Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4817 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Die EU-Kommission plant, bis zu fünf sogenannte KI-Gigafabriken zu unterstützen, große Rechenzentren mit mehr als 100 000 spezialisierten Hochleistungsprozessoren (GPUs), die für Entwicklung, Training und Ausführung sehr großer KI-Modelle geeignet sind. Die Kosten veranschlagt sie – bei einer vorgesehenen Laufzeit von zunächst fünf Jahren – bei etwa 3 bis 5 Mrd. Euro pro Fabrik. Die öffentliche Finanzierung und Auswahl der Vorhaben soll über das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC) erfolgen, wobei der EU-Anteil jeweils durch einen Mitgliedstaatenanteil in mindestens gleicher Höhe ergänzt wird und der größere Teil der Finanzierung über ein Konsortium mit privater Beteiligung erfolgt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält die Ankündigung, mindestens eine Gigafabrik nach Deutschland zu holen.
Bereits von April bis Juni 2025 hat die EU-Kommission nach einem entsprechenden Aufruf 76 Interessenbekundungen für KI-Gigafabriken erhalten. Der öffentlichen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass sechs Interessenbekundungen für Standorte in Deutschland erfolgten, unter anderem von der Deutschen Telekom, der Schwarz-Gruppe, Ionos, der bayerischen Landesregierung und Silicon Saxony. Zwischenzeitlich wurde berichtet, dass die Telekom und die Schwarz-Gruppe in Gesprächen für eine gemeinsame Gigafabrik sind.
Nachdem der Start des eigentlichen Bewerbungsverfahrens ursprünglich für Ende 2025 geplant war, soll er nun im Februar 2026 erfolgen. Noch im zweiten Quartal 2026 soll dann die Standortauswahl erfolgen.
In einer Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags (Ausschussdrucksache 21/3382) gibt die Bundesregierung an, sich mit 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität am Aufbau einer Gigafabrik beteiligen zu wollen.
Am 13. Januar 2026 berichtete das „Handelsblatt“, dass die Bundesregierung für den 14. Januar 2026 Staatssekretäre von Bund und Ländern sowie Industrievertreter zu einer sechsstündigen Workshop-Sitzung beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eingeladen habe. Inhalte seien insbesondere die Ausgestaltung der Bund-Länder-Koordination und die technischen Bedarfe, Ziel sei insbesondere ein „internes Commitment, Bedarfe an Rechenleistungen von Bund und Ländern auf eine deutsche AI Gigafactory zu lenken“. Bereits im Vorfeld des Treffens sei der Bedarf der Länder an GPUs abgefragt worden.
Fragen und Antworten39
Wie sind die Zuständigkeiten und Federführungen innerhalb der Bundesregierung beim Thema KI-Gigafabrik verteilt, insbesondere in der Abgrenzung zwischen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung?
Nach dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 liegt die Zuständigkeit und damit Federführung beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Auf EU-Ebene vertritt das BMFTR die deutschen Interessen im Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU). Die Initiative berührt darüber hinaus die inhaltliche Zuständigkeit weiterer Ressorts, insbesondere des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).
Zwischen dem BMFTR und dem BMDS besteht zur Schlüsseltechnologie KI im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland ein enger Austausch, so auch zur Maßnahme KI-Gigafabriken (AIGF für „AI Gigafactory“).
Welche Interessenbekundungen für Standorte in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Calls von April bis Juni 2025 gegenüber der EU-Kommission erfolgt?
Die Fragen 2, 3, 17 und 34 werden gemeinsam beantwortet. Bei dem Aufruf auf europäischer Ebene zur Abgabe von Interessenbekundungen mit Fristablauf am 20. Juni 2025 handelte es sich um eine unverbindliche Interessenabfrage, die der Nachfragesondierung und der Klärung der geeigneten Anreize für souveräne KI-Infrastrukturen in der Europäischen Union diente. Die im Rahmen dieser Interessenabfrage getätigten Angaben stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar und sind Gegenstand laufender Entscheidungsvorbereitungen.
Welche Angaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 2 erfragten Interessenbekundungen jeweils gemacht zu a) beabsichtigten Trägern und Investoren, b) Standort, c) gegebenenfalls bereits vorhandener Infrastruktur, d) Gesamtkosten, Anteil von Kapital- und Betriebskosten und erwarteten privaten Investitionen und Bedarf an öffentlichen Investitionen, e) Energiebedarf und Nachhaltigkeit der Energie- und Wasserversorgung sowie f) Geschäftsmodell und Preisgestaltung?
Mit welchen privaten und öffentlichen Akteuren hat die Bundesregierung seit April 2025 Gespräche mit Bezug auf eine mögliche Bewerbung für eine KI-Gigafabrik mit Standort in Deutschland geführt (bitte nach Termin, Gesprächspartner und Thema aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit allen Unternehmen und Einrichtungen, die sich an die Bundesregierung gewandt haben oder von deren Interesse sie im Rahmen des Interessenaufrufs auf europäischer Ebene Kenntnis erlangt hat, Gesprächsangebote gemacht und ist diesen bei Nachfrage nachgekommen. Die Gespräche sind Gegenstand laufender Entscheidungsvorbereitungen.
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Gespräche zwischen Telekom, Schwarz-Gruppe und gegebenenfalls weiteren potenziellen Konsortialpartnern bezüglich einer gemeinsamen Bewerbung, und inwiefern ist die Bundesregierung in diese Gespräche einbezogen?
Die Bundesregierung ist in mögliche Sondierungs- und Konsortialgespräche von möglichen AIGF-Bewerbern nicht involviert und kann diese nicht kommentieren.
Wer wurde zu dem Workshoptermin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, am 14. Januar 2026 eingeladen und welche Akteure waren dort vertreten?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Der Termin am 14. Januar 2026 diente dem Austausch zum Stand des Verfahrens zum Aufbau einer AI Gigafactory. Die Gesprächsinhalte sind Gegenstand laufender Entscheidungsvorbereitungen.
Welche Ergebnisse hatte dieser Termin, insbesondere was das interne Commitment von Bund und Ländern angeht, als Ankerkunden aufzutreten?
Wann und mit welcher Frist wurden Bedarfe an GPUs bzw. Rechenleistung der Bundesländer abgefragt, und welche sind gemeldet worden (bitte nach Bundesland und, soweit möglich, Bedarfsträger bzw. Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Zur Vorbereitung des Termins am 14. Januar 2026 erfolgten Anfragen an die Bundesländer und an die anderen Bundesressorts nach potentiellen Bedarfen zur Nutzung der AI Gigafactory für die öffentliche Verwaltung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es mit dem im Falle der erfolgreichen Auswahl eines deutschen Standortes zur Verfügung stehenden Rechenzeitkontingent des Bundes auf der AIGF möglich sein wird, einen Teil der aktuellen Bedarfe der öffentlichen Bundesverwaltung abzudecken. Hinzuweisen ist dabei darauf, dass sich die Bedarfe an Rechenzeit sowie die Leistungsfähigkeit von GPUs dynamisch ändern. Hinsichtlich der Bedarfe der Bundesländer wird an diese verwiesen.
Von welchen eigenen Bedarfen oder Bedarfen anderer öffentlicher Stellen auf Bundesebene an GPUs bzw. Rechenleistung, die von einer Gigafabrik gedeckt werden könnten, geht die Bundesregierung aus, und welche Abfragen mit welchen Fristen hat sie in diesem Zusammenhang ggf. durchgeführt?
Von welchen Bedarfen an GPUs bzw. Rechenleistung von Wissenschaftseinrichtungen, die von einer Gigafabrik gedeckt werden könnten, geht die Bundesregierung aus?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es mit dem im Falle der erfolgreichen Auswahl eines deutschen Standortes zur Verfügung stehenden Rechenzeitkontingent des Bundes auf der AIGF möglich sein wird, mehrere große und kleine KI-Modelle zu entwickeln. Hinzuweisen ist dabei darauf, dass sich die Bedarfe an Rechenzeit für das Training von KI-Modellen sowie die Leistungsfähigkeit von GPUs dynamisch ändern und daher konkrete Angaben derzeit nicht möglich sind.
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf eine von ihr mitgetragene Bewerbung für eine Gigafabrik in Deutschland, insbesondere was den weiteren Zeitplan angeht?
Eine AI Gigafactory ist kommerziell angelegt, so dass privatwirtschaftliche Betreiber und Investoren gesucht werden. Der weitere Zeitplan obliegt daher in erster Linie dem potentiellen Betreiber im Rahmen der Wettbewerbsbedingungen auf EU-Ebene. Die Wettbewerbsbedingungen befinden sich aktuell in Abstimmung und können von der Bundesregierung nicht kommentiert werden.
Gibt es vonseiten der Bundesregierung Pläne oder Erwägungen für eine Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten bei der Bewerbung für eine Gigafabrik?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens Gespräche mit anderen Mitgliedstaaten geführt. Die Inhalte sind Gegenstand laufender Entscheidungsvorbereitung.
Mit welchen potenziellen Konsortialpartnern für eine Gigafabrik ist die Bundesregierung im Gespräch?
Plant oder erwägt die Bundesregierung, selbst Konsortialpartner einer Gigafabrik zu werden, und wenn ja, in welchem Umfang?
Die AIGF-Initiative ist kommerziell angelegt, so dass privatwirtschaftliche Betreiber und Investoren gesucht werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, selbst Konsortialpartner einer AIGF zu werden.
Plant oder erwägt die Bundesregierung, selbst Eigentumsanteile an einer Gigafabrik oder ihrer Recheninfrastruktur zu halten, und wenn ja, in welchem Umfang?
Die Bundesregierung plant nicht, Eigentumsanteile an einer Gigafabrik oder ihrer Recheninfrastruktur zu halten.
Sind der Bundesregierung Pläne anderer öffentlicher Stellen für eine direkte Beteiligung an einem Gigafabrik-Konsortium bekannt?
Die Fragen 16 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des oben genannten Aufrufs auf EU-Ebene hat auch die Bayerische Landesregierung eine Interessenbekundung abgegeben.
Welche Standorte kommen nach Auffassung der Bundesregierung für eine Gigafabrik in Deutschland infrage bzw. stehen zur Diskussion?
In welchem Verfahren und nach welchen Kriterien soll die Entscheidung für einen oder mehrere Gigafabrik-Standorte in Deutschland gefällt werden?
Das Verfahren zur Auswahl der Standorte wird auf EU-Ebene durchgeführt. Die entsprechenden Unterlagen für das Standortauswahlverfahren befinden sich derzeit auf EU-Ebene in Abstimmung.
Nach welchem Verfahren bzw. Schlüssel plant die Bundesregierung, die ihr zustehende Zugriffszeit an einer Gigafabrik in Deutschland zu verteilen, insbesondere für den Fall, dass die Nachfrage privilegierter Zugriffsberechtigter die Zugriffskontingente übersteigt?
Die Fragen 19 bis 21 werden gemeinsam beantwortet. Da es noch nicht zu abschließenden Auswahlentscheidungen auf EU-Ebene für die Errichtung einer AIGF in Deutschland gekommen ist, hat die Bundesregierung noch kein konkretes Verfahren für ihr potentiell zustehende Rechenzeitkontingente festgelegt.
Plant die Bundesregierung, analog zu den Regelungen für die europäische Zugriffszeit sicherzustellen, dass der Zugang innerhalb der ihr zustehenden Zugriffszeit für öffentliche oder anderweitig privilegierte Stellen kostenlos ist, und wenn nein, welche anderen Regelungen zur Vergütung strebt sie an?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie oder andere öffentliche Stellen Rechenleistung aus einer Gigafabrik in Deutschland außerhalb der deutschen oder europäischen Zugriffszeit nachfragen wird bzw. werden, und wenn ja, in welchem Umfang?
Wie plant die Bundesregierung zu gewährleisten, dass eine Gigafabrik in Deutschland – wie in der europäischen Verordnung vorgesehen – über eine ökologisch nachhaltige Infrastruktur versorgt wird, insbesondere was Energie- und Wasserversorgungssysteme anbelangt? a) Ist nach dem Verständnis der Bundesregierung das Kriterium der ökologischen Nachhaltigkeit der Energieversorgung erfüllbar, wenn eine Gigafabrik Strom aus fossilen Quellen bezieht, diese aber durch den Erwerb von Zertifikaten oder andere Ausgleichsmaßnahmen kompensiert? b) Ist nach dem Verständnis der Bundesregierung das Kriterium der ökologischen Nachhaltigkeit der Energieversorgung erfüllbar, wenn eine Gigafabrik keine neuen Quellen erneuerbarer Energie im Umfang ihres Energiebedarfs finanziert? c) Handelt es sich nach Auffassung Bundesregierung bei den Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren (DE-ZU (Deutsches Umweltzeichen) 228) für einen geeigneten Maßstab zur Beurteilung der Frage, ob eine Gigafabrik über eine ökologisch nachhaltige Infrastruktur versorgt wird, und strebt sie diese oder eine vergleichbare Zertifizierung an? d) Ist nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere die Nutzung der entstehenden Abwärme ein notwendiges Kriterium für eine ökologisch nachhaltige Infrastruktur?
Die Fragen 22 bis 22d werden gemeinsam beantwortet. Die Bedingungen für das Standortauswahlverfahren werden auf EU-Ebene festgelegt. Ausweislich der Änderungen der Rechtsverordnung von EuroHPC, die am 20. Januar 2026 in Kraft getreten sind, ist das Kriterium der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz eines der Auswahlkriterien im Wettbewerb. Die nähere Ausgestaltung der Auswahlkriterien erfolgt im Rahmen der laufenden Verhandlungen der Vergabeunterlagen. Im Übrigen müssen Betreiber von Rechenzentren in Deutschland u. a. die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes einhalten, was insbesondere Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Abwärmenutzung anbetrifft. Darüber hinaus bietet der Blaue Engel für Rechenzentren eine Orientierung bei der Planung von Gigafabriken. Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung und dient der Auszeichnung der besten Produkte bzw. Rechenzentren, was über die Einhaltung rechtlicher Anforderungen hinausgeht. Eine Pflicht zur Zertifizierung besteht nicht.
Von welcher Leistungsfähigkeit (in GPUs oder anderen Maßen für Rechenleistung) geht die Bundesregierung in Bezug auf eine Gigafabrik in Deutschland aus?
Die Bundesregierung schließt sich der Aussage der Europäischen Kommission an, dass eine Gigafabrik mindestens drei- bis viermal so viel Rechenleistung wie in den KI-Fabriken aufweisen sollte. Die nähere Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der laufenden Verhandlungen der Wettbewerbsunterlagen.
Von welchem Energiebedarf geht die Bundesregierung in Bezug auf eine Gigafabrik in Deutschland aus?
Entsprechend der Aussage zur Europäischen Kommission zur Größe bzw. Leistungsfähigkeit einer Gigafabrik ist von einem Energiebedarf von etwa viermal über dem Bedarf einer KI-Fabrik und damit einer Anschlussleistung von deutlich über 50 Megawatt auszugehen. Die genaue Anschlussleistung sowie der tatsächliche Energiebedarf werden von zahlreichen Faktoren abhängen. Genauere Angaben sind frühestens in Kenntnis konkreter Angebote im Rahmen des Förderaufrufs möglich.
Von welchem Gesamtfinanzierungsbedarf geht die Bundesregierung in Bezug auf eine Gigafabrik in Deutschland aus?
Die Bundesregierung verweist hier auf die Schätzung der Europäischen Kommission, die die Investitionskosten für den Aufbau einer AI Gigafactory auf 4 bis 5 Mrd. Euro beziffert hat.
Welcher Anteil dieses Gesamtfinanzierungsbedarfs entfällt jeweils auf Kapitalkosten (bitte Kosten für Rechnerhardware separat ausweisen) und Betriebskosten (bitte Energiekosten separat ausweisen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein wichtiger Teil des Finanzierungsbedarfs auf die Kapitalkosten entfallen wird. Die exakte Kalkulation hat von den privaten Betreibern und Investoren im Rahmen ihrer Angebote zu erfolgen.
Von welchem europäischen Finanzierungsbeitrag an einer Gigafabrik in Deutschland geht die Bundesregierung aus?
Die Fragen 27, 28, 30, 33 und 35 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat mit dem Betrag im Sondervermögen in Höhe von 805 Mio. Euro Vorsorge für einen Finanzierungsbeitrag für eine AIGF in Deutschland getroffen. Ausweislich der Änderungen der Rechtsverordnung von EuroHPC, die am 20. Januar 2026 in Kraft getreten sind, finanzieren die EU und die jeweiligen Partnerstaaten die AIGF im selben Umfang.
Handelt es sich bei den 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen um den gesamten deutschen Finanzierungsbeitrag an einer geplanten Gigafabrik, und wenn nein, welche weiteren Mittel sind hierfür vorgesehen?
Plant oder erwägt die Bundesregierung, einen Teil ihres Finanzierungsbeitrags in Form eines vorab vereinbarten garantierten Erwerbs von Zugriffszeit zu leisten, und wenn ja, in welchem Umfang, und sind die entsprechenden Mittel in den angekündigten 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen enthalten?
Auf welche Art und Weise die Mitgliedstaaten ihre Finanzierungsbeiträge leisten können, ist aktuell Gegenstand der Abstimmung der Vergabeunterlagen. Aufgrund der nicht abgeschlossenen Verhandlungen kann sich die Bundesregierung hierzu nicht äußern.
Inwieweit und in welchem finanziellen Umfang plant oder erwägt die Bundesregierung, eine Gigafabrik in Deutschland über einen direkten finanziellen Beitrag hinaus zu unterstützen, insbesondere durch Mindestabnahmen, Kredite, Bürgschaften, Haftungsübernahmen, Steuererleichterungen oder andere De-Risking-Instrumente?
Welche Pläne anderer öffentlicher Stellen, Unterstützungen im Sinne von Frage 30 zu leisten, sind der Bundesregierung bekannt?
Inwieweit sind Unterstützungsleistungen im Sinne von Frage 30 in den 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen oder an anderer Stelle im Haushalt abgebildet?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 30 und 31 verwiesen.
Von welcher Obergrenze für den Gesamtanteil öffentlicher Finanzierung geht die Bundesregierung für europäische Gigafabriken aus, und inwieweit sind nach ihrem Verständnis Unterstützungen im Sinne von Frage 30 und Frage 31 bei der Berechnung dieses Anteils zu berücksichtigen?
Welche Zusagen oder Ankündigungen für Investitionen in eine Gigafabrik durch privatwirtschaftliche Akteure liegen der Bundesregierung vor?
Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass im Fall von Kostensteigerungen bei Infrastrukturbeschaffung oder Bau, die über den geplanten Finanzrahmen einer Gigafabrik in Deutschland hinausgehen, diese Mehrkosten durch das Konsortium getragen werden, ohne dass weitere Haushaltsmittel benötigt werden, und wenn ja, wie?
Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass das Gigafabrik-Konsortium hinreichende finanzielle Rücklagen bildet, um im Falle einer Stilllegung die dafür anfallenden Kosten vollständig tragen zu können, und wenn ja, wie?
Ausweislich der Änderungen der Rechtsverordnung von EuroHPC, die am 20. Januar 2026 in Kraft getreten sind, ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des AI Gigafactory Konsortiums eines der Auswahlkriterien im Wettbewerb. Die nähere Ausgestaltung der Auswahlkriterien erfolgt im Rahmen der laufenden Verhandlungen der Vergabeunterlagen.
Existieren bereits Überlegungen seitens der Bundesregierung, welche Chip-Generationen von Grafikeinheiten in einer Gigafabrik in Deutschland zum Einsatz kommen sollen, und wenn ja, welche?
Die konkreten Leistungsanforderungen an die AIGF sind Gegenstand der Abstimmungen der Vergabeunterlagen. Aufgrund der nicht abgeschlossenen Verhandlungen kann sich die Bundesregierung hierzu nicht äußern.
Inwieweit hat bei den bisherigen Gesprächen zur Gigafabrik, an denen die Bundesregierung beteiligt war oder von denen sie Kenntnis hat, bereits eine Verständigung über den Bezug der nötigen Hardware stattgefunden?
Die Auswahl der Hardware obliegt dem privaten Konsortium. Hierzu ist in der geänderten Rechtsverordnung von EuroHPC festgelegt, dass ein Technologielieferant entweder Teil eines Konsortiums werden kann oder im Rahmen eines fairen und transparenten Verfahrens auszuwählen ist.
Sind im Zusammenhang mit der Hardwarebeschaffung für die Gigafabrik Auflagen zur technischen Souveränität geplant, welche Hersteller begünstigen oder ausschließen?
Ausweislich der Änderungen der Rechtsverordnung von EuroHPC, die am 20. Januar 2026 in Kraft getreten sind, ist der Mehrwert der AIGF für die Union einschließlich des Beitrags zur strategischen Autonomie und technologischen Souveränität eines der Auswahlkriterien im Wettbewerb. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.