Umsetzungsstand der EU-Entwaldungsverordnung
der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Michael Kellner, Claudia Roth, Julia Schneider, Julian Joswig, Swantje Henrike Michaelsen, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die weltweite Entwaldung ist eine der Hauptursachen für das Artensterben, die Klimakrise und die Degradierung von Böden.
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) 2023/1115 dürfen Produkte nur noch dann in den Verkehr gebracht und gehandelt werden, wenn sie frei von Entwaldung und einer Schädigung des Waldes sind. Betroffene Produkte sind beispielsweise Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kakao und Kaffee. Die Verordnung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll ab dem 30. Dezember 2025 verbindlich angewendet werden.
Um diese Frist rechtssicher einhalten zu können, wäre nach Ansicht der Fragestellenden ein Kabinettsbeschluss in Deutschland vor der Sommerpause 2025 notwendig gewesen – dieser ist jedoch ausgeblieben. Statt eines geregelten Verfahrens mit Beteiligung von Deutschem Bundestag, Bundesrat, Ländern und Verbänden agiert die Bundesregierung bislang auf Grundlage vager Ankündigungen seitens des Bundeskanzlers Friedrich Merz und des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer. Es gibt weder einen Gesetzentwurf noch belastbare Informationen zur konkreten Umsetzung für die betroffenen Akteure. Stattdessen hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nach Treffen mit dem EU-Agrarkommissar Christophe Hansen, dem Fraktionsvorsitzenden der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) Manfred Weber (EVP) und der bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber öffentlich eine „Entbürokratisierung“ und „Null-Risiko-Kategorie“ für heimisches Holz in Aussicht gestellt (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat [BMLEH], Bundesminister Rainer und Staatsministerin Kaniber: Waldschutz muss praktikabel bleiben, Pressemitteilung Nummer 065/2025 vom 24. Juli 2025, online unter: www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/065-waldspaziergang.html [zuletzt abgerufen am 2. September 2025]).
Dies führt nach Ansicht der Fragestellenden zu erheblicher Verunsicherung – insbesondere bei Waldbesitzenden, der forstlichen Beratung und Unternehmen der Holzwirtschaft. Zwei Millionen Waldbesitzende, darunter viele Kleinstbetriebe, werden von der Verordnung betroffen sein. Ohne klare Umsetzungsvorgaben und Beteiligung drohen nach Ansicht der Fragesteller nicht nur Wettbewerbsverzerrungen, sondern auch ein handwerklich schlecht vorbereiteter und bürokratisch überfrachteter Start der EUDR in Deutschland. Die Fragesteller treten dafür ein, dass die Umsetzung in Deutschland klar strukturiert, praxisnah und fair erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was wurde bei dem Gespräch zwischen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und EU-Kommissar Christophe Hansen am 29. Juli 2025 konkret zur Umsetzung der EUDR in Deutschland vereinbart?
2. Für welche konkreten „praxistaugliche[n] Lösungen“ bei der Umsetzung der EUDR will sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf europäischer Ebene einsetzen, und inwiefern ist dieser Vorstoß mit dem Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider sowie der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan abgestimmt?
3. Unterstützt die Bundesregierung die EU-Entwaldungsverordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung bis zum 30. Dezember 2025 aus?
4. Warum wurde bislang kein Gesetzentwurf zur Umsetzung der EUDR vorgelegt, der ein fristgerechtes, geregeltes Verfahren unter Beteiligung von Deutschem Bundestag, Bundesrat, Ländern und Verbänden ermöglicht hätte?
5. Welche Folgen hätte aus Sicht der Bundesregierung eine nicht fristgerechte Umsetzung für die Forstwirtschaft, die Ernährungsindustrie und die Verbraucherinnen und Verbraucher?
6. Inwiefern unterscheidet sich der angekündigte Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EUDR von dem bereits vorliegenden Entwurf aus der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages?
7. Setzt die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Kategorie „sehr geringes Risiko“ zur Einstufung der Länder für die Umsetzung der EUDR ein, und wenn ja, welche Folgen hätte dies für den internationalen Waldschutz?
8. Welche Informations- und Unterstützungsangebote plant die Bundesregierung konkret für insbesondere Klein- und Kleinst-Waldbesitzerinnen und Klein- und Kleinst-Waldbesitzer sowie für die forstliche Beratung im Hinblick auf die Pflichten zur Meldung und Nachweiserbringung gemäß EUDR?
9. Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten staatlicher Forstbetriebe und Großwaldbesitzer, wenn diese lediglich betriebsweise melden, während Kleinwaldbesitzer flurstücksgenau und hiebsweise georeferenziert dokumentieren müssen, und wie steht sie dazu?
- Über welche Möglichkeiten und Informationen verfügt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Hinblick auf die Bereitstellung von Flurstücknummern zum Abbau von Bürokratie?
- Wie gedenkt die Bundesregierung, eine praxistaugliche Regelung für Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften als Vertreter von Waldbesitzenden zu gestalten?
Fragen9
Was wurde bei dem Gespräch zwischen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und EU-Kommissar Christophe Hansen am 29. Juli 2025 konkret zur Umsetzung der EUDR in Deutschland vereinbart?
Für welche konkreten „praxistaugliche[n] Lösungen“ bei der Umsetzung der EUDR will sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf europäischer Ebene einsetzen, und inwiefern ist dieser Vorstoß mit dem Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider sowie der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan abgestimmt?
Unterstützt die Bundesregierung die EU-Entwaldungsverordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung bis zum 30. Dezember 2025 aus?
Warum wurde bislang kein Gesetzentwurf zur Umsetzung der EUDR vorgelegt, der ein fristgerechtes, geregeltes Verfahren unter Beteiligung von Deutschem Bundestag, Bundesrat, Ländern und Verbänden ermöglicht hätte?
Welche Folgen hätte aus Sicht der Bundesregierung eine nicht fristgerechte Umsetzung für die Forstwirtschaft, die Ernährungsindustrie und die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Inwiefern unterscheidet sich der angekündigte Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EUDR von dem bereits vorliegenden Entwurf aus der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages?
Setzt die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Kategorie „sehr geringes Risiko“ zur Einstufung der Länder für die Umsetzung der EUDR ein, und wenn ja, welche Folgen hätte dies für den internationalen Waldschutz?
Welche Informations- und Unterstützungsangebote plant die Bundesregierung konkret für insbesondere Klein- und Kleinst-Waldbesitzerinnen und Klein- und Kleinst-Waldbesitzer sowie für die forstliche Beratung im Hinblick auf die Pflichten zur Meldung und Nachweiserbringung gemäß EUDR?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten staatlicher Forstbetriebe und Großwaldbesitzer, wenn diese lediglich betriebsweise melden, während Kleinwaldbesitzer flurstücksgenau und hiebsweise georeferenziert dokumentieren müssen, und wie steht sie dazu?
Über welche Möglichkeiten und Informationen verfügt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Hinblick auf die Bereitstellung von Flurstücknummern zum Abbau von Bürokratie?
Wie gedenkt die Bundesregierung, eine praxistaugliche Regelung für Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften als Vertreter von Waldbesitzenden zu gestalten?