Aufgaben und Auslastung der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Rebecca Lenhard, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat eigene BereitschaftspolizeiEinheiten, die insgesamt etwa 16 400 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte umfassen. Der Bund unterhält eine eigene Bereitschaftspolizei (Bundesbereitschaftspolizei) in der Organisation der Bundespolizei. Die Verantwortung für die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes liegt beim Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL), der dem Bundesministerium des Innern (BMI) zugeordnet ist. Der IBPdL ist als Beauftragter des Bundesinnenministeriums direkt der Abteilung Bundespolizei im BMI unterstellt (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/IBPdL/bereitschaftspolizei-artikel.html).
Ihre Hauptaufgaben umfassen die Bewältigung besonderer Lagen wie Versammlungseinsätze, Staatsbesuche, internationale Gipfeltreffen und Großveranstaltungen, aber auch die Unterstützung bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen. Zudem kommen sie in Fällen von Gefahren für die demokratische Ordnung oder im Verteidigungsfall zum Einsatz. Das Grundgesetz erlaubt dem Bund, in Ausnahmefällen Weisungen gegenüber den Polizeien der Länder zu erteilen, weshalb es wichtig ist, dass die Bereitschaftspolizeien einheitlich arbeiten (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/IBPdL/bereitschaftspolizei-artikel.html). Sie sind mitunter ein Garant für die innere Sicherheit im Land, weil sich viele Einsätze und Lagen nur durch die Unterstützung von Einheiten der Bereitschaftspolizei bewältigen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie entwickelt sich der Haushalt des IBPdL seit 2001?
Plant die Bundesregierung auch Investitionen bzw. die Ausweitung von Zuständigkeiten für den IBPdL für den Schutz von kritischen Infrastrukturen?
Gelten aus Sicht der Bundesregierung für Investitionen beim IBPdL die Ausnahmen von den Regelungen der Schuldenbremse, und wenn nein, warum nicht?
Wie hat sich das Personal der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes seit 2001 entwickelt (bitte nach Jahren in Bund und Länder aufschlüsseln)?
Welche Beschaffungsmaßnahmen für besondere Ausstattungen plant die Bundesregierung in ihrer Legislatur im Zuständigkeitsbereich des IBPdL?
Welche Schutzausstattung für die Polizistinnen und Polizisten in der Bereitschaftspolizei der Länder und des Bundes wird über das Bundesinnenministerium beschafft und ausgegeben?
Wie erklärt die Bundesregierung die geringen Mittelabflüsse in der Titelgruppe Digitalfunk (Ausgabereste in Höhe von 313 Mio. Euro)?
Wie plant die Bundesregierung, die bestehenden Beschaffungsprobleme im Bereich des Digitalfunks zu beheben?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um den Fuhrpark der Bereitschaftspolizeien zu modernisieren?
Plant die neue Bundesregierung die Aufstockung der WasserwerferEinheiten, und wenn ja, in welcher Form?
Für welche Einsatzlagen wurde die Bereitschaftspolizei in den Jahren von 2020 bis 2024 sowie im Jahr 2025 bisher eingesetzt (bitte nach Jahren, Dauer, Art und Ort der Einsatzlage, Anzahl des eingesetzten Personals aufschlüsseln, dabei bitte unterscheiden, ob die Einsatzlagen im Kontext von Grenzkontrollen, besonderen Sportereignissen [Fußball etc.], Bahnhöfen, Flughäfen, Versammlungslagen, Staatsbesuchen, internationalen Gipfeltreffen und Konferenzen, sonstigen Großveranstaltungen und bei Großschadensereignissen oder Naturkatastrophen erfolgten)?
Welche Auswirkungen hat der massive Personaleinsatz an den deutschen Binnengrenzen auf die Einsatzbereitschaft der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes?
Wie viele und welche Unterstützungsersuchen der Landesinnenministerien wurden aufgrund der seit Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen durch das Bundesministerium des Innern und das Bundespolizeipräsidium abgelehnt (bitte nach anfragendem Innenministerium, Bedarf und Ablehnungsgrund darstellen)?
Welche konkreten Aufgaben übernimmt der IBPdL im Spannungsfall und im Verteidigungsfall?
Wann fanden die letzten Übungen des IBPdL im Zusammenhang mit einem Szenario des Spannungs- und Verteidigungsfalls statt?
Sieht die neue Bundesregierung die Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen und Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken (BRAS) 140.1 stets erfüllt?
Welche Kosten haben der IBPdL und die Bundesbereitschaftspolizei sich von den Innenministerien der Länder aufgrund der einschlägigen Verwaltungsvereinbarung seit 2001 erstatten lassen (bitte nach Einsatzanlass, Einsatzort und Erstattungssumme aufschlüsseln)?
Gibt es aktuell Probleme bei der Personalgewinnung für die Bereitschaftspolizeien, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auch in Zukunft ausreichend Personal für die Bereitschaftspolizeien gewinnen zu können?
Beabsichtigt die neue Bundesregierung den Ausbau des Zuständigkeitsbereiches des IBPdL, und wenn ja, in welchen Bereichen?