Europäische Tourismuspolitik
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie (2015/2302) und der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) stehen auf europäischer Ebene in den nächsten Monaten weitreichende und den Tourismus betreffende Reformen auf der Tagesordnung. Das übergeordnete Ziel der Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie ist es, Reisende in Zukunft wirksamer zu schützen und bestimmte Aspekte der Richtlinie aus dem Jahr 2015 zu vereinfachen. Unter anderem sollen die Rechte der Reisenden gestärkt und die Pflichten der Pauschalreiseveranstalter in Bezug auf Erstattungen, Insolvenzschutz sowie die Verwendung von Gutscheinen deutlicher und unionseinheitlicher definiert werden (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/12/18/better-protection-for-travellers-council-adopts-position-on-the-revised-package-traveldirective/). Auch die Neuregelung der EU-Fluggastrechteverordnung sollte nach Angaben des Rats der Europäischen Union eindeutigere Vorschriften für Fluggäste schaffen und dabei, nach eigenen Aussagen, für ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen hohem Schutz, Verkehrsanbindungen und fairen Wettbewerbsbedingungen im EU-Luftfahrtmarkt sorgen (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/06/05/council-sets-position-on-clearer-and-improved-rules-for-air-passengers/). Darüber hinaus hat die EU-Kommission eine neue EU-Tourismusstrategie angekündigt. Mit der neuen Strategie soll ein EU-Tourismussektor geschaffen werden, der sich durch größere Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit auszeichnet und dem Klimawandel, den Entwicklungsungleichgewichten, den geopolitischen Spannungen sowie der strukturellen Fragmentierung des Sektors Rechnung trägt (vgl. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14739-EU-Tourismusstrategie_de).
Die Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie (2015/2302), der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) sowie die Einführung der neuen EU-Tourismusstrategie werden sowohl Reisende als auch die Tourismusbranche unmittelbar betreffen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkreten Folgen die anstehenden Entscheidungen auf die Tourismusbranchen, die Reisenden und den Verbraucherschutz insgesamt haben werden und wie sich die Bundesregierung hierzu jeweils positionieren und auf europäischer Ebene politisch einbringen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wird die Bundesregierung sich auch nach dem Ende des öffentlichen Konsultationsprozesses in den Prozess zur Erstellung der neuen Tourismusstrategie einbringen, und wenn ja, in welcher Form?
Teilt die Bundesregierung die Position der EU-Kommission, die Europäische Union als weltweit führenden Akteur auf dem Gebiet des nachhaltigen Tourismus zu positionieren, und welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung hierfür als erforderlich an?
Inwiefern strebt die Bundesregierung eine Verzahnung der EU-Strategie mit ihrer Nationalen Tourismusstrategie an?
Teilt die Bundesregierung die Position der EU-Kommission, eine engere Verknüpfung des Tourismus mit anderen Politikbereichen zu erreichen, welche Politikbereiche schweben ihr hierfür insbesondere in Deutschland vor, und inwiefern verfolgt sie einen ressortübergreifenden Arbeitsprozess zur Erarbeitung der Nationalen Tourismusstrategie?
Kennt die Bundesregierung die konkrete Auswirkung des 2022 veröffentlichten Berichts „Transition pathway for tourism“ auf den Tourismus in Deutschland, und welche Erkenntnisse zieht sie hierzu auch im Hinblick auf die neue EU-Tourismusstrategie?
Ist es korrekt, dass die Bundesregierung für das Jahr 2025 im Förderprogramm „Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus – LIFT“ einen neuen thematischen Schwerpunkt prüft (vgl. Ausschuss für Tourismus, Ausschussdrucksache 21(20)7) bzw. sind die Prüfungen bereits abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Soll der aktuelle Schwerpunkt auf innovative und nachhaltige Projekte bei LIFT ersetzt werden, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine Neuausrichtung des LIFT-Programms aus Sicht der Bundesregierung mit den formulierten Zielen der EU-Tourismusstrategie vereinbar wäre, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung auch weiterhin am eigenen Kompromissvorschlag zur Reform der EU-Fluggastrechteverordnung festhalten (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/flugreisen-passagiere-regeln-entschaedigungen-100.html), und wenn ja, aus welchen Gründen?
Hat sich die Bundesregierung auch nach der Abstimmung der EU-Verkehrsminister am 5. Juni 2025 für Nachbesserungen der EU-Fluggastrechteverordnung eingesetzt, wenn ja, für welche konkreten Maßnahmen, und über welche politischen Gremien?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sich der Verbraucherschutz für alle Passagiere durch den schnell vorgelegten Vorschlag zur Reform der EU-Fluggastrechteverordnung im Vergleich zum aktuellen Standard verschlechtern würde, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Hat die Bundesregierung Vorbereitungen für ein eventuelles Scheitern des aktuellen Verfahrens getroffen, beabsichtigt sie, dann eine zügige Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine Neuregelung, wenn ja, aus welchen Gründen, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Vorbereitungen für den Fall eines Scheiterns des Verfahrens getroffen, und wird sie dann in einer möglichen Wiederaufnahme an ihrer aktuellen Position festhalten und eine „Drei-Stunden-Schwelle“ für den Entschädigungsanspruch sowie eine feste Entschädigungszahlung von 300 Euro befürworten?
Wie hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Monaten in den Revisionsprozess zur EU-Pauschalreiserichtlinie inhaltlich eingebracht?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit Blick auf die Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie?
Befürwortet die Bundesregierung eine Beibehaltung der Verbundenen Reiseleistung (VRL) als Reiseform, und wie begründet sie grundsätzlich ihre Position zur VRL?
Welche Position bezieht die Bundesregierung hinsichtlich der möglichen Einführung einer sogenannten Drei-Stunden-Regelung, die besagen würde, dass eine Kombination verschiedener Reiseleistungen, die innerhalb von drei Stunden nach der Buchung einer ersten Leistung gebucht wird, als Pauschalreise gilt?
Hat sich die Bundesregierung eine Meinung hinsichtlich einer möglichen Neuregelung der Haftung für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände (z. B. durch Naturkatastrophen) am Wohnort des Reisenden gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Position hinsichtlich einer möglichen Neuregelung der Anzahlungspraxis von Pauschalreisen (z. B. der 20-Prozent-Grenze für Anzahlungen), die u. a. im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen ist, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Position hinsichtlich einer möglichen Neuregelung des Anspruchs auf Erstattung gegenüber dem touristischen Dienstleister im Falle einer Annullierung, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der Verabschiedung der Revision der Pauschalreiserichtlinie auf europäischer Ebene, und wie sieht der Zeitplan für die anschließende Umsetzung in nationales Recht aus?
Bleibt die Bundesregierung bei der Position der vorherigen Bundesregierung (vgl. https://cms.gruene.de/uploads/assets/Koalitionsvertrag-SPD-GRUENE-FDP-2021-2025.pdf, S. 113), dass sich auf europäischer Ebene dafür eingesetzt werden sollte, den Schutz von Fluggästen bei der Insolvenz von Fluggesellschaften z. B. durch eine feste Insolvenzabsicherung zu verbessern, wie verfolgt sie dieses Ziel, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?