Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Lisa Badum, Steffi Lemke, Julia Schneider, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat turnusgemäß Ende Juli 2025 den Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Bericht zum Erhaltungszustand von Pflanzen und Tieren in Deutschland an die EU-Kommission gemeldet. Für die Tierart Wolf wurde keine einheitliche Erhaltungszustandsbewertung abgegeben. Während für die atlantische biogeografische Region ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfes festgestellt wurde, ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen Region laut Bundesregierung „unbekannt“ und soll laut Mitteilung der Bundesregierung auf Basis neuer Meldegrundlagen und Methodik ermittelt und bis Jahresende nachgemeldet werden. Für die alpine Region wurde kein Erhaltungszustand gemeldet (vgl. gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Nummer 69 vom 31. Juli 2025).
Der Wolfsbestand wird in Deutschland im Vergleich zu anderen Arten durch ein aufwendiges und wissenschaftlich basiertes Monitoringsystem in Zusammenarbeit mit den Bundesländern umfassend und flächendeckend überwacht sowie transparent über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) dokumentiert (vgl. www.bfn.de/haeufig-gefragtwolf und https://www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring/monitoring). Damit ist nach Ansicht der Fragestellenden eine ausreichende Datengrundlage für die Bewertung des Erhaltungszustandes wie in früheren FFH-Berichten gegeben.
Die fachlichen Gründe für die von der Bundesregierung angestrebte Änderung der Meldegrundlagen sind nach Ansicht der Fragesteller unklar bzw. bisher nicht nachvollziehbar. Zudem wecken Aussagen des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, den Eindruck, dass das Ergebnis der genannten Neuwertung des Erhaltungszustandes auf Basis einer neuen Methodik bereits feststeht (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764). Die grundlegenden Kriterien zur Ermittlung des Erhaltungszustands sind in der FFH-Richtlinie definiert. Der Erhaltungszustand setzt wesentlich den Rahmen für ein künftiges Wolfsmanagement in Deutschland im Einklang mit EU-Recht, wie mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes in den letzten Jahren verdeutlichen (vgl. Rechtssachen C-436/22, C-601/22 und C-629/23). Eine reguläre Bejagung zur Bestandsreduktion, wie sie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer offenbar mit einem „Bestandsmanagement“ zur Verringerung der „Menge der Wölfe“ anstrebt (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayern-woelfe-abschussjagd-alois-rainer-li.3294764 und Aussagen im BR-Interview unter https://h1.nu/1aRb2), scheint laut dieser Urteile mit einem ungünstigen Erhaltungszustand rechtlich nicht vereinbar.
Vor diesem Hintergrund wirft das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden viele Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung keine einheitliche zusammenfassende Statusmeldung des Erhaltungszustandes des Wolfes für ganz Deutschland gemeldet, wie es laut dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorschreibt (vgl. Pressemitteilung des BUND vom 31. Juli 2025)?
Wie werden die vier Einzelkriterien des Erhaltungszustandes (Populationszustand, Verbreitung, Zustand Habitate sowie Zukunftsaussichten) in der kontinentalen biogeografischen Region entsprechend den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) im Fall des Wolfes nach aktueller Bewertung durch die Bundesregierung jeweils als ungünstig, günstig oder unbekannt eingestuft, und mit welcher jeweiligen Begründung?
Aus welchen Gründen wurde keine Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in der alpinen biogeografischen Region vorgenommen, obwohl bei einem Bestand von lediglich einem territorialen Einzeltier (laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf Bundestagsdrucksache 21/1164) doch nach Ansicht der Fragestellenden eindeutig ein ungünstiger Erhaltungszustand gegeben ist?
Aus welchen fachlichen Gründen wurde der noch im März 2025 in der Entwurfsfassung des aktuellen FFH-Berichts offenbar als „ungünstig“ eingestufte Erhaltungszustand des Wolfes (laut Informationen der Landesregierungen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, siehe dazu Begründung des Antrages auf Bundesrat-Drucksache 119/25 vom 20. März 2025) in der nun erfolgten Meldung an die EU-Kommission geändert?
Warum hat sich die Bundesregierung nicht in der Lage gesehen, den Erhaltungszustand für die kontinentale Region zu bewerten, während ein aktuelles Fachgutachten des Bundesamtes für Naturschutz den Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen Region als ungünstig einstuft (vgl. Pressemitteilung des WWF vom 31. Juli 2025)?
Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf die Meldung eines günstigen Erhaltungszustandes in der kontinentalen Region vor dem Hintergrund, dass aktuell in Baden-Württemberg und Hessen keine Rudel, in Thüringen zwei Rudel, in Rheinland-Pfalz drei Rudel und in Bayern fünf Rudel bestätigt sind (vgl. aktuelle Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und damit ein günstiger Erhaltungszustand in weiten Teilen der kontinentalen biogeografischen Region Deutschlands wegen sehr geringer Populationsdichte nach Ansicht der Fragestellenden entsprechend der FFH-Vorgaben nicht gegeben ist?
Sehen die Bundesregierung einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Hessen für gegeben, entsprechend den dafür geltenden wissenschaftlichen Bewertungskriterien im EU-Recht (bitte begründen)?
Welche Gründe hat die Bundesregierung bei der Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes als „unbekannt“ trotz ausreichender Datenlage bei der EU-Kommission angeführt für das Fehlen der üblichen Einstufung günstig bzw. ungünstig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf Bundestagsdrucksache 21/1164), und wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die entsprechende Korrespondenz mit der EU-Kommission übermitteln, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Liegt zur Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes in der kontinentalen Region Deutschlands als „unbekannt“ (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025) bereits eine Reaktion der EU-Kommission vor, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Welche konkreten Gründe haben eine methodische Zusammenführung der laut BMUKN ausreichenden Daten für die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland verhindert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf Bundestagsdrucksache 21/1164)?
Welche „besondere Dynamik“ der Wolfsentwicklung und welche konkreten „geografischen Besonderheiten innerhalb der kontinentalen Region“ (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025) haben eine Ermittlung des aktuellen Erhaltungszustands in dieser biogeografischen Region aus welchen genauen Gründen verhindert?
Aus welchen fachlichen Gründen und mit welchen konkreten Zielen will die Bundesregierung die Meldegrundlagen zum Erhaltungszustand des Wolfes überarbeiten (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025)?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuelle Positionierungen oder Vorschläge des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), welche auf eine Änderung der Methodik oder Parameter für das Wolfsmonitoring gerichtet sind, und wenn nein, inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde das BfN im Vorfeld der Entscheidung der Bundesregierung zur Methodikänderung beim Wolfsmonitoring fachlich um Stellungnahme gebeten?
Bei welchen konkreten fachlichen Kriterien, Parametern und Datenquellen sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf hinsichtlich der Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in der kontinentalen biogeografischen Region (bitte jeweils begründen)?
Welche Änderungen bei Parametern und statistischen Methoden plant die Bundesregierung hinsichtlich Erfassung und Zählung von Rudeln, Territorien und Einzeltieren, und inwieweit sind Fachleute aus dem Bundesamt für Naturschutz, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, fachlich versierte Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Forschungseinrichtungen sowie Personen aus der bisherigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Wolf in diesen Prozess eingebunden?
Welche konkreten fachlichen oder wissenschaftlichen Defizite bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei dem bisherigen Wolfsmonitoring in Deutschland, wenn die Bundesregierung laut Bundesminister Alois Rainer das Ziel verfolgt, die „tatsächliche Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland differenziert und realitätsnah abzubilden“ (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025)?
Zu welcher Einschätzung bezüglich des aktuellen Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland ist die von der Umweltministerkonferenz beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf gekommen, und welche Methodik und Datengrundlage zur Bestimmung des Erhaltungszustandes hat die genannte Arbeitsgruppe angewendet?
Warum plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Meldegrundlagen im Zusammenwirken mit den Bundesländern, was das Risiko einer weiteren Verzögerung der finalen Erhaltungszustandsmeldung über das Jahresende 2025 hinaus beinhalten könnte, anstatt auf Basis der existierenden Methodik die noch ausstehende Zusammenführung der Daten für die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland zügig zu vollenden?
Bis wann plant die Bundesregierung, den genannten Überarbeitungsprozess zu den Meldegrundlagen im Zusammenwirken mit den Bundesländern zu beginnen, und bis zu welchem Zeitpunkt soll die Überarbeitung abgeschlossen sein?
Auf welcher konkreten wissenschaftlichen Basis (Studien, Stellungnahmen aus der Wissenschaft und von Fachbehörden etc.) beruht die Einschätzung von Bundesminister Alois Rainer, dass das bisherige Verfahren zur Bewertung des Erhaltungszustandes offenbar nicht „sachgerecht“ sei und daher auf der Basis überarbeiteter Meldegrundlagen „eine fachlich basierte Bewertung“ für den Wolf in der kontinentalen Region auf „Grundlage aktualisierter Parameter“ (so Bundesminister Alois Rainer) von der Bundesregierung angestrebt werde (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025, einschließlich Zitat Bundesminister Alois Rainer)?
Bestätigt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Zusage an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hinsichtlich der Meldung eines guten Erhaltungszustandes beim Wolf in der kontinentalen Region beziehungsweise in ganz Deutschland bis zum Herbst, und wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung diese widersprüchlichen Aussagen (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764)?
Wird der genannte Überprüfungsprozess zu den Meldegrundlagen ergebnisoffen auf wissenschaftlicher Basis erfolgen, und wenn ja, wieso können dann Mitglieder der Bundesregierung das Ergebnis der geplanten Überprüfung der Bewertungsmethodik vorwegnehmen, indem Zusagen zur Erklärung eines günstigen Erhaltungszustandes bis zum Herbst 2025 gemacht werden (vgl. Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer unter www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764)?
Plant die Bundesregierung die Schaffung einer neuen Bund-Länder-AG Wolf in anderer personeller Zusammensetzung hinsichtlich der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Wie wirkt sich eine von der Bundesregierung geplante jährliche Aktualisierung der Erhaltungszustandsmeldung (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025 im Abschnitt Hintergrund) auf den Arbeitsaufwand für die damit befassten Bundes- und Landesbehörden aus, und wie wird dies bei der Personalbereitstellung auf Bundesebene berücksichtigt?
Auf welcher wissenschaftlichen Basis kommt Bundesminister Alois Rainer zu dem Schluss, dass Herdenschutzzäune in den Alpen pauschal „unzumutbar“ seien (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayernwoelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764), und erachtet die Bundesregierung den Einsatz von Herdenschutzhunden und Nachtpferchen für den Herdenschutz in den Alpen als generell unzumutbar?
Welche konkreten Kriterien plant die Bundesregierung hinsichtlich der Feststellung einer Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit des Herdenschutzes bei Beweidung von Almen, in Berggebieten und auf Deichen?
Welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung im Bundesjagdgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich des Wolfes, insbesondere bei Regelungen für rechtssichere und zeitnahe Entnahmen?
Sehen die Pläne der Bundesregierung für die Änderungen im Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz nach Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes die Möglichkeit vor, Gebiete dauerhaft durch Bejagung von einer Besiedelung durch den Wolf auszuschließen, und wenn ja, welche Kriterien werden maßgeblich für die Definition bzw. Auswahl dieser Gebiete sein?
Schließt die Bundesregierung aufgrund des momentan offiziell unklaren Erhaltungszustandes in der kontinentalen biogeografischen Region bei der Anpassung des Bundesjagdgesetzes die Option einer regulären Bejagung des Wolfes zur Bestandsreduktion mit Abschussquoten in Deutschland bis zur offiziellen Meldung eines günstigen Erhaltungszustandes in der kontinentalen Region aus, und wenn nein, warum nicht?
Welche Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vorgaben der FFH-Richtlinie wären aus Sicht der Bundesregierung und des BfN mit der Einführung von Jagdquoten für Wölfe oder „wolfsfreien Zonen“ auf Landesebene verbunden, wenn a) noch kein günstiger Erhaltungszustand in der entsprechenden biogeografischen Region erreicht ist, und b) noch keine Anpassung im Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz erfolgt ist?
Plant die Bundesregierung aktuell spezifische Unterstützungs- und Förderleistungen sowie gezielte Entlastungen von Betrieben für die Bereiche Wanderschäferei, Weidewirtschaft auf Almen und Deichpflege durch Beweidung sowohl allgemein als auch im Hinblick auf den Herdenschutz, und wenn ja, welche?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um zur Aufklärung von Bevölkerung und Medienvertreterinnen und Medienvertretern über wichtige Aspekte der Koexistenz von Menschen und Wölfen zur Versachlichung der öffentlichen Debatte beizutragen, insbesondere die Bedeutung des Herdenschutzes zur Risszahlreduktion, grundlegende wildbiologische Fakten zu Wölfen und deren wichtige Rolle für Ökosysteme und den klimaresilienten Waldumbau, Grundregeln für angepasstes Verhalten bei Begegnungen mit Wölfen sowie Fakten zum sehr geringen Gefährdungsrisiko für Menschen?
Schließt die Bundesregierung eine Zustimmung Deutschlands zu einer möglichen weiteren Änderung des Berner Artenschutzabkommens und der FFH-Richtlinie im Hinblick auf die Absenkung des Schutzstatus für weitere Tierarten wie Fischotter, Biber, Goldschakal, Saatkrähe und Kormoran aus, und wenn nein, warum nicht?