Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der außerklinischen Intensivpflege
der Abgeordneten Simone Fischer, Corinna Rüffer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde im Jahr 2020 ein umfassender Reformprozess der außerklinischen Intensivpflege eingeleitet. Ziel war es, Fehlanreize in der Beatmungsversorgung zu beseitigen, Qualitätsstandards zu erhöhen und Patientinnen und Patienten vor vermeidbarer Langzeitbeatmung zu schützen.
Seit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Oktober 2023 und der ausschließlichen Geltung der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-Richtlinie) haben sich jedoch erhebliche Herausforderungen in der Versorgung schwer kranker Kinder und Jugendlicher sowie bei den außerklinischen Kinderkrankenpflegediensten gezeigt.
Verschiedene Pflegedienste berichten von wirtschaftlichen Schieflagen, Insolvenzen, ausbleibenden Vergütungsvereinbarungen, unsicheren Rechtsgrundlagen sowie drohenden Versorgungsabbrüchen, die unmittelbare Auswirkungen auf betroffene Kinder und ihre Familien haben (Medienberichte, u. a.: Lukas Sander, „Wenn Kinder aus der Versorgung fallen“, Häusliche-Pflege.net, 23. November 2025, abgerufen am 9. Februar 2026, www.haeusliche-pfleg e.net/wenn-kinder-aus-der-versorgung-fallen/). Betroffene Familien sehen sich zunehmend gezwungen, ihre Leistungsansprüche im Wege von Widerspruchs- und Klageverfahren durchzusetzen. Darüber hinaus ist die Refinanzierung international rekrutierter Pflegefachkräfte unklar, was die Bewältigung des Fachkräftemangels erschwert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation außerklinischer Kinderkrankenpflegedienste seit Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG), und welche Veränderungen haben sich nach Ablauf der Übergangsfrist zur AKI-Richtlinie am 31. Oktober 2023 ergeben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern wirtschaftliche Schieflagen, Insolvenzen, Geschäftsaufgaben oder Einschränkungen des Leistungsangebots in der außerklinischen Kinderkrankenpflege zu Versorgungsengpässen oder drohenden Versorgungsabbrüchen für betroffene Kinder und ihre Familien geführt haben?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in wie vielen Fällen seit November 2023 Vergütungsverhandlungen zwischen außerklinischen Intensivpflegediensten und Krankenkassen gescheitert sind, sich erheblich verzögert haben oder in Schiedsstellenverfahren mündeten, und welche Auswirkungen sieht sie hierdurch auf die Versorgungssicherheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die vom Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2024 den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zugesagte Aufrechterhaltung bestehender Versorgungsstrukturen in der außerklinischen Intensivpflege umgesetzt wird, und anhand welcher Kriterien wird die Einhaltung überprüft?
Welche Initiativen verfolgt die Bundesregierung aktuell, um die Rahmenbedingungen der außerklinischen Kinderkrankenpflege zu verbessern und dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Fälle vor, in denen Versicherte, insbesondere Kinder und Jugendliche, die in ihrem Haushalt, in ihrer Familie oder an sonstigen geeigneten Orten (z. B. betreute Wohnformen, Schulen und Kindergärten) leben und sich aufhalten, trotz fortbestehender lebensbedrohlicher Risiken keinen Anspruch auf Leistungen nach § 37c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben und zugleich Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 Absatz 2 SGB V abgelehnt, eingeschränkt oder beendet werden?
Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Klarstellung der Abgrenzung zwischen § 37 Absatz 2 und § 37c SGB V, um Versorgungslücken zu vermeiden, wenn ja, wie plant die Bundesregierung diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen (bitte mit Zeitrahmen angeben), und wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass im Gemeinsamen Bundesausschuss eine Überprüfung der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-RL) im Hinblick auf mögliche fachliche Anpassungen und Regelungsbedarfe bei besonderen Versorgungssituationen oder bestimmten Versichertengruppen beraten wurde, insbesondere im Hinblick auf die Frage der Krankenbeobachtung bei Versicherten, die keinen Anspruch auf Leistungen nach § 37c SGB V haben?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Praxis der Krankenkassen vor, Leistungen abzulehnen oder bestehende Einzelvereinbarungen zu kündigen, und wie bewertet sie die Auswirkungen dieser Praxis auf die Versorgungssicherheit im Bereich der außerklinischen Intensivpflege?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Regelungen zum Persönlichen Budget gemäß § 37c Absatz 4 SGB V in der Verwaltungspraxis der Krankenkassen bundesweit einheitlich angewendet werden und Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf als Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer nicht durch eine restriktive Auslegung oder Fehlanwendung der AKI (Außerklinische Intensivpflege)-Qualifikationsanforderungen und faktisch vom Persönlichen Budget ausgeschlossen werden?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere Dienste der außerklinischen Intensivpflege bei der Refinanzierung der Kosten zu unterstützen, die im Zusammenhang mit der Anwerbung, Anerkennung, Qualifizierung und Integration internationaler Pflegefachkräfte entstehen, und welchen Beitrag leisten diese Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung zur Stabilisierung der Versorgung?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen zur Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Pflegequalifikationen im Hinblick auf die außerklinische Kinderkrankenpflege, und welche weiteren Schritte plant sie, um die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, Rechtssicherheit zu erhöhen und die Einwanderung internationaler Pflegekräfte zu erleichtern?
Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige, und welche Bedeutung misst sie dieser Leistung für Familien bei, die infolge von Versorgungsengpässen zusätzliche Pflegeleistungen übernehmen müssen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verfügbarkeit pädiatrisch qualifizierter Pflegefachpersonen in der außerklinischen Intensivpflege vor, und wie bewertet sie die Auswirkungen eines Mangels auf die Versorgungssicherheit von Kindern und Jugendlichen?