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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

27.10.2025

Aktualisiert

30.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/218013.10.2025

Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund

der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Am 11. Juli 2018 wurden im ersten Strafprozess zur Mordserie des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) vor dem Oberlandesgericht München die Urteile verkündet. Lediglich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erhielt u. a. wegen zehnfachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die anderen vier Beschuldigten Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze wurden zu zweieinhalb bis zehn Jahren Haft verurteilt, befinden sich aber aufgrund der bereits abgesessenen Untersuchungshaftzeiten mittlerweile allesamt auf freiem Fuß. Elif Kubaşık, die Witwe des im Jahr 2006 vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık, zeigte sich empört: „Vielen Dank an das Gericht für diesen weiteren schweren Schlag durch das milde Urteil vor allem gegen die Angeklagten Eminger und Wohlleben“ (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/nsu-urteil-prozess-muenchen-live).

Dem NSU, der sich im Bekennervideo selbst als „Netzwerk von Kameraden“ bezeichnete, sollen zwischen 100 und 200 unmittelbare und indirekte Helfer und Mitwisser angehört haben. Im Umfeld des NSU befanden sich dabei mehr als 40 V-Personen deutscher Geheimdienste und Sicherheitsbehörden. Bis heute ist nicht aufgeklärt, wie die Rechtsterroristen über Jahre untertauchen und zehn Morde begehen konnten oder wie groß das Netzwerk war, das bei der Auswahl der Tatorte, der Opfer oder der Fluchtwege unterstützte. Auch die Herkunft von etwa 20 Waffen, die im ausgebrannten Wohnmobil des NSU in Eisenach gefunden wurden, ist immer noch ungeklärt (vgl. www.freiepresse.de/nachrichten/deutschland/das-netzwerk-des-nsu-trios-artikel10257563, www.spiegel.de/panorama/justiz/a-896805.html, ze.tt/nsu-die-neonazis-sind-die-gewinner-des-prozesses, www.stern.de/politik/deutschland/nsu-prozess-beendet--diese-offenen-fragen-bleiben-zum-rechten-terror-8156252.html, www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/herkunft-nsu-waffe-100.html).

Im Jahr 2023 wurde presseöffentlich, dass das verurteilte NSU-Mitglied Beate Zschäpe an die Ermittlungsbehörden herangetreten sein und in einem bisher unbekannten Umfang weitere Angaben auch zu den Taten des NSU und ihrer Mittäter getätigt haben soll (www.spiegel.de/panorama/nsu-beate-zschaepe-gibt-neue-details-zum-innenleben-der-terrorgruppe-preis-a-a27fd2f2-6676-4b03-9c08-1ac52b056bc8). Nach Auskunft der Bundesregierung sollen seither verschiedene Ermittlungsmaßnahmen im In- und Ausland stattgefunden haben (Antwort auf die Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 20/177, S. 22964 (B))).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wann hat Beate Zschäpe gegenüber Bediensteten welcher Bundesbehörden seit August 2023 Angaben im Kontext des NSU, der von seinen Mitgliedern begangenen Straftaten und möglicher Unterstützungshandlungen Dritter gemacht?

2

Wie und auf wessen Initiative kamen diese Vernehmungen oder Unterredungen zustande?

3

Konnte Beate Zschäpe während der Vernehmungen oder Unterredungen auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen?

4

Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder wurden in die Bearbeitung und Prüfung der Angaben von Beate Zschäpe eingebunden?

5

Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder wurden in die Durchführung der hierauf durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen eingebunden?

6

Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder haben die im Anschluss an die Angaben von Beate Zschäpe durchgeführten Vernehmungen durchgeführt bzw. daran teilgenommen?

7

Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder waren bei den Ermittlungsmaßnahmen in der Schweiz beteiligt, und welche haben ggf. an dort durchgeführten Vernehmungen teilgenommen?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 in anderen Ländern Maßnahmen mit Bezug zum NSU durchgeführt, und wenn ja, welche Maßnahmen in welchen Ländern und von welchen Behörden?

9

Wie viele Ermittlungsverfahren führt die Bundesanwaltschaft aktuell im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU (bitte nach Ermittlungsverfahren, Tatvorwürfen und Beschuldigten aufschlüsseln)?

10

Wurden infolge und anlässlich der möglicherweise neuen Angaben von Beate Zschäpe nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU wiederaufgenommen oder neu eingeleitet, wenn ja, welche Verfahren wurden wiederaufgenommen, und wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden neu eingeleitet?

11

Überprüfen die Behörden des Bundes im Rahmen ihrer Zuständigkeit unaufgeklärte Straftaten, deren Tatausführung beispielsweise eine Ähnlichkeit zum Modus Operandi der Straftaten des NSU aufweisen, auf mögliche Übereinstimmungen, Verbindungen und Bezüge, und wenn ja, um welche unaufgeklärten Straftaten handelt es sich dabei?

12

Wurden die im Wohnmobil in Eisenach und in der Frühlingsstraße in Zwickau aufgefundenen Schusswaffen, die den Mitgliedern des NSU zugerechnet wurden, zwischenzeitlich erneut einer Untersuchung hinsichtlich Herkunft und möglicher Verwendung bei anderen Straftaten unterzogen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

13

Welche Informationen liegen den Behörden des Bundes über Aufenthalte in der, Kontakte und Verbindungen in die Schweiz seitens der Mitglieder des NSU-Kerntrios im Einzelnen vor und seit wann?

14

Trifft es zu, dass die in der Schweiz befragte Zeugin ein Kennverhältnis mit Uwe Mundlos, wie von Beate Zschäpe behauptet worden sein soll, abgestritten hat?

15

Inwieweit hat der Generalbundesanwalt versucht, beispielsweise durch weitere Zeugenvernehmungen – einschließlich etwaiger Nachvernehmungen von Beate Zschäpe selbst –, die Angaben von Beate Zschäpe zu den Aufenthalten von Uwe Mundlos in der Schweiz zu verifizieren, wie hat er das versucht und mit welchen Maßnahmen?

Berlin, den 8. Oktober 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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