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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.10.2025

Aktualisiert

27.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/170117.09.2025

Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Leon Eckert und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Jobcentern ausreichend Eingliederungsmittel zur Verfügung zu stellen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 16). Die aktuellen Haushaltsentwürfe lassen allerdings auch nach Ansicht der Fragestellenden nicht erkennen, dass dieser Anspruch auch wirklich erfüllt wird. Zwar steigen die Mittel für die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen, die Mittel für Verwaltungskosten verharren jedoch auf konstantem Niveau. Da die Ausgaben für Personal, Miete und Betriebskosten der Jobcenter kontinuierlich steigen, erfolge die notwendige Gegenfinanzierung zunehmend zulasten der Eingliederungsmittel, so das Bundesnetzwerk für Arbeit und Teilhabe.

In der Praxis entnehmen die Jobcenter demnach Gelder, die eigentlich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorgesehen sind, um den Verwaltungsbedarf zu decken. Laut Rückmeldungen von Trägern der Arbeitsförderung bleiben Plätze in Förderprogrammen unbesetzt oder werden nicht verlängert. So wurden laut Bundesnetzwerk für Arbeit und Teilhabe im letzten Jahr rund 20 Prozent der Plätze abgebaut (Pressemitteilung 2. Juli 2025, www.arbeit-teilhabe.de/was-wir-tun#Aktivitaeten).

Aus Sicht der Fragestellenden ist diese Entwicklung besorgniserregend. Menschen, die Bürgergeld beziehen, müssen gezielt und individuell passend unterstützt und qualifiziert werden. Dafür gibt es bereits sehr gute Instrumente, die allerdings auch zur Anwendung kommen müssen. Aus Sicht der Fragestellenden bleibt das Potenzial einer nachhaltigen Arbeitsförderung viel zu oft ungenutzt, während sich aktuelle öffentliche Debatten zum Bürgergeld oft nur auf Sanktionen und kurzfristige Vermittlung beschränken.

Ziel der Kleinen Anfrage ist es, den aktuellen Stand der Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erfassen sowie die Finanzsituation der Jobcenter und deren Möglichkeiten zur Eingliederung näher zu beleuchten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 absolut und prozentual durch folgende Instrumente gefördert (bitte jeweils die jährlichen Bestandszahlen sowie Eintritte seit 2019 auflisten):

a) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)) bei einem Träger,

b) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) bei einem Arbeitgeber,

c) Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),

d) Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),

e) Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II),

f) Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II),

g) Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II),

h) freie Förderung (§ 16f SGB II),

i) Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit (§ 16g SGB II),

j) Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II),

k) Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II),

l) ganzheitliches Coaching (§ 16k SGB II),

m) Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen der Teilnehmenden im Zeitverlauf, insbesondere in Bezug auf die Instrumente Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III), Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II), und welche Gründe sieht sie dafür?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die laut Bundesnetzwerk für Arbeit und Teilhabe gesunkenen Neueintritte in den „Sozialen Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) vor dem Hintergrund der positiven Evaluation durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial an Menschen im SGB II ein, die in das Förderprofil des „Sozialen Arbeitsmarkts“ (§ 16i SGB II) fallen?

5

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Neueintritte in den „Sozialen Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) wieder zu erhöhen (vgl. Frage 3), wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus, und wenn nein, wie begründet sie das?

6

Wird die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Überprüfung der Instrumente auf ihre Wirksamkeit (Koalitionsvertrag, S. 17) auf bereits bestehende Daten zurückgreifen oder neue Evaluationen beauftragen, und welchen Zeitplan gibt es für diese Überprüfung?

7

Hat die Bundesregierung bereits Pläne zur Weiterentwicklung oder Neuschaffung einzelner Instrumente, und in welchen Bereichen sieht sie besonderen Handlungsbedarf?

8

Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Verwaltungskosten der Jobcenter (bitte jährliche Zahlen seit 2015 bis zum aktuell verfügbaren Zeitpunkt, jeweils Ist und Soll, nennen)?

9

Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Eingliederungsausgaben der Jobcenter (bitte jährliche Zahlen seit 2015 bis zum aktuell verfügbaren Zeitpunkt, jeweils Ist und Soll, nennen)?

10

Wie viel Prozent des Gesamtbudgets geben die Jobcenter jährlich für Verwaltungskosten aus (bitte absolute und prozentuale Zahlen seit 2015 für die zehn Jobcenter mit den höchsten Anteilen und die zehn Jobcenter mit den geringsten Anteilen nennen)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Kostenpunkten sich die Verwaltungsausgaben konkret für die einzelnen Jobcenter zusammensetzen (z. B. Personal, Mieten, etc., wenn ja, bitte die prozentual größten Ausgabeblöcke auflisten)?

12

Sieht die Bundesregierung Einsparpotenzial bei den Verwaltungskosten der Jobcenter, und wenn nein, warum stattet sie die Jobcenter – nach den in der Vorbemerkung genannten Angaben – nicht entsprechend der tatsächlichen Ausgaben aus?

Berlin, den 9. September 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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