Angriffe auf NS-Gedenkstätten – Erfassung, Schutz und Beurteilung der Bundesregierung
der Abgeordneten Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic, Dr. Anja Reinalter, Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Dr. Lena Gumnior, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
NS-Gedenkstätten sind Tatorte und zentrale Orte des Erinnerns, Gedenkens, Lernens und Forschens über die nationalsozialistischen Verbrechen. Sie stehen für die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland, als demokratischer Rechtsstaat das Gedenken an die Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus und ihre Opfer zu bewahren. NS-Gedenkstätten sind keine neutralen Kulissen, sondern Orte, an denen sich unsere Demokratie beweisen und wo Erinnerung gegen Vereinnahmung und Relativierung verteidigt werden muss.
Die heutige NS-Gedenkstättenlandschaft wurde gegen massive Widerstände erkämpft, oft durch Überlebende der nationalsozialistischen Verbrechen sowie durch Angehörige der Ermordeten. Die von ihnen erstrittene Erinnerungskultur ist eine große Errungenschaft und zentral für die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Gleichzeitig kritisiert der Münchner Historiker Christian Meier mit dem Begriff „Erinnerungsweltmeister”, dass einerseits diese Erinnerungskultur als deutsche Erfolgsgeschichte dargestellt wird, andererseits jedoch eine „Schlussstrichmentalität” zunehmend gesellschaftliche Verbreitung findet (https://taz.de/Menschen-in-Deutschland-wollen-laut-einer-Studie-einen-Schlussstrich-unter-die-NS-Zeit/!6085096/).
NS-Gedenkstätten sind nicht nur finanziell oft prekär ausgestattet, sondern geraten zunehmend ins Visier von Angriffen (www.sueddeutsche.de/politik/kz-gedenkstaetten-schulklassen-rechtsextremismus-uebergriffe-li.3330021?reduced=true). Zwischen Januar 2019 und Juni 2024 wurden 1 741 politisch motivierte Straftaten gegen NS-Gedenkstätten registriert, der überwiegende Teil davon mit rechtsextremem Hintergrund (Bundestagsdrucksache 20/12236). Dazu gehören besonders oft Sachbeschädigungen, Störungen und Bedrohungen von Mitarbeitenden (www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/buchenwald-rechtsextremismus-gedenkstaette-100.html). Ein aktuelles Beispiel zeigt sich in Görlitz: Am Mahnmal für die Opfer des Faschismus wurden Bücher verbrannt, der Staatsschutz ermittelt. Derartige Vorfälle stehen in einer langen Traditionslinie symbolischer Angriffe auf die Erinnerungskultur (www.spiegel.de/panorama/goerlitz-buecher-an-holocaust-mahnmal-verbrannt-staatsschutzermittelt-a-9d2ec383-5417-4f95-844f-5b80ffc8d692).
Seit den durch die Hamas und andere islamistisch-palästinensische Terrorgruppen am 7. Oktober 2023 in Israel begangenen Massakern sowie der dabei systematisch verübten sexualisierten Gewalt berichten NS-Gedenkstätten über zunehmende Attacken, Drohungen und gezielte Störungen. Oft gehen diese nicht nur auf rechtsextremistische, sondern auch auf Akteurinnen und Akteure aus einem antiimperialistischen linken oder palästinensisch-nationalistischen Milieu zurück. Besonders häufen sich Schmierereien, Bedrohungen und symbolische Gleichsetzungen, in denen Shoa-Gedenken mit der Politik des Staates Israel vermengt wird – eine Form des israelbezogenen Antisemitismus, die die Erinnerung an die Shoa instrumentalisiert und Opfergruppen erneut diffamiert (www.nd-aktuell.de/artikel/1193981.nazi-herrschaft-ns-gedenkstaetten-von-wegen-staatsraeson.html).
Angriffe auf NS-Gedenkstätten kommen aus verschiedenen politischen Milieus und zielen auf einen Grundpfeiler der Bundesrepublik Deutschland: das Gedenken an die Shoa. Hinter ihnen steht der Wunsch nach einem „Schlussstrich”, nach Entlastung beziehungsweise Relativierung oder Leugnung der Shoa. Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wird das Angriffsziel „Gedenkstätte“ dennoch bislang nicht nach Art des Gedenkortes ausdifferenziert: Angriffe auf NS-Gedenkstätten werden mit sämtlichen anderen Gedenkorten in einer Kategorie aufgeführt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12236).
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Verantwortung der Bundesregierung für NS-Gedenkstätten als zentrale Orte deutscher Erinnerungspolitik fragen wir nach aktuellen Zahlen, ideologischen Hintergründen der Täterinnen und Täter, Schutzmaßnahmen und Finanzierung durch die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie erfassen derzeit die Sicherheitsbehörden Angriffe auf NS-Gedenkstätten und wie werden diese Straftaten aktuell in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) oder in anderen Statistiken (z. B. KPMD-PMK) entsprechend dargestellt?
Plant die Bundesregierung, die Erfassung von Angriffen auf NS-Gedenkstätten zu verändern (z. B. durch eigene Katalogwerte im KPMD-PMK oder Lageberichte ab 2025), und wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Juli 2024 erfolgte Angriffe auf NS-Gedenkstätten (bitte nach Datum, Name der Gedenkstätte, Art des Angriffs bzw. Straftatbestand, Anzahl und politische Orientierung bzw. Phänomenbereich, in den die Tat eingeordnet wurde, sowie Altersgruppe (unter 14, 14 bis 17, 18 bis 25, 26 bis 39, über 40) von ggf. ermittelten Tatverdächtigen aufführen)?
Welche Unterstützung erhalten betroffene NS-Gedenkstätten nach Angriffen, Störungen und Bedrohungen durch Bundesbehörden (z. B. Soforthilfe, Beratung, Sicherheitsbewertung, finanzielle Unterstützung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung rechtsextremistischer Gruppen, Parteien oder Onlinenetzwerke an Straftaten und Störungen gegen NS-Gedenkstätten seit dem 1. Januar 2020 (bitte nach Jahr, Gruppenzugehörigkeit, Bundesland, Delikt sowie Altersgruppe (unter 14, 14 bis 17, 18 bis 25, 26 bis 39, über 40) von ggf. ermittelten Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entwicklungen und Veränderungen in Bezug auf Angriffe auf NS-Gedenkstätten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit dem 7. Oktober 2023?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Bedrohungslage an zentralen NS-Gedenkstätten in Deutschland (z. B. Buchenwald, Dachau, Neuengamme, Mittelbau-Dora, Sachsenhausen), und welche Maßnahmen leitet sie aus ihrer Bewertung ab?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Störungen, Provokationen und andere Vorfälle an NS-Gedenkstätten unterhalb der Strafbarkeitsgrenze seit dem 1. Januar 2020 wie Störungen von Veranstaltungen, Einschüchterungsversuche, digitale Hetze oder Bedrohungslagen (bitte nach Datum, Ort, Art des Vorfalls und Phänomenbereich, in den der Vorfall eingeordnet wurde, aufführen), und in welcher Form werden solche Vorfälle bislang erfasst oder ausgewertet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Schändungen jüdischer Friedhöfe seit dem 1. Januar 2020 (bitte nach Datum, Ort, Art des Angriffs bzw. Straftatbestand, und politische Orientierung bzw. Phänomenbereich, in den die Tat eingeordnet wurde, sowie Altersgruppe (unter 14, 14 bis 17, 18 bis 25, 26 bis 39, über 40) von ggf. ermittelten Tatverdächtigen aufführen)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufklärungs- und Verurteilungsquote in den jeweiligen Straftatbeständen und Fallgruppen der in den Fragen 3 und 9 erfragten Vorfälle (bitte jährlich für die jeweils erfragten Zeiträume, Phänomenbereiche und Altersgruppen auflisten)?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, auf EU-Ebene und im Rahmen internationaler Organisationen wie der International Holocaust Remembrance Alliance Initiativen zum Schutz von Gedenk- und Erinnerungsorten vor Straftaten einzubringen (bitte laufende und geplante Maßnahmen darlegen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von Gedenkstätten in der Prävention von Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus, und wie steht die Bundesregierung zu dem Vorstoß, den Besuch einer NS-Gedenkstätte für Schülerinnen und Schüler einmal im Lauf ihrer Schullaufbahn verpflichtend zu machen?
Welche spezifischen Förderprogramme unterstützt die Bundesregierung zur Prävention von Antisemitismus bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, und wie werden diese auf ihre Reichweite, Wirksamkeit und nachhaltige Wirkung hin evaluiert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Standards und Programme zur Fortbildung von Lehrkräften und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern existieren auf Bundesebene, um antisemitische Tendenzen bei Schülerinnen und Schülern zu erkennen und effektiv darauf zu reagieren?
Wie ist der Stand der Planungen für das Yad-Vashem-Bildungszentrum in Deutschland (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/yad-vashem-plant-holocaust-bildungszentrum-in-deutschland-270490)?
a) In welchen Bereichen soll das Yad-Vashem-Bildungszentrum tätig werden?
b) Mit welchen deutschen Bildungs-, Forschungs- und sonstigen Einrichtungen sind Partnerschaften geplant?
c) Nach welchen Kriterien wird der Ort des Bildungszentrums ausgewählt, und wie ist der Zeitplan des weiteren Prozesses?
d) Inwiefern spielen Sicherheitskonzepte dabei eine Rolle?
e) Welche finanzielle Beteiligung des Bundes ist avisiert?