Rechtsextremistische Organisation „Brothers of Honour“ auch bekannt als „Blood and Honour“
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Sven Lehmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
„Blood and Honour“ ist eines der wichtigsten internationalen neonazistischen Netzwerke, die besonders in Europa, Australien, Nord- und Südamerika aktiv sind. Der Name bezieht sich auf die NS-Parole „Blut und Ehre“, die in der Hitler-Jugend verwendet wurde und Bezug nimmt auf die Nürnberger Rassengesetze von 1935 („Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“). Gegründet wurde „Blood and Honour“ 1987 in Großbritannien von Ian Stuart Donaldson, dem 1993 verstorbenen Sänger der neonazistischen Band „Skrewdriver“. Das Internetforum von „Blood and Honour“ zählte mehr als 30 000 Nutzer, als es im Jahr 2008 gehackt wurde. Der deutsche Ableger der Organisation wurde im Jahr 2000 vom damaligen Bundesminister des Innern Otto Schily verboten. Sie galt zu diesem Zeitpunkt mit ihren rund 250 Mitgliedern als eine der aktivsten Ableger von „Blood and Honour“ weltweit und war insbesondere für die Verbreitung neonazistischer Musik verantwortlich. So organisierten sie mehrere hundert Konzerte mit Tausenden von Zuschauern und vertrieben CDs. „Blood and Honour“ ist auch an rechtsterroristischen Aktivitäten beteiligt. Das NSU-Trio (NSU = Nationalsozialistischer Untergrund) zum Beispiel war bei „Blood and Honour“ aktiv und wurde von anderen Mitgliedern der Organisation beim Untertauchen und bei der Beschaffung von Waffen unterstützt (www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/500766/blood-honour/). Außerdem gilt die ebenfalls verbotene Organisation „Combat 18“ als der paramilitärische Arm von „Blood and Honour“, die neonazistischen Mord und Terror propagiert und Personen an Schusswaffen ausbildet (www.amadeu-antonio-stiftung.de/gehoert-der-luebcke-mord-zum-nsu-komplex-77185/). Gegen vier Angeklagte begann am 26. Juni 2025 der Prozess am Landgericht Dortmund. Ihnen wird vorgeworfen, die verbotene Organisation „Combat 18“ fortgeführt zu haben. Trotz des Verbots ist das Netzwerk „Blood and Honour“ unter anderen Namen wie „Division 28“ und „Furchtlos und Treu“ weiter aktiv (www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/500766/blood-honour/). Auch die „Brothers of Honour“ sollen eine Nachfolgeorganisation der verbotenen „Blood and Honour“ sein.
Ende Juni 2025 ist den Strafverfolgungsbehörden ein wichtiger Schlag gegen die Organisation „Brothers of Honour“ gelungen. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geht gegen neun Beschuldigte vor, denen sie vorwirft, sich wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot strafbar gemacht zu haben, weil sie mindestens seit dem Jahr 2022 die verbotene Organisation „Blood and Honour“ aufrechterhalten haben sollen (www.swp.de/baden-wuerttemberg/verbotene-organisation-blood-amp-honour-razzien-bei-neonazi-gruppe-in-baden-wuerttemberg-78144274.html). Sie sollen eine Reihe von rechtsextremistischen Konzerten im Schwarzwald-Baar-Kreis und Ortenaukreis organisiert haben (https://taz.de/Blood--Honour-Nachfolger-Durchsuchungen-bei-ehrenlosen-Neonazis/!6096580/). Am 25. Juni 2025 fanden in Baden-Württemberg in 18 Wohnungen und Arbeitsstätten der neun Beschuldigten Durchsuchungen statt. Dabei sind große Mengen an Datenträgern, Kleidungsstücken mit Bezug zu „Blood and Honour“, diverse NS-Gegenstände, ein NS-Dolch, Rechtsrock-CDs, rund 50 elektronische Geräte, mehrere Messer, Schreckschusswaffen, Schlagringe, Totschläger, eine Armbrust mit Zielfernrohr und ein nicht geladenes Luftdruckgewehr beschlagnahmt worden (www.tagesschau.de/inland/regional/baden-wuerttemberg/swr-blood--honour-ableger-durchsuchungen-gegen-neonazi-vereinigung-in-bw-100.html). Festnahmen gab es keine. Weitere Durchsuchungen erfolgten auch in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Dortmund sollen die Razzien auch gegen den Sänger der Neonazi-Band „Oidoxie“, Marko G., gerichtet gewesen sein, der seine Musik beim Label von Thorsten Heise vertreibt und mit Liedern wie „Terrormachine Combat 18“ kein Geheimnis zu seiner Nähe zu „Combat 18“ macht (www.belltower.news/die-rueckkehr-von-blood-honour-und-dem-bewaffneten-arm-combat-18-47464/). Thorsten Heise war bis 2023 im Bundesvorstand der Partei Die Heimat, ist unter anderem wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft und mit dem thüringischen AfD-Landtagsabgeordneten Björn Höcke befreundet (www.zeit.de/2018/38/bjoern-hoecke-afd-neonazi-freundschaft-rechtsextremismus?state=SMK8BeoggN0UG6SP&session_state=d7b614d5-137d-4128-9a22-7808370b6466&iss=https%3A%2F%2Flogin.zeit.de%2Frealms%2Fzeit-online-public&code=1ead4fa7-222e-45b4-aee4-e3f007963a2a.d7b614d5-137d-4128-9a22-7808370b6466.0b7ad105-8f18-4ecf-9e7d-0c0615835a2a).
Die bereits bekannten Erkenntnisse zu den Aktivitäten und Vernetzungen der Gruppe „Brothers of Honour“ zeigen, dass das von dieser rechtsextremistischen Organisation ausgehende Gefahrenpotenzial sehr hoch ist. Umso wichtiger ist es, die weiteren Umstände rund um die Gruppe weiter aufzudecken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Was ist der Bundesregierung über die Organisation, Struktur, Mitglieder und Aktivitäten, insbesondere Konzerte, von „Brothers of Honour“ bekannt (bitte einzeln auflisten)?
Wie viele Mitglieder hatten die „Brothers of Honour“ seit ihrer Gründung (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon sind in der Organisation aktiv?
Wie alt sind die Mitglieder der „Brothers of Honour“ (bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln: Minderjährige, 18- bis 25-Jährige, 26- bis 40-Jährige, über 40-Jährige)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorbildcharakter von „Brothers of Honour“ für rechtsextremistische Jugendgruppen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über von Mitgliedern und Unterstützerinnen und Unterstützern von „Brothers of Honour“ oder anderer Nachfolgeorganisationen von „Combat 18“ verübte Straftaten seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/31955 (bitte nach Tatverdacht und Verurteilung sowie Deliktsart, Kurzbeschreibung des Vorfalls, Ort und Anzahl der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
a) Seit wann sind die möglichen Tatverdächtigen für „Brothers of Honour“ aktiv?
b) Welche Hinweise unterstützen die Annahme, dass sie mindestens seit 2022 die verbotene Organisation „Blood and Honour“ oder „Combat 18“ aufrechterhalten haben?
c) Welche Rolle spielten diese Personen innerhalb der rechtsextremistischen Vereinigung „Brothers of Honour“ und insbesondere in deren „Chapter Süddeutschland“?
Welche ideologischen, personellen und strukturellen Überschneidungen deuten darauf hin, dass es sich bei der rechtsextremistischen Vereinigung „Brothers of Honour“ um eine Ersatz- oder Nachfolgeorganisation der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung „Blood and Honour Division Deutschland“ handelt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von ehemaligen „Combat 18 Deutschland“-Mitgliedern, die mittlerweile in der Gruppierung „Brothers of Honour“ aktiv sind (vgl. www.nw.de/nachrichten/zwischen_we ser_und_rhei n/22689586_Verfassungsschutz-ueberprueft-Erben-von-Co mbat-1 8.html)?
a) Wie groß ist die Anzahl ehemaliger „Combat 18“-Mitglieder, die zurzeit in der Gruppierung „Brothers of Honour“ aktiv sind?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse davon, dass Mitglieder von „Brothers of Honour“ regelmäßig in Kleidungsstücken mit dem aufgedruckten „Combat 18“-Slogan „whatever it takes“, der auch vom Bundesministerium des Innern als einer der zentralen Leitsprüche der Organisation eingestuft wird, auftreten, und wenn ja, wie bewertet sie den Bezug zu „Combat 18 Deutschland“ (vgl. https://exif-recherche.org/?p=6351; www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherhei t/vereinsverbot-combat-18/vereinsverbot-combat-18-liste.html;jsessio nid=E677AA652EC8D8B59B7B471DAF065D73.2_cid364)?
c) Schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen an, das den Rechtsextremen Marko G. als Führungsperson von „Brothers of Honour“ beschreibt (vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 17/8873, S. 110; www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-1108 1.pdf)?
d) Inwiefern geht die Bundesregierung angesichts der Nähe von Marko G. zu „Combat 18 Deutschland“ und seiner offensichtlichen Leitungsfunktion bei „Brothers of Honour“ davon aus, dass Marko G. „Brothers of Honour“ als Nachfolgeorganisation von „Combat 18 Deutschland“ etabliert hat?
Inwiefern bewertet die Bundesregierung „Brothers of Honour“ als Fortführung bzw. Nachfolgeorganisation von „Blood and Honour“ oder „Combat 18“, und welche vereinsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen hat diese Bewertung vor dem Hintergrund des getätigten Vereinsverbots gegen „Blood and Honour“ und „Combat 18“?
Stehen die „Brothers of Honour“ zu anderen rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Organisationen oder Personen in Deutschland in Verbindung, wenn ja, zu welchen, und worin besteht die Verbindung?
Stehen die „Brothers of Honour“ zu anderen rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Organisationen oder Personen im Ausland in Verbindung (insbesondere zum internationalen Netzwerk „Blood and Honour“), wenn ja, zu welchen, und worin besteht die Verbindung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die inhaltliche und bzw. oder organisationale Zusammenarbeit bzw. Überschneidungen zwischen den „Brother of Honour“ und rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Jugendgruppen wie „Letzte Verteidigungswelle“, „Deutsche Jugend Voran“, „Elblandrevolte“ oder „Jung und Stark“?
Stehen die „Brothers of Honour“ zur AfD bzw. zu AfD-Mitgliedern in Verbindung, wenn ja, zu welchen, und worin besteht die Verbindung?
Welche Aktivitäten von „Brothers of Honour“ in der Rechtsrock-Szene sind bekannt?
Was ist über die von „Brothers of Honour“ organisierten Konzerte bekannt?
a) Wie viele Konzerte haben stattgefunden?
b) Wann und wo fanden diese jeweils statt (bitte nach Datum und Veranstaltungsort aufschlüsseln)?
c) Welche Bands und Einzelpersonen sind dabei aufgetreten?
d) Sind diese bereits mit Straftaten aufgefallen?
e) Wenn ja, mit welchen Straftaten?
Wie viele Zuschauer waren bei den jeweiligen Konzerten zugegen, und wie und in welchem Umfang wurden die Konzerte von den Sicherheitsbehörden begleitet?
Was wurde bei den Durchsuchungen am 25. Juni 2025 beschlagnahmt bzw. sichergestellt (bitte nach Gegenständen und Anzahl, auch Waffen, aufschlüsseln), wurde hierbei auch Vermögen eingezogen (insbesondere Geldvermögen in Form von Bargeld, Gold oder Kryptowährungen), und wenn ja, wie viel?
Welche Erkenntnisse hat die Auswertung der bei den Durchsuchungen am 25. Juni 2025 sichergestellten Dokumente und Datenträger bislang insbesondere, aber nicht ausschließlich mit Blick auf die Organisationsstruktur,
a) die Vernetzung von „Brothers of Honour“ mit anderen Gruppierungen,
b) die Rekrutierung von neuen Mitgliedern,
c) die Finanzierung der eigenen Arbeit
d) sowie mögliche Anschlagsplanungen ergeben?
Wie sahen die am 25. Juni 2025 beschlagnahmten Kleidungsstücke mit Bezug zu „Blood and Honour“ aus, wie wurde auf den Kleidungsstücken insbesondere der Bezug zu „Blood and Honour“ klargestellt, und wurden diese von den Beschuldigten getragen oder waren sie zum Verkauf oder Verschenken gedacht?
Hatten oder haben die Beschuldigten der „Brothers of Honour“ eine waffenrechtliche Erlaubnis, und wenn ja, ist diese widerrufen worden (bitte begründen)?
Gibt es Hinweise darauf, was die Beschuldigten mit den gefundenen Waffen getan haben oder tun wollten?
Welche Nachfolgeorganisationen von „Blood and Honour“ hat es in Deutschland seit deren Verbot im Jahr 2000 gegeben, wurden diese Organisationen ebenfalls verboten, und wenn ja, wann?
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach § 85 des Strafgesetzbuchs (StGB; Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot) sind im Zusammenhang mit der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung „Blood & Honour Division Deutschland“ bis heute eingeleitet worden (bitte jeweils die zuständige Staatsanwaltschaft und mit Informationen zum Ablauf bzw. Stand des Ermittlungsverfahrens angeben)?
Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Durchsuchungen gegen Mitglieder der „Brothers of Honour“ am 25. Juni 2025 und dem am 26. Juni 2025 begonnenen Prozess am Landgericht Dortmund gegen vier Angeklagte, die mutmaßlich die Gruppe „Combat 18 Deutschland“ fortgeführt haben sollen, und wenn ja, welchen?