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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Maßnahmen des Bundes für barrierefreies Wohnen und barrierefreie öffentliche Gebäude

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

30.10.2025

Aktualisiert

05.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/228816.10.2025

Maßnahmen des Bundes für barrierefreies Wohnen und barrierefreie öffentliche Gebäude

der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Kassem Taher Saleh, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Simone Fischer, Karoline Otte, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eine barrierefreie Wohnung ist eine zentrale Voraussetzung für ein selbstständiges Leben im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen. Der demografische Wandel führt dazu, dass immer mehr Menschen in Deutschland Bedarf an einer barrierefreien Wohnung haben. Laut Evaluationsbericht der KfW haben bereits etwa 3 Millionen Haushalte Bedarf an einer barrierefreien oder barrierearmen Wohnung (Leifels, 2020). Bis 2035 werden es voraussichtlich 3,7 Millionen Wohnungen sein. Diesem hohen Bedarf steht bisher nur eine sehr geringe Anzahl an rund 560 000 barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen gegenüber, was auf eine dramatische Versorgungslücke hinweist (Leifels, 2020).

Das Bundesförderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ setzt hier bisher wichtige Investitionsanreize für barrierefreies Wohnen. Nun hat die Bundesregierung sich dazu entschieden, das Zuschussprogramm (455-B) auslaufen zu lassen. Es kann nur noch ein Kreditprogramm (159) genutzt werden. Laut Evaluationsbericht der KfW wirkte die Zuschussförderung aber besonders bei zentralen Maßnahmen wie Schwellenabbau und altersgerechten Bädern. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Bundesfachstelle Barrierefreiheit, 2025) betont, dass neben barrierefreiem Neubau vor allem der Umbau im Bestand erforderlich ist, da er gezielter und bedarfsorientierter umgesetzt werden kann. Gleichzeitig bestehen hier praktische Hürden, etwa Abstimmungen mit Vermietenden oder Rückbaukosten. Angesichts wachsender Altersarmut und steigender Nachfrage dürfte auch nach Ansicht der Fragestellenden eine Förderung des Bundes zur Barrierereduzierung im bestehenden Wohnraum weiterhin notwendig sein und zukünftig an Relevanz gewinnen. Fördermittel für Umbauten leisten außerdem einen wichtigen Beitrag, damit Menschen ihre Wohnung im Alter nicht verlassen müssen.

Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention ist die Bundesrepublik Deutschland zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet. Der Staat muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt mit anderen mobil sein können. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt deshalb, dass im Kultur- und Medienbereich Bundesgebäude, bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten nach den anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu gestalten sind. Zusätzlich sollen in Bestandsgebäuden des Bundes nach und nach alle baulichen Barrieren abgebaut werden.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern zu wollen. Dazu sollen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Mittel für die Förderung von altersgerechtem und barrierefreiem Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll das Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickelt werden, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele barrierefreie Wohnungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

2

Wie viele dieser Wohnungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von kommunalen Wohnungsgesellschaften oder gemeinnützigen Trägern bewirtschaftet (bitte Anteile nach kommunalen und gemeinnützigen Unternehmen aufschlüsseln)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Deutschland?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die erwartete Versorgungslücke von über 2,5 Millionen barrierearmen Wohnungen bis zum Jahr 2035 (Leifels, 2020)?

5

Sind der Bundesregierung in Anbetracht des demografischen Wandels Prognosen im Hinblick auf die Entwicklung des Bedarfs an barrierefreien Wohnungen in den kommenden 20 Jahren bekannt, und wenn ja, von welchem Bedarf gehen diese aus?

6

Welche Folgen erwartet die Bundesregierung, wenn der Ausbau barrierefreien Wohnraums nicht mit der Nachfrage Schritt hält?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl von Unfällen im Haushalt, die auf ein Zusammenspiel von altersbedingten Funktionsstörungen und mangelnder Barrierefreiheit zurückzuführen sind?

8

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass Barrierefreiheit im Neubau laut der Studie von Deutschem Städte- und Gemeindebund (DStGB) und TERRAGON (2017) bereits mit sehr geringen Mehrkosten realisierbar ist?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Wirkung des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Abruf der Fördermittel aus dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ seit 2020 entwickelt?

11

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass insbesondere ältere und einkommensschwache Haushalte beim Umbau zur Barrierefreiheit unterstützt werden?

12

Wie viele barrierefreie Wohnungen wurden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung von Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern in den Jahren 2019 bis 2024 gefördert (Neubau, Ankauf und Sanierung)?

13

Der Umbau von wie vielen barrierefreien Wohnungen wurde im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ vom Bund in den Jahren 2019 bis 2025 gefördert?

14

Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ nicht mehr zu unterstützen und auslaufen zu lassen?

15

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den Wegfall des KfW-Zuschussprogramms „Altersgerecht Umbauen“ auf die Versorgungslage, und welche Alternativen zur Schließung dieser Lücke plant sie?

16

Welche weiteren Förderinstrumente existieren neben dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ auf Bundesebene, um den barrierefreien Umbau des Wohnungsbestands zu unterstützen, sind zusätzliche Förderinstrumente geplant, und wenn ja, welche?

17

Plant die Bundesregierung, in den Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau sicherzustellen, dass auch private Eigentümerinnen den barrierefreien Umbau ihrer Wohnung fördern lassen können?

18

Wie ist der Umsetzungsstand der im Maßnahmenkatalog des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum vereinbarten Vorhaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau?

a) Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der Maßnahme 5.21 vor, die die Prüfung einer Definition von Mindeststandards für den barrierefreien Neubau vorsieht?

b) Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der Maßnahme 5.22 vor, die eine Prüfung von Reformen der Musterbauordnung sowie der Landesbauordnungen im Hinblick auf barrierefreie Wohnungen zum Ziel hat?

c) Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der Maßnahme 5.23 vor, die die Prüfung einer Stärkung der Förderung von bezahlbaren barrierefreien Wohnungen vorsieht, z. B. durch Kopplung der Förderungen an rechtliche Vorgaben der bedarfsgerechten Barrierefreiheit?

19

Welche Fördermöglichkeiten sieht die Bundesregierung vor, um beim barrierefreien Wohnen auch die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu berücksichtigen (z. B. Rollstuhlfahrerinnen, Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen)?

20

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil an komplett barrierefreien öffentlichen Gebäuden?

21

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um bestehende Barrieren in öffentlichen Bestandsgebäuden vollständig abzubauen?

a) Welches Budget ist hierfür vorgesehen?

b) Wie wird bei der Umsetzung priorisiert?

22

Hält die Bundesregierung es weiterhin für angemessen, die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren in Bestandsgebäuden auf öffentlich zugängliche Bereiche dieser Gebäude zu beschränken, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

a) Liegen der Bundesregierung Erhebungen oder Schätzungen betreffend den Anteil der öffentlich zugänglichen Bereiche an der Gesamtfläche der noch nicht barrierefreien Gebäude im Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes vor, und wenn ja, welche, und wenn nein, plant sie solche?

b) Welche Auswirkungen hat die genannte Beschränkung auf die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst?

23

Inwieweit werden bei der Planung und Umsetzung von barrierefreien Gebäuden auch die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigt (z. B. Rollstuhlfahrerinnen, Menschen mit Sehoder Hörbeeinträchtigungen)?

24

Welche Rolle spielt die digitale Barrierefreiheit in den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, sind hier konkrete Projekte oder Förderungen geplant, und wenn ja, welche?

25

Wie plant die Bundesregierung, auch in der Privatwirtschaft stärker auf Barrierefreiheit hinzuwirken, wie sich CDU, CSU und SPD dies in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen haben?

26

Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für private Anbieterinnen von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit?

27

Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen im Sinne von Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention?

28

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit Barrierefreiheit in der Ausbildung von Architektinnen und Planerinnen stärker berücksichtigt wird, und wenn ja, welche?

29

Plant die Bundesregierung, die personelle Ausstattung der Bauverwaltungen im Bereich Barrierefreiheit zu verbessern?

30

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um Hürden beim altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau im Bestand abzubauen?

a) Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, wie etwa die Einführung von Fristen oder Mustervereinbarungen, um die Zustimmung durch Vermieterinnen für Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung sicherzustellen?

b) Wie plant die Bundesregierung, Mieterinnen zukünftig bei den Umbau- und Rückbaukosten zu entlasten, und wie bewertet sie die Maßnahme, Vermieterinnen an den Kosten zu beteiligen?

c) Welche gezielten Fördermaßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um einkommensschwache und ältere Haushalte beim barrierefreien Umbau zu unterstützen?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von beratenden Anlaufstellen und Verfahrenshilfe (digital bzw. analog), um Betroffene beim Umbau zu unterstützen?

e) Welche Instrumente nutzt die Bundesregierung derzeit, um die Umsetzung barrierefreier Umbauten sowie deren tatsächliche Wirkung auf die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen systematisch zu erfassen, und welche neuen Maßnahmen zur regelmäßigen Erfolgskontrolle und zum Monitoring sind geplant?

31

Wie wird der Aspekt Barrierefreiheit bei neuen Gesetzesvorhaben berücksichtigt und sichergestellt, dass der Anteil an barrierefreien Wohnungen konsequent steigt?

32

Wie plant die Bundesregierung, Innenstädte und soziale Infrastrukturen an Klimawandel und den zunehmenden Bedarf an Barrierefreiheit anzupassen, wie sich CDU, CSU und SPD dies in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen haben?

33

Wie nutzt sie dabei Synergien zwischen energetischer Sanierung und barrierefreiem Umbau (z. B. durch gemeinsame Programme, Doppelförderung, Bürokratieabbau)?

Berlin, den 8. Oktober 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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