Realisierung der Ausbaustrecke Emmerich–Oberhausen (Betuwe-Linie)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Paul K. Friedhoff, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter – und der Fraktion der FDP
Fragen und Antworten12
Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutsche Bahn AG (DB AG) im Hinblick auf Planung, Ausbau und Finanzierung der rechtsrheinischen Güterverkehrsstrecke Betuwe-Linie geschlossen?
Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn AG (DB AG) haben am 6. Juni 2002 eine Vereinbarung über die Planung und Finanzierungsaufteilung zur Ausbaustrecke Grenze Deutschland/Niederlande–Emmerich–Oberhausen, die dem Güter- und Personenverkehr dient, abgeschlossen. Diese Strecke bildet die Fortführung der auf niederländischem Gebiet befindlichen Betuwe-Linie.
Trifft es zu, dass nach den geschlossenen Vereinbarungen zum Ausbau der Betuwe-Linie auf deutscher Seite Lärmschutzmaßnahmen an der bestehenden Strecke vor der endgültigen Entscheidung über den Zeitpunkt der Ausbaumaßnahmen realisiert werden sollen?
Die genannte Vereinbarung sieht vor, dass vor dem Bau des dritten Gleises auf Basis des hierfür zu erlangenden Planfeststellungsbeschlusses durch das Land Nordrhein-Westfalen abschnittsweise vorgezogener Lärmschutz realisiert werden kann.
Trifft es zu, dass die Leistungsfähigkeit der Strecke durch Blockverdichtung erst nach der Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen erhöht werden soll?
Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke durch Blockverdichtung in Verbindung mit der Elektronischen Stellwerkstechnik ist in der Vereinbarung als dritte Stufe bezeichnet. Die Realisierung einer einzelnen Stufe setzt die Fertigstellung der jeweils vorangehenden nicht voraus.
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass die DB AG ein Planrechtsverfahren zur Erhöhung der Kapazität der Strecke Grenze Deutschland/Niederlande–Emmerich–Oberhausen eingeleitet hat?
Dieses erfolgt in Übereinstimmung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), dem nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium und der DB AG.
Wie viele Zugpaare verkehren derzeit täglich auf der Strecke Grenze Deutschland/Niederlande–Emmerich–Oberhausen, und von welchen zusätzlichen Verkehren geht die Bundesregierung nach Fertigstellung der Betuwe-Linie auf der niederländischen Seite nach dem 1. Januar 2007 aus?
Derzeit verkehren im internationalen Personenfernverkehr 8 Zugpaare. Im Schienenpersonennahverkehr verkehren im Abschnitt Emmerich–Wesel werktags etwa 35 Zugpaare, im Abschnitt Wesel–Oberhausen etwa 55 Zugpaare. Im in der Regel nicht paarigen Schienengüterverkehr wird die Strecke derzeit von etwa 70 Zügen (Summe beider Richtungen) genutzt. Bis 2015 wird von einer Verdoppelung des Güterverkehrs, einer geringfügigen Steigerung des Personenfernverkehrs und einer Konstanz des Personennahverkehrs ausgegangen.
Sind der Bundesregierung Planungen bekannt, nach denen Verkehre auch von anderen Strecken auf die Betuwe-Linie verlagert werden sollen?
Nein. Die niederländische Regierung hat dem BMVBS bestätigt, dass die Strecken über Venlo und Oldenzaal auch nach Inbetriebnahme der Betuwe-Linie im heutigen Umfang weiter nutzbar bleiben werden.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Lärmbelastungen der Anwohner der Betuwe-Linie vor, und wenn ja, wie hoch sind diese derzeit und von welchen Veränderungen geht die Bundesregierung durch zunehmende Verkehre in der Zukunft aus?
Konkrete Messwerte zu den Lärmbelastungen der Anwohner an der Strecke Grenze Deutschland/Niederlande–Emmerich–Oberhausen sind dem BMVBS nicht bekannt.
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fertigstellung der Betuwe- Linie auf der niederländischen Seite im Jahr 2007 nicht zu unzumutbaren Belastungen der Anwohner im Hinblick auf die fehlenden Lärmschutzmaßnahmen auf deutscher Seite führen wird?
Im Rahmen des Ausbaus werden die Regelungen des Bundes- Immissionsschutzgesetzes beachtet. Es besteht für das Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und der DB AG abschnittsweise vorzuziehen (vgl. auch Antwort auf Frage 2).
Wie ist der Stand der Planungen zur Herstellung der durchgehenden Dreigleisigkeit der Strecke Emmerich–Oberhausen, und wann ist mit einem Planfeststellungsbeschluss, wann mit der Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen?
Erste Elemente der Vorentwurfsplanung sind abgeschlossen bzw. in Arbeit. Weitere Teile der Vorentwurfsplanung wird die DB AG kurzfristig ausschreiben und vergeben. Es wird angestrebt, dass etwa 2010 Baurecht vorliegt. Die Realisierung des dritten Gleises dauert nach Schätzungen der DB AG voraussichtlich drei bis fünf Jahre.
Welche Vereinbarungen wurden hinsichtlich der Finanzierung der Lärmschutz- und Ausbaumaßnahmen zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und der DB AG geschlossen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zur Herstellung der durchgehenden Dreigleisigkeit der Strecke?
Eine Finanzierungsvereinbarung zur Herstellung der durchgehenden Dreigleisigkeit der Strecke zwischen Bund und DB AG wird dann abgeschlossen, wenn Baurecht vorliegt.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Stadt Emmerich durch die Betuwe-Linie verkehrs- und rettungstechnisch geteilt wird?
Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung nicht. Die Planung zur Auflösung der höhengleichen Bahnübergänge im Stadtbereich Emmerich sollte von Straßenbaulastträger und der DB AG zügig weiter vorangetrieben werden.