Deutscher Bundestag Drucksache 21/5619
21. Wahlperiode 23.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Desiree
Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4972 –
Ausbau von Dual-Use-Forschung im Rahmen der Umsetzung der
Weltraumsicherheitsstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 19. November 2025 stellte die Bundesregierung ihre
Weltraumsicherheitsstrategie vor – pünktlich zur ESA-Ministerratskonferenz (ESA = European
Space Agency) 2025 in Bremen. Am 14. Januar 2026 wurden die zuständigen
Fachausschüsse für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie
Verteidigung über die Weltraumsicherheitsstrategie unterrichtet, im Zuge dessen nach
Wahrnehmung der Fragestellenden die primär militärische Fokussierung der
Raumfahrtpolitik der Bundesregierung betont wurde. Bereits im
Koalitionsvertrag hatte die Koalition aus CDU, CSU und SPD das Ziel formuliert,
„Hemmnisse, die beispielsweise Dual-Use-Forschung oder auch zivil-
militärische Forschungskooperationen erschweren“ abbauen zu wollen. Sowohl im
Koalitionsvertrag als auch in der Weltraumsicherheitsstrategie ist von einem
„entschlossenen“ und „zügigen“ Ausbau der Verteidigungsfähigkeit die Rede
(vgl. Koalitionsvertrag, S. 131 und Weltraumsicherheitsstrategie, S. 11). Dafür
plant die Bundesregierung die Schaffung einer „Förderkulisse für Sicherheits-
und Verteidigungsforschung einschließlich Cybersicherheit und sicherer
Infrastrukturen, um Kooperation von Hochschulen und außeruniversitärer
Forschung mit Bundeswehr und Unternehmen gezielter zu ermöglichen.“ (vgl.
Koalitionsvertrag, S. 79). Ob damit der Umbau der bestehenden
Förderstruktur innerhalb des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt oder die Etablierung einer gänzlich oder auch nur teilweise neuen
Förderlandschaft gemeint ist und aus welchen Haushaltstiteln dazugehörige
Mittel bereitgestellt werden sollen oder ggf. bereits werden, ist weitgehend unklar.
Die Bundesregierung stellt nach Ansicht der Fragestellenden die Weichen für
die Verengung der Forschungsförderung auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit
mit größtmöglichem Spielraum für die Rüstungsproduktion. Durch den
Umstand, dass es sich bei der Weltraumsicherheitsstrategie um eine
Absichtserklärung und kein Gesetz handelt, werden weitreichende Entscheidungen
getroffen, die vom Parlament im Nachgang nur noch zur Kenntnis genommen
werden können, anstatt sie vorab einer angemessenen Debatte zuzuführen. Die
Grauzone der Dual-Use-Forschung wird nach Auffassung der Fragestellenden
bewusst vergrößert und einseitig auf das Militärische ausgerichtet (vgl.
Weltraumsicherheitsstrategie, S. 37), ohne vollumfängliche politische Verständi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt vom 22. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gung und damit auch ohne eine reale Möglichkeit für die breitere
Öffentlichkeit oder auch nur die Fachöffentlichkeit der Hochschulen und
Forschungseinrichtungen, vorab Stellung zu beziehen. Eine ethische Bewertung der
Vorhaben wie eine vollumfängliche Risikoabschätzung ist in der Folge weder
erkennbar noch uneingeschränkt möglich, obwohl Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler insbesondere beim Einsatz von Systemen Künstlicher
Intelligenz [KI; engl. AI] vor den unkalkulierbaren Folgen und einer „Erosion
politischer Kontrolle“ warnen (vgl. der Freitag vom 27. Februar 2026: Wenn KI
entscheidet: Waffen-Experte warnt vor autonomen Kamikazedrohnen;
www.fr
eitag.de/autoren/bartholomaeus-von-laffert/wenn-ki-entscheidet-waffen-expert
e-warnt-vor-autonomen-kamikazedrohnen und Kenneth Payne vom 27.
Februar 2026: AI Used Nuclear Signalling in 95 Prozent of Simulated Crises; www.
kcl.ac.uk/news/artificial-intelligence-under-nuclear-pressure-first-large-
scalekings-study-reveals-how-ai-models-reason-and-escalate-under-crisis).
1. In welchen weltraumrelevanten Themenfeldern will die Bundesregierung
die dezidierte Förderung von Dual-Use-Forschung vorantreiben, und
welche Strukturen sollen dafür aufgebaut und wie viel Personal und wie
viele Mittel bereitgestellt werden?
Die Forschung an Raumfahrttechnologien und -anwendungen verfügt in der
Regel über ein inhärentes Dual-Use-Potenzial. Sie kann also gleichermaßen
zivilen wie auch militärischen Zwecken dienen. Weltraumrelevante
Themenfelder ergeben sich aus der Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung.
2. Welche bestehenden Programmlinien in der Forschungsförderung will
die Bundesregierung im Bereich Dual-Use auf die Rüstungsindustrie neu
ausrichten und ggf. finanziell verstärken (bitte auch angeben, welches
Bundesministerium für die Programmlinien verantwortlich ist und in
welchem Einzelplan sie unter welchem Haushaltskapitel und
Haushaltstitel veranschlagt sind oder werden, und auch die derzeit eingestellten
Summen nennen, und um welche zusätzliche Summe sie ggf. erhöht
werden sollen)?
Eine Neuausrichtung von Programmlinien in der Forschungsförderung im
Bereich Dual-Use auf die Rüstungsindustrie ist nicht geplant.
3. Welche neuen Programmlinien plant die Bundesregierung in der
Forschungsförderung in welchem finanziellen Umfang, um die Produktion
von Dual-Use-Gütern oder grundsätzlich sicherheitsrelevante
Entwicklungen zu verstärken (bitte auch angeben, über welchen Einzelplan und
über welche Haushaltskapitel und Haushaltstitel die Programmlinien
finanziert werden sollen)?
Die Bundesregierung plant keine neuen Programmlinien im Sinne der
Fragestellung.
4. Auf welchen finanziellen Gesamtumfang belaufen sich die Ausgaben des
Bundes einschließlich der nachgeordneten Bundeseinrichtungen für
rüstungsrelevante Forschungsvorhaben im Bereich Raumfahrt seit 2021 bis
heute (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Gesamtumfang für raumfahrtbezogene Forschungsvorhaben sowie der
raumfahrtbezogene Anteil an der Grundfinanzierung des Deutschen Zentrums
für Luft- und Raumfahrt (DLR e. V.) im Einzelplan 14 beträgt in Tausend Euro
(TEuro).
2021 2022 2023 2024 2025 2026
Forschung und Technologie
Studien mit Weltraumbezug
7 249 8 416 10 543 21 277 15 031 34 171
5. Mit welchen Hochschulen und Forschungseinrichtungen kooperiert die
Bundeswehr seit 2021 bis heute im Bereich Weltraumsicherheit bzw.
Weltraumnutzung (bitte die Kooperationspartner, die Bezeichnung der
jeweiligen Projekte und die jeweiligen Finanzierungshöhen angeben)?
a) Inwieweit finden hierzu Gespräche und ggf. verbindliche
Absprachen mit den Bundesländern hinsichtlich der Länderhoheit in
Forschung und Lehre statt?
b) Inwieweit führt die Bundesregierung Gespräche mit welchen
Bundesländern zur Erarbeitung und Verabschiedung von Landesgesetzen,
die die Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie flankieren
sollen?
Die Fragen 5 bis 5b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundeswehr kooperiert nicht im Sinne der Fragestellung mit Hochschulen
und Forschungseinrichtungen. Derzeit sind keine Kooperationen geplant.
6. Inwieweit und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung eine
Kooperation der Bundeswehr mit Hochschulen und
Forschungseinrichtungen im Bereich Weltraumaktivitäten und Weltraumnutzung
verstärken, insbesondere im sicherheitsrelevanten Bereich (bitte genauere
Informationen, mit welchen Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine
verstärkte Kooperation angestrebt wird, in welcher Form und in welchem
Umfang eine Förderung stattfinden soll, übermitteln sowie ggf. dahin
gehende Programm- und Projektlisten und weitere Maßnahmen, die eine
Kooperation zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und
Bundeswehr gezielt unterstützen und fördern sollen, nennen)?
Das Innovationszentrum der Bundeswehr wurde am 2. Februar 2026 durch den
Bundesminister der Verteidigung eröffnet. Im Konzept des Zentrums ist die
Befassung mit Kleinstsatelliten vorgesehen. Dieser Bereich wächst neu auf und
wurde derzeit noch nicht etabliert. Das Innovationszentrum wird derzeit in das
Gemeinschaftsprojekt „Defense Lab Erding“ des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg), der Bayerischen Staatsregierung und der Stadt Erding
konzeptionell eingebettet. Ziel ist eine Vernetzung der Bundeswehr mit dem bereits
länderseitig erschlossenen Innovationsökosystem. Die Auswahl der
Kooperationspartner und Förderung findet nicht durch das BMVg statt.
7. Inwieweit soll das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
künftig noch stärker auf militärische Forschung ausgerichtet werden, und
für welche militärische Forschung oder Leistungen soll das DLR ggf.
zusätzliche Mittel aus welchen Haushaltskapiteln und Haushaltstiteln
erhalten, und in welcher Höhe?
Im Rahmen der institutionellen Förderung des DLR e. V. durch das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) findet auch
Forschung für gesamtstaatliche Sicherheitsbedarfe unter Verwendung von
Dual-Use-Technologien statt, wofür jedoch durch BMFTR keine dezidierten
zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung neuer technologischer Erkenntnisse und
Innovation für die Ausrüstung der Streitkräfte wird das BMVg den gestiegenen
Forschungsbedarf ggf. auch durch eine höhere Finanzierung des DLR e. V.
decken. Im Rahmen der Weltraumsicherheitsstrategie soll die Beteiligung der
Bundeswehr an dem 2020 vom DLR e. V. gegründeten Responsive Space
Cluster Competence Center (RSC³) verstärkt werden.
8. Welche Rolle soll die Fraunhofer-Gesellschaft nach Ansicht und Plänen
der Bundesregierung im Bereich der Dual-Use-Forschung im
Allgemeinen und bei raumfahrtbezogener Forschung im Konkreten einnehmen,
und für welche militärische Forschung oder Leistungen soll die
Fraunhofer-Gesellschaft ggf. zusätzliche Mittel aus welchen Haushaltskapiteln
und Haushaltstiteln erhalten, und in welcher Höhe (bitte auch nennen,
welche Institute der Fraunhofer-Gesellschaft tätig werden sollen)?
Die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) wird auf Grundlage der
Ausführungsvereinbarung zum Abkommen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
über die gemeinsame Förderung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e. V. (AV FhG) gemeinschaftlich durch Bund und
Länder finanziert. Bund und Länder verfolgen bei der gemeinsamen Förderung der
FhG insbesondere den Zweck, die praktische Anwendung wissenschaftlicher
Erkenntnisse auf dem Gebiet der angewandten Forschung zu fördern. Die FhG
ist frei in der Wahl ihrer Forschungsfelder, auch bezüglich raumfahrtbezogener
Forschung. Verteidigungsbezogene Forschungsbereiche der FhG unterliegen
nicht der gemeinsamen Förderung.
9. In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel aus den Einzelplänen 14
und 30 der Bundeshaushalte seit 2021 bis 2026 für welche Leistungen an
das DLR ausgegeben, und welche weiteren Zahlungen sind für den
Zeitraum von 2026 bis 2029 geplant (bitte die Summen aufgeschlüsselt nach
Jahren nennen)?
Ausgaben (Grundfinanzierung) für das DLR e. V. im Einzelplan 14 bis 2025
und ab 2026 (geplant) in TEuro.
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
45 124 48 569 51 035 63 412 51 000 68 200 Die Höhe der institutionellen
Förderung für die Jahre 2027 bis 2029
wird noch Gegenstand des
jeweiligen Haushaltsverfahrens sein und
kann deshalb zu diesem Zeitpunkt
noch nicht angegeben werden.
Institutionelle Grundfinanzierung des DLR e. V. aus dem Einzelplan 09 des
BMWE bis 2025 und aus dem Einzelplan 30 des BMFTR ab 2026 in TEuro.
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
BMWE (bis 2025
aus EPL 09)
BMFTR (ab 2026
aus EPL 30)
742 426 768 057 807 590 640 615 736 483 676 888 Die Höhe der
institutionellen Förderung für die
Jahre 2027 bis 2029 wird
noch Gegenstand des
jeweiligen Haushaltsverfahrens
sein und kann deshalb zu
diesem Zeitpunkt noch nicht
angegeben werden.
10. Wie viele raumfahrtbezogene Forschungsvorhaben der Fraunhofer-
Gesellschaft wurden seit 2021 durch die Einzelpläne 14 und 30 des
Bundeshaushaltes 2025 und 2026 finanziert, und welche weiteren Vorhaben sind
für den Zeitraum von 2026 bis 2029 geplant (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage 10 kann teilweise in offener Form nicht erfolgen.
Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1.
November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine offene Beantwortung kann
Rückschlüsse auf die aktuellen Fähigkeiten, die Entwicklung und Beschaffung sowie
den zukünftigen Fähigkeitsaufbau der Bundeswehr ermöglichen. Diese
Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
Für den Einzelplan (EPL) 14 und den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2026 wird
die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag als Anlage 1 gesondert übermittelt.
Aus dem EPL 30 werden für den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2029 folgende
Mittel bereitgestellt (in TEuro).
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Anzahl der in
der Umsetzung
befindlichen
Forschungsvorhaben
60 76 84 94 83 76 51 31 20
EPL 30 19 619 26 141 29 169 36 230 33 561 42 043 25 761 17 506 7 228
Vorhaben mit der Laufzeit über mehrere Haushaltsjahre werden in jedem Jahr
ihrer Laufzeit aufgeführt. Die Zahlen für den EPL 30 der Haushaltsjahre 2021
bis 2025 enthalten ebenfalls die Projektförderung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWE), die seit dem 1. November 2025 dem BMFTR
zugeordnet wird. Ebenso sind für künftige Haushaltsjahre nur bereits bekannte
Festlegungen berücksichtigt.
11. Wurden und werden aus dem Sondervermögen Bundeswehr Mittel für
Dual-Use-Forschung bereitgestellt, wenn ja, in welcher Höhe, und mit
welchem konkreten Förderzweck (bitte auch angeben, ob und ggf. mit
welcher Summe die DRL und die Fraunhofer-Gesellschaft aus dem
Sondervermögen gefördert wurden)?
Es werden keine Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr für Dual-Use-
Forschung bereitgestellt.
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
12. Werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Mittel für Dual-Use-Forschung bereitgestellt, wenn ja, in welcher Höhe,
und mit welchem konkreten Förderzweck (bitte auch angeben, ob und
ggf. mit welcher Summe die DRL und die Fraunhofer-Gesellschaft aus
dem Sondervermögen gefördert wurden)?
Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität werden 50 Mio.
Euro für die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Space Innovation Hub
bereitgestellt. Ziel des Space Innovation Hub ist auch die gezielte Förderung
von Technologien für sicherheitsrelevante Anwendungen im Bereich
Raumfahrt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Kooperation der
Bundeswehr mit
a) etablierten Unternehmen der Raumfahrtindustrie,
b) neuen „Defense Tech“-Unternehmen,
c) neuen Start-ups und Scale-ups im Bereich Raumfahrt und
d) Unternehmen aus dem Bereich New Space
zu verstärken?
Die zentrale zivil-militärische Schnittstelle für Weltraumanwendungen bildet
der in der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR e. V. angesiedelte Space
Innovation Hub.
Daneben dient das Innovationszentrum der Bundeswehr zukünftig ergänzend
als Koordinator, Wissensmanager und Ansprechpartner insbesondere für
Startups und Scale-ups für technologiegetriebene Innovation. Diese Rolle wird
zukünftig auch, wenngleich in abgeschwächter und dezentralerer Form im
Vergleich zu anderen Technologiefeldern, im Bereich innovativer Space-
Technologien für den Bereich Bundeswehr wahrgenommen. Für den Bereich Space ist
dies zentral der Space Innovation Hub. Ergänzend können weitere Akteure wie
die Cyberagentur sowie der Cyber Innovation Hub eine Rolle in spezifischen
Feldern spielen.
14. Seit wann und in welchem Umfang werden seitens der Bundesregierung
Unternehmen im Bereich New Space sowie Start-ups und Scale-ups
gezielt gefördert, um Dual-Use-Technologien für die militärische und
kommerzielle Nutzung des Weltraums zu entwickeln?
Das Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation des
BMFTR, umgesetzt durch die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e. V.,
fördert Unternehmen im Bereich New Space, darunter Start-ups und Scale-ups, bei
der Entwicklung von Raumfahrttechnologien unter anderem für kommerzielle
und sicherheitsrelevante Anwendungen. Der Space Innovation Hub in der
Deutschen Raumfahrtagentur im DLR e. V. soll darüber hinaus Industrie mit
zivilen und militärischen Bedarfsträgern zusammenbringen und auch dezidierte
sicherheitsrelevante Vorhaben umsetzen.
15. In welcher Höhe werden derzeit bereits bereitgestellte Haushaltsmittel
aus dem Etat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt für Rüstungsunternehmen und sogeannte „DefenseTech“-
Unternehmen eingesetzt (bitte die beteiligten Unternehmen sowie die
Förderhöhen und die dazugehörigen Programmlinien mit Angabe des
Haushaltskapitels und des Haushaltstitels nennen)?
Es erfolgt keine Förderung im Sinne der Fragestellung durch das BMFTR.
16. Welche rüstungsrelevanten Forschungsvorhaben im Bereich Raumfahrt
wurden durch die Bundesregierung seit 2021 bis heute in Auftrag
gegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln und den Projektnamen sowie das
Haushaltskapitel und den Haushaltstitel nennen, aus denen
entsprechende Forschungsvorhaben bezahlt wurden)?
Die Beantwortung der Frage 16 kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024
sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen. Eine offene Beantwortung kann Rückschlüsse auf
die aktuellen Fähigkeiten, die Entwicklung und Beschaffung sowie den
zukünftigen Fähigkeitsaufbau der Bundeswehr ermöglichen. Diese Informationen
werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag als Anlage 2 gesondert übermittelt.*
17. Welche Unternehmen und Forschungseinrichtungen hat die
Bundesregierung mit der Entwicklung und Beschaffung weltraumgestützter
Frühwarnung, Aufklärung, Überwachung und Verfolgung in allen
Geschwindigkeits- und Höhenbändern, einschließlich Raketen, Satelliten,
hochfliegenden Plattformstationen (HAPS) und vor allem hypersonischen
Flugsystemen beauftragt (bitte nach Technologien aufschlüsseln und auch die
jeweiligen Mittelhöhen, mit denen die Entwicklung und Beschaffung
finanziert wird, sowie aus welchen Haushaltskapiteln und Haushaltstiteln
die Mittel bereitgestellt werden, nennen)?
Die Beantwortung der Frage 17 kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024
sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen. Eine offene Beantwortung kann Rückschlüsse auf
die aktuellen Fähigkeiten, die Entwicklung und Beschaffung sowie den
zukünftigen Fähigkeitsaufbau der Bundeswehr ermöglichen. Diese Informationen
werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag als Anlage 3 gesondert übermittelt.*
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
18. Welchen prozentualen Zuwachs an Dual-Use-Gütern aus der
Raumfahrtforschung strebt die Bundesregierung bis zum Ende der Wahlperiode an,
und in welchen konkreten Technologiebereichen soll dahin gehend
verstärkt geforscht werden?
Die Bundesregierung plant keinen prozentual bezifferbaren Zuwachs an Dual-
Use-Gütern aus der Raumfahrtforschung. Darüber hinaus wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen.
19. a) Welche bestehenden Gesetze will die Bundesregierung zur
Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie und insbesondere zur
Stärkung der Dual-Use-Forschung und zum Transfer dazugehöriger
Ergebnisse in der Wirtschaft und Industrie ggf. ändern?
Die Bunderegierung plant keine Gesetzesänderung im Sinne der Fragestellung.
b) Inwieweit wird sich die im November 2025 erfolgte Aktualisierung
des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union (VO
(EU) 2021/82) auf nationale Gesetze auswirken, werden infolge
dessen Änderungen bestehender Gesetze notwendig, und wenn ja, welche
Gesetze sind betroffen?
Welche Güter der Dual-Use Exportkontrolle unterliegen, ist auf europäischer
Ebene einheitlich in der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821 vom
20. Mai 2021; EU-Dual-Use-VO) geregelt, die in Deutschland und anderen
EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Die EU-Dual-Use-VO ist die zentrale
Rechtsgrundlage für die Ausfuhr, die Vermittlung, die technische
Unterstützung, die Durchfuhr und Verbringung von Dual-Use-Gütern. Ist ein Gut in
Anhang I der EU-Dual-Use-VO gelistet, ist die Ausfuhr aus dem deutschen Inland
bzw. dem Zollgebiet der Europäischen Union in ein Drittland
genehmigungspflichtig und es bedarf einer Ausfuhrgenehmigung.
20. Plant die Bundesregierung eine Steigerung der Exportzahlen von Dual-
Use-Gütern, und wenn ja, in welchem Umfang jährlich bis zum Ende der
Wahlperiode?
In unserer privatwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung liegen Produktion und
Exportplanung in den Händen privater Unternehmen. Die Bundesregierung
prüft im Rahmen der Exportkontrolle Ausfuhren von Dual-Use Gütern auf der
Grundlage der EU-Dual-Use-VO. Die Exportkontrollprüfung der
Bundesregierung erfolgt anhand der in der Verordnung festgelegten Kriterien im Einzelfall.
21. Was zählt die Bundesregierung zu sicherheits- und
verteidigungsrelevanten Schlüsseltechnologien?
Die sicherheits- und verteidigungsrelevante Schlüsseltechnologien sind in der
Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie der
Bundesregierung festgelegt.
22. Mit welchen Maßnahmen, Strukturen und unter Hinzuziehung welcher
Expertinnen und Experten führt die Bundesregierung eine
Risikoabschätzung durch, bezogen auf die Entwicklung neuer Waffensysteme oder die
Integration von Technologien in bestehende Waffensysteme?
Um die völkerrechtliche Konformität neuer Waffen, Mittel und Methoden
sicherzustellen, führt die Bundesregierung anlassbezogen waffenrechtliche
Prüfungen gemäß Artikel 36 ZP I Genfer Abkommen durch.
23. Fördert die Bundesregierung die Erforschung von Systemen Künstlicher
Intelligenz für den militärischen Einsatz, wenn ja, welche Aufgaben
sollen Systeme Künstlicher Intelligenz in welchen militärischen
Einsatzmöglichkeiten perspektivisch übernehmen, und welche Risiken sind
damit aus Sicht der Bundesregierung verbunden?
KI-Systeme können die Reaktionsfähigkeit in Bezug auf die Beherrschbarkeit
sowie die Nutzbarmachung großer Datenmengen verbessern und so einen
operationellen Mehrwert sowohl für die Streitkräfte, in Form von Informations-,
Führungs- und Wirkungsüberlegenheit, als auch innerhalb der Wehrverwaltung
erzeugen. Das BMVg ist einer verantwortungsvollen Nutzung von KI
verpflichtet. Hieraus ergibt sich neben der Schaffung einer klaren Governance-
Struktur die Einführung eines Risikomanagements für KI sowie die
Sicherstellung der Umsetzung der wesentlichen Anforderungen an vertrauenswürdige KI
gemäß den Prinzipen von NATO und EU. Diese Umsetzung schließt sowohl
technische wie auch nicht-technische Maßnahmen ein, um die
verantwortungsvolle Nutzung von KI durchgängig sicherzustellen.
24. Zu wann will die Bundesregierung die in der
Weltraumsicherheitsstrategie angekündigte „Technologie-Roadmap“ zur Feststellung gemeinsamer
zukünftiger Bedarfe für zivile, militärische und nachrichtendienstliche
Anwendungen zur effizienten Nutzung von Synergien veröffentlichen?
a) Welche Akteure, Organisationen, Institutionen und Unternehmen aus
Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie sind an
der Erstellung der „Technologie-Roadmap“ beteiligt?
b) Welche Bundesministerien sind an der Erstellung der „Technologie-
Roadmap“ beteiligt, und welches ist dabei federführend?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als
Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2
Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen. Eine offene Beantwortung kann Rückschlüsse auf die aktuellen
Fähigkeiten, die Entwicklung und Beschaffung sowie den zukünftigen
Fähigkeitsaufbau der Bundeswehr ermöglichen. Diese Informationen werden daher
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen
Bundestag als Anlage 4 gesondert übermittelt.*
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
25. Welche deutsche Behörde auf welcher politischen Ebene bzw. welcher
öffentliche Bedarfsträger soll welche konkreten Forschungs- und
Entwicklungsaufträge an wen und in welchem Verfahren vergeben dürfen
oder darf dies bereits?
Jede deutsche Behörde kann im Rahmen ihrer jeweils gültigen
Vergaberichtlinien Forschungs- und Entwicklungsaufträge an geeignete Auftragnehmer
vergeben.
26. a) Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf europäischer
Ebene, um den Ausbau und die Verstärkung von Programmlinien der
Europäischen Union im Bereich sicherheits-, verteidigungs- und
rüstungsrelevanter Weltraumforschung zu erreichen?
b) Seit wann werden hierzu ggf. auf europäischer und nationaler Ebene
mit wem Gespräche geführt, und welches Bundesministerium ist
dabei federführend?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Europäischen Wettbewerbsfonds ECF für
den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 setzt sich die
Bundesregierung für den Ausbau der Weltraumforschung ein.
Dazu werden Gespräche im üblichen Verhandlungsrahmen zwischen
Mitgliedstaaten, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament geführt.
Federführend für den ECF sind das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie und das Auswärtige Amt.
27. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Zivilklausel
der ESA mit der verstärkten Ausrichtung von Forschungsvorhaben
im Bereich Raumfahrt sowie der verstärkten Nutzung des Weltraums
für sicherheitsrelevante Anwendungen?
Zweck der European Space Agency (ESA) ist die Zusammenarbeit
europäischer Staaten für ausschließlich friedliche Zwecke (for exclusively peaceful
purposes) auf dem Gebiet der Weltraumforschung, der Weltraumtechnologie
und ihrer weltraumtechnischen Anwendungen im Hinblick auf deren Nutzung
für die Wissenschaft und für operationelle Weltraumanwendungssysteme
sicherzustellen und zu entwickeln.
Peaceful purposes wird allgemein als non-aggressive verstanden. Die
militärische Nutzung von in ESA-Programmen entwickelten Anwendungen für
Zwecke der Sicherheit und Verteidigung sind demnach erlaubt. Auch der
engere Begriff der exclusively peaceful purposes, genannt im Weltraumvertrag
Artikel IV (2), verbietet nicht jegliche militärische Tätigkeit, sondern nur
bestimmte, wie z. B. die Errichtung militärischer Basen und Waffentests. Der
Begriff in der ESA-Konvention folgt dieser allgemeinen Interpretation. Die ESA-
Konvention stellt keine eigenständige Begrifflichkeit auf.
b) Erlaubt Artikel 2 des ESA-Vertrages nach Auffassung der
Bundesregierung auch die Förderung von militärischen Wirkmitteln für den
Einsatz im Weltraum?
Militärische Wirkmittel, hier im Sinne von kinetischen Anti-Satellitenwaffen
(„ASATs“) oder sonstigen destruktiven Wirkmitteln verstanden, die eine
temporäre oder dauerhafte (Zer-)Störung des Zielobjekts bewirken, werden im
Rahmen der ESA-Programme nicht gefördert. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 27a verwiesen.
28. Sollen Forschungskooperationen mit anderen Staaten im Bereich der
Raumfahrt mit Fokus auf Dual-Use-Gütern und Dual-Use-Produkten
aus- bzw. aufgebaut werden, wenn ja, mit welchen Staaten wird bereits
kooperiert, und welche Projekte mit welchen Staaten sind bis zum Ende
der Wahlperiode geplant?
Die Bundesregierung möchte ihre Forschungskooperationen in der Raumfahrt
in bi- und multilateraler Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnern
sowie z. B. mit Japan, Kanada, Neuseeland, den USA und Südkorea
intensivieren. Dies schließt, wo sinnvoll, auch Dual-Use-Produkte ein. Es bestehen
bereits gemeinsame Absichtserklärungen zu Raumfahrtkooperationen zwischen
der deutschen, der japanischen sowie der neuseeländischen Regierung.
Deutschland wird in Zukunft aktiv weitere Kooperationen suchen und – wo
möglich – als Anlehnungsnation für Staaten mit kleineren zivilen und
militärischen Raumfahrtprogrammen dienen.
Die wehrtechnischen Forschungskooperationen des BMVg dienen der
Erschließung neuer technologischer Entwicklungen für die zukünftige Ausrüstung der
Streitkräfte. Ein Fokus auf Dual-Use-Güter besteht nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333