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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kostentransparenz und Datenlage zu Gesundheitskosten von Ausländern und nicht versicherungspflichtigen Personen in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

19.03.2026

Aktualisiert

27.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/448904.03.2026

Kostentransparenz und Datenlage zu Gesundheitskosten von Ausländern und nicht versicherungspflichtigen Personen in Deutschland

der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Hans-Jürgen Goßner, Gerrit Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Lukas Rehm, Achim Köhler, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/finanzlage-gkv-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die Krankenkassenbeiträge in Deutschland sind zum 1. Januar 2026 erneut deutlich angestiegen, und durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wurden mehr Einkommen als beitragspflichtig erklärt (www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag/; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514). Trotzdem wird öffentlich über vermeintlich notwendige Leistungskürzungen für Beitragszahler diskutiert (www.aerztezeitung.de/Politik/Leistungskuerzungen-in-der-GKV-Vorschlaege-des-CDU-Wirtschaftsrats-stossen-auf-Widerspruch-461872.html). Gleichzeitig hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13032 erklärt, dass ihr keine belastbaren Daten vorliegen zu den Gesundheitskosten von Ausländern oder nicht versicherungspflichtigen Personen, die Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung oder im Rahmen der auftragsweisen Kostenübernahme nach § 264 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erhalten. Nach Angaben der Bundesregierung werden GKV-Ausgaben ausschließlich nach Leistungsarten erfasst; eine Ausweisung nach Nationalität, Aufenthaltsstatus, Sozialleistungsbezug oder Art der Beitragsfinanzierung erfolgt nicht. Damit fehlt nach Ansicht der Fragesteller eine Datengrundlage, um die Ursachen für die dauerhaft steigenden Gesundheitskosten differenziert analysieren zu können.

Andere europäische Staaten verfügen demgegenüber zumindest teilweise über transparenteres Datenmaterial. In Österreich hat eine parlamentarische Anfrage ergeben, dass Einwanderer in den vergangenen zehn Jahren rund 22 Millionen Krankenhausbehandlungen in Anspruch genommen haben (www.heute.at/s/fpoe-wut-ueber-spitals-touristen-die-ganzen-zahlen-120157792; www.fpoe.at/aktuell/artikel-detailansicht/22-millionen-spitalsbehandlungen-fuer-einwanderer-fuer-verlierer-ampel-kein-problem). In Frankreich werden Gesundheitsausgaben für bestimmte Gruppen von Ausländern (Aide Médicale de l’État) gesondert im Staatshaushalt ausgewiesen (https://fr.wikipedia.org/wiki/Aide_m%C3%A9dicale_de_l%27%C3%89tat).

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb in Deutschland bislang keine vergleichbare Transparenz über die Kostenstrukturen im Bereich der Gesundheitsversorgung von Ausländern und nicht versicherungspflichtigen Personen besteht. Für eine sachgerechte politische Bewertung sind jedoch nach Ansicht der Fragesteller auch hierzu belastbare Daten zu Kostenstrukturen in der Gesundheitsversorgung erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den gesamten Gesundheitsausgaben vor, die durch Ausländer im deutschen Gesundheitssystem entstehen, unabhängig davon, welchem Finanzierungsträger diese Ausgaben zugeordnet werden?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den jährlichen Gesamtausgaben für Leistungen nach § 264 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) seit dem Jahr 2015 vor, einschließlich der von den Krankenkassen geltend gemachten Verwaltungskosten?

3

Welchen Anteil haben nicht beitragsfinanzierte Gesundheitsleistungen an den gesamten Gesundheitsausgaben in Deutschland?

4

Wie hoch sind bundesweit die durchschnittlichen Verwaltungskosten der GKV für Leistungen im Rahmen der Auftragsverwaltung nach § 264 SGB V?

5

In welchen Haushalts- oder Rechnungsunterlagen der Länder oder Kommunen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Erstattungen an Krankenkassen für Leistungen nach § 264 SGB V ausgewiesen, und in welcher Form werden diese Daten jeweils erhoben?

6

Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 bis 2025 jeweils im Rahmen des § 264 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch medizinisch versorgt, und nach welchen statistischen Merkmalen werden diese Personen erfasst (bitte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gesondert auflisten)?

7

Aus welchen Gründen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung keine bundeseinheitliche Veröffentlichung der in den Fragen 2 bis 5 genannten Erstattungen?

8

Aus welchen Gründen werden die im Rahmen des § 264 SGB V entstehenden Ausgaben nicht als eigenständige Position in den Finanzstatistiken der gesetzlichen Krankenversicherung oder in sonstigen Bundesstatistiken ausgewiesen, und werden diese Ausgaben nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesregierungen und bzw. oder der Bundesregierung gesondert übermittelt?

9

Sieht die Bundesregierung rechtliche, datenschutzrechtliche oder organisatorische Gründe einer statistischen Erfassung von Gesundheitsausgaben nach Kriterien wie Nationalität, Aufenthaltsstatus oder Art der Beitragsfinanzierung entgegenstehend, und wenn ja, welche?

10

Hält die Bundesregierung die Einführung der Praxis anderer europäischer Staaten, insbesondere Österreichs und Frankreichs, Gesundheitsleistungen oder Gesundheitsausgaben zumindest teilweise nach Nationalität oder Aufenthaltsstatus zu erfassen oder auszuweisen, auch in Deutschland für möglich, und wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung Überlegungen und/oder Maßnahmen zu den Erkenntnissen der in Österreich veröffentlichten parlamentarischen Anfrage eingeleitet, nach der Einwanderer dort innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren eine hohe Zahl an Krankenhausbehandlungen in Anspruch genommen haben, wenn ja, welche, und wenn keine eingeleitet wurden, warum nicht?

12

Warum hat die Bundesregierung bislang keinen Gebrauch von ihrer Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes gemacht, um eine bundeseinheitliche Datenerhebung zu Gesundheitsausgaben nach Finanzierungsart oder Personengruppen sicherzustellen?

13

Plant die Bundesregierung, künftig gesetzliche Regelungen zur verbesserten Erfassung und Veröffentlichung von Gesundheitsausgaben im deutschen Gesundheitssystem einzuführen, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht sie hiervon ab?

Berlin, den 19. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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