BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Zurückweisungen an den Binnengrenzen im Jahr 2025

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.03.2026

Aktualisiert

30.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/421520.02.2026

Zurückweisungen an den Binnengrenzen im Jahr 2025

der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, wies die Bundespolizei am 7. Mai 2025 an, an den deutschen Grenzen Menschen ohne die erforderlichen Einreisepapiere auch dann zurückzuweisen, wenn sie ein Asylgesuch stellen wollen. Dabei berief Alexander Dobrindt sich auf § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG), wonach einem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er über einen sicheren EU-Mitgliedstaat einreist. Eine Ausnahme sieht die Weisung nur für „erkennbar vulnerable Personen“ vor, die weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden können (www.lto.de/recht/hintergruende/h/zurueckweisungen-grenzen-ausnahme-weisung-europarecht-thym).

Die neue Zurückweisungspraxis rief Kritik hervor, denn unter Juristinnen und Juristen herrscht weitgehend Einigkeit, dass pauschale Zurückweisungen von Asylsuchenden gegen EU-Recht verstoßen. In der EU regelt die Dublin-Verordnung, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Diese Zuständigkeit muss im Rahmen eines Dublin-Verfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermittelt werden; die Bundespolizei kann dies nicht an der Grenze entscheiden. § 18 Absatz 2 AsylG wird nach dieser Auffassung durch EU-Recht verdrängt (vgl. exemplarisch „Fragen zur Zurückweisung an der Grenze und zu Transitzonen“ vom 24. Januar 2024, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD) 3 - 3000 - 151/23). Prof. Dr. Constantin Hruschka befand nach ausführlicher Analyse der EU-Rechtsordnung, dass Alexander Dobrindts Weisung „evident rechtswidrig“ sei (https://verfassungsblog.de/zuruckweisung-grenze-kontrolle-dobrindt/). Auch das Verwaltungsgericht (VG) Berlin begründete Anfang Juni 2025 seine Entscheidung, dass drei Asylsuchenden aus Somalia die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zwecks Durchführung eines Dublin-Verfahrens erlaubt werden müsse, mit dem Anwendungsvorrang der Dublin-Verordnung gegenüber § 18 Absatz 2 AsylG (Beschluss vom 2. Juni 2025, 6 L 191/25, 6 L 192/25 sowie 6 L 193/25).

Nichtsdestotrotz hält das Bundesministerium des Innern bislang an den Zurückweisungen fest, ohne dafür eine aus Sicht der Fragestellenden fundierte rechtliche Begründung vorzubringen. Um die Zurückweisungen zu rechtfertigen, bezog sich das Bundesinnenministerium teilweise auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser erlaube es, im Ausnahmefall zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit auf das nationale Recht zurückzugreifen und von EU-Sekundärrecht abzuweichen (vgl. Antworten zu den Fragen 11 bis 13 auf Bundestagsdrucksache 21/820). Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr hoch; der Europäische Gerichtshof wies alle bisherigen Versuche, sich auf die Ausnahmeklausel zu berufen, zurück (https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4647561).

In der Debatte über Zurückweisungen geht nach Wahrnehmung der Fragestellenden häufig unter, dass auch bereits unter der Vorgängerregierung in großem Umfang Menschen an den Grenzen zurückgewiesen wurden. Im Jahr 2024 waren davon rund 40 000 Menschen betroffen, viele von ihnen kamen aus typischen Asylherkunftsländern wie der Türkei, Syrien oder Afghanistan. Die Fragestellenden vermuten, dass bereits vor dem 7. Mai 2025 Asylsuchende zurückgewiesen wurden, die die Bundespolizei allerdings nicht als solche registriert hat. Ein Indiz dafür ist, dass der Anteil registrierter Asylgesuche bei Aufgriffen an den Binnengrenzen mit der Verstärkung von Binnengrenzkontrollen merklich zurückgegangen ist (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14902). Die Bundespolizei verwendet bei der Einreisebefragung ein Formular, das unterschiedliche Reisegründe beinhaltet – etwa Arbeitsaufnahme, Verwandtenbesuch –, nicht aber das Motiv, einen Asylantrag zu stellen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Bundestagsdrucksache 20/14902, insbesondere die Vorbemerkung der Fragestellenden, S. 2 f.). Die Fragestellenden halten es für wahrscheinlich, dass Asylsuchende durch dieses Formular dazu verleitet wurden, einen anderen Einreisegrund als „Asyl“ anzugeben, was dann ihrer Zurückweisung Vorschub leistete (vgl. auch www.sueddeutsche.de/politik/asyl-grenze-bundespolizei-lux.TcfdrXntcbACMqyfjhwifH?s=09). Ein weiteres von der Bundespolizei verwendetes Formular, das bei Hinweisen auf ein Asylgesuch verwendet werden soll, sieht vor, dass die Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten nach einer Befragung entscheiden sollen, ob die vorgebrachten Gründe ein Asylgesuch darstellen oder nicht. Auch das halten die Fragestellenden für rechtswidrig, weil der geäußerte Wille eines Asylgesuchs ihrer Auffassung nach zwingend zur Einleitung eines Asylverfahrens führen muss, das in alleiniger Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge liegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Feststellungen einer unerlaubten Einreise gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. im Jahr 2024 (bitte jeweils auch nach Quartalen auflisten und dabei nach Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern differenzieren und gegebenenfalls auch vorläufige, noch nicht qualitätsgesicherte Zahlenangaben machen – das gilt auch für alle nachfolgenden Fragen), und wie viele Eurodac-Treffer (Eurodac = Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) gab es dabei (bitte nach Zeitraum, Land der ersten Registrierung und Grenzabschnitten differenzieren)?

2

Wie viele Feststellungen einer unerlaubten Einreise gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024, bitte zusätzlich differenzieren nach a) Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern und Monaten, b) Bundespolizeidirektionen, c) den wichtigsten 20 Staatsangehörigkeiten, und wie viele der Betroffenen kamen aus einem der 15 wichtigsten Asylherkunftsländer (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und auch die Gesamtsummen für diese Länder nennen)?

3

In wie vielen Fällen wurde bei Personen, die an der Grenze von der Bundespolizei bei einer unerlaubten Einreise aufgegriffen wurden, im Jahr 2025 bzw. 2024 ein Asylgesuch registriert (bitte nach Quartalen auflisten und dabei nach Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern differenzieren), und wie viele Eurodac-Treffer gab es dabei (bitte nach Zeitraum, Land der ersten Registrierung und Grenzabschnitten differenzieren)?

4

In wie vielen Fällen wurde bei Personen, die an der Grenze von der Bundespolizei bei einer unerlaubten Einreise aufgegriffen wurden, im Jahr 2025 bzw. 2024 ein Asylgesuch registriert, bitte zusätzlich differenzieren nach a) Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern und Monaten, b) Bundespolizeidirektionen, c) den wichtigsten 20 Staatsangehörigkeiten, und wie viele der Betroffenen kamen aus einem der 15 wichtigsten Asylherkunftsländer (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und auch die Gesamtsummen für diese Länder nennen), d) der Zahl der Personen, die nach einem Asylgesuch an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet wurden?

5

Wie viele Zurückweisungen gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024 (bitte nach Quartalen auflisten und dabei nach Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern differenzieren), und wie viele Asylsuchende waren darunter (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern, Grenzabschnitten und der Rechtsgrundlage für die Zurückweisung differenzieren)?

6

Wie viele Zurückweisungen gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024, bitte zusätzlich differenzieren nach a) Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern und Monaten, b) Bundespolizeidirektionen, c) den wichtigsten 20 Staatsangehörigkeiten, und wie viele der Betroffenen kamen aus einem der 15 wichtigsten Asylherkunftsländer (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und auch die Gesamtsummen für diese Länder nennen), d) den Gründen der Zurückweisung?

7

Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zum „Verbleib“ der bei einer unerlaubten Einreise an den deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024 festgestellten Personen (bitte wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/12827 auflisten)?

8

Wie viele Zurückweisungen von Asylsuchenden nach § 18 Absatz 2 AsylG gab es seit dem 7. Mai 2025 (bitte nach Monaten, Grenzabschnitten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern der Betroffenen aufschlüsseln)?

9

Wie viele Asylsuchende wurden nicht zurückgewiesen, weil sie als vulnerabel eingestuft wurden (bitte nach Monaten, Grenzabschnitten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern der Betroffenen aufschlüsseln)?

10

Wie viele Eil- bzw. Klageverfahren gegen Zurückweisungen von Asylsuchenden durch die Bundespolizei sind derzeit noch bei den Verwaltungsgerichten anhängig, und welche Entscheidungen sind bereits ergangen (bitte mit Gericht, Aktenzeichen und Inhalt der Entscheidung auflisten)?

11

Welche Reaktionen seitens anderer Mitgliedstaaten und der EU-Kommission gab es seit dem 7. Mai 2025 auf die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden sowie auf die fortgesetzten Grenzkontrollen an allen deutschen Binnengrenzen (bitte differenziert darstellen), und was hat die Bundesregierung darauf erwidert?

12

Wie viele Einsätze der Bundespolizei gab es im Jahr 2025 bzw. 2024, und wie viele Einsätze zur „Grenzsicherung“ waren darunter (bitte nach Bundesländern differenziert auflisten)?

13

Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2025 bzw. 2024 gegen unerlaubt eingereiste Personen eingeleitet (bitte auch nach Quartalen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern bzw. den 15 wichtigsten Straftatbeständen differenzieren), und welchen Deliktgruppen sind die Straftaten vor allem zuzuordnen (z. B. Verstöße gegen das Aufenthaltsbzw. Freizügigkeitsgesetz, Urkundenfälschung, Straßenverkehrsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Steuerdelikte usw.; bitte quantifizieren)?

14

Wie viele Aufgriffe unerlaubt eingereister, unbegleiteter Minderjähriger gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024, wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben, und wie viele wurden zurückgewiesen (bitte nach Quartalen auflisten und dabei nach Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

15

In wie vielen Fällen gab es im Jahr 2025 bzw. 2024 Zurückweisungen an der Grenze nach einem parallel durchgeführten Dublin-Verfahren (bitte nach Monaten, wichtigsten Staatsangehörigkeiten und Mitgliedstaaten differenzieren)?

16

Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zu Aufgriffen, Zurückweisungen und Festnahmen sogenannter Schleuser bzw. entsprechender Ermittlungsverfahren bei Kontrollen der Bundespolizei an den Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024 (bitte zusätzlich nach Monaten, Grenzabschnitten bzw. Landesgrenzen, wichtigsten Staatsangehörigkeiten, stationärer Kontrolle bzw. Schleierfahndung bzw. Schwerpunktkontrolle differenzieren)?

17

Gegen wie viele der im Jahr 2025 bzw. 2024 bei einer unerlaubten Einreise festgestellten Personen lag ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot vor (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), wie viele dieser Personen wurden zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben bzw. wie vielen wurde infolge eines Asylgesuchs der Zugang zu einem Asylverfahren gewährt (bitte ebenfalls nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

18

Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind bei der Bundespolizei infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen Landesgrenzen seit dem 16. September 2024 entstanden (bitte nach Quartalen sowie nach Mehrarbeitsvergütung, Zulagen, Hotelkosten usw. differenzieren)?

19

Welche Einschätzungen hat die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei dazu, in welchem Umfang Asylsuchende durch die Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen tatsächlich effektiv und dauerhaft von einer Einreise und Asylantragstellung in Deutschland abgehalten werden?

a) Wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich das Verhältnis der Zahl zurückgewiesener Asylsuchender seit dem 7. Mai 2025 zur Zahl der in diesem Zeitraum registrierten Asylerstanträge (bitte beide Zahlen nennen)?

b) Welche Daten, Informationen oder Einschätzungen gibt es dazu, wie viele der zurückgewiesenen Personen später nach Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag stellten (bitte so differenziert wie möglich, etwa auch mit Zahlen für das Jahr 2025, ausführen)?

c) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei dazu, ob Asylsuchende auf ein Asylgesuch nach einem Aufgriff an der Binnengrenze verzichten, weil sie wissen, dass sie trotz eines Asylgesuchs zurückgewiesen werden können und sie sich deshalb auf den Versuch einer erneuten Einreise zu einem späteren Zeitpunkt und bzw. oder an einem anderen Grenzabschnitt konzentrieren (bitte ausführen)?

20

Wie ist die aktuelle Fortsetzung von Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen unter Berufung auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, d. h. die Behauptung einer Notlage, die eine Abweichung von EU-Recht ausnahmsweise rechtfertigen können soll (vgl. Bundestagsdrucksache 21/820), damit vereinbar, dass der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, in der Regierungsbefragung vom 14. Januar 2026 (Plenarprotokoll 21/52, S. 6179) darauf verwies, dass die „illegale Migration um 51 Prozent gesenkt“ worden sei, „im Verhältnis zu zwei Jahren davor um 66 Prozent“, und dass die „Migrationswende“ „ein großer Erfolg“ sei, dass also die Zahl der Asylsuchenden massiv zurückgegangen ist, was die Annahme einer besonderen Notlage, die es erfordere, EU-Recht unangewendet zu lassen, nach Auffassung der Fragestellenden noch fragwürdiger erscheinen lässt als zuvor (bitte begründen)?

a) Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung dabei, dass das Berliner Verwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (www.asyl.net/view/vg-berlin-keine-zurueckweisung-an-der-grenze) die Berufung der Bundesregierung auf Artikel 72 AEUV zurückgewiesen hat, unter anderem, weil keine konkreten Gründe für die Annahme einer gegenwärtigen, erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargelegt worden seien (bitte in Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Gründen des Gerichts beantworten)?

b) Wie begründet die Bundesregierung, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden erforderlich, verhältnismäßig und geeignet sind (bei der Antwort bitte auf diese Aspekte getrennt eingehen), um die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ (so die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/820) zu gewährleisten (bitte ausführlich darlegen)?

c) Wie begründet die Bundesregierung, dass sie Artikel 72 AEUV in Anspruch nimmt, obwohl nach Feststellungen des VG Berlin (s. Vorbemerkung der Fragestellenden) zuvor nicht auf im Europarecht vorgesehene geregelte Verfahren zurückgegriffen wurde, etwa Artikel 33 der Dublin‑III-Verordnung oder Artikel 43 Absatz 1 der Asylverfahrensrichtlinie?

d) Ist die Annahme der Fragestellenden zutreffend, dass der Bundesinnenminister bei seinen o. g. Äußerungen mit der Redewendung „illegaler Migration“ die Schutzsuche von Asylsuchenden meinte (denn die Zahlenangaben entsprechen dem Rückgang der registrierten Asylanträge), wenn nein, was meinte er, wie passen dazu die von ihm genannten Zahlen, und wenn ja, hält die Bundesregierung dies für eine angemessene Ausdrucksweise, vor dem Hintergrund, dass „jeder Mensch[…] das Recht [hat], in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ (Artikel 14 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) und dass die Einreise von Schutzsuchenden nicht kriminalisiert werden darf (vgl. Artikel 31 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention und § 95 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes), sodass auch die Verfahren wegen unerlaubter Einreise bei Asylsuchenden regelmäßig wieder eingestellt werden (bitte begründen)?

21

Gilt nach Auffassung der Bundesregierung immer noch die von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Daniela Ludwig am 21. Mai 2025 im Parlament zur Rechtfertigung der Annahme einer Notlage im Sinne von Artikel 72 AEUV vorgetragene Behauptung, sie kenne „keine Kommune in ganz Deutschland, […] die klarkommt mit den hohen Zahlen“ (Plenarprotokoll 21/6, S. 411), wenn ja, bitte begründen und darlegen, und wenn nein, wie lässt sich dann die andauernde Außerkraftsetzung von EU-Recht nach Auffassung der Bundesregierung rechtfertigen (bitte begründen)?

Berlin, den 9. Februar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen