Nationale Umsetzung des EU-Gaspakets
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Julian Joswig, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Noch heute werden ungefähr die Hälfte unserer Heizungen mit fossilem Gas betrieben. Diese Abhängigkeit von Importen fossilen Gases hat fatale Folgen für unsere nationale Sicherheit, für das Klima und für die Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig muss entsprechend unserer nationalen Klimaschutzzusagen ein Wechsel hin zu erneuerbaren Heizungen bis 2045 abgeschlossen sein. In gut 20 Jahren wird daher der größere Teil der vorhandenen Gasnetze nicht mehr benötigt. Nur wo Industrieanwendungen nicht elektrifiziert werden können, ist eine Umrüstung der Gasnetze auf grünen Wasserstoff oder der Weiterbetrieb mit Biomethan sinnvoll. Dennoch wurden 2023 laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) (https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf, S. 43) noch mehr als 500 Mio. Euro in den Ausbau von Gasverteilnetzen investiert.
Im Juni 2024 ist die EU-Richtlinie 2024/1788, das sogenannte EU-Gaspaket, verabschiedet worden, welche Gasnetzbetreibern einen schrittweisen, wirtschaftlichen und geplanten Rückzug aus der Erdgasversorgung erlauben und ermöglichen soll. Bis Mitte 2026 muss Deutschland sie in nationales Recht überführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Bekennt sich die Bundesregierung weiterhin zu der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten zeitnahen Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkt-Richtlinie, und wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, wie ist der Zeitplan für diese Umsetzung?
b) Finden bereits Austausche mit Expertinnen und Experten sowie Verbänden zur konkreten Ausgestaltung statt, und wenn ja, mit wem (bitte die vergangenen und alle geplanten Termine nach Datum, Gesprächspartner, Gesprächsanlass auflisten)?
c) Plant die Bundesregierung, die Umsetzung in einem Gesamtpaket vorzulegen oder auf verschiedene Verfahren aufzuteilen, und inwiefern?
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viel Geld Gasnetzbetreiber in Deutschland einsparen können, wenn ihnen das Recht zur Kündigung von Anschlüssen bei Erreichen von wirtschaftlichen Kipppunkten zugesprochen wird, und wie bewertet die Bundesregierung diese Daten?
Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung zum Erstellen von Gasnetzstilllegungsplänen für alle Gasnetzbetreiber in Deutschland, und wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Betreiber Netzstilllegungspläne erarbeiten, wie in Artikel 57 der Gasbinnenmarkt-Richtlinie gefordert?
Plant die Bundesregierung, dass die Gasnetzbetreiber die Stilllegungspläne auf Basis der von den Kommunen verabschiedeten Wärmepläne erstellen müssen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Welche Informations- und Kündigungsfristen für Bürgerinnen und Bürger plant die Bundesregierung, wenn ein Gasnetzbetreiber sein Gasnetz aus wirtschaftlichen Gründen stilllegen möchte?
Welche Transparenzpflichten plant die Bundesregierung für die Gasnetzbetreiber, und werden Netzbetreiber die Grundlage, anhand derer sie über die Stilllegung oder den Weiterbetrieb eines Teilgebiets entscheiden, öffentlich darlegen müssen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung eine anderweitige Kontrolle?
Plant die Bundesregierung, alle Gaskundinnen und Gaskunden von ihrem jeweiligen Gasnetzbetreiber über die Umsetzung der EU-Gasmarktbinnenrichtlinie informieren zu lassen, sobald diese in Kraft tritt?
Plant die Bundesregierung, die Erschließung neuer Gebiete für Gasverteilnetze zu unterbinden, sofern keine anderweitige Nutzung sichergestellt ist?
Wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines Werbeverbots für Gasheizungen durch Netzbetreiber?
Welche Rolle und Kompetenzen plant die Bundesregierung a) den Kommunen und b) der Bundesnetzagentur bei der Entwicklung und Entscheidung über Stilllegungspläne zukommen zu lassen?
a) Wie plant die Bundesregierung die im EU-Gaspaket vorgesehene Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Kommunen auszugestalten?
b) Plant die Bundesregierung hierfür eine regelmäßige Informationspflicht vonseiten der Netzbetreiber in Richtung der Kommunen, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, Kommunen in ihrer Funktion als Konzessionsgeber dazu zu berechtigen, auf Basis von kommunalen Klimaschutzzielen, der kommunalen Wärmeplanung, Wärme- und Sanierungskonzepten o. Ä. einen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt datierten Stilllegungsplan für bestimmte Gebiete vom Netzbetreiber einzufordern?
Welche Annahmen und Prognosen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Höhe von Gasnetzentgelten für einen Haushalt jeweils in den Jahren 2026 bis 2045 vor (bitte Haushaltsgröße, Jahr und Höhe angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Welchen Beitrag leisten eine frühzeitige, konsequente und transparente Umsetzung der EU-Richtlinie sowie gründliche und realistische Planung der Netzbetreiber, um etwaige wirtschaftliche Unwägbarkeiten zu verhindern?