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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fossile Gasbohrungen in Bayern

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.09.2025

Aktualisiert

12.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/124818.08.2025

Fossile Gasbohrungen in Bayern

der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Michael Kellner, Swantje Henrike Michaelsen, Katrin Uhlig, Kassem Taher Saleh, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind zahlreiche politische Vorhaben verankert, die nach Ansicht der Fragestellenden den gesetzlichen Klimazielen und Deutschlands internationalen Verpflichtungen im Klimaschutz potenziell zuwiderlaufen. Dazu gehört der explizite Plan, „Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland [zu] nutzen“ (Koalitionsvertrag, S. 30). Die bevorstehende fossile Gasbohrung nahe Reichling im bayerischen Landkreis Landsberg am Lech ist eines der ersten Projekte dieser Art.

Laut Greenpeace e. V. wird in Landsberg am Lech auf ein 300 Millionen bis 500 Millionen Kubikmeter umfassendes Gasfeld spekuliert, das 15 Jahre lang ausgebeutet werden soll. Der dort über die gesamte Laufzeit extrahierte Brennstoff könnte nur etwa 0,5 Prozent unseres jährlichen Gasverbrauchs decken. Das Projekt wird nach Ansicht der Fragestellenden also keinen signifikanten Beitrag zur deutschen Energieversorgung leisten. Gleichzeitig sind die Risiken für Gesundheit und Umwelt enorm: Ein Trinkwasserschutzgebiet, die Quellfassungen für das Trinkwasser der Gemeinde Reichling, ein Naturschutzgebiet und eine Wohnsiedlung liegen in unmittelbarer Nähe der Bohrstelle (Quelle: www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/gasausstieg/gas-bohrung-in-reichling).

Mit in Reichling beteiligt ist die Firma MCF Energy, ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Kanada. Der Executive Chairman der Firma, Jay Park, ist ein langjähriger Akteur im globalen Öl- und Gasgeschäft. In Namibia etwa war Jay Park mit ReconAfrica an einem Projekt beteiligt, das ein angeblich signifikantes Ölvorkommen in der Nähe eines Schutzgebiets in der Okavango-Region erschließen sollte. Diese Ankündigungen führten zunächst zu einem starken Anstieg des Aktienkurses, ehe sich die hohen Erwartungen nicht erfüllten. Die Folge war ein Kursverfall von über 10 auf unter 1 US-Dollar pro Aktie (https://newlinesmag.com/reportage/oil-kingmaker/). Fälle wie diese verdeutlichen die Bereitschaft fossiler Konzerne, wirtschaftliche Spekulationen auf Kosten von Klima, Umwelt und lokaler Bevölkerung zu betreiben, sowie das Risiko, dass die absehbar hohen Kosten für den Rückbau und die Rekultivierung der Konzessionsgebiete sowie möglicher Umweltschäden im Landkreis Landsberg am Lech auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewälzt werden.

In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 21/396 schreibt die Bundesregierung, dass die deutschen Klimaziele von solchen neuen fossilen Bohrungen „unberührt“ blieben. Vor dem Hintergrund der unvermeidlichen zusätzlichen Treibhausgas-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Förderung über den Transport bis hin zum Endverbrauch, insbesondere mit Blick auf den besonders klimawirksamen, häufig unterschätzten Methanschlupf, ist dies jedoch in Abwesenheit geeigneter zusätzlicher Maßnahmen zur Emissionsminderung an anderer Stelle physikalisch unmöglich. Auch laut den Befunden des „Net Zero by 2050“-Berichts der Internationalen Energieagentur (IEA) von 2021 (www.iea.org/reports/net-zero-by-2050) und des „Production Gap Report“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) von 2023 (www.unep.org/resources/production-gap-report-2023) ist neue fossile Energieförderung nicht mit dem Pariser Abkommen kompatibel.

„Unberührt“ bleiben die Klimaziele nur, wenn eine ernsthafte Anstrengung unternommen wird, sie einzuhalten. Diese Anstrengung ist nach Ansicht der Fragestellenden jedoch weder im bisherigen Regierungshandeln noch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erkennbar. Im Mai 2025 stellten auch die „Klima-Weisen“ des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen fest, dass vom Koalitionsvertrag „kein nennenswerter Impuls für die Zielerreichung im Jahr 2030“ ausgeht, und warnten vor einer drohenden Verfehlung der Klimaziele für 2040 und 2045 (https://expertenrat-klima.de/news/erk2025_pruefbericht-emissionsdaten-2024-projektionsdaten-2025-pm/).

Nicht zuletzt berührt das Projekt in Reichling auch Deutschlands völkerrechtliche Pflicht zum Schutz der Umwelt. In seinem Gutachten zu den Verpflichtungen der Staaten für den globalen Klimaschutz kommt der Internationale Gerichtshof (IGH) zu dem Schluss, dass u. a. die Genehmigung von Lizenzen für die fossile Exploration sowie die Bereitstellung fossiler Subventionen als völkerrechtswidrige, dem betreffenden Staat zurechenbare Handlungen angesehen werden können (www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20250723-adv-01-00-en.pdf). In ihrem jüngsten Bericht ruft Elisa Morgera, UN-Sonderberichterstatterin für Klima und Menschenrechte, die Staaten explizit dazu auf, neue fossile Exploration und Extraktion zu verbieten und bestehende Lizenzen zu entziehen (https://docs.un.org/en/A/HRC/59/42).

Auch wenn die Genehmigung einzelner Projekte, wie dem erwähnten Vorhaben in Reichling, in der Zuständigkeit der Landesebene liegt, trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die federführende Verantwortung für das Bundesberggesetz (BBergG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rohstoffabbaus für bestimmte Bodenschätze einschließlich Erdgas definiert. Damit hätte die Bundesregierung die Möglichkeit, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbergrechts vorzulegen, um die Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Deutschland zu verbieten und so neue fossile Gasbohrungen im gesamten Bundesgebiet zu verhindern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche bundesrechtlichen Vorgaben und Empfehlungen finden für die Kontrolle der Einhaltung wasser- und umweltschutzrechtlicher Vorgaben bei Tiefenbohrungen wie in Reichling Anwendung, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Trinkwasser- und Naturschutzgebieten, und inwieweit wird ein unabhängiges Grundwassermonitoring verpflichtend vorgeschrieben?

2

Wie wird die Bundesregierung konkret sicherstellen, dass Deutschlands Klimaziele von neuen fossilen Gasbohrungen wie in Reichling unberührt bleiben?

a) Liegt der Bundesregierung eine Klimabilanz des Projekts in Reichling vor, und wenn ja, erfüllt diese die Anforderungen des GHG-Protokolls (GHG = Greenhouse Gas) oder vergleichbarer Standards, und wenn nein, auf welcher Folgenabschätzung basiert die Bundesregierung dann ihre Behauptung?

b) Mit welchen konkreten Klimaschutzmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung, die von dem Projekt verursachten zusätzlichen Treibhausgas-Emissionen auszugleichen?

c) Mit welcher Methodik wird die Bundesregierung sicherstellen, dass es hierbei nicht zu einer Klimaschutzlücke kommt, insbesondere mit Blick auf die anderen, ebenfalls auszugleichenden emissionssteigernden Vorhaben im Koalitionsvertrag?

3

Welche Vorgaben macht die Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Methanverordnung für neue fossile Gasprojekte wie in Reichling, und wie soll deren Einhaltung auf Bundesebene kontrolliert und sanktioniert werden?

a) Welche Rolle spielen dabei die Bundesbehörden im Vergleich zu den Landesbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Harmonisierung der Kontrollstandards?

b) Bis wann plant die Bundesregierung, einen Gesetzesvorschlag zum Umgang mit Verstößen gegen die Verordnung durch Unternehmen vorzulegen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Bayern, anders als andere Bundesländer, keine Förderabgabe auf fossiles Gas erhebt?

a) Inwieweit sieht das BbergG die Erhebung einer solchen Abgabe vor?

b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die potenziellen Einnahmen, die dem Freistaat und den Bürgerinnen und Bürgern durch die Nichterhebung entgehen?

c) Handelt es sich bei der Nichterhebung nach Auffassung der Bundesregierung um eine de facto fossile Subvention, die den internationalen Verpflichtungen Deutschlands zur Beendigung von fossilen Subventionen zuwiderläuft, und wenn nein, welche Kriterien legt die Bundesregierung zur Definition von fossilen Subventionen an, und wenn ja, wie wird diese steuerliche Begünstigung vor internationalen Partnern verteidigt?

d) Welche konkreten legislativen Möglichkeiten bestehen auf Bundesebene, um eine steuerliche Begünstigung fossiler Projekte in einzelnen Bundesländern wie Bayern zu unterbinden?

5

Wie vereinbart die Bundesregierung neue fossile Projekte mit dem Beschluss der 28. Weltklimakonferenz (COP28) für eine weltweite Abkehr von den fossilen Energien und den Verpflichtungen, die sich für Deutschland als Industrieland aus dem Pariser Abkommen ergeben?

a) Wie bewertet die Bundesregierung den Verlust an Glaubwürdigkeit und die Schwächung der deutschen Verhandlungsposition in internationalen Klimaverhandlungen und Klimaforen, die sich aus dem Widerspruch zwischen Deutschlands Zusagen einerseits und der laut Koalitionsvertrag geplanten Nutzung inländischer Potenziale fossiler Gasförderung sowie der steuerlichen Begünstigung von fossilen Projekten wie dem in Reichling andererseits ergeben?

b) Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um diesen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken?

6

Welche juristischen und politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten des IGH zu den Verpflichtungen von Staaten im globalen Klimaschutz für die Genehmigung und steuerliche Begünstigung neuer fossiler Projekte wie dem in Reichling, und wie rechtfertigt die Bundesregierung ihr Festhalten an dem Vorhaben im Lichte dieser neuen völkerrechtlichen Lage?

7

Ist die bestehende Rechtslage aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um die Kostenrisiken von Extraktionsprojekten wie dem in Reichling für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch im Falle einer möglichen Zahlungsunfähigkeit beteiligter Unternehmen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, und wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieser Gesetzeslücke beizukommen?

a) Welche rechtlichen Mittel (z. B. Rückgriffmöglichkeiten auf Projektträger) hat die Bundesregierung im Falle bleibender Umweltschäden infolge fossiler Exploration und Extraktion, und welche Auswirkungen hätte in diesem Zusammenhang eine mögliche Zahlungsunfähigkeit beteiligter Unternehmen?

b) Welche Rückstellungen und Sicherheitsleistungen für Rückbau und Rekultivierung werden für fossile Projektträger durch Bundesrecht vorgeschrieben bzw. empfohlen, wie wird deren Höhe bemessen und kontrolliert, und welche Auswirkungen hätte in diesem Zusammenhang eine mögliche Zahlungsunfähigkeit beteiligter Unternehmen?

Berlin, den 12. August 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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