07 8,49 13,81 95,4 62,6 4,9 5,0
Borken 5,35 6,02 9,00 68,5 49,6 3,8 4,1
Coesfeld 5,05 5,72 9,95 97,1 74,2 5,0 5,7
Recklinghausen 5,06 5,25 7,40 46,3 41,0 2,8 3,5
Warendorf 4,92 5,29 8,20 66,6 55,0 3,7 4,5
Bielefeld, Stadt 5,38 5,91 9,29 72,7 57,3 4,0 4,6
Kreisname
2010 2014 2024 2010 bis
2024
2014 bis
2024
2010 bis
2024
2014 bis
2024
Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in €
je m²
Entwicklung in % jährliche Entwicklung
in %
Gütersloh 5,26 5,68 9,28 76,4 63,3 4,1 5,0
Bochum, Stadt 5,35 5,69 8,39 56,7 47,5 3,3 4,0
Dortmund, Stadt 5,29 5,98 9,27 75,2 55,1 4,1 4,5
Hagen, Stadt der Fern-
Universität
4,85 5,00 6,83 40,9 36,6 2,5 3,2
Hamm, Stadt 5,00 5,19 7,35 47,0 41,7 2,8 3,5
Herne, Stadt 4,97 5,15 7,29 46,8 41,7 2,8 3,5
Ennepe-Ruhr-Kreis 5,19 5,51 7,78 49,8 41,2 2,9 3,5
Unna 4,93 5,11 7,59 53,9 48,7 3,1 4,0
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Jährliche Entwicklung: geometrischer Mittelwert.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweite
Angebotsmiete in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es liegen nur die Daten von im Internet inserierten Wohnungen vor. Die
folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten
im Internet inserierter Wohnungen in Nordrhein-Westfalen der Jahre 2014 bis
2024.
Durchschnittliche Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter
Wohnungen in Nordrhein-Westfalen 2014 bis 2024
Bundesland
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2014 bis
2024
2014 bis
2024
Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m²
Entwicklung in
%
jährliche
Entwicklung in
%
Nordrhein-
Westfalen
6,39 6,61 6,85 7,11 7,39 7,69 7,95 8,23 8,61 9,05 9,55 49,4 4,1
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Jährliche Entwicklung: geometrischer Mittelwert.
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Angebotsmieten in Nordrhein-Westfalen in diesen Jahren (bitte
nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Für das 1. Halbjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch keine Erst- und
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen für alle Landkreise und
kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen vor.
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und
Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen aller Landkreise und kreisfreien
Städte in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024, dem letzten vorliegenden
Stand.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der
Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen 2024
Kreisname Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in €
je m² 2024
Kreisfreie Städte Düsseldorf, Stadt 12,99
Duisburg, Stadt 7,64
Essen, Stadt 8,67
Krefeld, Stadt 9,14
Mönchengladbach, Stadt 8,89
Mülheim an der Ruhr, Stadt 8,64
Oberhausen, Stadt 7,73
Remscheid, Stadt 7,38
Solingen, Klingenstadt 8,19
Wuppertal, Stadt 8,00
Bonn, Stadt 12,22
Köln, Stadt 14,15
Leverkusen, Stadt 10,81
Bottrop, Stadt 8,16
Gelsenkirchen, Stadt 6,72
Münster, Stadt 13,81
Bielefeld, Stadt 9,29
Bochum, Stadt 8,39
Dortmund, Stadt 9,27
Hagen, Stadt der
Fern-Universität
6,83
Hamm, Stadt 7,35
Herne, Stadt 7,29
Kreisname Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in €
je m² 2024
Landkreise Kleve 8,29
Mettmann 9,95
Rhein-Kreis Neuss 10,53
Viersen 9,03
Wesel 8,24
Städteregion Aachen 9,70
Düren 8,62
Rhein-Erft-Kreis 10,77
Euskirchen 9,12
Heinsberg 8,79
Oberbergischer Kreis 7,79
Rheinisch-Bergischer Kreis 10,57
Rhein-Sieg-Kreis 10,75
Borken 9,00
Coesfeld 9,95
Recklinghausen 7,40
Steinfurt 9,47
Warendorf 8,20
Gütersloh 9,28
Herford 7,73
Höxter 6,96
Lippe 8,02
Minden-Lübbecke 9,01
Paderborn 8,91
Ennepe-Ruhr-Kreis 7,78
Hochsauerlandkreis 7,38
Märkischer Kreis 6,94
Olpe 8,36
Siegen-Wittgenstein 8,12
Soest 8,35
Unna 7,59
Nordrhein-Westfalen 9,55
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand
und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute
Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen
und Zeitungen.
4. Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte haben in Nordrhein-
Westfalen innerhalb der letzten 20 Jahre den höchsten Mietenanstieg zu
verzeichnen (bitte nach Kommunen aufschlüsseln und dabei sowohl den
absoluten als auch den prozentualen Anstieg der Miete innerhalb der
Zeiträume von 2004 bis 2014, von 2014 bis 2024 und von 2004 bis 2024
angeben)?
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen
liegen nur bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise sowie nur für
die Jahre 2010 bis 2024 vor. Die folgende Tabelle beinhaltet die
Angebotsmieten der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den
jeweils höchsten absoluten und den höchsten prozentualen Steigerungen im
Zeitraum 2010 bis 2024.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn
Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den
höchsten absoluten Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024
Kreisname 2010 2014 2024 Entwicklung
2010 bis
2024 in %
Entwicklung
2014 bis
2024 in %
Entwicklung
2010 bis
2024 in € je
m²
Entwicklung
2014 bis
2024 in € je
m²
Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in €
je m²
Münster, Stadt 7,07 8,49 13,81 95,4 62,6 6,74 5,32
Köln, Stadt 8,22 9,26 14,15 72,2 52,7 5,93 4,88
Düsseldorf, Stadt 7,57 8,73 12,99 71,8 48,8 5,43 4,26
Coesfeld 5,05 5,72 9,95 97,1 74,2 4,90 4,24
Bonn, Stadt 7,36 8,37 12,22 66,2 46,1 4,87 3,85
Steinfurt 4,90 5,54 9,47 93,5 71,0 4,58 3,93
Leverkusen, Stadt 6,31 6,72 10,81 71,4 60,7 4,50 4,08
Rhein-Sieg-Kreis 6,33 6,77 10,75 69,9 58,9 4,42 3,98
Minden-Lübbecke 4,80 5,05 9,01 87,6 78,5 4,21 3,96
Gütersloh 5,26 5,68 9,28 76,4 63,3 4,02 3,60
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn
Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den
höchsten prozentualen Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024
Kreisname 2010 2014 2024
Entwicklung 2010
bis 2024 in
%
Entwicklung 2014
bis 2024 in
%
Entwicklung 2010
bis 2024 in
€ je m²
Entwicklung 2014
bis 2024 in €
je m²
Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je
m²
Coesfeld 5,05 5,72 9,95 97,1 74,2 4,90 4,24
Münster, Stadt 7,07 8,49 13,81 95,4 62,6 6,74 5,32
Steinfurt 4,90 5,54 9,47 93,5 71,0 4,58 3,93
Minden-Lübbecke 4,80 5,05 9,01 87,6 78,5 4,21 3,96
Gütersloh 5,26 5,68 9,28 76,4 63,3 4,02 3,60
Dortmund, Stadt 5,29 5,98 9,27 75,2 55,1 3,98 3,29
Bielefeld, Stadt 5,38 5,91 9,29 72,7 57,3 3,91 3,38
Köln, Stadt 8,22 9,26 14,15 72,2 52,7 5,93 4,88
Heinsberg 5,11 5,50 8,79 71,8 59,9 3,67 3,29
Düsseldorf, Stadt 7,57 8,73 12,99 71,8 48,8 5,43 4,26
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
5. Welche zehn Kommunen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Nordrhein-Westfalen aktuell die höchsten Angebotsmieten auf?
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen
liegen für die kreisfreien Städte und Landkreise vor. Folgende zehn kreisfreie
Städte und Landkreise hatten im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen die
höchsten durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet
inserierter Wohnungen.
Zehn Landkreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen mit
den höchsten durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten
inserierter Wohnungen im Jahr 2024
Kreisname Erst- und
Wiedervermietungsmieten nettokalt in € je m² 2024
Köln, Stadt 14,15
Münster, Stadt 13,81
Düsseldorf, Stadt 12,99
Bonn, Stadt 12,22
Leverkusen, Stadt 10,81
Rhein-Erft-Kreis 10,77
Rhein-Sieg-Kreis 10,75
Rheinisch-Bergischer Kreis 10,57
Rhein-Kreis Neuss 10,53
Coesfeld 9,95
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand
und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute
Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen
und Zeitungen.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestandsmieten
in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
In Deutschland besteht keine amtliche Statistik, die regional differenzierte
Bestandsmieten jährlich flächendeckend erhebt. Mit dem Zensus 2022 erfolgte
erstmals eine flächendeckende Vollerhebung der Bestandsmieten. Demnach lag
das durchschnittliche Niveau der Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in
Nordrhein-Westfalen zum Erhebungsstichtag 15. Mai 2022 bei 6,82 Euro je m²
nettokalt.
Über den Mietenindex der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
werden im Rahmen des Verbraucherpreisindex Indexreihen zu Nettokaltmieten für
Deutschland und die Bundesländer berechnet. Grundlage der eingehenden
Mieten in diese Indexreihen sind hauptsächlich Mieten in bestehenden
Mietverhältnissen. Die folgende Tabelle zeigt den Index und die jährlichen
Steigerungsraten des Mietenindex nach Verbraucherpreisindex in Nordrhein-Westfalen der
Jahre 2014 bis 2024.
Index der Nettokaltmieten in Nordrhein-Westfalen 2014 bis 2024
Jahr Index 2020=100 jährliche Veränderung in %
2014 93,6 1,8
2015 94,5 1,0
2016 95,4 1,0
2017 96,7 1,4
2018 98,0 1,3
2019 99,2 1,2
2020 100,0 0,8
2021 101,2 1,2
2022 102,6 1,4
Jahr Index 2020=100 jährliche Veränderung in %
2023 104,1 1,5
2024 105,8 1,6
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder:
Mietenindex (Verbraucherpreisindex)
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in
Nordrhein-Westfalen innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt (bitte nach
Jahren und nach Landkreisen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen die Baulandpreise der letzten zwanzig Jahre für die
Landkreise und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen nicht vor. Der
Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen hat
im „Grundstücksmarktbericht 2024 – Nordrhein-Westfalen“
Bodenpreisindexreihen unbebauter Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau der
Jahre 2010 bis 2023 veröffentlicht (S. 102-103, abgerufen am 14.
August 2025):
www.boris.nrw.de/borisfachdaten/gmb/2024/GMB_000_2024_pfli
chtig.pdf.
Hinweise zu den Indexreihen des Oberen Gutachterausschusses für
Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen:
„Nach § 18 ImmoWertV dienen Indexreihen der Berücksichtigung von im
Zeitverlauf eintretenden Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse.
Bodenpreisindexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen
Verhältnis der Bodenpreise eines Erhebungszeitraumes zu den vergleichbaren
Bodenpreisen eines Basiszeitraumes mit der Indexzahl 100 ergeben. Als
Beispiel ist in der folgenden Tabelle die Indexentwicklung für unbebaute
Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau mit dem Basisjahr 2010 = 100
dargestellt. Andere Basisjahre wurden auf 2010 umgerechnet. Eine Aussage
über die absolute Höhe der Grundstückswerte kann aus den Indexzahlen nicht
abgeleitet werden. Weitere Indexreihen können verschiedenen örtlichen
Grundstücksmarktberichten entnommen werden. Dabei ist das jeweilige
Ableitungsmodell zu berücksichtigen.“
Quelle: Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land
Nordrhein-Westfalen (2024): Grundstücksmarktbericht 2024 – Nordrhein-Westfalen.
S. 102. Internet:
www.boris.nrw.de/borisfachdaten/gmb/2024/GMB_000_202
4_pflichtig.pdf, abgerufen am 14. August 2025.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leerstandsquote
von Wohnungen in Nordrhein-Westfalen seit 2011 entwickelt (bitte
landesweite Quote, Quote in Landkreisen sowie kreisfreien Städten und
Gründe für den Leerstand aufschlüsseln)?
Leerstandsquoten liegen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise
über die Vollerhebungen des Zensus 2011 und des Zensus 2022 vor. Die
folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der
Erhebungsstichtage der Zensen 2011 und 2022 für die Landkreise und
kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sowie für das Land Nordrhein-Westfalen.
Durchschnittliche Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der
Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen und des Landes
Nordrhein-Westfalen 2011 und 2022
Kreisname 2011 2022 2011 bis 2022
Anteil leerstehender Wohnungen an allen
Wohnungen in %
Veränderung in
Prozentpunkten
Düsseldorf, Stadt 2,9 3,0 0,1
Duisburg, Stadt 5,5 4,3 -1,1
Essen, Stadt 4,5 4,0 -0,5
Krefeld, Stadt 4,8 4,2 -0,6
Mönchengladbach, Stadt 4,7 3,9 -0,8
Mülheim an der Ruhr, Stadt 3,8 3,8 -0,0
Oberhausen, Stadt 4,1 3,8 -0,3
Remscheid, Stadt 6,4 4,9 -1,5
Solingen, Klingenstadt 5,1 4,0 -1,2
Wuppertal, Stadt 5,7 4,3 -1,3
Kleve 2,6 2,7 0,2
Mettmann 3,1 3,0 -0,1
Rhein-Kreis Neuss 2,5 2,6 0,1
Viersen 3,0 2,8 -0,1
Wesel 2,7 3,1 0,4
Bonn, Stadt 2,5 2,9 0,3
Köln, Stadt 2,5 2,5 0,0
Leverkusen, Stadt 2,8 2,5 -0,3
Städteregion Aachen 3,1 3,2 0,1
Düren 3,5 3,0 -0,6
Rhein-Erft-Kreis 2,9 2,5 -0,4
Euskirchen 3,7 4,3 0,6
Heinsberg 3,4 3,2 -0,2
Oberbergischer Kreis 4,6 4,2 -0,4
Rheinisch-Bergischer Kreis 3,3 3,2 -0,1
Rhein-Sieg-Kreis 2,8 2,6 -0,2
Bottrop, Stadt 3,2 3,2 -0,1
Gelsenkirchen, Stadt 6,6 5,4 -1,2
Münster, Stadt 1,7 2,0 0,4
Borken 1,9 2,6 0,6
Coesfeld 2,2 2,3 0,1
Recklinghausen 3,8 3,4 -0,4
Steinfurt 2,4 2,6 0,2
Warendorf 3,0 2,9 -0,1
Bielefeld, Stadt 3,2 3,2 -0,0
Gütersloh 2,9 3,1 0,2
Herford 4,7 4,4 -0,3
Höxter 4,7 4,9 0,2
Lippe 4,9 5,0 0,1
Minden-Lübbecke 4,3 4,0 -0,4
Paderborn 2,9 3,3 0,4
Bochum, Stadt 3,8 3,6 -0,1
Dortmund, Stadt 4,0 3,3 -0,7
Hagen, Stadt der Fern-Universität 7,0 5,9 -1,1
Hamm, Stadt 4,0 2,9 -1,1
Herne, Stadt 5,4 4,5 -0,9
Ennepe-Ruhr-Kreis 4,7 3,9 -0,8
Kreisname 2011 2022 2011 bis 2022
Anteil leerstehender Wohnungen an allen
Wohnungen in %
Veränderung in
Prozentpunkten
Hochsauerlandkreis 4,9 4,8 -0,2
Märkischer Kreis 5,3 5,1 -0,2
Olpe 3,5 3,8 0,3
Siegen-Wittgenstein 3,8 4,3 0,4
Soest 3,4 3,5 0,1
Unna 3,4 3,2 -0,2
Nordrhein-Westfalen 3,7 3,4 -0,2
Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2011, Zensus 2022 – Gebäude-
und Wohnungszählung
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben mit dem Zensus
2022 erstmals Leerstandsgründe abgefragt. Die folgende Tabelle zeigt die
prozentualen Verteilungen der leerstehenden Wohnungen in Gebäuden mit
Wohnraum nach Leerstandgründen zum Erhebungsstichtag des Zensus 2022.
Verteilung der Leerstandsgründe leerstehender Wohnungen in Gebäuden
mit Wohnraum der Landkreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-
Westfalen und des Landes Nordrhein-Westfalen 2022
Kreisname Innerhalb
von 3
Monaten für
den Bezug
verfügbar
Laufende
bzw.
geplante
Baumaßnahmen
Geplanter
Abriss oder
Rückbau
Verkauf des
Gebäudes
oder der
Wohnung
Künftige
Selbstnutzung
Sonstiger
Grund
Anteil leerstehender Wohnungen nach Grund des Wohnungsleerstands in %
Düsseldorf, Stadt 53,0 25,6 2,9 5,5 3,3 9,7
Duisburg, Stadt 48,5 21,8 3,8 5,0 4,0 16,9
Essen, Stadt 59,1 19,9 1,9 5,0 3,7 10,4
Krefeld, Stadt 43,2 27,0 1,5 7,3 4,2 16,8
Mönchengladbach, Stadt 45,8 21,8 3,1 8,5 4,6 16,1
Mülheim an der Ruhr,
Stadt
47,6 21,2 3,8 7,7 5,6 14,0
Oberhausen, Stadt 48,3 19,0 2,2 8,2 5,9 16,3
Remscheid, Stadt 39,7 24,2 1,9 7,5 5,2 21,5
Solingen, Klingenstadt 40,8 27,8 3,9 6,4 5,7 15,3
Wuppertal, Stadt 47,3 26,3 1,6 5,6 4,3 15,0
Kleve 34,3 24,7 3,7 9,8 8,0 19,5
Mettmann 47,0 21,1 3,6 7,5 6,4 14,4
Rhein-Kreis Neuss 40,3 20,3 5,4 10,0 7,5 16,5
Viersen 37,9 23,9 5,1 9,7 7,0 16,4
Wesel 44,1 21,9 2,5 7,8 7,7 16,0
Bonn, Stadt 51,2 22,7 2,6 7,1 4,9 11,6
Köln, Stadt 48,4 28,4 5,4 5,2 2,8 9,8
Leverkusen, Stadt 44,1 25,1 2,8 8,0 6,2 13,7
Städteregion Aachen 44,3 27,5 2,6 6,0 5,3 14,2
Düren 33,1 27,0 4,6 9,6 7,6 18,2
Rhein-Erft-Kreis 39,0 23,9 6,2 9,4 6,6 14,9
Euskirchen 28,8 34,3 3,6 6,4 7,1 19,8
Heinsberg 27,8 26,2 9,2 9,7 7,6 19,4
Oberbergischer Kreis 30,0 22,8 2,4 7,7 9,0 28,0
Kreisname Innerhalb
von 3
Monaten für
den Bezug
verfügbar
Laufende
bzw.
geplante
Baumaßnahmen
Geplanter
Abriss oder
Rückbau
Verkauf des
Gebäudes
oder der
Wohnung
Künftige
Selbstnutzung
Sonstiger
Grund
Anteil leerstehender Wohnungen nach Grund des Wohnungsleerstands in %
Rheinisch-Bergischer
Kreis
37,7 24,4 4,3 7,4 8,2 17,9
Rhein-Sieg-Kreis 34,2 24,8 3,6 9,6 8,8 19,0
Bottrop, Stadt 45,3 21,7 2,9 11,3 6,4 12,3
Gelsenkirchen, Stadt 55,4 21,4 2,6 5,1 3,2 12,3
Münster, Stadt 52,9 21,8 2,7 6,7 4,9 11,0
Borken 35,5 19,6 7,1 7,4 11,0 19,4
Coesfeld 34,0 20,6 4,7 7,9 10,7 22,2
Recklinghausen 46,0 20,8 2,4 7,1 7,1 16,6
Steinfurt 31,1 21,1 5,0 8,0 11,6 23,2
Warendorf 32,8 23,6 3,1 8,5 10,7 21,2
Bielefeld, Stadt 48,1 20,8 3,5 6,2 6,9 14,5
Gütersloh 31,1 22,2 4,6 7,2 12,0 22,9
Herford 26,7 22,7 2,4 8,6 13,0 26,6
Höxter 27,2 24,7 2,4 7,8 12,9 25,1
Lippe 29,3 21,9 2,5 7,7 9,8 28,7
Minden-Lübbecke 30,6 22,7 2,9 8,2 11,8 23,7
Paderborn 37,6 21,6 4,1 5,2 10,6 20,9
Bochum, Stadt 55,2 20,6 2,2 5,9 4,8 11,3
Dortmund, Stadt 53,3 23,4 1,8 5,3 4,2 12,0
Hagen, Stadt der
Fern-Universität
48,6 20,4 3,8 4,4 4,1 18,8
Hamm, Stadt 46,4 20,3 1,8 7,4 7,2 16,8
Herne, Stadt 49,8 23,5 1,1 4,4 5,0 16,2
Ennepe-Ruhr-Kreis 41,3 26,8 3,6 5,2 7,1 15,9
Hochsauerlandkreis 26,3 23,5 3,6 7,2 14,1 25,3
Märkischer Kreis 36,4 22,7 3,6 6,8 8,4 22,0
Olpe 27,1 24,2 2,6 6,4 16,2 23,6
Siegen-Wittgenstein 33,3 20,7 2,1 7,9 12,1 23,9
Soest 33,0 23,2 2,7 7,7 10,6 22,9
Unna 39,6 20,5 2,5 7,6 8,2 21,6
Nordrhein-Westfalen 42,1 23,2 3,3 7,0 7,0 17,3
Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2022 – Gebäude- und
Wohnungszählung
Die Statistischen Ämter haben die im Zensusfragebogen vorgelagerte Frage als
Kategorie „Innerhalb von 3 Monaten für den Bezug verfügbar“ den
Leerstandsgründen zugeordnet. Für diese Wohnungen wurden im Rahmen des
Zensusfragebogens keine Leerstandsgründe abgefragt.
9. Wie viele neue Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre in Nordrhein-Westfalen
bewilligt (bitte einzeln nach Jahren und Art der Förderung –
Belegungsbindungen, Modernisierungen, Eigentumsförderung, Neubau –
aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist die Anzahl im sozialen Wohnungsbau geförderter
Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen nach Förderart und Jahr zu entnehmen.
Jahr Mietwohnungen Wohnheimplätze
Eigentumsförderung
Neubau
Modernisierungen
Erwerb von
Belegbindungen
2020 5 347 1 851 171 813 592
2021 4 484 1 348 28 1 055 432
2022 3 631 2 035 573 931 749
2023 5 729 1 984 930 1 348 1 863
2024 6 118 1 751 1 621 1 283 2 074
Datenbasis: Angaben des Landes
Seit dem Jahr 2020 gewährt der Bund den Ländern wieder Finanzhilfen für den
sozialen Wohnungsbau, davor wurden sog. Entflechtungsmittel gezahlt. Die
Zahlen der neu bewilligten Wohnungen vor dem Jahr 2020 sind mit den Zahlen
der Folgejahre nicht vergleichbar und werden hier daher nicht dargestellt.
Grund dafür sind andere Vorgaben bei dem Einsatz der Bundesfinanzhilfen im
Vergleich zu den Kompensationsmitteln. Es wird auf die jährlichen Berichte
der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den
Bereich der sozialen Wohnraumförderung verwiesen.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand an
Sozialwohnungen innerhalb der letzten 20 Jahre in Nordrhein-Westfalen
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich der Bestand an
Sozialwohnungen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2006 bis 2024 entwickelt hat. Vor
2006 liegen der Bundesregierung hierzu keine jährlichen Daten vor.
Jahr Bestand an Sozialwohnungen
2006 757 358
2007 715 130
2008 660 294
2009 608 638
2010 543 983
2011 527 276
2012 513 901
2013 499 063
2014 488 858
2015 476 700
2016 467 356
2017 460 671
2018 457 563
2019 456 783
2020 452 030
2021 441 871
2022 433 802
2023 422 974
2024 409 286
Datenbasis: Angaben des Landes
11. Wie hoch war der jährliche Anteil der Kofinanzierung in Nordrhein-
Westfalen zu Mitteln des Bundes für sozialen Wohnungsbau seit 2020
(bitte nach Jahren absolut und prozentual aufführen)?
Die Länder kofinanzieren die Bundesmittel erfahrungsgemäß insgesamt mit
mehr als hundert Prozent. Nordrhein-Westfalen hat in den Programmjahren
2020–2023 stets die in den einzelnen Verwaltungsvereinbarungen geforderte
Kofinanzierung erbracht. Aufgrund des zweijährigen Bewilligungszeitraums
eines Programmjahres liegen die Daten zur Kofinanzierung für das
Programmjahr 2024 erst im Jahr 2026 vor.
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am
Haushaltseinkommen, der in Nordrhein-Westfalen für Wohnen ausgegeben
wird (bitte angeben: durchschnittlich; Anteil und Anzahl derer, die mehr
als 30 Prozent ausgeben; Anteil und Anzahl derer, die mehr als 40
Prozent ausgeben)?
Der Bunderegierung liegen keine Angaben zu Wohnkostenbelastungen in
Nordrhein-Westfalen vor.
Über das Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2022 der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder lässt sich die durchschnittliche
Mietbelastungsquote nach Ländern ermitteln. Demnach lag die durchschnittliche
Mietbelastungsquote in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 bei 29,1 Prozent. Als
Berechnungsgrundlage dient der Anteil der Bruttokaltmiete am
Haushaltsnettoeinkommen.
Der Anteil und die Anzahl von Haushalten mit einer Mietbelastungsquote von
mehr als 30 Prozent und einer Mietbelastungsquote von mehr als 40 Prozent
liegt der Bundesregierung nur für Deutschland insgesamt vor, nicht
differenziert nach Bundesländern.
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der
Haushaltseinkommen in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zur
Entwicklung der Angebotsmieten in den Jahren 2004, 2014 und 2024 gestaltet
(bitte jeweils prozentual aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Daten vor, die einen belastbaren
und als Zeitreihe konsistenten Vergleich zwischen Haushaltseinkommen und
Angebotsmieten inserierter Wohnungen auf der Ebene der Bundesländer
zulassen. Beim Mikrozensus der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
haben sich Teile der Erhebungen und der Aufbereitung im Laufe der Jahre
geändert. Daher ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus im
Zeitverlauf eingeschränkt.
Der Arbeitskreis der „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Länder“
ermittelt auf Grundlage der Umverteilungsrechnung jährlich das verfügbare
Einkommen der privaten Haushalte. Dieses wird als Gesamtsumme (aller privaten
Haushalte) sowie als Wert je Einwohner bzw. Einwohnerin veröffentlicht. Ein
Indikator „verfügbares Einkommen je Haushalt“ wird nicht berechnet. Die
Internet-Angebotsmieten und Mieten insgesamt hingegen haben einen direkten
Haushalts- bzw. Wohnungsbezug, keinen Einwohnerbezug. Außerdem
beinhalten die Angaben zum verfügbaren Einkommen Personen in Eigentümer- und in
Mieterhaushalten sowie Einkommen privater Organisationen ohne
Erwerbszweck. Ein belastbarer und konsistenter Vergleich ist daher nicht möglich.
Die aktuellsten Angaben liegen für das Jahr 2023 vor. Die veröffentlichten
Angaben der Jahre 2021 bis 2023 werden vom Arbeitskreis der
„Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Länder“ jedoch als vorläufig ausgewiesen.
Unter Berücksichtigung der geringen Vergleichbarkeit der nachgefragten
Indikatoren werden im Folgenden die Entwicklungen beider verfügbarer
Datenquellen separat voneinander genannt.
In Nordrhein-Westfalen haben sich die verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte je Einwohner im Zeitraum 2013 bis 2023 um 36 Prozent erhöht.
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen
haben sich in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2013 bis 2023 um 45 Prozent
erhöht.
14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht auf einen
Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen haben?
Zur Anzahl der Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht
auf einen Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen haben, liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung über ein gerichtsfestes „schlüssiges Konzept“ zur
Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die Übernahme der Kosten der
Unterkunft beim Bezug von Bürgergeld, und in welchen Kommunen
liegt ein solches Konzept nicht vor?
Das Bürgergeld wird, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung
gezahlt wird, in kommunaler Trägerschaft erbracht. Die Aufsicht führt das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen. Der Bundesregierung liegen daher keine Angaben im Sinne der
Fragestellung vor.
16. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 in Nordrhein-Westfalen fertiggestellt (bitte Gesamtzahl angeben
und einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl fertiggestellter Wohnungen in den
Landkreisen und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sowie der Gesamtwerte
des Landes Nordrhein-Westfalen der Jahre 2020 bis 2024.
Fertiggestellte Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum in den
Landkreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen und des
Landes Nordrhein-Westfalen 2020 bis 2024
Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024
Summe
2020 bis
2024
fertiggestellte Wohnungen
Düsseldorf, Stadt 2 310 2 361 2 140 2 063 1 990 10 864
Duisburg, Stadt 457 615 742 563 593 2 970
Essen, Stadt 1 079 1 447 741 782 488 4 537
Krefeld, Stadt 274 289 188 356 197 1 304
Mönchengladbach, Stadt 717 557 284 642 263 2 463
Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024
Summe
2020 bis
2024
fertiggestellte Wohnungen
Mülheim an der Ruhr, Stadt 382 477 292 184 324 1 659
Oberhausen, Stadt 308 117 190 107 200 922
Remscheid, Stadt 170 154 113 64 76 577
Solingen, Klingenstadt 294 182 513 291 160 1 440
Wuppertal, Stadt 456 357 211 314 290 1 628
Kleve 1 177 1 146 1 078 1 508 1 231 6 140
Mettmann 823 884 1 083 1 166 368 4 324
Rhein-Kreis Neuss 1 220 1 030 1 161 1 056 762 5 229
Viersen 706 672 621 492 746 3 237
Wesel 1 210 1 322 1 016 726 945 5 219
Bonn, Stadt 1 512 1 315 842 778 1 454 5 901
Köln, Stadt 2 014 2 515 2 337 3 442 1 788 12 096
Leverkusen, Stadt 434 795 197 198 205 1 829
Städteregion Aachen 1 449 1 571 1 623 1 284 1 148 7 075
Düren 1 178 777 1 048 1 192 865 5 060
Rhein-Erft-Kreis 1 663 1 996 1 577 1 686 1 098 8 020
Euskirchen 1 091 833 1 054 914 933 4 825
Heinsberg 1 208 1 273 1 260 1 463 1 105 6 309
Oberbergischer Kreis 578 545 786 587 582 3 078
Rheinisch-Bergischer Kreis 831 908 877 1 001 1 290 4 907
Rhein-Sieg-Kreis 2 049 1 745 1 977 1 707 1 297 8 775
Bottrop, Stadt 280 267 210 224 141 1 122
Gelsenkirchen, Stadt 240 350 166 55 105 916
Münster, Stadt 1 947 1 528 1 861 2 222 1 054 8 612
Borken 1 772 2 161 1 705 1 731 1 575 8 944
Coesfeld 919 1 172 936 892 810 4 729
Recklinghausen 1 162 809 977 1 165 1 042 5 155
Steinfurt 2 373 2 021 2 139 2 260 1 938 10 731
Warendorf 1 085 897 1 377 1 144 1 023 5 526
Bielefeld, Stadt 963 907 1 220 879 1 007 4 976
Gütersloh 1 558 1 745 1 519 1 712 1 136 7 670
Herford 631 844 623 471 555 3 124
Höxter 246 233 399 492 229 1 599
Lippe 870 870 649 698 404 3 491
Minden-Lübbecke 1 048 836 994 812 932 4 622
Paderborn 1 380 1 946 1 232 1 242 1 244 7 044
Bochum, Stadt 838 659 401 949 1 402 4 249
Dortmund, Stadt 1 725 1 664 2 121 1 379 1 589 8 478
Hagen, Stadt der Fern-
Universität
237 103 135 86 247 808
Hamm, Stadt 408 493 443 516 410 2 270
Herne, Stadt 187 189 206 179 146 907
Ennepe-Ruhr-Kreis 452 366 560 514 200 2 092
Hochsauerlandkreis 788 752 661 635 539 3 375
Märkischer Kreis 410 379 365 559 594 2 307
Olpe 263 350 309 286 283 1 491
Siegen-Wittgenstein 553 596 502 577 543 2 771
Soest 844 836 976 1 001 931 4 588
Kreisname 2020 2021 2022 2023 2024
Summe
2020 bis
2024
fertiggestellte Wohnungen
Unna 1 006 699 717 902 548 3 872
Nordrhein-Westfalen 49 775 49 555 47 354 48 148 41 025 235 857
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Statistik der Baufertigstellungen.
17. Wie viele Wohnungen wurden in Nordrhein-Westfalen seit 2020
abgerissen?
In Deutschland besteht keine reine Abrissstatistik von Wohnungen. Die
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen eine Bauabgangsstatistik.
Ein Totalabgang liegt vor, wenn die Bausubstanz (Gebäude oder Gebäudeteil),
d. h. die Summe des nutzbaren Bauvolumens, durch Baumaßnahmen oder
infolge anderer Ursachen beseitigt wird. In der Statistik des Bauabgangs werden
nur Nutzungsänderungen zwischen den beiden Nutzungskategorien Wohn- und
Nichtwohnbau (z. B. durch Umwidmung von Wohnfläche in gewerblich
genutzte Fläche und umgekehrt) erfasst. Veränderungen der Nutzung innerhalb
des Nichtwohnbaus oder innerhalb des Wohnbaus bleiben unberücksichtigt. Zu
melden sind lediglich Nutzungsänderungen ganzer Gebäude bzw. von
Gebäudeteilen, die den Verwendungszweck des Gebäudes als Ganzes verändern.
Änderungen im Zuge von Um-, Aus- und Erweiterungsbauten, die weniger ins
Gewicht fallen und die Nutzungsart des Gebäudes als Ganzes unberührt lassen,
werden nicht auf dem Abgangsbogen, sondern zusammen mit dem neuen
Bauzustand auf dem Erhebungsbogen für Baugenehmigungen erfasst.
Die quantitative Verteilung zwischen Abriss und weiteren Abgangsgründen ist
nicht bekannt.
Nach der Bauabgangsstatistik erfolgte in den Jahren 2020 bis 2024 im Land
Nordrhein-Westfalen insgesamt ein Bauabgang von 11 497 Wohnungen in
Gebäuden und Gebäudeteilen im Hochbau.
18. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Gelder
für die Städtebauförderung zur (Re-)Finanzierung für Abriss von
Wohnungen verwendet, und wie viele Wohnungen wurden so gefördert
abgerissen (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung
der Städtebauförderung obliegt den Ländern. Im Zuge von nach dem
Baugesetzbuch vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen sind im Einzelfall bei Vorliegen
entsprechender städtebaulicher Missstände Abrisse im Rahmen der
Städtebauförderung zulässig.
19. Wie hoch waren die nach Nordrhein-Westfalen ausgezahlten
Bundesfördermittel für den Wohnungs- und den Städtebau seit 2020 insgesamt
(bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln und alle Programme, inklusive
KfW-Programme (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) und
energetische Sanierungsprogramme, einbeziehen)?
Sozialer Wohnungsbau
Belastbare Aussagen über den Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes im
Bereich des sozialen Wohnungsbaus können erst nach Beendigung des jeweils
fünfjährigen Ausfinanzierungszeitraums des jeweiligen Programmjahres
getroffen werden. Darüber hinaus können gemäß § 45 Absatz 2 BHO gebildete
Ausgabereste bis zu zwei Jahre über das letzte Auszahlungsjahr hinaus in Anspruch
genommen werden. Daher liegen endgültige Zahlen zum Mittelabfluss für das
Programmjahr 2020 erst Ende des Jahres 2026 vor. Für die folgenden
Programmjahre gilt dies entsprechend.
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe der Bund dem
Bundesland Nordrhein-Westfalen in den Programmjahren 2020 bis 2025
Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat
(Stand: 21. August 2025). Bei den Programmjahren 2020 und 2021 wird der
endgültige Verpflichtungsrahmen nach Beendigung des jeweils zweijährigen
Bewilligungszeitraumes abgebildet. Des Weiteren sind Umverteilungen
zwischen den Ländern berücksichtigt.
Programmjahr Verpflichtungsrahmen
2020 221 024 319,00 Euro
2021 224 668 903,82 Euro
2022 432 218 400,00 Euro
2023 560 935 969,95 Euro
2024 675 618 733,52 Euro
2025 737 657 200,00 Euro
*Stand: 21. August 2025
Wohneigentum
Seit Förderstart am 01. Juni 2023 wurden 1 452 Förderzusagen für das
Programm „Wohneigentum für Familien“ für Fördernehmer aus NRW erteilt, mit
einem Kreditvolumen von 263,8 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon:
– 2023: 276 Zusagen, 48,8 Mio. Euro Kreditvolumen
– 2024: 757 Zusagen, 139,3 Mio. Euro Kreditvolumen
– 2025: 419 Zusagen, 75,7 Mio. Euro Kreditvolumen
Seit Förderstart am 02. September 2024 wurden 124 Förderzusagen für das
Programm „Jung kauft Alt“ für Fördernehmer aus NRW erteilt, mit einem
Kreditvolumen von 14,7 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon:
– 2024: 46 Zusagen, 5,55 Mio. Euro Kreditvolumen
– 2025: 78 Zusagen, 9,16 Mio. Euro Kreditvolumen
Aufgrund der Ausgestaltung der Förderung als zinsverbilligte Darlehen findet
der tatsächliche Mittelabfluss erst nachgelagert statt, sodass der tatsächliche
Bundesmittelabfluss nach NRW derzeit noch sehr gering ist.
Die Förderung „Baukindergeld“ ist eingestellt. Derzeit findet die
Ausfinanzierung bereits erfolgter Zusagen statt. Hinsichtlich der ausgezahlten
Bundesfördermittel für das Förderprogramm Baukindergeld wird für die Jahre 2020 und
2021 auf die Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/1464
hingewiesen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001464.pdf.
Hinsichtlich der ausgezahlten Bundesfördermittel für das Förderprogramm
Baukindergeld wird für das Jahr 2022 auf den entsprechenden Förderreport der
KfW verwiesen:
www.kfw.de/Presse-Newsroom/Pressematerial/F%C3%B6rde
rreport/KfW-F%C3%B6rderreport_2023.pdf.
Neubau und Sanierung
Im Rahmen der von der KfW durchgeführten Programme zum
energieeffizienten Bauen und Sanieren (Programmnummern 151, 152, 153, 217/218, 219/220,
2176, 277, 278, 430, 431), die zum 30. Juni 2021 ausgelaufen sind, sowie zur
Förderung innovativer Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden
(Produktnummer 433) ergeben sich für NRW folgende Werte für Neuzusagen:
KfW-Produktbezeichnung Fördervolumen in Mio.
Euro*
2020 2021
151 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzhäuser 435,2 344,4
152 – Energieeffizient Sanieren,
Einzelmaßnahmen
220,2 130,8
153 – Energieeffizient Bauen 3 589,4 2 530,2
217/218 – Energieeffizient Bauen und Sanieren
– Kommunen
65,6 21,5
219/220 – Energieeffizient Bauen und Sanieren
– kommunale Unternehmen
32,1 44,2
276 – Energieeffizient Bauen – Unternehmen 322,3 169,7
277 – Energieeffizient Sanieren,
Effizienzgebäude – Unternehmen
27,4 29,7
278 – Energieeffizient Sanieren,
Einzelmaßnahmen – Unternehmen
39,1 17,4
430 – Energieeffizient Sanieren – Zuschuss
Einzelmaßnahmen
155,4 41,7
431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren –
Zuschuss Baubegleitung
53,1 19,4
433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren –
Zuschuss Brennstoffzelle
15,4 11,0
*Für die Programme 151-278 wird der zugesagte Kreditbetrag angegeben; für die Programme
430-433 die Höhe der zugesagten Investitionszuschüsse.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW
(Start 1. Juli 2021) sowie beim BAFA (Start 1. Januar 2021), ergeben sich für
NRW seit 2021 folgende Werte für Neuzusagen:
BEG Programmteil Fördervolumen in Mio. Euro*
2021 2022 2023 2024 Jun 25
Wohngebäude Neubau KfW (Förderung
bis 2022)
2 188,9 3 449,0
Wohngebäude Sanierung KfW 428,0 1 725,7 1 175,2 1 215,2 533,8
Nichtwohngebäude Neubau KfW
(Förderung bis 2022)
920,5 1.510,6
Nichtwohngebäude Sanierung KfW 100,1 916,7 206,6 230,3 120,1
Einzelmaßnahmen Kredit KfW 79,5 90,7 75,4 77,7
Einzelmaßnahmen Heizungszuschuss
KfW (seit 2024; vorher bei BAFA)
698,9 520,7
Einzelmaßnahmen Zuschussförderung
BAFA
636,6 1.619,7 2.047,6 338,5 292,0
*Für die Programmteile Wohngebäude/Nichtwohngebäude Neubau und Sanierung wird die Summe aus zugesagten Kreditbeträgen und
Investitionszuschüssen angegeben.
KFN – Wohngebäude – private Selbstnutzung (Programm 297)
Anzahl Zusagen Zusagevolumen
2023 996 133,8
2024 825 98,9
2025 (07/2025) 599 67,6
Gesamt 2 420 300,3
KFN – Wohngebäude (Programm 298)
Anzahl Zusagen Zusagevolumen
2023 1 781 843,6
2024 1 517 786,5
2025 (07/2025) 851 326,2
Gesamt 4 149 1 956,3
KFN – Zuschuss Kommunen für Wohngebäude (Programm 498)
Anzahl Zusagen Zusagevolumen
2023 0 0
2024 0 0
2025 (07/2025) 0 0
Gesamt 0 0
KNN – Wohngebäude (Programm 296)
Anzahl Zusagen Zusagevolumen
2024 30 13,30
2025 (07/2025) 50 31,73
Gesamt 80 45,03
KNN – Zuschuss Kommunen für Wohngebäude (Programm 498)
Anzahl Zusagen Zusagevolumen
2024 0 0
2025 (07/2025) 0 0
Gesamt 0 0
Städtebau
Für den Städtebau sind nach Nordrhein-Westfalen insgesamt geflossen:
2020 152 743 679 Euro
2021 205 443 898 Euro
2022 240 510 546 Euro
2023 244 973 212 Euro
2024 238 397 523 Euro
Dabei sind folgende Programme berücksichtigt:
– Programme der Städtebauförderung,
– Investitionspakt Soziale Integration im Quartier,
– Investitionspakt Sportstätten,
– Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur,
– Nationale Projekte des Städtebaus,
– Modellprojekte Smart Cities,
– ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“
– Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel,
– Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung und
– Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ).
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Wohngeldbeziehenden in Nordrhein-Westfalen seit 2020 entwickelt, wie die Zahl
der Wohngeldanträge und die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung
von Wohngeldanträgen?
Informationen zur Anzahl der Wohngeldhaushalte liegen in der
Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes ausschließlich auf Haushaltsebene vor. Die
Entwicklung der Anzahl der Wohngeldhaushalte in Nordrhein-Westfalen seit
2020 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der
Wohngeldhaushalte umfasst dabei sowohl reine Wohngeldhaushalte, d. h. Haushalte in denen
alle Haushaltsmitglieder Wohngeld beziehen, als auch wohngeldrechtliche
Teilhaushalte.
Wohngeldhaushalte in NRW im Zeitvergleich am 31.12.
Jahr 20201 2021 2022 20231
Anzahl 161 265 157 850 170 975 300 380
1 Gesetzliche Änderungen im Wohngeldrecht
Quelle: Wohngeldstatistik, Statistisches Bundesamt
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der
Wohngeldanträge in Nordrhein-Westfalen seit 2020 vor.
Zur Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von
Wohngeldanträgen in Nordrhein-Westfalen seit 2020 liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor. Ende 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von
Wohngeldanträgen von Antragseingang bis zur Bescheidung in Nordrhein-
Westfalen bei 11 Wochen.
21. Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf in den Wohngeldstellen
der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung infolge der Ausweitung des berechtigten Personenkreises für
das Wohngeld entstanden, und inwieweit werden zusätzliche Personal-
und Verwaltungskosten durch den Bund ausgeglichen?
Mit der Ausweitung des Wohngeld-Empfängerkreises ging auch eine
Anpassung des Personalbedarfs einher. Zu konkreten Personalbedarfen in den
Wohngeldbehörden in Nordrhein-Westfalen liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
Das Wohngeldgesetz wird gemäß Artikel85 Absatz 1 Satz 1 GG durch die
Länder im Auftrag des Bundes ausgeführt. Die Einrichtung der Behörden bleibt
dabei eine Angelegenheit der Länder, weswegen auch die Fragen des
Personalbedarfs allein die Länder betreffen und keine Beteiligung des Bundes an
Personal- und Verwaltungskosten erfolgt.
Im Übrigen wird auf den Regierungsentwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz
(Bundesrats-Drucksache 483/22, S. 65 ff.) und die darin enthaltenen Ausführungen
zum Erfüllungsaufwand für die Verwaltung verwiesen.
22. Wie hat sich die jährliche Zahl von Zwangsräumungen in Nordrhein-
Westfalen entwickelt (bitte Gesamtzahl nach Kreisen, kreisfreien Städten
und den Jahren 2004, 2014 und 2024 aufschlüsseln)?
Die jährlichen Zahlen der Zwangsräumungen in Nordrhein-Westfalen liegen für
die Zeit ab dem vierten Quartal des Jahres 2019 vor. Sie beziehen sich auf die
Gesamtzahl der Räumungen in Nordrhein-Westfalen und differenzieren nicht
nach Kreisen/kreisfreien Städten.
Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Räumungen in Nordrhein-Westfalen
hat sich wie folgt entwickelt:
Jahr Anzahl der Räumungen von
Wohnungen
Anzahl sonstiger
Räumungen
2020 8 590 571
2021 8 193 463
2022 8 690 458
2023 8 998 493
2024 10 118 517
23. Wie hat sich die Zahl der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen in
Nordrhein-Westfalen entwickelt (bitte Gesamtzahl nach Kreisen,
kreisfreien Städten und den Jahren 2004, 2014 und 2024 aufschlüsseln)?
Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) sah erstmals für
das Jahr 2022 eine bundesweite Erhebung der Zahl der wohnungs- und
obdachlosen Menschen vor. Zahlen für die Jahre 2004 und 2014 liegen der
Bundesregierung daher nicht vor.
Bezogen auf das Jahr 2024 ist (Erhebung nach § 3 Absatz 2 WoBerichtsG zum
Stichtag 31. Januar) in Nordrhein-Westfahlen folgende Zahl an Menschen
durch die Kommunen untergebracht worden:
Kreis Insgesamt
Bielefeld, kreisfreie Stadt 2 825
Bochum, kreisfreie Stadt 1 235
Bonn, kreisfreie Stadt 790
Borken, Landkreis 3 995
Bottrop, kreisfreie Stadt 75
Coesfeld, Landkreis 1 685
Dortmund, kreisfreie Stadt 1 540
Duisburg, kreisfreie Stadt 3 665
Düren, Landkreis 2 030
Düsseldorf, kreisfreie Stadt 6 215
Ennepe-Ruhr-Kreis 1 010
Essen, kreisfreie Stadt 1 595
Euskirchen, Landkreis 1 365
Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt 650
Gütersloh, Landkreis 3 275
Hagen, kreisfreie Stadt 1 070
Hamm, kreisfreie Stadt 355
Kreis Insgesamt
Heinsberg, Landkreis 1 610
Herford, Landkreis 1 945
Herne, kreisfreie Stadt 400
Hochsauerlandkreis 2 175
Höxter, Landkreis 720
Kleve, Landkreis 2 615
Köln, kreisfreie Stadt 9 970
Krefeld, kreisfreie Stadt 1 085
Leverkusen, kreisfreie Stadt 445
Lippe, Landkreis 1 380
Märkischer Kreis 660
Mettmann, Landkreis 3 100
Minden-Lübbecke, Landkreis 1 970
Mönchengladbach, kreisfreie Stadt 220
Mülheim an der Ruhr, kreisfreie Stadt 640
Münster, kreisfreie Stadt 2 205
Oberbergischer Kreis 1 285
Oberhausen, kreisfreie Stadt 595
Olpe, Landkreis 980
Paderborn, Landkreis 960
Recklinghausen, Landkreis 2 200
Remscheid, kreisfreie Stadt 775
Rhein-Erft-Kreis 2 670
Rheinisch-Bergischer Kreis 1 280
Rhein-Kreis Neuss 2 200
Rhein-Sieg-Kreis 3 655
Siegen-Wittgenstein, Landkreis 1 005
Soest, Landkreis 2 100
Solingen, kreisfreie Stadt 1 205
Städteregion Aachen, Landkreis 3 555
Steinfurt, Landkreis 4 815
Unna, Landkreis 945
Viersen, Landkreis 1 820
Warendorf, Landkreis 3 400
Wesel, Landkreis 3 430
Wuppertal, kreisfreie Stadt 1 720
Gesamt 105 110
Im Rahmen der ergänzenden Berichterstattung wurde mittels einer
repräsentativen Erhebung gemäß § 8 Abs. 3 WoBerichtsG auch die Zahl der Menschen
ohne Unterkunft und die der verdeckt wohnungslosen Menschen erhoben. Auf
Basis der Erhebung wird die Zahl der Menschen ohne Unterkunft für das Jahr
2024 auf rund 10 700 und die Zahl der verdeckt wohnungslosen Personen auf
rund 13 400 für Nordrhein-Westfahlen geschätzt. Eine Aufschlüsselung auf
Kreise, bzw. kreisfreie Städte ist aus statistischen Gründen nicht möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333