[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2681
21. Wahlperiode 07.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2403 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (
www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschland%).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (
www.spiegel.de/politik/deutschland/c
ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6
baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (
www.security-inside
r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft stehen im Zuge der
Digitalisierung vor tiefgreifenden Veränderungen. Systeme des Smart Farmings,
digitale Plattformen für Agrar- und Ernährungsdaten, automatisierte
Produktionsprozesse in der Lebensmittelwirtschaft sowie komplexe Liefer- und
Logistikketten sind zunehmend digital gesteuert.
Damit steigt auch die Anfälligkeit gegenüber Cyberangriffen: Manipulationen
an Agrardaten, Unterbrechungen von Lieferketten oder Angriffe auf
Steuerungssysteme könnten nicht nur wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern
auch die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln beeinträchtigen. Besonders
in Krisenlagen wie Pandemien und Naturkatastrophen kann eine zusätzliche
Gefährdung durch Cyberangriffe gravierende Folgen haben.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
trägt die Verantwortung für die Stabilität der landwirtschaftlichen Produktion,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 7. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Sicherheit der Lebensmittelversorgung sowie die Stärkung der ländlichen
Räume.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
Cybersicherheitsaspekte in den Verantwortungsbereich des BMLEH integriert
sind und wie sich die personelle Ausstattung in den letzten Jahren entwickelt
hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das BSI beobachtet die Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung,
Angriffsfläche, Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz
den vier anderen Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl.
www.bsi.bund.de/D
E/Service-Navi/Publikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. APT-Gruppen betrieben beispielsweise Cyberspionage und starteten
Angriffe auf Behörden der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch Unternehmen und Institutionen, die
in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber hinaus wurde die
arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin professioneller:
Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten Zugangsdaten. Andere
Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-Schwachstellen (d. h. Schwachstellen, die
dem Hersteller noch nicht bekannt sind) zum Datendiebstahl.
Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden
Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20 000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche
Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch
Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potenziell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf
Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den
Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die Fragen 1, 3, in Teilen 5, 7, 9, 13, in Teilen 14 und 15 sowie in Teilen 17
können nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form
nicht beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im BMLEH und dessen
Geschäftsbereichsbehörden eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten, Anzahl, Ort und Ausstattung von
Rechenzentren, Ergebnisse technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl
registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zugrundeliegender
Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und
organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-
Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer Resilienzmaßnahmen wie
Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und
Krisenlagen und Softwareentwicklungen beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten
der Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden
der detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit
würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMLEH
eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Unter Kenntnis, der durch das BMLEH eingesetzten Produkte könnten
Angreifer Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der
Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und
20/14887 ließe sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte
Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung
von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMLEH zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMLEH vor
Cyberangriffen schützt. Dies würde potenziellen Angreifern wichtige Hinweise für
etwaige Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit
unmittelbar die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des
BMLEH mit anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer
Schwachstelle potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der
gesamten Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der
Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMLEH zum Schutz der
IKT-Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden
bzw. der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMLEH nicht ausreichend
Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124,
78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMLEH den Cybergefahren begegnet,
welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche
internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu einer
Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, die eine
weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In diesem Fall
wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Würden potenzielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMLEH deutlich einfacher zu
gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMLEH aktuell, und wie viele
davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige
Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder
Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Alle Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.
3. An welchen Standorten des BMLEH sind kritische IT-Dienste
georedundant verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
4. Welche Investitionen hat das BMLEH in den Jahren von 2020 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
5. In welchem Umfang hat das BMLEH in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BSIG sowie im Speziellen
für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen
die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9
BSIG statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen, nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht überwiegt.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMLEH (z. B. eigenes Computer Emergency Response
Team [CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Organisatorische Zuständigkeiten sind dem Organigramm des BMLEH zu
entnehmen.
7. Welche spezifischen Zuständigkeiten bestehen im Geschäftsbereich des
BMLEH für die Abwehr von Cyberangriffen auf digitale Systeme des
Smart Farmings, der Produktions- und Verarbeitungseinrichtungen der
Ernährungswirtschaft, Liefer- und Logistikketten, Datenplattformen im
Bereich Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sowie kritischen
Infrastrukturen der Lebensmittelversorgung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
8. Welche Maßnahmen hat das BMLEH seit 2020 ggf. ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren?
Das IT-Sicherheitsniveau im BMLEH wird durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des
Bundesrechnungshofes werden in diesem Prozess berücksichtigt.
9. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMLEH registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der
Zwischenfälle aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
10. Welche Bedrohungsanalysen zu Cyberangriffen auf
Lebensmittelversorgungsketten und Agrar- bzw. Ernährungsdaten liegen dem BMLEH vor,
und wie fließen diese in die Praxis der IT-Sicherheit ein?
Dem BMLEH liegen aktuell keine Bedrohungsanalysen zu Cyberangriffen auf
Lebensmittelversorgungsketten und Agrar- bzw. Ernährungsdaten vor. Nach
dem BSI-Gesetz sind die wesentlichen Aufgaben des
Informationssicherheitsmanagements dem BSI übertragen.
11. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden seit 2018
ergriffen, um Cyberangriffe auf digitale Systeme der Lebensmittel- und
Agrarwirtschaft sowie auf Lieferketten abzuwehren?
Unternehmen des Sektors Ernährung, die unter den Anwendungsbereich des
BSI-Gesetzes fallen, sind zum Treffen geeigneter, wirksamer und
verhältnismäßiger Risikomanagementmaßnahmen verpflichtet. Darunter fällt auch die
Implementierung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen
(TOMs).
12. Welche besonderen Vorkehrungen bestehen beim BMLEH für Krisen-
und Notlagen, in denen Cyberangriffe die Versorgungssicherheit
zusätzlich gefährden könnten?
Unternehmen des Sektors Ernährung, die unter den Anwendungsbereich des
BSI-Gesetzes fallen, werden zum Treffen besonderer Vorkehrungen zur
Stärkung ihrer Resilienz gegenüber Cyberangriffen verpflichtet. Darüber hinaus ist
das BSI für die Unterstützung zur Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen
zuständig.
13. Welche konkreten Schritte plant das BMLEH ggf., um bis spätestens
2030 die vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof
geforderten Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und
georedundanter Systeme) sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
14. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMLEH (bitte nach Behörden und Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der
Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagdrucksache 20/14639 zu IT-
Sicherheitsstellen wird verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Aufschlüsselung
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
15. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMLEH seit 2018
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren sowie
nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der
Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagdrucksache 20/14639 zu IT-
Sicherheitsstellen wird verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Aufschlüsselung
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
16. Wie viele dieser Stellen (vgl. Frage 15) entfallen unmittelbar auf
Aufgaben zur Sicherung der Versorgungssicherheit und der
Ernährungswirtschaft?
Keine dieser Stellen entfallen unmittelbar auf Aufgaben zur Sicherung der
Versorgungssicherheit und der Ernährungswirtschaft. Die in der Frage
angesprochenen Aufgabenbereiche werden von anderen Organisationseinheiten im Haus
wahrgenommen.
17. Wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 Stellen im Bereich IT-
Sicherheit im Geschäftsbereich des BMLEH abgebaut, umgewidmet oder neu
geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Es fand ein Aufwuchs von sechs Stellen statt. Hinsichtlich der weiteren
Aufschlüsselung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach
der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
18. Wie viele dieser möglichen Stellen (vgl. Frage 17) sind derzeit unbesetzt,
und wie lange bleiben offene Stellen im Durchschnitt vakant?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der
Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagdrucksache 20/14639 zu IT-
Sicherheitsstellen wird verwiesen. Offene Stellen bleiben wenige Wochen vakant.
19. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMLEH ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response,
Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)?
Alle für den grundsätzlich sicheren IT-Betrieb notwendigen Aufgaben werden
abgedeckt.
20. Welche spezifischen Qualifikationen werden bei der Besetzung von
Stellen mit Blick auf die Versorgungsketten- und Infrastruktursicherheit
gefordert oder bevorzugt berücksichtigt?
Spezifische Qualifikationen sind in Stellenausschreibungen öffentlich
einsehbar.
21. Welche Schulungen und Fortbildungen wurden für Beschäftigte des
BMLEH und seiner nachgeordneten Behörden im Bereich IT-Sicherheit
seit 2018 durchgeführt (bitte nach Jahr und Art der Fortbildung
aufschlüsseln)?
Die Beschäftigten des BMLEH und dessen Geschäftsbereich nehmen
regelmäßig Angebote für Schulungen und Fortbildungen, u. a. zu den Themen
Informationssicherheitsmanagement, Awareness, technische und operative
Sicherheit, BCM etc. wahr.
22. Welche Kooperationen bestehen mit anderen Ressorts, insbesondere dem
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, sowie mit
europäischen und internationalen Organisationen zur Stärkung der Resilienz
von Versorgungsketten gegen Cyberangriffe?
Die Zusammenarbeit mit dem BSI und anderen Ressorts erfolgt aufgrund der
einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der
Informationssicherheitsorganisation der Bundesverwaltung. Für darüberhinausgehende
Sicherheitskooperationen im Bereich Cybersicherheit ist das BSI zuständig.
23. Welche Rolle spielen private Unternehmen der Ernährungswirtschaft,
Agrarbetriebe und Verbände in den Sicherheitskooperationen des
BMLEH?
Für Sicherheitskooperationen im Bereich Cybersicherheit ist das BSI zuständig.
BMLEH nimmt an Veranstaltungen der „Unabhängigen Partnerschaft
Kritischer Infrastrukturen (UP KRITIS)“ teil. Dies ist eine öffentlich-private
Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen, deren Verbänden und den
zuständigen staatlichen Stellen. Das BSI betreibt die Geschäftsstelle des UP
KRITIS.
24. Welche Maßnahmen ergreift das BMLEH ggf., um die Resilienz seiner
besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im
Bereich IT-Sicherheit sicherzustellen?
Es ist bekannt, dass die IT-Konsolidierung begonnen wurde. Maßnahmen
ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind
veröffentlicht. Im Übrigen gilt die GGO.
25. Inwiefern beteiligt sich das BMLEH an europäischen oder
internationalen Organisationen im Hinblick auf den Schutz von Patientendaten?
Es liegen keine Informationen zu einer Beteiligung vor.
26. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMLEH
mittelfristig auszubauen, und mit welchem zeitlichen Horizont?
Im Rahmen der Ausarbeitung von NIS2 ist ein mittelfristiger Ausbau der IT-
Sicherheitskapazitäten geplant. Der zeitliche Horizont wird sich im Rahmen der
Entwicklung des Gesetzentwurfs abzeichnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]