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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umsetzungsreife der geplanten Grundsicherung

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.03.2026

Aktualisiert

25.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/448104.03.2026

Umsetzungsreife der geplanten Grundsicherung

der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Lisa Paus, Dr. Armin Grau, Ricarda Lang, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2026 zum Entwurf eines „13. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ haben aus Sicht der Fragestellenden zahlreiche Sachverständige aus Wissenschaft, Praxis, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Arbeitsverwaltung erhebliche Umsetzungs- und Rechtsfragen zum vorliegenden Gesetzentwurf aufgeworfen.

Dabei wurden insbesondere Defizite in der administrativen Umsetzbarkeit, der IT-Infrastruktur, der personellen und finanziellen Ausstattung der vorgesehenen Instrumente sowie beim Schutz von Kindern und anderen vulnerablen Gruppen thematisiert. Auch zur Ausgestaltung der Kosten der Unterkunft, zur Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen, zur Verhältnismäßigkeit geplanter Sanktionsmechanismen sowie deren Wirkung auf die Arbeitsmarktintegration wurden substanzielle Bedenken vorgetragen.

Mehrere Sachverständige wiesen aus Sicht der Fragestellenden zudem darauf hin, dass zentrale Regelungsbereiche im Gesetzentwurf unklar formuliert seien oder in der Praxis zu erheblichen Zielkonflikten führen könnten, etwa zwischen Kostendämpfung bei den Unterbringungskosten und dem Schutz vor Wohnungsverlust oder zwischen Aktivierungsanforderungen und strukturellen Engpässen am Arbeitsmarkt für geringqualifizierte Personen.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die vom Gesetzgeber angestrebte rechtssichere, praktikable und sozial ausgewogene Ausgestaltung der „Neuen Grundsicherung“ ergeben sich weitergehende Klärungsbedarfe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Dürfen Leistungsbeziehende künftig Arbeitsangebote aus persönlichen Gründen oder wegen unpassender Qualifizierung ablehnen, ohne dass sie eine Leistungsminderung zu befürchten haben, und wenn ja, wie wird dieses Recht konkret im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) abgesichert?

2

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die verschärften Mitwirkungspflichten in der Grundsicherung für geringqualifizierte Leistungsbeziehende, insbesondere vor dem Hintergrund der strukturellen Diskrepanz zwischen 3,085 Millionen Arbeitssuchenden und 598 000 gemeldeten offenen Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit?

3

Warum sieht der Gesetzentwurf zur persönlichen Anhörung nach § 22 SGB II weiterhin nur eine Soll-Vorschrift vor, und plant die Bundesregierung, diese in eine verbindliche Muss-Regelung umzuwandeln, um Leistungsausschlüsse ohne persönliche Anhörung auszuschließen?

4

Welche Abwägungsgründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, die persönliche Anhörung nach § 22 SGB II als Soll-Vorschrift auszugestalten und nicht als verbindliche persönliche Anhörung festzulegen, um den Schutz vulnerabler Leistungsberechtigter vor ungerechtfertigten Leistungsausschlüssen zu schützen?

5

Warum sieht die Bundesregierung einen einmaligen telefonischen Kontaktversuch nach § 22 SGB II als ausreichend an, obwohl die Nichterreichbarkeit persönlich begründet sein kann?

6

Welche verbindlichen Vorgaben beabsichtigt die Bundesregierung für Jobcenter, um sicherzustellen, dass persönliche Anhörungen vor Leistungsausschlüssen tatsächlich stattfinden und dokumentiert werden?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Rückabwicklungen von Sanktionen nicht zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Verzögerungen bei Leistungszahlungen führen, solange keine funktionsfähige IT-Lösung implementiert ist?

8

Welche zusätzlichen Verwaltungsaufwände erwartet die Bundesregierung durch die Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen, und wie viele zusätzliche Personal- oder IT-Ressourcen werden hierfür eingeplant?

9

Wie viele zusätzliche Mittel und Personalstellen stellt die Bundesregierung für die im Gesetzentwurf vorgesehene Stärkung der Reha- und Lotsenfunktion bereit, und wie begründet sie eine etwaige Diskrepanz zwischen erweiterten Aufgaben und finanzieller Ausstattung?

10

Plant die Bundesregierung, die Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft künftig verbindlich auf qualifizierte Mietspiegel oder einheitliche Berechnungsstandards zu stützen, und wenn nein, wie soll bundesweit Rechtsklarheit und Vergleichbarkeit gewährleistet werden?

11

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik vom Deutschem Städtetag und der Bundesagentur für Arbeit, wonach Mietrügen von Leistungsberechtigten in der Praxis beispielsweise an Sprachbarrieren oder Abhängigkeitsverhältnissen (z. B. Vermieter zugleich Arbeitgeber) scheitern werden?

12

Warum verzichtet die Bundesregierung bei Leistungsausschlüssen auf ausgleichende Sachleistungen, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden?

13

Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um kindeswohlgefährdende Auswirkungen von Leistungsminderungen der Eltern im SGB-II-Bezug auszuschließen?

14

Plant die Bundesregierung die Einführung von regionalen Kompetenzcentern gegen Leistungsmissbrauch, und wenn ja, welche Aufgaben, Befugnisse und Kontrollmechanismen sollen diese erhalten?

Berlin, den 3. März 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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