Pläne der Bundesregierung zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, Dr. Heinrich L. Kolb, Detlef Parr, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Pläne der Bundesregierung zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung“ (Bundestagsdrucksache 16/2823) wurde seitens der Bundesregierung lediglich pauschal beantwortet, indem die Fragen 1 bis 30 zusammengefasst wurden (Bundestagsdrucksache 16/2972). Dabei sind wesentliche Fragen unbeantwortet geblieben. Hierzu gehört auch die Frage nach dem zeitlichen Rahmen und der Zielsetzung einer Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
So wird unter anderem nur vage dargestellt, dass die Bundesregierung einen Konsultationsprozess eingeleitet habe, um „mittelfristig“ einen unter Beteiligung aller in der Pflege relevanten Kräfte entwickelten Vorschlag für einen überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff präsentieren zu können. Parallel führten die Spitzenverbände der Pflegekassen ein Modellprojekt zur Erarbeitung und Erprobung von Alternativen zum geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsverfahren durch.
Mit Pressemitteilung vom 10. Oktober 2006 hatte die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, hierzu die Einsetzung eines Beirats, bestehend aus Verbändevertretern und Einzelpersonen, zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs angekündigt, der am 13. November 2006 erstmals zusammenkommen und seine Arbeit bis zum 30. November 2008 abgeschlossen haben soll. Aufgabe des Beirates solle es insbesondere sein, eine Empfehlung zur Formulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs auszusprechen. Die Arbeit des Beirats, so heißt es in der Presseerklärung, […] steht neben der Vorbereitung der kommenden Reform der Pflegeversicherung und greift inhaltlich wie zeitlich über diese hinaus.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund der oben zitierten Aussage aus der Pressemitteilung vom 10. Oktober 2006 bestätigen, dass in der im Jahr 2007 anstehenden Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung keine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs getroffen sowie das damit verbundene Begutachtungsverfahren nicht überarbeitet werden?
Wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 92) angekündigte bessere Berücksichtigung des besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarfs Demenzkranker dementsprechend erst im Jahr 2009 realisiert, oder sind hierzu kurzfristig weitere Maßnahmen vorgesehen, und wenn ja, welche?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Anhebung des allgemeinen Betreuungsbetrags nach § 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) eine der Maßnahmen im Sinne der Frage 2 sein könnte, den Sachverhalt, dass die Zahl der Bezieher dieses Betreuungsbetrags seit Einführung dieser Leistung stets weit hinter der Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten zurückgeblieben ist?
Bedeutet das zeitliche Hinausgehen der Arbeit des Beirats über die Reform des Jahres 2007, dass die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung in Etappen vorgesehen ist und dass, nach einer ersten Etappe im Jahr 2007 und nach Abschluss der Arbeit des Beirats, im Jahr 2009 eine weitere, zweite Etappe geplant ist?
Werden neben der Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und der damit verbundenen Überarbeitung des Begutachtungsverfahrens noch weitere Teile der Pflegereform auf das Jahr 2009 verschoben, und wenn ja, welche?
Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit verbunden des Begutachtungsverfahrens?
Welche Vorgehensweise ist zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens vorgesehen, und welcher Zeitablauf ist für die die einzelnen Schritte geplant?
Welche Aufgabe hat hierbei das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Beirat durch die Spitzenverbände durchzuführende Modellprojekt, und wie ist es konkret ausgestaltet?
Wann beginnt und wann endet das Modellprojekt?
Aus welchen Mitteln wird es finanziert, und welches Finanzvolumen umfasst es?
Wird das Modellprojekt nur in bestimmten Regionen durchgeführt, und wenn ja, in welchen?
Ist vorgesehen, dass die Spitzenverbände der Pflegekassen das Bundesministerium für Gesundheit über Zwischenergebnisse des Modellprojektes informieren, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten bzw. bei welchem Stand der Projekte?
Wird das Bundesgesundheitsministerium diese Zwischenergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich machen, und wenn ja, wann?
Wie erfolgt die Koordination zwischen der Arbeit des Beirats und den (Zwischen-)Ergebnissen des Modellprojektes?
Wie viele Mitglieder soll der Beirat haben, wie ist seine Zusammensetzung, und nach welchen Kriterien erfolgt diese?
Wird die Arbeit des Beirats durch die (Pflege-)Wissenschaft unterstützt, und wenn ja, wie?
Soll die Arbeit des Beirats in Arbeitsgruppen untergliedert werden, und wenn ja, in welche?
Wird das Bundesministerium für Gesundheit die Arbeit des Beirats begleiten und unterstützen, und wenn ja, wie?