Restriktionen und Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen in Israel und den Palästinensischen Gebieten
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Deborah Düring, Max Lucks, Boris Mijatović, Schahina Gambir, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine lebendige und unabhängige Zivilgesellschaft ist ein zentraler Bestandteil demokratischer Gesellschaften und ein wesentlicher Pfeiler des internationalen Menschenrechtsschutzes. In Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten sehen sich zivilgesellschaftliche Organisationen zunehmend gesetzlichen, administrativen und finanziellen Einschränkungen ausgesetzt.
Das NGO Taxation Law wurde bereits im Ministerial Committee for Legislation gebilligt (16. Februar 2025). Anschließend wurde der Entwurf im Knesset-Plenum zur vorläufigen Lesung angenommen (19. Februar 2025). Dieses Gesetz würde zivilgesellschaftliche Organisationen, die ausländische Fördermittel oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts erhalten, verpflichten, sich für drei Jahre nicht an Demonstrationen, Kampagnen oder öffentlicher Kritik zu beteiligen. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung würde auf ausländische Geldgeber – darunter EU-Mitgliedstaaten, UN-Organisationen sowie staatliche Institutionen wie das Auswärtige Amt oder politische Stiftungen – eine Steuer von 23 Prozent erhoben, die bei Verstößen auf bis zu 46 Prozent steigen könnte.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf erhöhte Antragsgebühren für NGOs bei Berufungen vor dem Obersten Gerichtshof vor, was insbesondere kleinere Organisationen vom Zugang zur Justiz abhalten dürfte.
Parallel dazu wird ein weiterer Gesetzentwurf vorbereitet, der die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) kriminalisieren soll. Der Entwurf mit dem Titel „Zum Schutz israelischer Amtsträger vor dem Vorgehen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen den Staat Israel“ sieht Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor, bei der Weitergabe geheimer Informationen sogar lebenslange Haft. Der Entwurf könnte weite Teile der menschenrechtlichen Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeit israelischer Organisationen faktisch unter Strafe stellen und entfaltet eine besorgniserregende signalpolitische Wirkung gegen internationale Rechenschaftsmechanismen.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Situation jener sechs palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu betrachten, die im Oktober 2021 von der israelischen Regierung als terroristische Organisationen eingestuft wurden (www.amnesty.de/informieren/aktuell/israel-palaestina-ngos-zu-terrororganisationen-erklaert). Trotz der Zurückweisung dieser Einstufung durch die Europäische Union und mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, wurde deutschen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit die weitere Förderung dieser Organisationen untersagt. Eine öffentliche Begründung für diese Entscheidung liegt bislang nicht vor, ebenso wenig klare Kriterien für eine Wiederaufnahme der Förderung. Zudem wurde in jüngerer Zeit auch zwei israelischen Organisationen (Zochrot und New Profile) die Förderung entzogen.
37 internationale humanitäre Hilfsorganisationen (INGO), darunter Oxfam, Ärzte ohne Grenzen, Save the Children, Care und der Norwegian Refugee Council, sind seit dem 31. Dezember 2025 für ihre Arbeit in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten nicht mehr durch die israelischen Behörden registriert. Hintergrund waren neue Registrierungsregularien Israels, die u. a. die Einreichung sensibler personenbezogener Daten der Mitarbeiter*innen voraussetzen, was nach Auffassung der INGOs weder mit Datenschutzrecht noch mit den humanitären Prinzipien vereinbar sei (www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-gazastreifen-hilfsorganisationen-100.html). Die israelische Regierung gewährte eine 60‑tägige Übergangsfrist zur Einstellung der humanitären Aktivitäten im Gazastreifen und im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalems. Auf einen Eilantrag hin stoppte das Oberste Gericht in Jerusalem per einstweiliger Verfügung das Arbeitsverbot vorläufig, bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens (www.oxfam.org.uk/media/press-releases/humanitarian-organizations-petition-israels-high-court/). Bereits das israelische Betätigungsverbot für das Hilfswerk für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) im Oktober 2024 hat die Sicherstellung der humanitären Versorgung der Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten empfindlich geschwächt. Nach dem humanitären Völkerrecht ist Israel als Besatzungsmacht verpflichtet, humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung zu ermöglichen und Hilfsmaßnahmen zu erleichtern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand des sogenannten NGO Taxation Law im israelischen Parlament, und welche konkreten Schritte wird sie unternehmen, um gegenüber der israelischen Regierung auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, insbesondere der Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, hinzuwirken?
Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei einer Implementierung des geplanten Gesetzes in Bezug auf:
a) den Zugang israelischer und palästinensischer NGOs zu internationalen Fördermitteln,
b) die Arbeit von durch Deutschland, die EU oder die Vereinten Nationen geförderten Organisationen sowie
c) die Bereitschaft internationaler Geber, weiterhin in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten tätig zu sein, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um negative Auswirkungen auf von Deutschland unterstützte Organisationen abzuwenden?
Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung hinsichtlich des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz bei Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Israel bedingt durch die vorgesehenen erhöhten Antragsgebühren für NGOs und wie wird sich die Bundesregierung auf welcher Ebene gegen diese Einschränkungen einsetzen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesetzentwurf zur Kriminalisierung der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, und welche Position vertritt sie, um die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen sowie internationale Rechenschaftsmechanismen zu schützen, insbesondere im Hinblick auf
a) die Arbeit israelischer und palästinensischer Menschenrechtsorganisationen,
b) die Dokumentation schwerer Menschenrechtsverletzungen,
c) die internationale Strafverfolgung,
d) die Unterstützung und Mitwirkung bei der Arbeit internationaler Gerichtsbarkeiten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung durch den in Frage 4 genannten Gesetzentwurf Risiken für Organisationen, die mit deutscher finanzieller oder politischer Unterstützung Menschenrechtsarbeit leisten, und welche konkreten Schutz- oder Unterstützungsmaßnahmen plant sie für diese Organisationen?
Welche konkrete Position vertritt die Bundesregierung zu den genannten Gesetzesinitiativen, und wann sowie in welcher Form hat oder wird sie diese Position gegenüber der israelischen Regierung kommunizieren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie Regierungen andere Staaten auf die genannten israelischen Gesetzesinitiativen reagieren oder diese bewerten?
Sind die genannten Gesetzesinitiativen nach Ansicht der Bundesregierung problematisch im Hinblick auf demokratische Grundrechte und Menschenrechte in Israel, und wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (z. B. durch Gespräche mit deutschen Förderorganisationen, den deutschen Vertretungen in Ramallah und Tel Aviv, palästinensischen und israelischen Organisationen o. ä.) zu konkreten Folgen des von der Bundesregierung verfügten Förderstopps für die sechs palästinensischen Organisationen Al‑Haq, Addameer, DCI-Palestine, UAWC, UPWC und Bisan Center in Bezug auf
a) deren personelle und finanzielle Situation sowie
b) die Durchführung laufender Programme, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus für ihr weiteres Handeln?
Auf welcher rechtlichen und politischen Grundlage beruht die Entscheidung der Bundesregierung, die Förderung dieser Organisationen trotz der Zurückweisung der israelischen Einstufung durch die EU und mehrere Mitgliedstaaten nicht wieder aufzunehmen, und wie stellt sie Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidung sicher?
Welche konkreten Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, damit die Förderung der in Frage 9 genannten sechs palästinensischen Organisationen wieder aufgenommen werden kann, und bis wann wird sie einen verbindlichen Prüf-, Entscheidungs- oder Zeitplan vorlegen?
Aus welchen konkreten Gründen wurde auch zwei israelischen Organisationen (Zochrot und New Profile) die Förderung entzogen, welche Prüfverfahren lagen diesen Entscheidungen zugrunde, und inwiefern stehen sie im Zusammenhang mit den genannten Gesetzesinitiativen oder der Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsmechanismen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung konkret für die erneute Registrierung der 37 von der Deregistrierung durch israelische Behörden betroffenen internationalen Hilfsorganisationen ein und welche Konsequenzen zieht sie aus dem bisherigen Ausbleiben von Erfolg in ihrem diplomatischen Bemühen gegenüber der israelischen Regierung in dieser Hinsicht?
Welche weiteren Schritte unternimmt die Bundesregierung über öffentliche Erklärungen und Gespräche mit der israelischen Regierung hinaus, um die Fortführung der unerlässlichen Arbeit der internationalen humanitären Organisationen zur Versorgung der notleidenden Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten wieder zu ermöglichen und weiteren humanitären Schaden abzuwenden?
Ist die Forderung israelischer Behörden nach der Übermittlung personenbezogener Daten lokaler Mitarbeiter*innen internationaler Hilfsorganisationen aus Sicht der Bundesregierung vereinbar mit Prinzipien wie Datenschutz und Schutzpflichten gegenüber lokalen Beschäftigten mit Blick auf mögliche Risiken für deren Sicherheit?
Sieht die Bundesregierung in den neuen Registrierungsanforderungen eine mögliche Beeinträchtigung der humanitären Prinzipien; wenn ja, bitte genauer begründen; wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen hat die Deregistrierung humanitärer Organisationen durch die israelischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung auf die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza und im Westjordanland?
Welche Auswirkungen hat die Deregistrierung humanitärer Organisationen durch die israelischen Behörden auf den langfristigen Wiederaufbau?
Welche Initiativen unterstützt oder plant die Bundesregierung auf welcher Ebene, um den ungehinderten und zuverlässigen Zugang für humanitäre Organisationen zu den palästinensischen Gebieten sicherzustellen?
Sind die neuen israelischen Registrierungsanforderungen nach Auffassung der Bundesregierung mit den Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht gemäß der Vierten Genfer Konvention vereinbar; wenn ja, bitte genauer begründen; wenn nein, warum nicht?
Waren Vertreter*innen der deutschen Regierung und/oder der deutschen Botschaft in Tel Aviv bei der Anhörung im laufenden Verfahren um die Deregistrierung der humanitären Organisation vor dem Obersten Gerichtshof am 23. März 2026 anwesend; wenn ja, auf welcher Ebene, wenn nein, warum nicht?