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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Qualifizieren statt verwalten - Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie
(insgesamt 19 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
31.03.2026
Aktualisiert
09.04.2026
BT21/472317.03.2026
Qualifizieren statt verwalten - Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4723
21. Wahlperiode 17.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Dr. Anja Reinalter, Timon Dzienus,
Dr. Armin Grau, Ricarda Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Qualifizieren statt verwalten – Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsgeld
und Weiterbildungsprämie
Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde zum 1. Juli 2023 das Weiterbildungsgeld als
monatlicher Zuschuss für Teilnehmende an abschlussorientierten
Weiterbildungen eingeführt. Ergänzend wurde die seit 2016 als befristete Regelung
eingeführte erfolgsabhängige Weiterbildungsprämie im Bürgergeld-Gesetz verstetigt.
Ziel dieser Instrumente ist es, insbesondere Leistungsberechtigte nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer
berufsqualifizierenden Weiterbildung zu motivieren und damit ihre nachhaltige
Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Nach den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit soll das
Weiterbildungsgeld bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich
ohne gesonderten Antrag gewährt werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage,
wie einheitlich die Verfahren bundesweit umgesetzt werden, wie die
Anspruchsprüfung konkret erfolgt und inwieweit Leistungsberechtigte
systematisch über ihre Ansprüche informiert werden.
Neben den abschlussorientierten Instrumenten wurde mit Einführung des
Bürgergeldes zudem ein Bürgergeld-Bonus für die Teilnahme an Weiterbildungs-,
Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahmen eingeführt, der zum 1. Juli 2024
wieder abgeschafft wurde. Vor dem Hintergrund der Bedeutung
niedrigschwelliger Angebote als möglichen Einstieg in weiterführende
Qualifizierungsprozesse, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen dieser Abschaffung sowie
nach der zukünftigen Ausgestaltung von Anreizmechanismen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Leistungsberechtigte im Rahmen des SGB II, haben in den
Jahren 2020 bis 2025 an
a) nicht abschlussorientierten Weiterbildungen,
b) abschlussorientierte Weiterbildungen oder Umschulungen,
c) Teilqualifikationen,
d) arbeitsmarktbezogenen Coachings teilgenommen, und
welchen Anteil machen diese Maßnahmen an allen geförderten
Weiterbildungsmaßnahmen aus (bitte nach Maßnahmearten, Monaten, Jahren,
Bundesländern sowie getrennt nach gemeinsamen Einrichtungen und
Optionskommunen aufschlüsseln)?
2. Wie viele Personen haben seit dem 1. Juli 2023 Weiterbildungsgeld
bezogen (bitte nach SGB II bzw. SGB III, Bundesländern, gemeinsamen
Einrichtungen und Optionskommunen, Geschlecht, Altersgruppen und Dauer
aufschlüsseln)?
3. Wie viele Personen haben in den Jahren 2016 bis 2025 eine
Weiterbildungsprämie erhalten (bitte nach SGB II bzw. SGB III, Bundesländern,
gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen, Geschlecht,
Altersgruppen und Dauer aufschlüsseln)?
4. Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II haben im Zeitraum vom
1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 den Bürgergeld-Bonus erhalten (bitte nach
Bundesländern, gemeinsamen Einrichtungen, Optionskommunen,
Geschlecht, Altersgruppen und Dauer aufschlüsseln)?
5. Welche Unterschiede bestehen zwischen Bundesländern, Jobcentern und
Optionskommunen hinsichtlich
a) Bewilligungsquoten,
b) durchschnittlicher Dauer bis zur Auszahlung und
c) Abbruchquoten abschlussorientierter Weiterbildungen?
6. Wie hoch ist der Anteil der Teilnehmenden an geförderten
abschlussorientierten Weiterbildungen, die zugleich Weiterbildungsgeld erhalten?
7. Trifft es zu, dass für die Gewährung des Weiterbildungsgeldes
grundsätzlich kein gesonderter Antrag erforderlich ist, sondern die Zahlung bei
Vorliegen der Voraussetzungen automatisiert erfolgt?
a) Wenn ja, in welchen Konstellationen ist dennoch eine gesonderte
Antragstellung oder manuelle Prüfung erforderlich?
b) Wenn nein, welche konkreten Verfahrensschritte sind von
Leistungsberechtigten zu durchlaufen?
8. In welchem Verfahrensschritt wird der Anspruch auf Weiterbildungsgeld
geprüft, bereits bei Ausstellung eines Bildungsgutscheins oder erst nach
Maßnahmeantritt?
9. Wie wird sichergestellt, dass bei Ausstellung eines Bildungsgutscheins für
eine abschlussorientierte Maßnahme bestehende Ansprüche auf
Weiterbildungsgeld systematisch erfasst und bewilligt werden?
10. Wie ist das Verfahren ausgestaltet, wenn eine leistungsberechtigte Person
im SGB‑II-Bezug eine abschlussorientierte Weiterbildung anstrebt,
a) erfolgt die Beratung und Förderentscheidung ausschließlich durch das
Jobcenter oder unter Einbindung der Agentur für Arbeit,
b) ist eine zusätzliche Genehmigung durch die Agentur für Arbeit
erforderlich,
c) erfolgt eine doppelte Prüfung der Fördervoraussetzungen,
d) wie lange dauert im Durchschnitt der Zeitraum zwischen Erstberatung
und Maßnahmebeginn?
11. Wie viele Jobcenter und Agenturen für Arbeit nutzen derzeit Formen
vernetzter-hybrider Beratung?
12. In welcher Weise werden Leistungsberechtigte im SGB-II-Bezug
systematisch über die Möglichkeit des Weiterbildungsgeldes und der
Weiterbildungsprämie informiert?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,
a) wie viele Leistungsberechtigte in den Jahren 2023 bis 2025 aktiv und
individuell über das Weiterbildungsgeld informiert wurden, und
b) welcher Anteil der Anspruchsberechtigten Kenntnis vom
Weiterbildungsgeld hatte?
14. Wie ist das Verfahren der Weiterbildungsplanung und Qualifizierung für
Kundinnen und Kunden der Jobcenter und der Übergang zur
Arbeitsagentur gestaltet, und gibt es eine zusätzliche Genehmigung durch die
Arbeitsagentur?
15. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht
abschlussorientierte Weiterbildungen
a) als Einstieg in längere Qualifizierungsprozesse,
b) für Personen ohne Berufsabschluss sowie
c) für Leistungsberechtigte mit Betreuungspflichten oder anderen
strukturellen Vermittlungshemmnissen?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig
nicht abschlussorientierte Weiterbildungsmaßnahmen in eine
abschlussorientierte Weiterbildung übergehen?
17. Welche Auswirkungen hatte die Abschaffung des Bürgergeld-Bonus nach
Kenntnis der Bundesregierung auf
a) die Teilnahme an nicht abschlussorientierten Weiterbildungen,
b) Abbruchquoten sowie
c) Motivation und Zeitpunkt des Einstiegs in
Qualifizierungsmaßnahmen?
18. Prüft die Bundesregierung die Wiedereinführung des Bürgergeld-Bonus
oder eines vergleichbaren Instruments zur Förderung niedrigschwelliger
Qualifizierungsangebote, und wenn nein, aus welchen Gründen, und auf
welche empirischen Erkenntnisse stützt sie diese Entscheidung?
19. Plant die Bundesregierung, das Weiterbildungsgeld und
Weiterbildungsprämie in der laufenden Legislaturperiode hinsichtlich Inanspruchnahme,
Wirkung, Zugangsvoraussetzungen und Höhe zu evaluieren und
weiterzuentwickeln, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und in welchem
Zeitplan?
Berlin, den 16. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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