Deutscher Bundestag Drucksache 21/1976
21. Wahlperiode 06.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser,
Dr. Fabian Fahl, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1484 –
Internationale Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens und das
Sechs-Milliarden-Versprechen der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Vergangenheit war Deutschland beim Einhalten gemachter
Finanzierungsversprechen ein durchaus verlässlicher Akteur bei der finanziellen
Unterstützung von einkommensschwachen Ländern des Globalen Südens für
Energiewende und Anpassung an die Folgen der sich verschärfenden Klimakrise,
auch wenn dieser Beitrag nach einer von den Fragestellenden geteilten
Auffassung gemessen an seiner historischen Verantwortung und Wirtschaftskraft viel
zu gering ist (
www.germanwatch.org/sites/default/files/2025-02/Germanwatc
h_Sechs%20Argumente%20f%C3%BCr%20mehr%20internationale%20Klim
afinanzierung_2025.pdf). Beim G7-Gipfel 2021 versprach die damalige
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass Deutschland als eines der
einkommensstärksten Länder der Welt und historisch einer der größten Verursacher des
klimazerstörenden CO2 jedes Jahr 6 Mrd. Euro an internationaler
Klimafinanzierung aus Haushaltmitteln bereitstellt. Beim G7-Gipfel 2022 bestätigte der
damalige Bundeskanzler Olaf Scholz diese Zusage. Die letzte UN-
Weltklimakonferenz COP29 hat für Industrieländer eine Verdreifachung des bisherigen
100-Milliarden-Versprechens beschlossen, die Unterstützung soll bis 2035 auf
jährlich mindestens 300 Mrd. US-Dollar angehoben werden (
www.deutschekli
mafinanzierung.de/blog/2025/05/klimafinanzierung-im-bundeshaushalt-2025-
kommt-wortbruch/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der deutsche Beitrag zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung
wird erst im Folgejahr ex-post erhoben, sodass noch keine verbindlichen
Aussagen zum Bundeshaushalt 2025 getroffen werden können. Zum Zeitpunkt der
Bearbeitung der vorliegenden Kleinen Anfrage lagen die Zahlen für 2024 noch
nicht finalisiert vor. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 befindet sich
noch in den parlamentarischen Beratungen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Maßnahmen zur Bewältigung klimabedingter Schäden (Fragen 6 und 7) werden
analog zum Berichterstattungssystem des Rahmenübereinkommens der
Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention
on Climate Change, UN-FCCC) nicht gesondert ausgewiesen, sondern als
Anpassungsfinanzierung erfasst.
Nicht alle der vorliegenden Fragen sind mit zumutbarem Aufwand zu
beantworten. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht
das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
(BVerfGE 147, 50, 249). Aus Sicht der Bundesregierung sind vorliegend die
Nennung von Einzelmaßnahmen zur Bewältigung klimabedingter Schäden
(Fragen 6 und 7), eine Aufstellung der wichtigsten Empfängerländer nach Titel
(Fragen 3, 5 und 9) und eine Aufstellung des Anteils von Minderung und
Anpassung nach Titel (Frage 15) mit unzumutbarem Arbeitsaufwand verbunden.
Die angefragten detaillierten Informationen liegen nicht maschinell oder
automatisiert vor und würden die händische Durchsicht und Zusammenfassung des
gesamten Klimafinanzierungsportfolios über mehrere Ressorts der
Bundesregierung hinweg erfordern. In den Jahren 2022 und 2023 wurden jeweils über
4 000 Maßnahmen der bilateralen Klimafinanzierung erfasst. Der vorsichtig
geschätzte Aufwand für die Bereitstellung der abgefragten Details betrüge
insgesamt mehr als 320 Arbeitsstunden und damit mehr als acht Arbeitswochen. Die
Beantwortung der betreffenden Fragen würde also auch unter Berücksichtigung
der Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung über einen längeren Zeitraum
in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden und damit die Erfüllung der
sonstigen administrativen Aufgaben zum Erliegen bringen. Aus Sicht der
Bundesregierung ist daher bei der Beantwortung der betreffenden Fragen die Grenze
der Zumutbarkeit überschritten.
1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie die deutsche Sechs-
Milliarden-Zusage der Klimafinanzierung in diesem Jahr erfüllen würde,
wenn ihr Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und 2026 unverändert
wie vorgelegt beschlossen würde, und wie begründet sich diese
Zuversicht angesichts der vorgesehenen Kürzungen in den für die
Klimafinanzierung relevanten Etats bzw. Haushaltstiteln?
Gemäß Koalitionsvertrag wird Deutschland weiterhin seinen fairen Anteil an
der internationalen Klimafinanzierung leisten und setzt dabei verstärkt auch auf
die Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller
Geber.
2. Mittel in welcher Höhe aus jeweils welchen Titeln des Bundeshaushalts
wurden laut Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von
2022 bis 2024 für den deutschen Beitrag zur internationalen
Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt (bitte tabellarisch nach den einzelnen
Haushaltstiteln für 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem
Kenntnisstand auflisten)?
Relevante Haushaltstitel/
Kategorie (BMZ)
Kapitel,
Titel
klimarelevante
Zusage/Auszahlung
2022 (in
Mio. Euro)
2023 (in
Mio. Euro)
Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
Darlehen
2301 86611 Zusagen 353,5 196,0
FZ Zuschüsse 2301 89611 Zusagen 1 230,3 1 044,7
FZ mit Regionen (FZR) 2301 89601 Zusagen 419,0 226,0
Technische Zusammenarbeit 2301 89603 Zusagen 615,6 629,8
Summe Bilaterale EZ (ZG) Zusagen 2 618,4 2 096,5
Relevante Haushaltstitel/
Kategorie (BMZ)
Kapitel,
Titel
klimarelevante
Zusage/Auszahlung
2022 (in
Mio. Euro)
2023 (in
Mio. Euro)
Entwicklungspartnerschaft mit der
Wirtschaft
2302 68701 Zusagen 2,7 24,9
Zivilgesellschaft – Förderung der
Sozialstruktur
2302 68703 Zusagen 15,0 10,8
Zivilgesellschaft – Politische Stiftungen 2302 68704 Zusagen 58,2 45,3
Zivilgesellschaft – Kirchen 2302 89604 Zusagen 120,0 109,0
Zivilgesellschaft – Private deutsche
Träger
2302 68776 Zusagen 27,9 42,9
Förderung langfristiger Vorhaben der
Zivilgesellschaft
2302 68771 Zusagen 14,5 11,4
Zivilgesellschaft – Förderung des
kommunalen Engagements
2302 68571 Zusagen 0,0 0,1
Summe nichtstaatliche Träger Zusagen 238,3 244,4
Sonderinitiative „Transformation der
Agrar- und Ernährungssysteme“
2310 Tgr.
03-89631
Zusagen 444,9 99,1
Sonderinitiative „Geflüchtete und
Aufnahmeländer“
2310 Tgr.
03-89632
Zusagen 43,0 34,7
Sonderinitiative „Stabilisierung und
Entwicklung Nordafrika-Nahost“
2310 Tgr.
03-89633
Zusagen 0,0 0,0
Sonderinitiative Gute Beschäftigung für
sozial-gerechten Wandel
2310 Tgr.
03-896 34
Zusagen 5,2 6,5
Sonderinitiative Pandemie und Globale
Gesundheit
2310 Tgr.
03-896 35
Zusagen 0,0 0,0
Summe Sonderinitiativen Zusagen 493,2 140,2
Medien 2301 68705 Zusagen 0,1 0,1
Berufliche Aus-/Fortbildung 2301 685 01 Zusagen 0,0 0,0
Krisenbewältigung, Wiederaufbau,
Infrastruktur (vormals ESÜH)
2301 68706 Zusagen 333,3 319,7
VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Zusagen 3,7 8,3
Forschung 2305 54401 Zusagen 0,4 0,0
Beigeordnete Sachverständige 2305 68603 Zusagen 0,0 0,0
Förderung der internationalen
Agrarforschung
2303 68703 Zusagen 17,5 11,0
Konferenzen 2311 54501 Zusagen 0,0 0,1
Summe andere klimarelevante Titel Zusagen 355,0 339,3
VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Auszahlungen 1,3 1,0
Multilaterale Fondsleistungen 2303 896 09 Auszahlungen 765,0 783,8
Internationaler Fond für
landwirtschaftliche Entwicklung
2303 687 04 Auszahlungen 8,3 9,2
Weltbank 2304 68701 Auszahlungen 192,4 209,8
Asiatische Entwicklungsbank 2304 68702 Auszahlungen 6,8 4,4
Afrikanische Entwicklungsbank 2304 68703 Auszahlungen 99,9 83,5
Inter-Amerikanische Entwicklungsbank 2304 68704 Auszahlungen 0,0 0,0
Karibische Entwicklungsbank 2304 68705 Auszahlungen 0,0 0,4
Summe Multilaterale Beiträge Auszahlungen 1 073,7 1 092,2
Relevante Haushaltstitel/
Kategorie (BMZ)
Kapitel,
Titel
klimarelevante
Zusage/Auszahlung
2022 (in
Mio. Euro)
2023 (in
Mio. Euro)
Internationaler Klima- und Umweltschutz
(aus EKF in Epl. 23 überführt)
2310 68701 Zusagen 51,4 69,3
Schenkungsäquivalent von KfW-
Entwicklungskrediten
2301 86611 Zusagen 651,8 440,6
Gesamtsumme BMZ Summe Zusagen und
Auszahlungen
5 481,7 4 422,5
Haushaltstitel, Kategorie
(andere Ressorts)
Kapitel,
Titel
klimarelevante
Zusage/Auszahlung
2022 (in
Mio. Euro)
2023 (in
Mio. Euro)
AA
AA 0501 687 12 2,1
AA 0501 687 14 Zusagen 20,03 1,8
AA 0501 687 23 Zusagen 0,04
AA 0501 687 24,
0501 687 14
Auszahlungen 2,2 2,2
AA 0501 687 32 Zusagen 21,3
AA 0501 687 34 Zusagen 7,1
Maßnahmen der regionalen
Zusammenarbeit
0501 687 40 Zusagen 1,7
Energie-, Klima- und
Umweltaußenpolitik
0501 687 43 Zusagen 2,6
AA 0502 546 22 Zusagen 0,002
AA 0502 896 12 Zusagen 0,2
AA 0504 546 11 Zusagen 0,09
AA 0504 687 13 Zusagen 0,2
AA 0504 687 18 Zusagen 0,2
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) 0903 896 411 Zusagen und
Auszahlungen
(Anpassungsfonds)
98,1 96,2
Gesamt AA 120,4 135,8
BMEL
BMEL 1005 687 31 Zusagen 0,3
BMEL Bilaterales
Kooperationsprogramm Agrar
1006 687 02 Zusagen 4,6 5,2
BMEL Zusammenarbeit mit der
FAO und anderen internationalen
Organisationen im Agrar- und
Ernährungsbereich
1006 687 04 Zusagen 1,8
BMEL Forst 1006 687 06 Zusagen 1,2 4,5
Gesamt BMEL 5,9 11,8
BMBF
BMBF Klimaforschung, Biodiversität
und Globalisierte Lebensräume –
FuE-Vorhaben
3004 685 40 Zusagen 41,8 36,3
BMBF Energietechnologien und
effiziente Energienutzung- Forschung- und
Entwicklungsvorhaben
3004 685 41 Zusagen 31,9
Gesamt BMBF 41,8 68,4
BMUV
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) 0903 896 41 Zusagen und
Auszahlungen
(Anpassungsfonds)
294,8 420,7
BMUV 1601 532 05 Zusagen 0,05
Haushaltstitel, Kategorie
(andere Ressorts)
Kapitel,
Titel
klimarelevante
Zusage/Auszahlung
2022 (in
Mio. Euro)
2023 (in
Mio. Euro)
BMUV 1601 687 01 Auszahlungen 0,2
Internationaler Umweltschutz - Export
von Technologien gegen die Vermüllung
der Meere
1601 687 06 Zusagen 12,3
BMUV – BHP 1601 687 87 Zusagen 0,37
BMUV 1604 532 05 Zusagen 0,04
BMUV 1604 687 01 Zusagen und
Auszahlungen
2,29
Gesamt BMUV 294,8 435,9
BMWK
BMWK – Maßnahmen zur
Klimaneutralisierung von Dienstreisen und
Dienstfahrten der Bundesregierung und der
Bundesverwaltung
0903 531 42 Zusagen 5,3 2
BMWK Internationale Zusammenarbeit 0903 532 45 Zusagen 4,7 9,3
BMWK – Leistung an die
Internationale Organisation für Erneuerbare Energien
(IRENA)
0903 687 33 Zusagen und
Auszahlungen
7,2 6,9
Klimaclub – Multilaterale Initiativen zum
Klimaschutz
0903 687 41 Zusagen 0,5
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) 0903 896 41 Zusagen 339 498
BMWK – Erschließung von
Auslandsmärkten
0904 687 05 Zusagen 8,4 9,6
BMWK – Wasserstoffstrategie
Außenwirtschaft – Internationale Kooperation
Wasserstoff
0904 896 02 Zusagen 34,4 50,9
BMWK Internationale
Energiezusammenarbeit, Rohstoffpartnerschaft sowie
Technologiezusammenarbeit
6092 687 02 Zusagen 42,4 6,2
Gesamt BMWK 441,4 583,5
Gesamtergebnis 904,2 1 235
1 In der letzten Legislaturperiode wurde die Internationale Klimaschutzinitiative im Einzelplan 09 verankert, Maßnahmen aber über AA,
BMWE und BMUV umgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 2 erfragten
Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre
2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand
auflisten)?
Im Folgenden sind die wichtigsten drei Empfängerländer von Mitteln der
Bundesregierung mit ihrem jeweiligen Volumen für die Jahre 2022 bis 2023
aufgelistet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln und Schenkungsäquivalenten (in Mio. Euro)
2022 2023
1 Indien (381,7) Indien (313,6)
2 Südafrika (204,8) Brasilien (200,4)
3 Peru (172,9) Ukraine (109,9)
4. Mittel in welcher Höhe aus jeweils welchen Titeln des Bundeshaushalts
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von
2022 bis 2024 für den deutschen Beitrag zum internationalen Arten- und
Biodiversitätsschutz zur Verfügung gestellt, und Mittel in welcher Höhe
wurden davon jeweils auch der Klimafinanzierung zugerechnet (bitte
tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025,
2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)?
Relevante Haushaltstitel/
Kategorie (BMZ)
Kapitel,
Titel
biodiversitätsrelevante Zusage/
Auszahlung
2022 Ist (in
Mio. Euro)
2023 Ist (in
Mio. Euro)
FZ Darlehen 2301 86611 Zusagen 3,2 -
FZ Zuschüsse 2301 89611 Zusagen 159,8 284,3
FZ mit Regionen (FZR) 2301 89601 Zusagen 23,0 42,0
Technische Zusammenarbeit 2301 89603 Zusagen 107,4 175,8
Summe Bilaterale EZ (ZG) Zusagen 293,4 502,1
Zivilgesellschaft – Förderung der
Sozialstruktur
2302 68703 Zusagen 3,2 0,6
Zivilgesellschaft – Politische Stiftungen 2302 68704 Zusagen 5,1 26,1
Zivilgesellschaft – Kirchen 2302 89604 Zusagen 26,7 53,7
Zivilgesellschaft – Private deutsche
Träger
2302 68776 Zusagen 4,4 9,9
Förderung langfristiger Vorhaben der
Zivilgesellschaft
2302 68771 Zusagen 1,9 4,1
Summe nichtstaatliche Träger Zusagen 41,3 94,4
Sonderinitiative „Transformation der
Agrar- und Ernährungssysteme“
2310 Tgr.
03-89631
Zusagen 60,6 47,7
Sonderinitiative „Geflüchtete und
Aufnahmeländer“
2310 Tgr.
03-89632
Zusagen 5,5 0,1
Summe Sonderinitiativen Zusagen 66,1 47,8
Krisenbewältigung, Wiederaufbau,
Infrastruktur (vormals ESÜH)
2301 68706 Zusagen 0,9 3,0
Summe andere biodiversitätsrelevante
Titel
Zusagen 0,9 3,0
VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Auszahlungen - 2,8
Multilaterale Fondsleistungen 2303 896 09 Auszahlungen 227,3 301,6
Förderung der internationalen
Agrarforschung
2303 68703 Auszahlungen - 4,0
Weltbank 2304 68701 Auszahlungen - 38,9
Asiatische Entwicklungsbank 2304 68702 Auszahlungen - 0,2
Afrikanische Entwicklungsbank 2304 68703 Auszahlungen - 1,0
Summe Multilaterale Beiträge Auszahlungen 227,3 348,5
Internationaler Klima- und Umweltschutz
(aus EKF in Einzelplan 23 überführt)
2310 68701 Zusagen 7,1 29,5
Schenkungsäquivalent von KfW-
Entwicklungskrediten
2301 86611 Zusagen 64,2 15,9
Gesamtsumme BMZ Summe Zusagen und
Auszahlungen
700,4 1 041,2
BMWK
Haushaltstitel Kapitel,
Titel
biodiversitätsrelevante Zusage/
Auszahlung
2022 (in
Mio. Euro)
2023 (in
Mio. Euro)
Internationale Klimaschutzinitiative
(IKI, umgesetzt gemeinsam mit BMUV
und AA)
0903 896 41 Zusagen 205 312,7
BMUV
Haushaltstitel Kapitel,
Titel
biodiversitätsrelevante Zusage/
Auszahlung
2022 (in
Mio. Euro)
2023 (in
Mio. Euro)
Beiträge an internationale Organisationen 1601 687 01 Zusagen 0,28
Internationaler Umweltschutz – Export
von Technologien gegen die Vermüllung
der Meere
1601 687 06 Zusagen 6,55 5,32
Beratungshilfe für den Umweltschutz in
den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie
den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS)
sowie den weiteren an die Europäische
1601 687 87 Zusagen 0,40 1,35
Internationale Zusammenarbeit 1604 532 05 Zusagen 1,15 2,04
Beiträge an internationale Organisationen 1604 687 01 Zusagen 0,55 0,50
Gesamt BMUV 8,65 9,49
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 4 erfragten
Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre
2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand
auflisten)?
Im Folgenden sind die wichtigsten drei Empfängerländer von Mitteln aus dem
Einzelplan 23 (BMZ) sowie für die IKI mit ihrem jeweiligen Volumen für die
Jahre 2022 bis 2023 aufgelistet.
Biodiversitätsfinanzierung aus Haushaltsmitteln des BMZ (in Mio. Euro)
2022 2023
1 Ecuador (39,0) Elfenbeinküste (55,7)
2 Kolumbien (28,1) Pakistan (40,2)
3 Indien (26,2) Brasilien (39,2)
Biodiversitätsfinanzierung aus Haushaltsmitteln der IKI (in Mio. Euro)
2022 2023
1 Peru (24,0) Philippinen (19,6)
2 Mexiko (22,2) Brasilien (18,4)
3 Indien (20,6) Kolumbien (16,3)
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Für welche Einzelmaßnahmen zur Bewältigung von Folgen, Verlusten
und Schäden durch klimatische Extremwetterlagen und
Extremwetterereignisse in den Ländern des Globalen Südens hat die Bundesregierung
jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 Mittel in welcher Höhe
bereitgestellt (bitte Einzelmaßnahmen tabellarisch mit Maßnahmentitel,
Empfängerland, Sektor, Jahr, Betrag etc., für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach
derzeitigem Kenntnisstand aufführen)?
7. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 6 erfragten
Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre
2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand
auflisten)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Über den multilateralen Titel 2303 896 09 im Einzelplan 23 fördert die
Bundesregierung den Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden und den
Globalen Schutzschirm gegen Klimarisiken. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bisherige
finanzielle Beitrag Deutschlands zur internationalen Klimaschutzfinanzierung
(bitte jeweils für die Jahre von 2019 bis 2025 nach geplanten Beiträgen
und erfolgten Beiträgen aufschlüsseln)?
Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung setzt sich
zusammen aus Haushaltsmitteln, mobilisierten Marktmitteln (insbesondere KfW-
Kredite) und mobilisierten privaten Investitionen. Die folgende Tabelle beinhaltet
Projekte zur Minderung von Treibhausgasen und zur Anpassung an den
Klimawandel.
Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung (in Mrd. Euro)
Gesamt Haushaltsmittel
2019 7,6 4,3
2020 7,8 5,1
2021 8,1 5,3
2022 10 6,4
2023 9,9 5,7
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 8 erfragten
Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre
2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand
auflisten)?
Im Folgenden sind die wichtigsten drei Empfängerländer der Bundesregierung
mit ihrem jeweiligen Volumen für die Jahre 2019 bis 2023 aufgelistet.
Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln (in Mio. Euro)
Jahr 1 2 3
2019 Indien (432,3) Jordanien (161,2) Côte d'Ivoire (92,1)
2020 Indien (288,5) Marokko (228,9) Indonesien (117,5)
2021 Indien (454,8) Brasilien (111,9) Côte d'Ivoire (107,9)
2022 Indien (381,7) Südafrika (204,8) Peru (172,9)
2023 Indien (313,6) Brasilien (200,4) Ukraine (109,9)
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. In welcher Höhe konnte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2019 bereits privatwirtschaftliches Kapital in Deutschland für die
internationale Klimaschutzfinanzierung mobilisiert werden (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Privatsektormobilisierung durch KfW, DEG und IKI (in Mio. Euro)
Jahr Gesamt
2019 770
2020 192
2021 170
2022 479
2023 475
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 10 erfragten
Mittel (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Privatsektormobilisierung (in Mio. Euro)
1 2 3
2019 Pakistan (43,6) Südafrika (39,1) Paraguay (38,4)
2020 Côte d'Ivoire (35,5) VR China (35,4) Indonesien (30,7)
2021 Chile (70,1) Nicaragua (7,7) -
2022 Südafrika (80) Ruanda (38,3) Indien (26,3)
2023 Brasilien (77,5) Indien (55,2) Türkei (50)
12. Welche Mittel der in den Fragen 2, 4, 6 erfragten Beiträge werden
doppelt für Klima und Biodiversität gezählt (tabellarisch die doppelt
gezählten Haushaltstitel nach Jahren und prozentualem Anteil der doppelt
gezählten Mittel an den Gesamtmitteln darstellen), und wie werden
Doppelzählungen verhindert?
Im Rahmen seiner Verpflichtungen als Vertragsstaat des Übereinkommens über
die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) und des
Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
(United Nations Framework Convention on Climate Change, UN-FCCC) berichtet
Deutschland seinen jeweiligen Finanzierungsbeitrag getrennt nach
unterschiedlichen international vereinbarten Kriterien. Auch als OECD DAC-Mitglied
berichtet Deutschland transparent seine Finanzierungsbeiträge. Klima und
Biodiversität sind gerade in den notwendigen Lösungen eng miteinander
verbunden. Vorhaben wirken sich häufig gleichzeitig positiv auf den Klimaschutz und
die Biodiversität aus. Daher sind auch die internationale Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung eng miteinander verzahnt. Eine Doppelzählung erfolgt nicht.
13. Welche Mittel der in den Fragen 2, 4, 6 erfragten Beiträge der
internationalen Klimafinanzierung werden auf die deutsche ODA-Quote (ODA =
Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) angerechnet (tabellarisch die
auf die ODA-Quote angerechneten Haushaltstitel nach Jahren und
prozentualem Anteil der auf die ODA-Quote angerechneten Mittel an den
Gesamtmitteln für internationale Klimafinanzierung darstellen), und
warum sind die Mittel der internationalen Klimafinanzierung nicht
zusätzlich zu den bestehenden ODA-Mitteln?
Der deutsche Beitrag zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung
aus Haushaltsmitteln ist integraler Bestandteil der öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit. Sie wird überwiegend in Form von Zuschüssen und
konzessionären Darlehen bereitgestellt, die nach OECD-DAC-Kriterien als ODA
anrechenbar sind. Damit sind nahezu alle Beiträge zugleich ODA-Mittel. Sie sind
zusätzliche Klima- bzw. Biodiversitätsfinanzierung, da sie im jeweiligen
Berichtsjahr bilateral neu zugesagt oder multilateral neu ausgezahlt wurden.
Die Klima- und Biodiversitätsfinanzierung erfolgt nicht separat zur ODA,
sondern in Komplementarität: Entwicklungs-, Biodiversitäts- und
Klimafinanzierung greifen ineinander, Klimaschutz- und Anpassungs-, und
Biodiversitätsmaßnahmen werden so konzipiert, dass sie zugleich entwicklungspolitische
Wirkungen entfalten und umgekehrt. So waren 100 Prozent der jeweiligen,
oben ausgewiesenen Beiträge des BMZ aus dem Einzelplan 23 zur
internationalen Biodiversitätsfinanzierung, und der Biodiversitätsmittel Mittel aus dem
Einzelplan 16 des BMUKN sowie nahezu alle Biodiversitätsmittel aus der
Internationalen Klimaschutzinitiative in den Jahren 2022 bis 2023 ODA-
anrechenbar.
14. Nach welcher Methodik werden Beträge zur internationalen
Klimafinanzierung ausgewiesen, und wie werden Overhead-, Zins- und
Verwaltungskosten behandelt?
Die Bundesregierung weist Klimafinanzierung nach den international
anerkannten OECD-DAC-Kriterien aus. Bilaterale Projekte werden mit den
sogenannten Rio-Markern bewertet: Ist Klimaschutz oder Anpassung Hauptziel
eines Projekts oder ist beides ein Nebenziel, wird das gesamte Volumen
angerechnet; bei einfachen Nebenzielen hälftig. Multilaterale Beiträge werden nach
ihrer Klimarelevanz berücksichtigt, wo vorhanden über sogenannte Imputed
Multilateral Shares der OECD. Entwicklungskredite der KfW werden in drei
Teilen erfasst: Zinssubventionen und Schenkungsäquivalente als
Haushaltsmittel und das verbleibende Kreditvolumen als mobilisierte Marktmittel.
Overhead- und Verwaltungskosten werden nach OECD-DAC-Systematik anteilig
den Projektkosten zugerechnet.
15. Wie hoch ist der Anteil von Mitigation, Adaptation und Loss and
Damage bei der internationalen Klimafinanzierung von 2019 bis 2025
(tabellarisch nach Jahren, Haushaltstiteln, prozentualem Anteil darstellen), und
wie begründet die Bundesregierung diese Verteilung konkret?
Klimafinanzierung aus Haushaltmitteln (gerundet in Prozent und Mrd. Euro)
Minderung Anpassung Gesamt
2019 2,6 (59 %) 1,8 (41 %) 4,3 (100 %)
2020 3,0 (60 %) 2,0 (40 %) 5,1 (100 %)
2021 2,7 (51 %) 2,6 (49 %) 5,3 (100 %)
2022 3,5 (56 %) 2,8 (44 %) 6,4 (100 %)
2023 3,2 (57 %) 2,4 (43 %) 5,7 (100 %)
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Hat die Bundesregierung für den Anteil von Mitigation, Adaption und
Loss and Damage in der deutschen internationalen Klimafinanzierung
bestimmte Ziele, wenn ja, welche, wie ist der erreichte Zielpfad, und wie
sollen diese Ziele künftig erreicht werden?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, einen ausgewogenen Anteil der
Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln für Anpassungsprojekte einzusetzen
und hat dies zuletzt 2023 mit 43 Prozent Anpassungsfinanzierung annähernd
erreicht.
Darüber hinaus trägt die Bundesregierung zum kollektiven Ziel der
Industrieländer bei, die Anpassungsfinanzierung bis 2025 gegenüber 2019 zu
verdoppeln.
17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die seit Bestehen der
Just Energy Transition Partnerships (JETP) von 2021 bis 2025
ausgegebenen KfW-Kredite (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau; bitte
tabellarisch nach Haushaltsjahr, Höhe, Laufzeit, Verzinsung,
Kreditnehmerland aufschlüsseln)?
Bei Marktmitteldarlehen der KfW (Entwicklungs- und Förderkredite) werden
die Konditionen individuell an das Partnerland und die jeweiligen
Projektanforderungen angepasst. Der Zinssatz liegt bei den Entwicklungskrediten unter dem
geltenden Durchschnittssatz für marktübliche Kredite. Bei Förderkrediten
bildet KfW attraktive, aber marktmäßige Konditionen ab. Laufzeiten betragen
üblicherweise zwischen 10 und 15 Jahren, können aber auch darunter oder
darüber liegen.
Eine Veröffentlichung von Kreditkonditionen einzelner KfW
Marktmitteldarlehen kann nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs mit dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten
und adäquaten Aufgabenwahrnehmung nicht erfolgen, denn die zwischen der
KfW und den jeweiligen Partnern geschlossenen Vereinbarungen sind
vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit macht einen Vertragsschluss erst
möglich und wird daher von der KfW bei Vertragsschluss zugesagt. Würde die KfW
entgegen der vertraglichen Vertraulichkeitsanforderungen eine
Veröffentlichung von vertraulichen Konditionen zulassen, könnte dies erhebliche
negative Folgen für die Zusammenarbeit mit den Partnern haben. Der potentielle
Vertrauensverlust in die KfW als Partner in der Entwicklungsfinanzierung im
Auftrag des Bundes würde die Bundesregierung in der funktionsgerechten und
adäquaten Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben im Bereich der
finanziellen Zusammenarbeit beeinträchtigen.
Für die erbetenen Informationen zu einer Einzelaufstellung der Kreditlaufzeiten
wird für die Marktmittelkredite auf die gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10.
August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestufte
Anlage 1* verwiesen, die dem Deutschen Bundestag gesondert zugesandt wird.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
18. An welche konkreten Auflagen sind etwaige „Policy-Based Loans“ im
Rahmen der KfW-Kredite des Just Energy Transition Partnerships nach
Kenntnis der Bundesregierung gebunden, wie zuletzt, sofern hier
„Policy-Based Loans“ vergeben worden sind, in der von der Bundesministerin
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali
Radovan bei ihrer Reise zum G20-Entwicklungsministertreffen
bekanntgegebenen Vereinbarung vom 25. Juli 2025 über einen KfW-Kredit der
JETP in Höhe von 500 Mio. Euro an Südafrika (
www.bmz.de/de/aktuelle
s/aktuelle-meldungen/kfw-kredit-hilft-deutschen-und-
suedafrikanischenunternehmen-258516; bitte nach Haushaltsjahr, Höhe des vergebenen
KfW-Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter
Auflage wie Gesetzesvorhaben, Kohleausstieg, Erneuerbare-Energien-
Ausbauzielen usw. aufschlüsseln)?
Für den Einsatz von politikbasierten Finanzierungen (PBF) sind bestimmte
Voraussetzungen erforderlich. Dazu zählen Reform- und Entwicklungsorientierung
auf Seiten der Partnerregierung, eine zufriedenstellende Regierungsführung
sowie ein solides öffentliches Finanzwesen. Darüber hinaus ist ein bestehendes
Reformprogramm mit leistungsfähigen Umsetzungsstrukturen notwendig. Es
sollte zudem ein starkes Ownership und Eigeninitiative vorhanden sein, ergänzt
durch eine positive Reformbilanz. Im Rahmen der Vorbereitung einer PBF
werden außerdem die Gewährleistung von makroökonomischer Stabilität sowie die
Kreditwürdigkeit und Schuldentragfähigkeit des Partnerlandes geprüft.
Die PBF koppeln Auszahlungen an die Umsetzung politischer und/oder
institutioneller Reformen der Partnerregierung. Im Rahmen der Just Energy
Transition Partnerships (JETP) setzt Deutschland politikbasierte
Finanzierungen (PBF) ein, um Südafrika und Indonesien bei der Schaffung von
Rahmenbedingungen für eine sozialverträgliche Energiewende zu unterstützen.
Wirkungsvolle Reformmaßnahmen wurden von den Partnerregierungen identifiziert und
in einer Reformmatrix festgehalten. Die nachweisliche Erfüllung der
Reformmaßnahmen ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Kredite.
Im Rahmen der JETP PBF-Serie in Südafrika lag der Fokus auf der
Unterstützung folgender Aspekte: 1. der Entwicklung einer kohärenten Klimapolitik,
2. der Restrukturierung des Energiesektors und der Reduzierung der
Abhängigkeit von CO2 sowie 3. der Mobilisierung des Privatsektors und der Umsetzung
von Arbeitsmarktmaßnahmen. Beispiele für auszahlungsrelevante
Reformmaßnahmen sind: ein neues Klimaschutzgesetz, die Regulierung erneuerbarer
Energien, die Erhöhung der CO2-Steuer, staatliche Förderprogramme für
erneuerbare Energien sowie soziale Abfederungsmaßnahmen durch
Stromkostenzuschüsse und die Öffnung des Netzausbaus für den Privatsektor.
Zu den Kreditkonditionen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Anhand welcher Kriterien überprüft die Bundesregierung die Erfüllung
der Bedingungen bei etwaigen „Policy-Based Loans“ im Rahmen der
KfW-Kredite der Just Energy Transition Partnerships, und wie wird die
Erfüllung der Bedingungen konkret und evidenzbasiert überprüft?
Die oben genannten Voraussetzungen für den Einsatz von PBF werden während
der Projektkonzeption von BMZ und KfW anhand vorhandener Evidenz
überprüft. Die konkreten Reformschritte, die eine Partnerregierung vor Auszahlung
der FZ-Mittel umsetzen muss, werden zusammen mit dem jeweiligen
Verifikationsmechanismus in einer Reformmatrix festgelegt. Der
Verifikationsmechanismus definiert, wie und auf welcher Datengrundlage die Umsetzung überprüft
wird. Er wird spezifisch für den jeweiligen Reformschritt vereinbart.
Beispielsweise wird häufig festgelegt, wo ein überarbeitetes und verabschiedetes Gesetz
veröffentlicht wird.
20. Ist es bei etwaigen „Policy-Based Loans“ im Rahmen der KfW-Kredite
der Just Energy Transition Partnerships nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher zu einer Nichterfüllung der Bedingungen durch die
Kreditnehmer gekommen, und wenn ja, welche?
Nein, die Auszahlung erfolgt erst nach der Umsetzung der vereinbarten
Reformschritte, und bisher sind alle Gelder fristgerecht abgeflossen.
21. Welche „Policy-Based Loans“ im Rahmen von KfW-Krediten gibt es seit
2015 bis 2025 (bitte nach Haushaltsjahr, Höhe des vergebenen KfW-
Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter Auflage
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Daten der KfW in der als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Anlage 1*
verwiesen, die dem Deutschen Bundestag gesondert übersandt wird.
22. Wie hoch ist der Anteil von „Policy-Based Loans“ im Rahmen von KfW-
Krediten an der deutschen ODA-Quote seit 2015 bis 2025 (bitte nach
Haushaltsjahr, Anteil KfW-Kredit an deutscher ODA, Höhe des
vergebenen KfW-Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter
Auflage aufschlüsseln)?
Policy-Based Loans sind keine eigens definierte oder verschlüsselte Kategorie
in der ODA-Meldung an die OECD, entsprechen dort aber weitgehend der
Kooperationsart (Cooperation Modality) (A) Budgethilfe (Budget Support). Diese
kann, ebenso wie die ODA und ODA-Quote eines Jahres, in der öffentlichen
Datenbank der OECD in der Rubrik „Official Development Assistance“
eingesehen werden (
https://data-explorer.oecd.org).
Die ODA wird seit 2018 auf Basis des Zuschussäquivalentsystems berichtet
wird, vgl. Erläuterungen auf der Webseite des BMZ:
www.bmz.de/de/ministeri
um/zahlen-fakten/oda-zahlen/hintergrund/leitfaden-oda-19206. Es kann daher
zu Abweichungen zwischen OECD-Daten und den KfW-Daten kommen, die
der als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Anlage 1* zu entnehmen sind. ODA-Daten
auf Basis des Zuschussäquivalentsystems sind nur für die Jahre 2018 bis 2023
verfügbar. Die Daten für 2024 sind voraussichtlich Ende 2025 verfügbar.
Die nach Kooperationsart „Budgethilfe“ vorgefilterte Tabelle der ODA im
Zuschussäquivalentsystem der Jahre 2018 bis 2023 in Mio. USD ist abrufbar unter
https://data-explorer.oecd.org/vis?fs%5b0%5d=Topic%2C1%7CDevelopment
%23DEV%23%7COfficial%20Development%20Assistance%20%28ODA%29
%23DEV_ODA%23&pg=0&fc=Topic&bp=true&snb=27&df%5bds%5d=dsDi
sseminateFinalCloud&df%5bid%5d=DSD_GREQ%40DF_CRS_GREQ&df%5
bag%5d=OECD.DCD.FSD&df%5bvs%5d=1.4&dq=DEU.DPGC.1000.100._T.
A02%2BA01%2BA..V._T..&pd=%2C2023&to%5bTIME_PERIOD%5d=false
&isAvailabilityDisabled=false&vw=tb&lb=nm. Informationen zu einzelnen
Maßnahmen sind dort durch Klick auf die blau unterstrichenen Zahlen
einsehbar.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Die absolute ODA in Mio. USD sowie die ODA-Quote von 2018 bis 2023 ist
abrufbar unter
https://data-explorer.oecd.org/vis?fs%5b0%5d=Topic%2C1%7C
Development%23DEV%23%7COfficial%20Development%20Assistance%20
%28ODA%29%23DEV_ODA%23&pg=0&fc=Topic&bp=true&snb=27&vw=t
b&df%5bds%5d=dsDisseminateFinalDMZ&df%5bid%5d=DSD_DAC1%40D
F_DAC1&df%5bag%5d=OECD.DCD.FSD&df%5bvs%5d=1.5&dq=DEU.110
02%2B11010..1160.PT_B5G%2BUSD.V._Z&pd=2018%2C2023&to%5bTIM
E_PERIOD%5d=false&isAvailabilityDisabled=false.
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