Gaskostenfalle abwenden, Mietende schützen – Auswirkungen der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz
der Abgeordneten Kassem Taher Saleh, Dr. Alaa Alhamwi, Harald Ebner, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Lisa Badum, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Karolin Otte, Timon Dzienus, Julia Schneider, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 24. Februar 2026 stellten die Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD Eckpunkte zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor, welches zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen soll. In dem vorgestellten Papier kündigt die Bundesregierung die komplette Streichung der bestehenden Regelungen zur erneuerbaren Wärmeversorgung (§§ 71 bis 71p sowie § 72) im GEG an. Stattdessen soll ein neuer Katalog mit möglichen Optionen beim Heizungstausch geschaffen werden, welcher auch fossile Öl- und Gasheizungen umfasst. Gasheizungen und auch Ölheizungen sollen durch eine sogenannte „Grüngasquote“ ab 1. Januar 2029 zu einem Anteil von 10 Prozent mit „klimaneutralen Brennstoffen“ betrieben werden – der weitere prozentuale Anstieg dieser „Biotreppe“ sowie die Definition der „klimaneutralen Brennstoffe“ bleiben unklar.
Zahlreiche Verbände und Pressestimmen sehen in diesen Änderungen eine Gefahr für die Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung privater Haushalte – insbesondere für Mieterinnen und Mieter (https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/mieterbund-kritisiert-eckpunkte-zum-gebaeudemodernisierungsgesetz/; https://www.wwf.de/themen-projekte/klimaschutz/klimaschutz-deutschland/ohne-waermewende-keine-energiewende/gebaeudeenergiegesetz; statement-von-agora-energiewende-zum-eckpunktepapier-zum-gebaeudemodernisierungsgesetz/pdf). Es bleibt vor allem offen, wie die Verfügbarkeit der sogenannten grünen Gase sichergestellt werden soll und zu welchen Kosten für Verbrauchende diese bereitgestellt werden sollen. Es stellt sich zudem die Frage, wie die angekündigten Änderungen mit den Klimazielen, dem Europarecht und dem Verfassungsrecht zu vereinbaren sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Plant die Bundesregierung ein neues Bekenntnis zum 2045-Klimaziel im Gebäudemodernisierungsgesetz festzuschreiben, da dies nun durch die Streichung des § 72 Absatz 4 „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“ verschwindet, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht, und wie plant die Bundesregierung bei einem Wegfall des § 72 Absatz 4 sicherzustellen, dass ein fossilfreier Betrieb von Heizungen in Deutschland mit der Einhaltung der Klimaneutralität im Jahr 2045 ermöglicht wird?
Wie schätzt die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Eckpunkte des GMG mit den nationalen Klimaschutzzielen im Klimaschutzgesetz ein, insbesondere in Anbetracht der nun veröffentlichen Berechnungen des Öko-Instituts, nach denen diese Novelle des GMG die bereits bestehende Ziellücke „signifikant weiter vergrößert“, nämlich im Jahr 2030 um 5 bis 8 Megatonnen (Mt) CO2‑Äquivalent (Äq.) und im Jahr 2040 auf 14 bis 22 Mt CO2-Äq. (www.oeko.de/publikation/auswirkungen-der-eckpunktezum-neuen-gebaeudemodg-auf-die-klimaziele/)?
Wie gedenkt die Bunderegierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Abschaffung von § 71 Absatz 1 GEG (65-Prozenterneuerbare Energien-Vorgabe für neue Heizungen) im Klimaschutzprogramm zu kompensieren?
Liegen der Bundesregierung konkrete Zahlen für den emmissionsmindernden Effekt der aktuellen Biomethanvorschriften in § 71 Absatz 9 GEG vor (bitte tabellarisch in Jahresschritten bis 2045 aufschlüsseln)?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz, das im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 mit Verweis auf Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) festgestellt wurde (Aktenzeichen 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20)?
Wie hoch müsste die Quote nach Einschätzung der Bundesregierung ab 2029 sein, damit sowohl die Klimaziele im Gebäudesektor als auch die Gesamtklimaziele bis einschließlich 2045 erreichbar wären?
Wie wird die Bundesregierung die im Rahmen der Effort Sharing Regulation (ESR) der EU verpflichtenden Emissionsgrenzen einhalten, wenn die 65-Prozent-Regelung zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung wegfällt?
Wie ordnet die Bundesregierung die aus den Eckpunkten hervorgehende Formulierung ein, dass bei einer möglichen Zielverfehlung der Evaluation des Gebäudesektors im Jahr 2030 eine Nachsteuerung erfolgt, im Lichte dessen, dass eine jährliche THG-Prüfung (THG = Treibhausgas) durch das Umweltbundesamt und Evaluierung durch den Expertenrat für Klimafragen, sowie eine dem folgende Nachsteuerung durch die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, wie es im Klimaschutzgesetz vorgeschrieben ist, bereits jetzt erfolgen sollte?
Liegen der Bundesregierung Prognosen zur Gaspreisentwicklung bis 2045 vor, wenn ja, bitte nach Jahreszahl, Komponente (Beschaffung, Netzentgelt, CO2-Preis, Steuern bzw. Vertrieb) und Gasart (Erdgas, Biomethan, grüner Wasserstoff) auflisten, und wenn nein, wird die Bundesregierung eine solche Studie zur Berechnung der Preise in Auftrag geben?
Wie bewertet die Bundesregierung Berechnungen zum Öl- und Gaspreisanstieg in den kommenden Jahren, der insbesondere Mietende treffen wird, wenn bei denen weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden (beispielsweise BBSR-Berechnungen [BBSR = Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung] von 24,9 Cent pro Kilowattstunde [ct/kWh] Erdgas-Privatkundenpreis im Vergleich zu ca. 12 ct 2025; www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/refo/wohnungswesen/2023/warmenebenkosten/01-start.html?pos=2)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Heizen mit (grünen) Gasen, insbesondere für Miethaushalte, die nicht über ihre Heizart mitentscheiden können, bezahlbar bleibt?
Welche Maßnahmen sind geplant, um Mieterinnen und Mieter vor steigenden Nebenkosten zu schützen?
Welche Beratungsangebote plant die Bundesregierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, damit diese ausreichend über Kosten und Preisentwicklungen von verschiedenen Heizarten informiert sind, gerade in Anbetracht des laut des Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn geplanten Wegfalls der Beratungspflicht beim Heizungstausch (Pressekonferenz am 24. Februar 2026 zu den Eckpunkten des GMG, www.youtube.com/watch?v=-FZu4C3WP0Y)?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle und zukünftige Importabhängigkeit Deutschlands von a) Erdöl, b) Erdgas, c) Biomethan und d) Wasserstoff für den Wärmesektor, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zu ergreifen, um Abhängigkeiten zu verringern?
Liegen der Bundesregierung Zahlen oder Prognosen dazu vor, welche zusätzlichen Investitionen ein Biomethanhochlauf in Deutschland auslösen würde und wie sich dies auf die Netzentgelte der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirkt, wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein, wird die Bundesregierung diese Zahlen ermitteln und in die Erarbeitung des GMG einfließen lassen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zu ergreifen, um Verbrauchende bei geringerer Auslastung des Gasnetzes vor stark steigenden Gasnetzentgelten zu schützen (3 000 bis 4 000 Euro jährliche Mehrkosten für Dreipersonenhaushalte bis 2045 laut Fraunhofer-Studie; Quelle: www.ifam.fraunhofer.de/de/Presse/fraunhofer-studie-fehlende-gasnetzplanung.html)?
Auf welcher Datengrundlage erarbeitet die Bundesregierung das Konzept der „Biotreppe“, und wie sollen die weiteren Stufen ausgestaltet werden?
Wie prognostiziert die Bundesregierung den Bedarf von sogenannten grünen Gasen aufgrund der allgemeinen Grüngasquote von 1 Prozent im Jahr 2028 (bitte nach Biomethan, grünem, blauem, orangenem und türkisem Wasserstoff, Wasserstoffderivaten, synthetischem Methan aufschlüsseln)?
Von welchem Flächenbedarf insbesondere zur Erzeugung von Substrat für die Biomethanerzeugung geht die Bundesregierung für die Umsetzung einer Grüngasquote im Gebäudesektor aus?
Wenn hierzu keine Zahlen vorliegen, wird die Bundesregierung eine solche Berechnung in Auftrag geben, und wenn nein, auf welchen Annahmen basiert die Bundesregierung ihren Gesetzesvorschlag und die Garantie der Umsetzbarkeit?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Setzung neuer Anreize für die Biomethanproduktion vor dem Hintergrund, dass die Nutzung von Energiepflanzen zur Produktion von Substrat eine niedrige Flächeneffizienz und einen wesentlich höheren Preis pro erzeugter Kilowattstunde im Vergleich zu Windkraft, Photovoltaik und fester Biomasse aufweist (vgl. Fraunhofer-Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“ Juli 2024 sowie www.topagrar.com/energie/news/thuenen-studie-photovoltaik-und-wind-deutlich-flaecheneffizienter-als-biogas-13377051.html)?
Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die über die Grüngasquote und deren geplante Ausweitung gesetzten Anreize zur Ausdehnung der Biomethanproduktion in Deutschland für die Entwicklung der bereits erheblichen Flächenkonkurrenzen zwischen Anbauflächen für die Substraterzeugung zur Biomethanproduktion, zur Lebensmittelerzeugung, Grünlandnutzung durch Beweidung und den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik; und welche Auswirkung ist auf die Pachtpreisentwicklung landwirtschaftlicher Flächen zu erwarten?
Welche Folgen der Grüngasquote und durch deren geplante Ausweitung erwartet die Bundesregierung für die Biodiversität durch Ausdehnung von Maismonokulturen mit Pestizideinsatz, Nährstoffeinträge in Gewässer, anwachsenden Grünlandumbruch sowie durch indirekte Effekte wie schleppende Umsetzung von Ersatzmaßnahmen als Folge der wachsenden Flächenkonkurrenz in der Landnutzung?
Von welchem Importbedarf geht die Bundesregierung für die Umsetzung einer Grüngasquote im Gebäudesektor aus (bitte nach Land und Bedarf aufschlüsseln)?
Wenn hierzu keine Zahlen vorliegen, wird die Bundesregierung eine solche Berechnung in Auftrag geben, und wenn nein, auf welchen Annahmen basiert die Bundesregierung ihren Gesetzesvorschlag und die Garantie der Umsetzbarkeit?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass bei der marktlichen Anreizung grüner Gase zunächst Biomethan (und nicht Wasserstoff) hochläuft?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sogenannte grüne Gase wie Biomethan und erneuerbarer Wasserstoff, ausreichend für die Industrie (insbesondere die Chemie- und Stahlindustrie) verfügbar sein werden, um eine Produktion in Deutschland zu sichern?
Wie viele Menschen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Wärmepumpenindustrie (bitte nach Branchenzweig Hersteller, Handwerk, Energieberatung und Sonstiges aufschlüsseln), und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Arbeitsplätze in der Wärmepumpenindustrie gesichert sind?
Welche Auswirkungen der angekündigten Änderungen prognostiziert die Bundesregierung für den Absatz von a) Wärmepumpen, b) Gasheizungen, c) Ölheizungen und d) Stromdirektheizungen in Deutschland in den Jahren 2026, 2027, 2028 und 2029 (bitte tabellarisch auflisten)?
Wie stellt die Bundesregierung die Rechtssicherheit der geplanten Novelle sicher, insbesondere vor dem Hintergrund, das bereits erstellte Rechtsgutachten die Streichung des § 71 GEG als europarechts- und verfassungswidrig einstufen (Quelle: www.waermepumpe.de/fileadmin/user_upload/Gutachten_zum_GEG_Dr._Miriam_Vollmer.pdf; www.greenpeace.de/publikationen/2026-02-02_GEG-Gutachten.pdf?ref=surplusmagazin.de)?
Wie stellt die Bundesregierung die Vereinbarkeit mit Europarecht, insbesondere der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), die bis Ende April 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sicher?
Was versteht die Bundesregierung unter der Formulierung „Spielräume bei der Umsetzung der EPBD schöpfen wir aus“ (S. 2 der Eckpunkte)?
Sind die Eckpunkte zum GMG nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend ambitioniert, um RED-III-kompatibel (RED III = Renewable Energy Directive III) zu sein (Artikel 15a Absatz 1 sowie Erwägungsgrund [ErwG9 17)?
Was ist der Arbeitsstand des Entwurfs des nationalen Renovierungsplans für Deutschland, welcher ursprünglich von allen Mitgliedstaaten im Rahmen der EPBD nach Artikel 3 Absatz 3 bis zum 31. Dezember 2025 vorzulegen war (insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung sich zu einer 1 : 1‑Umsetzung der EPBD bekennt)?
Wird die Bundesregierung den in der EPBD vorgeschriebenen Renovierungsplan (Artikel 9 Absatz 2) mit einem nationalen Fahrplan und den hier enthaltenen Zielen für 2030, 2040 und 2050 sowie mit dem Ziel der schrittweisen Transformation des nationalen Gebäudebestandes in einen Nullemissionsgebäudebestand bis 2050 in Anbetracht der nun veröffentlichten Eckpunkte, die eine Streichung des § 71 und § 72 vorsehen, fristgerecht bis zum 29. Mai 2026 vorlegen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Vereinbarkeit der GMG-Eckpunkte mit der Vorschrift der EPBD ein, dass ab dem 1. Januar 2028 alle Neubauten, die Eigentum von öffentlichen Einrichtungen sind und ab dem 1. Januar 2030 alle Neubauten, Nullemissionsgebäude sein müssen, wonach am Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht werden dürfen?
Wie wird die Bundesregierung, in Anbetracht der angekündigten Verlängerung der Umsetzungsfristen für die EPBD, sicherstellen, dass zeitnah und zielgerichtet weitere Sanierungsanreize für die Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden gesetzt werden, insbesondere in Bezug auf die energetisch schlechtesten Gebäude, auf welche die EPBD explizit abzielt?
Welche Auswirkungen haben die Eckpunkte zum GMG auf die Transformation der Gasnetze und die Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie?
Welche Auswirkungen haben die GMG-Eckpunkte nach Einschätzung der Bundesregierung auf bereits abgeschlossene oder bis zum 31. Juni 2026 fertigzustellende Wärmeplanungen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die vom Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn bei der Pressekonferenz angekündigte Abkopplung der Wärmeplanung vom Gebäudeenergiegesetz umzusetzen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Attraktivität des Ausbaus von Wärmenetzen ein, wenn weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden?
Wird die Grüngasquote auch für Gaskraftwerke in der Fernwärme gelten?
Plant die Bundesregierung, das Kostenneutralitätsgebot der Wärmelieferverordnung i. V. m. § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) anzupassen, und wenn ja, wie, bzw. welche Anpassungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, die den Verbraucherschutz wahren?
Bis wann plant die Bundesregierung, die Maßnahmen in Bezug auf die Fernwärme zu konkretisieren und die Novelle der Verordnungen (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme [AVBFernwärmeV] und Wärmelieferverordnung [WärmelieferVO]) vorzunehmen?
Für wie realistisch hält die Bundesregierung den vorgelegten Zeitplan zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs bis Ostern 2026 und einer Verabschiedung des Gesetzes bis 1. Juli 2026, und wie sieht der konkrete Zeitplan aus (bitte mit Datum und inklusive jeweils Kabinett, Deutscher Bundestag, Anhörung, Bundesrat angeben)