[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4767
17. Wahlperiode 14. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4572 –
Weiterentwicklung des Krisenmanagements der Bundesregierung
bei Beeinträchtigungen im Luftverkehr wegen erhöhter Konzentration
von Vulkanasche im Luftraum
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull zwischen März und
Mai 2010 führte zu massiven Problemen im europäischen Flugverkehr.
Zahllose Flüge wurden gestrichen und tausende Flugreisende konnten ihre
geplanten Reisen nicht antreten oder mussten auf andere Verkehrsmittel umsteigen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass der Ausbruch dieses Vulkans
mehrere Mrd. Euro Schaden verursacht hat. Das unzureichende
Krisenmanagement der Bundesregierung und das Fehlen einer politischen Führung zeigte sich
unter anderem in der Anordnung der Durchführung von Flügen im
kontrollierten Sichtflugverfahren (CVFR) von deutschen Fluggesellschaften, die das dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
nachgeordnete Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als unbedenklich bewertet hatte.
Fluglotsen, Flugkapitäne und die Gewerkschaft VEREINIGUNG COCKPIT E. V.
haben diese Entscheidung massiv kritisiert, da damit die Verantwortung für
die Sicherheit der Passagiere komplett auf den Piloten eines Flugzeuges
übertragen wurde. Auch der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, hat sich am 17. Mai 2010 von der Zustimmung zur
Durchführung von kontrollierten Sichtflügen distanziert (vgl. ARD-Magazin
report MÜNCHEN vom 17. Mai 2010).
Auch ein einheitliches koordiniertes Krisenmanagement der europäischen
Staaten blieb aus. In der Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages am 20. April 2010 wurde
deutlich, dass zu wenig Erkenntnisse dazu vorliegen, welche Wirkungen
Vulkanasche auf Flugzeugtriebwerke ausüben kann. Die Entscheidungen zur
Einschränkung und zur Wiederaufnahme des Flugverkehrs basierten nicht auf
gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Aufgrund vieler nicht geklärter und noch laufender Entscheidungsprozesse
innerhalb der Bundesregierung und dem bisherigen Scheitern von europäischen
und internationalen Bemühungen für ein einheitliches Vorgehen bezüglich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 10. Februar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4767 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeeines umfassenden Krisenmanagements besteht die Befürchtung, dass
Deutschland für den Umgang mit einem künftigen Vulkanasche-Szenario in Bezug auf
den Luftverkehr nicht besser vorbereitet ist als im April/Mai 2010.
1. In welcher Form hat die Bundesregierung für einen ähnlichen Vorfall, wie
dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull und des dadurch mit
Vulkanasche kontaminierten Luftraums, die Voraussetzungen für ein nationales,
europäisches und internationales Krisenmanagement geschaffen?
Zum nationalen Bereich wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
International hat Deutschland an den entsprechenden Arbeiten der
Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO auf weltweiter Ebene sowie in Europa an
den Arbeiten EUROCONTROLs, der Europäischen Kommission und der
Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aktiv teilgenommen, um
abgestimmte präzisere Kriterien zu schaffen als Grundlage für ein verbessertes
gemeinsames Krisenmanagement. Ein EU-Verordnungsentwurf sieht dazu vor,
dass eine Netzwerkmanagementfunktion eingerichtet wird, die zukünftig das
Krisenmanagement übernimmt und durch eine Krisenzelle auf europäischer
Ebene unterstützt wird. Die Kommission beabsichtigt, EUROCONTROL mit
seinen langjährigen Erfahrungen mit der Aufgabe des Netzwerksmanagements
zu betrauen.
2. Worin bestehen die bisherigen Aktivitäten der Bundesregierung, um für
den Fall eines erneuten Ausbruchs eines Vulkans in Europa unter der
Beteiligung aller Betroffenen die Einrichtung eines nationalen
Krisenstabes beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu
ermöglichen und dabei die Arbeit des operativen Krisenzentrums der
Deutschen Flugsicherung (DFS) einzubinden und für den Krisenfall zu
optimieren?
Das Krisenmanagement sowie die Koordinierung der Krisenstäbe bei der
Deutschen Flugsicherung (DFS) und beim Deutschen Wetterdienst (DWD) erfolgt
durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS). Das BMVBS verfügt an den Standorten Berlin und Bonn über
Lagezentren. In Krisensituationen oder bei besonderen Ereignissen kann im
BMVBS ein Krisenstab einberufen und/oder das Lagezentrum aktiviert
werden. Die technische Einrichtung im Lagezentrum ermöglicht, in einer Krise alle
Beteiligten einzubinden und die notwendige Koordinierung vorzunehmen. Das
BMVBS steht in ständigem Dialog mit der DFS, europäischen
Flugsicherungsbehörden und europäischen Verkehrsministerien.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie häufig haben die zwei Arbeitsgruppen „Wertschöpfung in
Notfallsituationen“ und „Schadensbilanz“, die vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie in der Krise im Frühjahr 2010 gebildet worden
sind, in welcher Zusammensetzung getagt, und welche Ergebnisse haben
sie bisher vorgelegt?
Die Arbeitsgruppen „Schadensbilanz“ und „Wertschöpfung in
Notfallsituationen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie haben bislang
zwei Mal getagt. Im Übrigen stehen die Mitglieder der Arbeitsgruppen in
einem laufenden Dialog. Vorausgegangen waren zudem zwei Krisengipfel im
April 2010, die dem unmittelbaren Erfahrungsaustausch zwischen den
Beteiligen dienten. Ziel der Arbeitsgruppen ist es zum einen, eine Bilanz der
wirtschaftlichen Auswirkungen des Vulkanausbruches zu ziehen. Zum anderen sol-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4767len Vorschläge erarbeitet werden, wie auch in künftigen Notfallsituationen die
fortlaufende wirtschaftliche Wertschöpfung unterstützt werden kann. An den
Arbeiten sind die betroffenen Wirtschaftszweige sowie die für den jeweiligen
Beratungsgegenstand zuständigen Bundesministerien beteiligt. Arbeitsergebnis
wird ein Abschlusspapier sein, das derzeit erstellt wird.
4. Wann haben seit dem 27. April 2010 die vom BMVBS eingerichteten
Arbeitsgruppen zum Thema „Meteorologie und Messtechnik“ und
„Flugzeugtechnik“ unter der Leitung von Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter
Scheurle nach dem mangelhaften Krisenmanagement während der
Luftraumkontaminierung mit Vulkanasche als Folge des Ausbruchs des
Vulkans Eyjafjallajökull getagt, und was war der Inhalt der jeweiligen
Treffen?
Der Vorwurf des mangelhaften Krisenmanagements wird zurückgewiesen.
Beide Arbeitsgruppen haben nach ihrer Einrichtung, unter Beteiligung einer
Vielzahl nationaler Experten, mehrfach getagt und abgestimmte
Maßnahmenprogramme vorgelegt.
Die Arbeitsgruppe Meteorologie und Messtechnik hat unter der Leitung des
DWD insgesamt vier Mal getagt und einen umfassenden Bericht einschließlich
des erforderlichen Ressourcenbedarfes über Maßnahmen zum zukünftigen
Umgang mit Vulkanaschekontaminationen des Luftraumes vorlegt.
Die Arbeitsgruppe Flugzeugtechnik hat seit dem 27. April 2010 drei Mal
getagt, am 28. April 2010 unter Leitung des DLR und am 28. Juni 2010 und
24. August 2010 unter Leitung des BMVBS. Sie hat Erkenntnisse über die
Zusammensetzung der Asche, Vergleichbarkeit mit früheren Untersuchungen
und Rückschlüsse auf sichere Grenzwerte beraten. Dabei hat die EASA den
Kenntnisstand aus mehreren internationalen Besprechungen zu diesem Thema
eingebracht.
5. Welche Vertreter von Gruppen und Institutionen und welche Vertreter des
BMVBS haben an welcher der jeweiligen Sitzungen der beiden
Arbeitsgruppen seit ihrer Einsetzung teilgenommen?
An den Arbeitsgruppen waren Fachleute aus den Bereichen Flugzeug- und
Triebwerkstechnik, Triebwerkshersteller, Flugzeughersteller,
Luftfahrtunternehmen, nationaler Wetterdienst, Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS),
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Luftfahrt-Bundesamt (LBA),
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), Forschung sowie Verbänden
der Luftfahrt und Vertreter des BMVBS beteiligt.
6. Was waren die Ergebnisse der bisherigen Treffen, und wird es weitere
Treffen geben?
Wenn ja, was werden die Themen der kommenden Treffen sein?
Als Ergebnisse der Arbeitsgruppe Flugzeugtechnik können insbesondere
genannt werden: Grenzwerte von 2 mg Asche pro Kubikmeter Luft sind als sicher
zu betrachten, für die Anhebung dieses Grenzwertes müssen aufwändige
Untersuchungen durchgeführt werden, bei denen die Rahmenbedingungen wie die
Zusammensetzung der Testasche, Lastzyklen der Triebwerke während der
Testläufe etc. international abgestimmt sein sollten.
Die Arbeitsgruppe Meteorologie und Messtechnik hat in einem umfassenden
schriftlichen Bericht insgesamt 29 Maßnahmenvorschläge erarbeitet, deren
Drucksache 17/4767 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKern sowohl auf die Verbesserung der messtechnischen Erfassung von
Vulkanasche als auch auf die Optimierung der Ausbreitungsprognosen abzielt. Darüber
hinaus wurden Vorschläge für eine Verbesserung der Erfassung vulkanischer
Quellstärken wie auch eine Zusammenstellung des existierenden
Forschungsbedarfes zusammengefasst.
Das BMVBS unterrichtet zukünftig die Teilnehmer der Expertenrunde mittels
anlassbezogener Sachstandsberichte. Weitere Treffen hängen davon ab, wie die
Fortschritte auf europäischer (EASA) und internationaler (ICAO) Ebene
verlaufen.
7. Teilt die Bundesregierung die Aussage von Staatssekretär Prof. Klaus-
Dieter Scheurle vom 3. September 2010 in einem Treffen mit Vertretern
der Luftverkehrsbranche, dass das Thema Schlussfolgerungen für das
Krisenmanagement für den Fall der erhöhten Konzentration von
Vulkanasche in der Luft in den letzten Wochen abschließend mit allen
Beteiligten beraten worden sei, und wenn ja, was ist Grundlage der Aussage?
Diese Aussagen wurden von Staatssekretär Klaus-Dieter Scheurle nicht
getroffen. Die Expertenrunde „Sicherheit im Luftverkehr vor den Folgen der
Vulkanasche“ trat zuletzt am 3. September 2010 unter dem Vorsitz von Staatssekretär
Klaus-Dieter Scheurle zusammen. Die von den beiden Arbeitsgruppen
„Meteorologie und Messtechnik“ sowie „Technik“ bis dahin erzielten Ergebnisse
wurden in einem Gesamtbericht vorgelegt. Die Teilnehmer waren sich darüber
einig, dass die Sitzungen der Expertenrunde anlassbezogen weitergeführt
werden sollten.
8. Welche Maßnahmen wurden in den beiden oben genannten
Arbeitsgruppen des BMVBS mit allen Beteiligten abgestimmt, und wie sieht der
Zeitplan der Bundesregierung bei der Umsetzung der vereinbarten
Maßnahmen aus?
9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Umsetzung der Mehrheit
der in den beiden Arbeitsgruppen des BMVBS besprochenen
Maßnahmen noch aussteht?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die sofortige Umsetzung aller Maßnahmen wurde im Arbeitstreffen am 3.
September 2010 beschlossen. Dies erfolgte unter großem Zeitdruck im Rahmen der
technologischen und organisatorischen Zwänge. Die Komplexität und
Interdependenz der vereinbarten Maßnahmen führt dabei dazu, dass einzelne
Maßnahmen einen teilweise mehrjährigen Realisierungszeitraum beanspruchen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Leitung des
Bundesverkehrsministeriums die Umsetzung der in den beiden Arbeitsgruppen
des BMVBS vereinbarten Maßnahmen weiterhin politisch begleitet, und
wie wird das Monitoring durch das BMVBS bei der Umsetzung aussehen?
Der Prozess der Maßnahmenumsetzung wird in regelmäßigen Statusberichten
dokumentiert. Auf dieser Grundlage verschafft sich die Bundesregierung
Aufschluss über den Stand der Maßnahmenumsetzung und steuert den weiteren
Umsetzungsprozess. Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird vom
BMVBS laufend begleitet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/476711. Was hat die Bundesregierung bereits getan bzw. was plant sie zu tun, um
die entsprechenden rechtlichen Regelungen auf nationaler und
internationaler Ebene herbeizuführen, um die von Bundesminister für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, benannten „kuriosen Lücken“
im rechtlichen Regelsystem, die nach seiner Aussage von den
Fluggesellschaften bei der Durchführung der kontrollierten Sichtflüge ausgenutzt
wurden, geschlossen werden?
Im Falle einer möglichen Kontamination des deutschen Luftraumes mit
Vulkanasche erlässt das BMVBS auf Grund des § 29 des Luftverkehrsgesetzes
Regelungen und Verfahren für die Nutzung von kontaminierten Lufträumen.
Sobald wissenschaftlich fundierte Ergebnisse und Belege bezüglich eines
bestimmten Grenzwertes, bis zu dem ein mit Vulkanasche belasteter Luftraum
noch durchflogen werden kann, vorliegen, wird zu prüfen sein, inwieweit diese
im nationalen bzw. internationalen Recht zu verankern sein werden.
12. Liegen der Bundesregierung mittlerweile wissenschaftliche Erkenntnisse
und Belege zur Bestimmung für Grenzwerte, bis zu welcher
Aschekonzentration in der Luft ein Flug für Luftfahrzeuge sicher möglich ist, vor,
die im nationalen oder europäischen Recht verankert werden können,
falls nicht, was sind die Gründe, und wann rechnet die Bundesregierung
mit dem Vorliegen entsprechender Fakten?
Von der EASA und der Industrie wird die Sicherheit des Luftverkehrs bisher
nur bis zu einem Grenzwert von 2 mg Asche pro Kubikmeter Luft bestätigt.
Aus diesem Grund drängt die Bundesregierung bei der EASA und der
Europäischen Kommission auf weitergehende Untersuchungen. Ein Zeitplan für den
Abschluss solcher Untersuchungen liegt bislang nicht vor.
13. Wie unterstützt die Bundesregierung eine engere Kooperation und einen
engeren Erfahrungsaustausch mit anderen Staaten bezüglich des
Umgangs mit Vulkanasche und ihrer Auswirkung auf den Luftverkehr,
besonders mit Staaten, die mehr Erfahrungen mit Krisenszenarien mit
erhöhter Vulkanaschekonzentration gesammelt haben?
Aufgrund des internationalen Charakters des Luftverkehrs ist ein einheitliches
Vorgehen aller Luftfahrtbehörden auf der Grundlage abgestimmter Verfahren
zwingend geboten. Daher bringt sich Deutschland nicht nur auf EU-Ebene
engagiert ein, sondern hat auch schon in der 37. Versammlung der
Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Herbst 2010 in Montreal darauf
hingewirkt, dass auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse international
einheitliche Verfahren zum Umgang mit Luftkontaminationen herbeigeführt
werden. Dort wurde die Annahme der von der EU vorgeschlagenen Strategie
zum Umgang mit Gefährdungen der Luftfahrt durch Vulkanasche erreicht. Das
Ziel besteht darin, ein weltweit harmonisiertes Vorgehen zu ermöglichen, falls
es zu einer vergleichbaren internationalen Krise des Luftverkehrs durch
Vulkanasche kommt. Darüber hinaus besteht ein ständiger Dialog der
Bundesregierung mit den betroffenen Staaten und Institutionen.
14. Was plant die Bundesregierung, um künftig eine einheitliche
Vorgehensweise bei Vulkanaschelagen in der EU zu erreichen?
Wie wird die Europäische Kommission bei diesem Vorhaben von der
Bundesregierung unterstützt?
Ein Ziel der Bundesregierung besteht darin, im Rahmen der Vorgaben der
ICAO insbesondere zu einem einheitlichen Grenzwert bei Vulkanaschebelas-
Drucksache 17/4767 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetungen sowie zu einheitlichen Verfahrensweisen bei der Berücksichtigung von
Zweitinformationen für ganz Europa zu gelangen. Die bisherigen Erfahrungen
bei der Grenzwertanalyse haben die Schwierigkeit gezeigt, einen solchen
Grenzwert festzulegen. Um bestehende Erkenntnislücken zu schließen, sind
technische Sicherheitsanalysen und Erprobungen weiterhin erforderlich.
Am Rande des informellen Ministertreffens in Budapest (7./8. Februar 2011) hat
Bundesminister Dr. Peter Ramsauer gemeinsam mit seinem spanischen
Amtskollegen Minister José Blanco Lopéz die ungarische Ratspräsidentschaft
gebeten, das Thema „Vulkanasche“ auf die Tagesordnung des nächsten EU-
Verkehrsministerrates im März zu setzen. Ziel sind verbindliche europäische
Grenzwerte für Vulkanasche, bis zu denen Flugzeuge sicher betrieben werden können.
Außerdem müssen auf europäischer Ebene Verfahren für die Schließung und
Öffnung der Lufträume abgestimmt und Konzepte erarbeitet werden, um den
Ausfall eines kompletten Verkehrsträgers bewältigen zu können. Die EU-
Kommission soll zum Thema Vulkanasche einen Fortschrittsbericht vorlegen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Was plant die Europäische Kommission genau, und beteiligt sich die
Bundesregierung aktiv an den Überlegungen oder wartet sie deren
Ergebnisse ab?
Das Ziel der europäischen Luftverkehrspolitik besteht u. a. darin, gemeinsame
Regelungen europaweiter Gültigkeit zu etablieren. Hierfür werden belastbare
Grenzwerte benötigt. Auf dieser Grundlage kann dann die European Aviation
Crisis Coordination Cell (EACCC) ein besseres europaweites
Krisenmanagement erreichen. Dabei steht die Harmonisierung in den Bereichen
Flugsicherheit, Abwehr äußerer Gefahren, Flugsicherung, Umwelt, Passagierrechte,
Flugplätze und Wettbewerb im Mittelpunkt. Als weitere strukturelle Maßnahmen
sind dort zudem der einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky
– SES) und die Entwicklung eines Mobilitätsplans für Fluggäste aufgeführt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Arbeiten
in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe?
Zum Thema Vulkanasche sind zum jetzigen Zeitpunkt in der zuständigen
Ratsarbeitsgruppe keine weiteren Arbeiten oder Termine bekannt.
17. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe, dass sich bis jetzt
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch nicht auf ein
einheitliches Vorgehen einigen konnten, obwohl der Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, bis zum Herbst 2010
einheitliche europäische Grenzwerte und ein einheitliches europäisches
Krisenmanagement angekündigt hatte?
Eine solche Ankündigung ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/476718. Wie ist die Position der Bundesregierung zu den Inhalten des im Juli
2010 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO
veröffentlichten neuen Volcanic Ash Contingency Plans für Europa und den
Nordatlantik, der den Staaten zusätzliche Befugnisse einräumt, bei
Vulkanaschelagen weitergehende Flugerlaubnisse einzuräumen als im April
2010, aber die nationale behördliche Entscheidungskompetenz in diesen
Situationen festschreibt?
Der ICAO kommt bei der Festlegung eines international harmonisierten
Vorgehens bei Luftraumkontamination eine Führungsrolle zu. Der Volcanic Ash
Contingency Plan der ICAO für Europa und den Nordatlantik von Dezember
2010 stellt eine wichtige Grundlage dar, die durch die Bundesregierung
umgesetzt wird. Die dort festgelegten Handlungsempfehlungen für Fälle der
Luftraumkontamination durch Vulkanasche werden in die Entscheidungsfindung
der Bundesregierung einbezogen. Die Entscheidungskompetenz liegt im
Geschäftsbereich des BMVBS.
19. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Volcanic Ash
Contigency Plans der ICAO bei ähnlichen Ereignissen, wie dem
Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull bei durch Vulkanasche
kontaminiertem Luftraum, den Fluggesellschaften zukünftig weitergehende
Flugerlaubnisse einräumen als im April 2010, und wie werden diese
weitergehenden Flugerlaubnisse aussehen, bzw. wie weit werden diese
Flugerlaubnisse nach Ansicht der Bundesregierung dann gehen können?
Nein.
20. Welche Entscheidungsbefugnisse bzw. Verantwortlichkeiten plant die
Bundesregierung im Fall eines erneuten Vulkanausbruchs, auf die
Fluggesellschaften zu übertragen?
Keine.
21. Plant die Bundesregierung für den Fall der erhöhten Aschekonzentration
in der Luft genauso wie bei der Ermöglichung des kontrollierten
Sichtflugs für die deutschen Fluggesellschaften durch das dem BMVBS
nachgeordnete Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Frühjahr 2010 zukünftig eine
ähnliche Übertragung der Verantwortlichkeiten auf die
Fluggesellschaften und letztlich auf die Piloten oder weitergehende
Verantwortlichkeitsregelungen?
Nein.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass ein Betrieb nach Sichtflugregeln
keiner allgemeinen Genehmigungspflicht unterliegt und die Verantwortung für
die sichere Durchführung eines jeden Fluges unabhängig von den geltenden
Flugregeln immer beim verantwortlichen Luftfahrzeugführer liegt.
22. Was ist der Grund für diese Entscheidung, und wie sieht die
Bundesregierung dabei die Sicherheit der Passagiere ausreichend gewährleistet?
Den Entscheidungen der Bundesregierung liegt ein umfassendes Regelwerk
zugrunde. Die Sicherheit der Passagiere hat stets oberste Priorität und wird bei
Berücksichtigung der genannten Grundlagen nicht gefährdet.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 verwiesen.
Drucksache 17/4767 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Wie gewährleistet die Bundesregierung die adäquate und effiziente
Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der globalen Vereinheitlichung
von Verfahrensweisen und Grenzwerten, mit der die ICAO die
International Volcanic Ash Task Force (IVATF) befasst hat und zu der unter
anderem Vertreter des Deutschen Wetterdienstes aus dem Geschäftsbereich des
BMVBS und der International Air Transport Association (IATA)
gehören?
Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Auswirkungen von
Vulkanasche in der Atmosphäre auf den Luftverkehr mit großen Anstrengungen den
Prozess der Optimierung von Verfahren in den Bereichen von Flugzeugtechnik
sowie meteorologischer Messtechnik und betrieblicher Verfahren unterstützt.
Sie steht dazu in einem engen Dialog mit den europäischen Partnern wie auch
den außereuropäischen Vertragsstaaten der ICAO und wirkt in den
einschlägigen Gremien mit.
Mit Blick auf die Situation im April/Mai 2010 ist der Luftverkehr damit durch
den in der Zwischenzeit, unter intensiver Beteiligung der Bundesregierung, von
der ICAO-Vollversammlung beschlossenen, neuen Notfallplan bereits heute
anders aufgestellt. Mit den angepassten Verfahren wäre so bei vergleichbarer
Vulkanaschekontamination bereits heute ein sicherer Flugbetrieb zulässig und
verantwortbar.
24. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Volcanic
Ash Task Force bei der ICAO aktiv, um eine globale einheitliche
Vorgehensweise zu erreichen?
Mit der Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges auf den Gebieten der
Meteorologie und Messtechnik sowie der Flugzeug- und Triebwerkstechnik hat die
Bundesregierung einen Rahmen für die Weiterentwicklung der einschlägigen
Regelungen bei Vulkanasche-Kontaminationen vorgegeben, der auch in die
internationalen Bemühungen um eine Prozessoptimierung eingebracht worden
ist. Dies trägt auch zu einer Verbesserung der betrieblichen Prozesse des VAAC
bei. So wurden z. B. die vorgeschlagenen Verfahren zur atmosphärischen
Messtechnik in der Zwischenzeit auch von den Niederlanden, der Schweiz sowie
von Großbritannien übernommen und deren Umsetzung vorbereitet.
25. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung vieler Airlines
auf der Basis akkurater und umfassender Information über die
Atmosphärenverhältnisse und eigenem Risk Assessment selbst entscheiden zu
wollen, ob, wann und wo sie im Fall einer erhöhten
Vulkanaschekonzentration fliegen können, wie es offensichtlich in den USA, Kanada und Japan
praktiziert wird?
Für die Bundesregierung hat die Sicherheit des Luftverkehrs oberste Priorität.
Die Garantie der Sicherheit des Luftverkehrs ist eine staatliche Aufgabe und
nicht delegierbar. Daher bleibt es auch zukünftig Aufgabe staatlicher Stellen,
die Sicherheit des Luftverkehrs bei einer erneut auftretenden Kontaminierung
des Luftraumes mit Vulkanasche zu gewährleisten.
26. Ist die Bundesregierung bereit, in diesem Zusammenhang ihre
Verantwortung und hoheitliche Entscheidungsgewalt über Flugverbote und
zulässige Grenzwerte von unabhängigen Behörden auf die
Fluggesellschaften zu übertragen, und wenn ja, in welchem Rahmen?
Nein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/476727. Sieht die Bundesregierung bei einer solchen Entscheidung die Sicherheit
der Fluggäste ausreichend gewahrt?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die nationale Regelung der britischen
Luftfahrtbehörde CAA vom 5. November 2010, die den Airlines mehr
eigene Entscheidungskompetenz im Fall der erhöhten Konzentration von
Vulkanasche in der Luft überlässt?
In Europa werden die von der EASA definierten Grenzwerte für
Aschekonzentrationen im Luftraum unterschiedlich angewandt. Im Rahmen der
Handlungsempfehlungen des ICAO Volcanic Ash Contingency Plans obliegt die
Umsetzung den Einzelstaaten.
Eine Bewertung der Verfahren anderer Behörden steht im Übrigen der
Bundesregierung nicht zu.
29. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auflagen für das sichere Fliegen
bei erhöhter Vulkanaschekonzentrationen in der nationalen Regelung der
britischen Luftfahrtbehörde CAA unter der besonderen Berücksichtigung
der Tatsache, dass die dort festgeschriebenen Grenzwerte über den vom
BMVBS bislang in Betracht gezogenen Grenzwerten liegen?
Der auch von der EASA definierte erhöhte Grenzwert von 4 mg Asche pro
Kubikmeter Luft wird nur akzeptiert, wenn der Triebwerkshersteller und der
Flugzeughersteller für die jeweilige Flugzeug-Triebwerkskonfiguration im
Rahmen einer Sicherheitsanalyse die Unbedenklichkeit bescheinigen. Diese
Sicherheitsanalyse ist bislang von keinem Hersteller vorgelegt worden. Eine
Bewertung der Verfahren anderer Behörden steht im Übrigen der
Bundesregierung nicht zu.
30. Beabsichtigt die Bundesregierung das von der CAA im November 2010
eingeführte Verfahren zum Umgang mit Vulkanasche im Luftverkehr
oder Teile davon zu übernehmen, und wie lautet die Begründung der
Bundesregierung für ihre Entscheidung?
Die Bundesregierung wird sich beim Umgang mit Vulkanasche und den dabei
auftretenden Flugsicherheitsfragen ausschließlich nach den Vorgaben der EASA
richten.
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ISSN 0722-8333]