Abschiebungen nach Afghanistan und Zusammenarbeit mit Taliban-Vertretern
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Nach Recherchen des ZDF Magazin Royale und anderer Medien hat sich die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Vertretern der Taliban mit dem Ziel, Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen, intensiviert (vgl. auch im Folgenden: http://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/zdf-magazin-royale-exklusive-recherche-zu-verbindungen-von-bundesbehoerden-mit-taliban-vertreter, www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html, https://thruttig.wordpress.com/2026/05/06/bohmermann-deckte-auf-taleban-im-bamf/). Demnach sollen sowohl in der Bonner Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als auch am Berliner Flughafen BER Anhörungen stattgefunden haben, bei denen Taliban-Vertretern (mutmaßliche) afghanische Staatsbürger zum Zweck der Ausstellung von Reisedokumenten vorgeführt wurden. Die Leitung habe die Bundespolizei innegehabt, das Auswärtige Amt sei nicht beteiligt gewesen. Das BAMF habe lediglich Räume zur Verfügung gestellt.
Ein Team des ZDF Magazin Royale konnte einen der Anhörungstermine in Bonn am 17. April 2026 auch filmisch dokumentieren. Auf den Aufnahmen sind mehr als ein Dutzend Polizei- und Justizfahrzeuge aus mehreren Bundesländern zu sehen, mit denen offenbar Afghanen zu der Vorführung gebracht wurden. Ferner zeigen die Aufnahmen, dass bei der Anhörung in den Diensträumen des BAMF der Taliban-Vertreter S. H. anwesend war, der im Juli 2025 mit Zustimmung der Bundesregierung als Konsularbeamter nach Deutschland einreisen konnte. Offiziell handelt es sich bei H. um einen einfachen Konsularbeamten. Die Bundesregierung betrachtet die Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn nach eigener Aussage nach wie vor als Vertretungen der Islamischen Republik Afghanistan. Das Auswärtige Amt geht nach eigener Auskunft davon aus, dass weiterhin die Diplomaten in Verantwortung sind, die vor der Machtübernahme der Taliban entsandt wurden, weil ihm keine entsprechenden Änderungen mitgeteilt worden seien. Nach Recherchen des NDR haben die Taliban in den Vertretungen in Berlin und Bonn jedoch faktisch längst die Leitung übernommen. Das Konsulat in München befolgt schon seit Längerem Anweisungen der Taliban.
Während die Transporter mit den abzuschiebenden Personen die BAMF-Außenstelle in Bonn nach Darstellung des ZDF Magazin Royale nach etwa eineinhalb Stunden wieder verließen, blieb die Limousine des afghanischen Generalkonsulats insgesamt mehr als vier Stunden dort. Das wirft die Frage auf, ob im Anschluss an die Anhörungen noch Gespräche zwischen Mitarbeitenden deutscher Behörden und Vertretern der Taliban stattfanden.
Unklar ist, ob unter den vorgeführten Personen ausschließlich sogenannte Gefährder und Straftäter waren. Tagesschau.de berichtete über Aussagen aus Kreisen der Bundesländer, wonach eine größere Gruppe von Afghanen abgeschoben werden solle. Straftäter würden dabei priorisiert, die Abschiebungen richteten sich aber auch gegen alleinstehende Männer, die keine Straftaten begangen haben. Nach Kenntnis der Fragestellenden werden auch Afghanen zu Anhörungen mit Taliban-Vertretern vorgeladen, die keine Straftaten begangen haben. Ferner wurde ihnen aus der Praxis berichtet, dass auch Afghanen Vorladungen erhalten haben, die bereits im Besitz gültiger Papiere sind. Ein Hamburger Rechtsanwalt, der mehrere von Abschiebungen bedrohte Afghanen vertritt, kritisierte, dass die Vorführungen unter hohem zeitlichem Druck organisiert würden. Kurze Fristsetzungen erschwerten die Kommunikation mit Mandanten, die sich in Haft befänden.
Auch auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, Abschiebungen nach Afghanistan zu forcieren. Die EU plant, Vertreter der Taliban offiziell zu entsprechenden Gesprächen nach Brüssel einzuladen. Eine Anerkennung der Taliban sei damit aber nicht verbunden, erklärte ein Sprecher der EU (www.zeit.de/politik/ausland/2026-05/eu-taliban-terrororganisation-gespraeche-abschiebungen-gxe).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Menschen wurden im bisherigen Jahr aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben?
a) Wie viele dieser Abschiebungen erfolgten mit Linienflügen (bitte mit Datum, anordnendem Bundesland und Anzahl der Personen auflisten), wie viele mit Charterflügen (bitte die Charterabschiebungen einzeln mit Datum, Abflughafen, Zahl der abgeschobenen Personen, beteiligte Bundesländer, Zahl der Begleitbeamten, Kosten/Kostenerstattung durch EU/Frontex? auflisten)?
b) Sind an die Fragestellenden herangetragene Informationen zutreffend, wonach die Abschiebungen nach Afghanistan durch türkisches Sicherheitspersonal begleitet werden, und wenn ja, trifft dies auf die gesamte Flugstrecke oder nur auf einen Abschnitt zu und trifft dies auf alle Flüge oder nur auf Linien- bzw. nur auf Charterflüge zu (bitte jeweils erläutern)?
c) Gibt es Kriterien, nach denen entschieden wird, ob Personen mit Charter- oder Linienflügen nach Afghanistan abgeschoben werden, und wenn ja, welche sind dies? Werden beispielsweise in erster Linie Menschen, die wegen Straftaten verurteilt wurden, mit Charterflügen abgeschoben?
d) Mit welchen Fluggesellschaften werden Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt?
e) Bekamen die Personen, die am 28. April 2026 nach Afghanistan abgeschoben wurden, ein Handgeld, und wenn ja, in welcher Höhe?
f) Wenn Frage 1f bejaht wird, was ist der Bundesregierung dazu bekannt, ob den abgeschobenen Personen das Handgeld von Taliban-Beamten bei Ankunft in Afghanistan abgenommen wird, und wenn ja, welche Kenntnisse hat sie dazu?
Wie viele Anhörungen mit afghanischen Vertretern zum Zweck der Beschaffung von Pässen bzw. Reisedokumenten bzw. Abschiebepapieren hat die Bundespolizei seit 2025 organisiert bzw. durchgeführt (bitte mit Ort und Datum auflisten)?
a) Wie viele mutmaßliche afghanische Staatsangehörige wurden bei diesen Vorführungen angehört?
b) Zu welchem Anteil handelte es sich bei den vorgeführten Afghanen um Personen, die wegen Straftaten verurteilt wurden (bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen), und wie viele von ihnen wurden direkt aus der Haft heraus vorgeführt?
c) Welche Bundesländer haben sich an den Anhörungen jeweils beteiligt?
d) Waren neben der Bundespolizei Vertreter weiterer deutscher Behörden anwesend bzw. beteiligt, und wenn ja, welcher Behörden?
e) Was genau ist das Ziel der Anhörungen, vor dem Hintergrund, dass nach Kenntnis der Fragestellenden auch Personen vorgeführt werden, die afghanische Papiere haben, bei denen es also keinen Zweifel an der Identität und Staatsbürgerschaft geben dürfte?
f) Bei wie vielen der vorgeführten Personen wurde die Identität bzw. Staatsbürgerschaft durch afghanische Vertreter bestätigt?
g) Wie vielen der vorgeführten Personen wurden Reisepapiere ausgestellt, die eine Abschiebung ermöglichen?
h) Gab es Personen, bei denen afghanische Vertreter es ablehnten, Passbzw. Reisedokumente auszustellen, und wenn ja, mit welcher Begründung (bitte die Angaben zu den Unterfragen jeweils den Angaben zu Frage 2 zuordnen)?
Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele derer, die seit 2025 bei solchen Anhörungen vorgeführt und als afghanische Staatsbürger identifiziert wurden, tatsächlich abgeschoben wurden, und wenn ja, welche?
Was kann die Bundesregierung sagen zu den jeweiligen bzw. üblichen Fristsetzungen bei solchen Anhörungen, insbesondere mit welchem zeitlichen Vorlauf die Anhörungen den Betroffenen bzw. ihren Anwältinnen angekündigt werden, und hält die Bundesregierung diese Fristen bzw. zeitlichen Abläufe für ausreichend, damit Anwältinnen gegebenenfalls hierauf reagieren können?
Verlangen die afghanischen Vertreter Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen, die Ausstellung von Dokumenten und gegebenenfalls weitere Dienste, und falls ja, in welcher Höhe (bitte nach einzelnen Posten aufschlüsseln) und welche Gesamtkosten sind der Bundespolizei bzw. dem Bund im Rahmen der bisher durchgeführten Anhörungen entstanden?
Sind die in der Vorbemerkung wiedergegebenen Medienberichte zutreffend, wonach bei einer Anhörung am 17. April 2026 in der Bonner Außenstelle des BAMF der Taliban-Vertreter S. H. anwesend war? Waren weitere afghanische Vertreter anwesend, und wenn ja, welche?
War S. H. an weiteren Anhörungsterminen anwesend, und wenn ja, an welchen und wo fanden diese statt?
Sind Vermutungen des Journalisten T. R. zutreffend, wonach bei Anhörungen am Berliner Flughafen BER entsprechend der regionalen Zuständigkeit der afghanischen Botschaft in Berlin der Taliban-Vertreter N. H. anwesend gewesen sein könnte (https://thruttig.wordpress.com/2026/05/06/bohmermann-deckte-auf-taleban-im-bamf/), und falls nein, welche anderen afghanischen Vertreter waren bei Anhörungen in Berlin anwesend?
Haben neben Berlin und Bonn auch Anhörungen mit afghanischen Vertretern in München oder anderen Städten stattgefunden, und wenn ja, welche und wann?
Ist der Bericht des ZDF Magazin Royale zutreffend, wonach bei der Vorführung am 17. April 2026 die Transporter mit den vorgeführten afghanischen Staatsangehörigen die Räume der BAMF-Außenstelle nach etwa eineinhalb Stunden wieder verließen, wohingegen die Limousine des afghanischen Generalkonsulats insgesamt mehr als vier Stunden dortblieb?
a) Wenn nein, wie verhält es sich stattdessen?
b) Falls ja, was geschah dort in den verbleibenden zweieinhalb Stunden? Wurden Gespräche zwischen Vertretern der Bundespolizei oder weiterer deutscher Behörden mit dem Taliban-Mitglied S. H. geführt, und wenn ja, worüber und mit welchem Ergebnis?
Bleibt die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt dabei, dass man davon ausgehe, dass die afghanische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn nach wie vor von Vertretern der Vorgängerregierung der Taliban geleitet würden, weil eine Übernahme der afghanischen Missionen durch Taliban-Vertreter nicht offiziell mitgeteilt wurde (https:// taz.de/Afghanische-Vertretung-in-Deutschland/!6168685/, bitte begründen)?
Falls ja, hat sie diesbezügliche Nachforschungen angestellt, nachdem Medienrecherchen zur faktischen Übernahme der afghanischen Vertretungen in Berlin und Bonn veröffentlicht worden waren (www.tagesschau.de/investigativ/afghanistan-botschaft-berlin-taliban-100.html), falls ja, was haben diese Nachforschungen ergeben, und falls nein, warum nicht?
Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, dass sich laut einem Pressebericht Ende März 2026 unter der Internetadresse der alten afghanischen Botschaft vorübergehend die Webseite einer „Botschaft des Islamischen Emirats Afghanistan in Berlin“ befand, auf der neben der Fahne der Bundesrepublik Deutschland die Fahne des offiziell nicht anerkannten Taliban-Emirats wehte (https://taz.de/Afghanische-Vertretung-in-Deutschland/!6168685), und wie bewertet sie dies?
Hat die Bundesregierung daraufhin bei den Taliban interveniert, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bleibt die Bundesregierung dabei, dass sie trotz der in der Vorbemerkung beschriebenen intensivierten Kontakte lediglich „technische Kontakte“ zu den Taliban unterhält, und wenn ja, wie begründet sie dies?