Deutscher Bundestag Drucksache 21/6829
21. Wahlperiode 01.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zada Salihović, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6197 –
Deutsche Außenpolitik für die Republik Kosovo und die Beteiligung an der
Mission Kosovo Force
Im Jahr 1999 griff die Bundeswehr in den Kosovo-Konflikt ein. Auf die teils
umstrittene NATO-Mission Operation Allied Force folgte die Militäroperation
Kosovo Force (KFOR), die demgegenüber durch den Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen mandatiert wurde.
Aus historischen Gründen und nicht zuletzt wegen des nach vertretener (vgl.
dazu die im Sachstand WD 2 – 3000 – 041/24 der Wissenschaftlichen Dienste
des Deutschen Bundestages dargestellten Meinungen,
www.bundestag.de/reso
urce/blob/1022978/WD-2-041-24-pdf.pdf) und von den Fragestellenden
geteilter Auffassung völkerrechtswidrigen Eingreifens in den Kosovo-Konflikt
im Jahr 1999 hat Deutschland nach Ansicht der Fragestellenden eine
Verantwortung gegenüber den Menschen im Kosovo. Daher soll mit dieser Kleinen
Anfrage Klarheit darüber gewonnen werden, welche langfristigen
außenpolitischen Ziele die Bundesregierungen in ihrer Kosovo-Politik verfolgt, welchen
Beitrag die Beteiligung am KFOR-Einsatz dabei spielt und ob die Mission für
sich genommen der aktuellen Lage noch angemessen ist.
1. Welche politische Strategie verfolgt die Bundesregierung im Hinblick
auf die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo?
a) Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen der
jüngsten EU-Vermittlungsversuche vor, und wenn ja, wie lauten
diese, und welche Lehren zieht sie daraus?
b) Welche diplomatische Rolle spielt Deutschland direkt?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt den EU-geführten Dialog zwischen Kosovo
und Serbien, der darauf abzielt, ein umfassendes, rechtsverbindliches
Normalisierungsabkommen zu erreichen, das offene Fragen regelt, damit beide Seiten
auf ihrem jeweiligen Weg in die EU Fortschritte erzielen können. Dadurch wird
auch ein Beitrag zu Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in der gesamten
Region geleistet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland unterstützt die Arbeit des EU-Sondergesandten für den
Normalisierungsdialog Peter Sørensen nach Kräften und flankiert dessen
Vermittlungsbemühungen politisch, finanziell sowie durch Sekundierung von Personal.
Die Bundesregierung setzt sich in Unterstützung der Arbeit des EU-
Sondergesandten dafür ein, dass das Ohrid-Abkommen von 2023 zügig und vollständig
umgesetzt wird. Es enthält alle für eine Normalisierung maßgeblichen
Elemente. Die Bundesregierung begrüßt die am 22. Januar 2026 bei einem Treffen der
Chefverhandler in Brüssel vollzogene Konstituierung der „Joint Commission
on Missing Persons“, eine Vereinbarung aus dem Ohrid-Abkommen. Die
Regierungen Kosovos und Serbiens haben sich wiederholt auch öffentlich zur
vollständigen Umsetzung des Abkommens bekannt. Daran misst die
Bundesregierung die Regierungen beider Länder.
2. Welche Projekte und Initiativen, die Rechtsstaatlichkeit und
Korruptionsbekämpfung in Kosovo fördern, unterstützen die Bundesregierung und
nach Kenntnis der Bundesregierung die EU konkret (bitte nach Jahr,
Initiative und finanziellem Rahmen sowie deutschem Anteil aufschlüsseln)?
Über die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.
(IRZ) werden im Rahmen der Rechtsstaatsförderung und
Korruptionsbekämpfung in Kosovo 2026 zwei Maßnahmen unterstützt: Ein interdisziplinärer
Praxisaufenthalt und Studienreise zum Thema „Effizienz der Zivilverfahren“ (20.–
24. April 2026, Berlin) mit einer Fördersumme in Höhe von 23 180 Euro und
ein Beratungsprojekt zur Reform der Zivilprozessordnung mit dem
Justizministerium Kosovo in Höhe von 15 000 Euro. Vorhaben aus der
Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Fragestellung finden sich im BMZ-
Transparenzportal (abrufbar unter
https://www.transparenzportal.bund.de/). Eine vollständige
Übersicht von durch die EU umgesetzte Projekte liegt der Bundesregierung
nicht vor.
3. Inwieweit unterstützt Deutschland Fraueninitiativen und
zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Aufarbeitung von
Kriegsverbrechen einsetzen?
Die Bundesregierung hat u. a. das 2024 eröffnete und von der Jahjaga-Stiftung
ins Leben gerufene „Museum for Survivors of Sexual Violence during the
Kosovo War“ maßgeblich gefördert und damit einen wichtigen Beitrag zur
Vergangenheitsbewältigung in Kosovo und zur Entstigmatisierung von
Überlebenden sexualisierter Gewalt geleistet. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung
den „Global Learning Hub for Transitional Justice and Reconciliation“, zu
dessen Partnerorganisationen die „Youth Initiative for Human Rights“ (YIHR)
gehört, ein regionales Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen, auch aus
Kosovo. Die Zusammenarbeit dient dem internationalen Wissens- und
Erfahrungsaustausch zu Fragen der Vergangenheitsaufarbeitung, Rechenschaft und
Versöhnung.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Menschenrechte im
Kosovo insgesamt, und wo sieht sie Fortschritte, aber auch Rückschritte?
Die Bundesregierung bewertet die Lage der Menschenrechte in Kosovo
grundsätzlich positiv. Die Verfassung garantiert umfassende politische und
bürgerliche Rechte, Minderheitenrechte für ethnische Minderheiten im Land, die
Unabhängigkeit der Justiz, die rechtliche Gleichberechtigung der Geschlechter,
Religionsfreiheit und das Verbot der Todesstrafe. Das Land ist bislang kein
Mitglied der Vereinten Nationen (VN), des Europarats oder der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dennoch sind die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und
politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention laut
Verfassung unmittelbar anwendbar.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Frauenrechte im Kosovo
insgesamt, und wo sieht sie Fortschritte, aber auch Rückschritte?
6. Wie sieht die Bundesregierung die allgemeine Situation von Frauen im
Kosovo?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Kosovo verfügt über einen umfassenden Rechtsrahmen und
Fördermechanismen. Die Gleichstellung der Geschlechter ist in der Verfassung verankert.
Internationale Abkommen und Konventionen zum Schutz vor
geschlechtsspezifischer Diskriminierung finden unmittelbare Anwendung, darunter die VN-
Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of
Discrimination Against Women) und die Istanbul-Konvention des Europarats.
Auch die Ziele der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der VN über Frauen,
Frieden und Sicherheit sind in die Gesetzgebung inkorporiert.
Im Bereich der politischen und wirtschaftlichen Teilhabe haben Frauen an
Sichtbarkeit gewonnen, Erwerbs- und Eigentumsquoten sind im regionalen
Vergleich jedoch niedrig. Häusliche Gewalt zählt zu den häufigsten gemeldeten
Straftaten, wobei Frauen die Hauptbetroffenen sind. Zwar wurden Fortschritte
beim Zugang zu Meldesystemen und Unterstützungsstrukturen erzielt, dennoch
bestehen weiterhin Lücken im Schutzsystem.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierung von
Frauen, LGBTQIA+-Personen und religiösen Minderheiten?
Die Rechte von LGBTI-Personen sind verfassungsrechtlich abgesichert, in der
Praxis bestehen Umsetzungslücken fort und diskriminierende Einstellungen
sind präsent.
Religiöse Minderheiten sind durch einen starken internationalen und
verfassungsrechtlichen Rahmen geschützt, insbesondere durch die Garantie der
Religionsfreiheit, den säkularen Charakter des Staates sowie spezielle
Schutzmechanismen für religiöse Stätten. In der Praxis bestehen teils Herausforderungen,
die nicht durch systematische staatliche Diskriminierung begründet sind.
Zu Frauenrechten wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse zur systematischen Diskriminierung von
Frauen vor.
8. Wie steht die Bundesregierung zur Bedrohungslage von Aktivistinnen
und Aktivisten für Frauenrechte, Menschenrechte und Antikorruption im
Kosovo?
Aktivistinnen und Aktivisten sind auch in Kosovo Ziel abwertender Rhetorik in
sozialen Medien sowie vereinzelt auch im politischen Diskurs. Gleichzeitig
verfügt Kosovo über eine aktive Zivilgesellschaft, die im Bereich des
Menschenrechtsschutzes tätig ist.
9. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu
Fortschritten im Bereich der Kriegsverbrechensaufarbeitung vor, und wenn
ja, wie lauten diese, und welche Probleme bestehen bei Ermittlungen und
Gerichtsbarkeit?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es Aufgabe der innerstaatlichen
Gerichte, die auf dem eigenen Staatsgebiet begangenen Verbrechen aufzuklären.
Anklagen der Sonderstaatsanwaltschaft werden innerhalb der Sonderabteilung
des Grundgerichts Pristina verhandelt. Für Kosovo wurde darüber hinaus ein
internationalisierter, hybrider Gerichtshof eingerichtet. Das Mandat der
sogenannten Sonderkammern (Kosovo Specialist Chambers, KSC) in Den Haag
beruht auf internationalen Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union
(EU) und Kosovo und besteht darin, schwere Straftaten v. a. von Mitgliedern
der Befreiungsarmee Kosovos (UÇK) aufzuarbeiten. Die KSC wenden
kosovarisches Recht an und sind zuständig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Kriegsverbrechen und weitere Straftaten im Zeitraum von 1998 bis 2000. Die
Bundesregierung misst den kosovarischen Sonderkammern eine
herausgehobene Bedeutung bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, der Stärkung der Rechtstaatlichkeit und der
Heranführung Kosovos an die EU bei. Mit dem absehbaren Abschluss der meisten
Verfahren beginnt die sukzessive Abwicklung der Sonderkammern.
Auch der frühere Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
hat Völkerrechtsverbrechen (ICTY) in Kosovo untersucht. Die Arbeit des IC-
TY wird vom Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-
Strafgerichtshöfe fortgeführt, der sich inzwischen in der Abwicklungsphase befindet.
Im Juni 2026 soll im Sicherheitsrat der VN über die mögliche Verlängerung des
am 30. Juni 2026 auslaufenden VN-Mandats entschieden werden.
10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die etwaige Praxis,
Straßennamen, Schulnamen, Plätze oder öffentliche Gebäude nach verurteilten
Kriegsverbrechern zu benennen?
a) Wenn ja, welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt?
b) Wenn ja, welche Reaktionen vonseiten der Bundesregierung, der EU
und bzw. oder UN gab es diesbezüglich?
Die Fragen 10 bis 10b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Praxis der Benennung von
öffentlichen Orten im Sinne der Fragestellung in Kosovo.
11. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Versöhnungsinitiativen im
Kosovo bei, und welche Programme fördert Deutschland konkret?
Die Bundesregierung misst Versöhnungsinitiativen in Kosovo wie im gesamten
Westlichen Balkan große Bedeutung bei, da sie einen wesentlichen Beitrag zur
langfristigen Stabilität der Region leisten.
Herausgehobene Projekte im Bereich Versöhnung sind die langjährige
Unterstützung des Regionalen Jugend-Kooperationsbüros (RYCO – Regional Youth
Cooperation Office), das insbesondere durch Jugendaustauschprogramme die
Versöhnung sowie das gegenseitige Verständnis junger Menschen in der Region
stärkt sowie die Unterstützung eines Projekts des Zentralrats Deutscher Sinti
und Roma zur Einbeziehung von unterrepräsentierten Gruppen in Prozesse der
Übergangsjustiz in Kosovo. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
12. a) Welche Beobachtungen liegen der Bundesregierung über die
dauerhafte psychologische Traumatisierung von Überlebenden vor, und
wie wird diese in Gedenkpolitik einbezogen?
b) Welche Programme zur Traumabewältigung existieren, und welche
fehlen nach der Einschätzung der Bundesregierung vollständig?
Die Fragen 12a und 12b werden zusammen beantwortet.
Feldbeobachtungen zivilgesellschaftlicher Partnerorganisationen zeigen nach
Auffassung der Bundesregierung eine hohe und langfristig anhaltende
psychologische Belastung unter Überlebenden des Kosovokriegs.
Es existieren verschiedene Programme zur Traumabewältigung. Unter anderem
unterstützt die Bundesregierung das Kosovo Rehabilitation Centre for Torture
Victims, welches Überlebende von Folter und Kriegstraumata durch
spezialisierte Behandlung und langfristige Rehabilitation fördert, ferner Medica
Gjakova, eine Organisation die Frauen und Mädchen, die sexualisierte oder
geschlechtsbasierte Gewalt überlebt haben, schützt und stärkt, sowie das
Traumazentrum der Diakonie in Mitrovica.
13. Welche Informationen liegen über die Ermordung, Vertreibung oder
religiöse Verfolgung von Minderheiten im Kosovokrieg vor, die bisher nicht
umfassend aufgearbeitet wurden?
Während des Kosovokriegs wurden ca. 200 000–250 000 Angehörige
ethnischer Minderheiten vertrieben. Noch heute gelten über 1 600 Personen als
vermisst, davon gehören ca. 500 Personen ethnischen Minderheiten an. Auch vor
diesem Hintergrund ist die Konstituierung der „Joint Commission on Missing
Persons“ im Rahmen des EU-geführten Normalisierungsdialogs am 22. Januar
2026 ein wichtiger Schritt.
a) Welche Gruppen sind besonders betroffen?
Betroffen sind vor allem Serben, Roma und Ashkali, auch das Schicksal
zahlreicher Kosovo-Albaner ist ungeklärt.
b) Welche Hindernisse verhindern vollständige Aufarbeitung?
Hindernisse bestehen in der Zusammenarbeit und gegenseitigen Anerkennung
der vermissten bzw. gefundenen Personen zwischen Kosovo und Serbien. Die
„Joint Commission on Missing Persons“ soll die Zusammenarbeit zwischen
Kosovo und Serbien verbessern.
c) Welche diplomatische Rolle nimmt Deutschland ein?
Die Bundesregierung setzt sich für die Aufarbeitung und Aufklärung von
Fällen von Vertreibung und von Vermisstenfällen ein. Auf die Antwort auf Frage 1
wird verwiesen. Neben der Unterstützung für Angehörige der Roma und
Ashkali in der Übergangsjustiz fördert die Bundesregierung die Organisation Pro-
Peace, Forum Ziviler Friedensdienst e. V., die ein lokales Büro in Pristina
unterhält und sich der zivilen Konfliktbewältigung widmet, bei der
geschichtlichen Aufarbeitung des Kosovokriegs.
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Strategien vor,
die Tätergruppen der 1990er-Jahre nutzen, um ihre Verbrechen öffentlich
umzudeuten, zu leugnen oder zu rechtfertigen, und welche Netzwerke
liefern entsprechende Inhalte?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
15. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob kommunale
Behörden Gedenkorte bewusst vernachlässigen, Straßen umbenennen,
Denkmäler entfernen oder die geschichtliche Bedeutung von historisch
relevanten Orten verschweigen?
a) Wenn ja, welche dokumentierten Fälle liegen vor?
b) Wenn ja, welche institutionellen Mechanismen ermöglichen diese
Eingriffe?
Die Fragen 15 bis 15b werden zusammen beantwortet.
Anfang Juni 2026 wurden Straßennamen in der mehrheitlich kosovo-serbischen
Gemeinde Nord-Mitrovica umbenannt. Diese Entscheidung war 2025 getroffen
worden, als die Gemeinde von einem kosovo-albanischen Bürgermeister
geleitet wurde.
Zudem wurden nach Ende des Kosovokrieges und nach der
Unabhängigkeitserklärung Kosovos die jugoslawischen Namen von Straßen und öffentlichen
Einrichtungen geändert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnisse
von aktuellen Umbenennungen.
c) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Informationen sowie eigene oder
fremde Bewertungen der Rolle lokaler orthodoxer und paramilitärisch
geprägter Veteranenverbände vor, und wenn ja, wie lauten diese?
d) Welche Auswirkungen bestehen für Überlebende und
Rückkehrerinnen und Rückkehrer?
Die Fragen 15c und 15d werden zusammen beantwortet.
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit
muslimischen und jüdischen Friedhöfen und religiösen Stätten, die im Krieg
beschädigt wurden oder heute gegebenenfalls politisch instrumentalisiert
werden, und welche etwaigen Fälle von Zerstörung oder
Vernachlässigung sind bekannt, und welche Gemeinden betrifft es oder werden ggf.
systematisch benachteiligt?
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien befand, dass
225 von ca. 600 Einrichtungen Islamischer Gemeinden vollständig oder
teilweise während des Kosovokriegs zerstört wurden. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über strukturelle, bürokratische
oder sicherheitspolitische Umstände und etwaige Hindernisse betreffend
die Möglichkeit für Angehörige von Opfern oder
Menschenrechtsorganisationen, im Kosovo Gedenkveranstaltungen abzuhalten oder
Gedenkorte zu besuchen, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, was ist zur Rolle lokaler Behörden oder Polizeikräfte
bekannt?
b) Welche Rolle spielen kommunale Genehmigungsverfahren?
c) Wenn ja, was ist bekannt zur etwaigen Einflussnahme durch
paramilitärische Gruppen?
Die Fragen 17 bis 17c werden zusammen beantwortet.
Es liegen keine Erkenntnisse über Hindernisse im Sinne der Fragestellung vor.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand, Zugang
und die institutionelle Verwaltung von Archiven zu Kriegsverbrechen
und historischen Minderheitenrechten?
a) Welche Archive sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich?
b) Welche Archive wurden gegebenenfalls bewusst politisiert oder
manipuliert?
c) Welche Aktenbestände fehlen oder sind verschwunden?
Die Fragen 18b und 18c werden zusammen beantwortet.
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
d) Welche Projekte unterstützt Deutschland zur Archivtransparenz?
Die Fragen 18, 18a und 18d werden zusammen beantwortet.
2012 wurde das „Institut für die Erforschung von Kriegsverbrechen“ gegründet,
mit dem Mandat, Verbrechen zu erforschen und zu dokumentieren, die während
des Kriegs in Kosovo im Zeitraum vom 1. Januar 1998 bis zum 20. Juni 1999
begangen wurden. Dies umfasst zudem die Erforschung und Dokumentation
von Verbrechen, die bis zum 31. Dezember 2000 begangen wurden und in
Zusammenhang mit dem Krieg standen.
2023 wurde das „Institut für Kriegsverbrechen in Kosovo“ (IKKL) als
Nachfolgeinstitut gegründet. Die Geber von Archivmaterialien an das IKKL sind
hauptsächlich Nichtregierungsorganisationen, interkommunale Archive,
wissenschaftliche Institute, private Sammler sowie Archiv- und
Bibliothekseinrichtungen.
Der öffentliche Zugang zu den genannten Archiven ist aufgrund der Sensibilität
der Inhalte eingeschränkt. Zu Archiven von Justizeinrichtungen und
Strafverfolgungsbehörden, zum Staatsarchiv sowie zu Kommunalarchiven besteht
ebenfalls teils eingeschränkter Zugang. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 13c verwiesen.
19. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer wachsenden Rolle
religiöser Institutionen (Islamische Gemeinschaft, katholische Kirche,
serbisch-orthodoxe Kirche) in der politischen Meinungsbildung rund um
historische Ereignisse?
Die Bundesregierung kann die in der Fragestellung formulierte Einschätzung
nicht bestätigen.
a) Welche bekannten Fälle religiöser Rhetorik gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020, die die Täter-Opfer-Perspektive verzerren?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Kooperationen
zwischen religiösen Institutionen und extremistischen Gruppierungen oder
Einzelpersonen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 19a und 19b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die etwaige
systematische Nutzung religiöser Symbole zur ethnischen Markierung von
Territorien vor (beispielsweise über Kreuze, Fahnen, Moscheeneubauten,
Kirchen auf nicht genehmigten Grundstücken oder
Wiederaufbauprojekten)?
a) Welche etwaigen Fälle seit 2020 sind dokumentiert?
b) Welche Gemeinden sind gegebenenfalls besonders betroffen?
c) Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, welche Maßnahmen
notwendig wären, um Missbrauch religiöser Symbolik als
identitätspolitisches Instrument zu begrenzen?
Die Fragen 20 bis 20c werden zusammen beantwortet.
Die Sichtbarkeit religiöser Symbole hängt von der ethnischen Prägung der
Gemeinden ab. Kosovo verfügt über gesetzlich geschützte „Special Protective
Zones“, die Bebauung in unmittelbarer Nähe zu religiösen Bauwerken ohne
Zustimmung der religiösen Institutionen untersagen. Auf kommunaler Ebene
kommt es vereinzelt zu Streitigkeiten zur Auslegung und Vergabe von
Bebauungsrechten. Es liegen keine Erkenntnisse zur systematischen Nutzung oder
Missbrauch religiöser Symbolik im Sinne der Fragestellung vor.
21. a) Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen vor
über den Umgang politischer Parteien im Kosovo mit
Genozidleugnung, Geschichtsrevisionismus und Hasspropaganda, und wenn ja,
wie lauten diese?
Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf öffentliche Äußerungen und
Programme kosovarischer Politiker und Parteien.
b) Welche Programme fördern die Reintegration von Rückkehrenden aus
Deutschland nach Kosovo, und wie werden diese Menschen sozial
abgesichert?
In Kosovo bestehen derzeit drei durch die Bundesregierung unterstützte
Reintegrationsprojekte, umgesetzt durch die Organisationen URA, Diakonie Kosova
und die Arbeiter-Wohlfahrtsorganisation Nürnberg (AWO). Nach geltender
Rechtslage haben in Kosovo alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer –
unabhängig von ihrer Religion, Abstammung oder ethnischen Zugehörigkeit –
grundsätzlich die gleichen Rechte auf staatliche Unterstützungsleistungen. Diese
werden vom kosovarischen Innenministerium bereitgestellt.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der kosovarischen Diaspora
in Deutschland für politische und soziale Entwicklungen im Kosovo?
Die Bundesregierung begrüßt die vielfältigen Beziehungen zwischen den
Zivilgesellschaften beider Länder, zu der auch die kosovarische Diaspora in
Deutschland beiträgt. Eine systematische Bewertung von deren Rolle im Sinne
der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor.
23. Welche Zusammenarbeit gibt es mit Diasporaorganisationen zur
Demokratieförderung oder Versöhnungspolitik?
Mit Blick auf die Westbalkan Region unterstützt die Bundesregierung das
Deutsch-Albanische Netzwerk für Politisches Engagement e. V. (DANPE) u. a.
mit dem Ziel der Demokratieförderung.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die soziale Lage von Rückkehrenden
und Binnenvertriebenen in den Kosovo und innerhalb des Kosovos,
insbesondere von Roma, Ashkali und Balkan-Ägyptern?
a) Wie viele Mittel fließen in entsprechende humanitäre Programme?
b) Wie bewertet sie den Zugang zu Bildung, Gesundheit, Wohnraum?
Die Fragen 24 bis 24b werden zusammen beantwortet.
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung unterscheidet sich die soziale Lage
von Rückkehrerinnen und Rückkehrern und Binnenvertriebenen nicht
systematisch von anderen Teilen der Bevölkerung.
Roma, Ashkali und Ägypter sind verfassungsrechtlich als Minderheiten
anerkannt. Kosovos nicht-albanischen Minderheiten werden in der Verfassung
weitreichende Rechte und politische Partizipationsmöglichkeiten eingeräumt.
Amtssprachen sind Albanisch und Serbisch, auf kommunaler Ebene auch
Türkisch, Bosnisch und Romanes. Angehörige der Roma-, Ashkali- und Ägypter-
Gemeinschaften wohnen überwiegend in städtischen oder dörflichen
Siedlungen. Der Zugang zu staatlichen Leistungen scheitert teilweise an bürokratischen
Hürden. Auch beim Bildungszugang für Kinder dieser Gemeinschaften
bestehen teilweise Defizite, die sich in vergleichsweise hohen Schulabbruchraten
niederschlagen.
Humanitäre Programme im Sinne der Fragestellung werden derzeit nicht
gefördert.
c) Welche Projekte unterstützt Deutschland konkret?
Auf die Antwort zu Frage 21b wird verwiesen.
25. Welche Rolle nimmt Deutschland strategisch im Kosovo ein, und welche
Prioritäten setzen das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die Bundesregierung
insgesamt?
Die Bundesregierung unterstützt Kosovo aktiv in seinem Bestreben nach
Integration in die europäischen und euro-atlantischen Strukturen. Deutschland
zählte zu den ersten Ländern, die die Republik Kosovo nach der
Unabhängigkeitserklärung 2008 völkerrechtlich anerkannt und diplomatische Beziehungen
aufgenommen haben. Seit 1999 stellt Deutschland ein Kontingent innerhalb des
NATO-geführten Militäreinsatzes „Kosovo Force“ (KFOR) auf Grundlage der
Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN, um ein sicheres Umfeld für die
Menschen vor Ort herzustellen, das auf die gesamte Region ausstrahlt. Dazu
gehört auch die Unterstützung der EU-Rechtsstaatsmission EULEX wie auch
des EU-geführten Normalisierungsdialogs zwischen Kosovo und Serbien unter
Leitung des EU-Sonderbeauftragten Peter Sørensen.
Deutschland ist Kosovos zweitwichtigster Handelspartner, größter Investor und
zudem größter bilateraler Geber im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.
Seit April 2024 besteht eine Klima- und Energiepartnerschaft mit Kosovo, mit
deren Hilfe die grüne Transition Kosovos gefördert und die Teilnahme Kosovos
an internationalen Klimaformaten ermöglicht werden soll. Zudem ist
Deutschland in erheblichem Maße im Rahmen der Kulturarbeit und der Förderung von
Deutsch als Fremdsprache engagiert, u. a. über das Goethe Zentrum in Pristina.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit deutscher Projekte
der Entwicklungszusammenarbeit im Kosovo, und inwiefern würde sie
es als Erfolg sehen, oder wo gibt es Fehlentwicklungen?
Die Bundesregierung bewertet die Wirksamkeit der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Kosovo als erfolgreich. Auf Basis der Evaluierungen 2008–
2026 ergibt sich ein Durchschnittswert von 2,5 (Bewertung entspricht den
Schulnoten 1–6) und “gut“ für die technische bzw. finanzielle Zusammenarbeit
(Details abrufbar unter der Projektevaluierungsseite der GIZ unter
www.giz.de/
de/ueber-uns/wirkung-evaluierung/projektevaluierungen bzw. dem
Transparenzportal der KfW unter
www.kfw.de/microsites/Microsite/transparenz.kf
w.de/#/results/projects).
27. Welche Risiken sieht die Bundesregierung, dass internationale
Investitionen (auch deutsche) Nationalismen, separatistische Bestrebungen oder
Korruptionsstrukturen stärken?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse mit Blick auf die von den
Fragestellern angeführten möglichen Risiken.
28. a) Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen vor
über den Einfluss Organisierter Kriminalität auf politische
Institutionen in Kosovo?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
b) Welche sicherheitspolitischen Kooperationen existieren mit
kosovarischen Behörden?
Es bestehen Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und
über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Das Bundeskriminalamt
(BKA) arbeitet mit den kosovarischen Behörden, insbesondere der Kosovo
Polizei, einzelfallbezogen im Rahmen der kriminalpolizeilichen internationalen
Zusammenarbeit (§ 3 BKAG) und der polizeilichen Rechtshilfe in Strafsachen
(Nr. 123 RiVASt) zusammen sowie anlassbezogen in Wahrnehmung seiner
Zentralstellenfunktion (§ 2 BKAG). Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe
(PAH) für den Westbalkan arbeiten BKA und Bundespolizei (BPOL) ebenfalls
mit der Kosovo Polizei zusammen. Die Bundesregierung leistet zudem im
Rahmen der Initiative „S.C.A.N. – Security, Customs, and Negotiation“ einen
Beitrag zur Stärkung der Grenzverwaltung in Kosovo.
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme
Netzwerke, paramilitärische Gruppen oder Waffenschmuggel im Kosovo?
Der Anschlag in Banjska vom 24. September 2023 ging von einer
paramilitärischen Gruppierung aus. Fortfolgende Waffenfunde durch die Kosovo Polizei
deuten auf weiterhin existierenden Waffenschmuggel hin. Darüber hinaus wird
auf die Ausführungen im Länderbericht Kosovo der EU-Kommission vom
4. November 2025 (abrufbar unter:
https://enlargement.ec.europa.eu/document/
download/127563ea-4c03-44a4-b56c-2d569afd86a5_en?filename=kosovo-re-
port-2025.pdf; Seite 45 ff.) verwiesen.
30. Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse vor über die Rolle
historischer Diskurse bei der Mobilisierung extremistischer Gruppen im
Kosovo vor?
a) Wenn entsprechende Informationen vorliegen, welche Gruppen
nutzen historische Mythen zur Rekrutierung?
b) Wenn entsprechende Informationen vorliegen, welche Narrative sind
besonders mobilisierend (z. B. „serbische Opferrolle“, „christliche
Verteidigung gegen den Islam“)?
c) Wenn entsprechende Informationen vorliegen, gibt es Verbindungen
zu Organisationen in Serbien oder Montenegro?
Die Fragen 30 bis 30c werden zusammen beantwortet.
Insbesondere im Norden Kosovos gibt es Gruppen, die das Narrativ eines
serbischen Siedlungsanspruchs v. a. auf die nördlichen Gemeinden des Landes für
ihre Mobilisierung nutzen. Der paramilitärische Angriff von Banjska vom
24. September 2023 wie auch die Gewaltereignisse in Zvecan Ende Mai 2023
haben das Sicherheitsrisiko, das von einzelnen Gruppen ausgehen kann,
verdeutlicht.
31. Welche Strategien verfolgt Deutschland, um eine einseitige Abhängigkeit
Kosovos von EU-Geld und Auslandsgeldtransfers zu vermeiden?
Übergeordnete Ziele des deutschen Engagements sind die Annäherung
Kosovos an die Standards und Strukturen der EU, die Stärkung der wirtschaftlichen
Eigenständigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Kosovos und dadurch die
Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung. Das Engagement der
Bundesregierung in Kosovo zielt insofern darauf ab, einen Beitrag zur sozio-
ökonomischen Entwicklung des Landes zu leisten.
32. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen betreffend
den Einfluss Serbiens und Russlands im Kosovo im Allgemeinen und auf
das Konfliktgeschehen im Kosovo im Speziellen vor, und wenn ja, wie
lauten diese?
Serbien erkennt die Unabhängigkeit der Republik Kosovo nicht an. Die
serbische Regierung vertritt eine Position, wonach Kosovo politisch zu Serbien
gehört. Dieser Position versucht die serbische Regierung in internationalen Foren
Geltung zu verschaffen und wird dabei in der Regel von Russland unterstützt,
das Kosovo ebenfalls nicht als unabhängigen Staat anerkannt hat. Die
nachhaltige Lösung dieses Konflikts ist Gegenstand des EU-geführten
Normalisierungsdialogs zwischen Kosovo und Serbien.
Der paramilitärische Angriff von Banjska vom 24. September 2023 wie auch
die Gewaltereignisse in Zvecan Ende Mai 2023 haben die Sicherheitslage in
der Region erheblich verschärft. Mutmaßliche und teilweise geständige
Angreifer konnten sich nach Serbien absetzen, ohne dort von der Justiz belangt zu
werden. Dies widerspricht europäischen Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit,
denen Serbien verpflichtet ist.
33. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen betreffend
den Einfluss Serbiens und Russlands im Allgemeinen auf die Region
Westbalkan vor, und wenn ja, wie lauten diese?
Serbien nimmt u. a. aufgrund seiner Größe, seiner geografischen Lage und
seiner Wirtschaftskraft eine zentrale Rolle in der Region ein. Die Beziehungen
Serbiens zu den einzelnen Ländern der Region sind dabei vielfältig.
Die Bundesregierung bewertet die Einflussnahme Russlands auf die Region als
insbesondere sicherheitspolitisch relevant. Besonders kritisch bewertet die
Bundesregierung geheimdienstliche, hybride und desinformatorische
Aktivitäten Russlands im Westbalkan. Sie gefährden die Stabilität und Sicherheit in der
Region und zielen darauf ab, die EU-Beitrittsambitionen der Länder des
Westlichen Balkans zu unterminieren.
34. a) Wie und anhand welcher Kriterien findet eine Evaluation der KFOR-
Mission seitens der Bundesregierung statt?
Eine Evaluierung der KFOR-Mission seitens der Bundesregierung erfolgt im
Rahmen einer ressortübergreifenden Überprüfung, die in der Regel im
jährlichen Turnus in den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der
Beteiligung der Bundeswehr an der KFOR-Mission einfließt und dem Bundestag zur
Beratung vorgelegt wird. In der Bewertung werden unter anderem die
sicherheitspolitischen Erkenntnisse und Einschätzungen der NATO und des VN-
Sicherheitsrates beachtet.
b) Welche Kriterien müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt
sein, damit ein Abzug der Bundeswehr und das Auslaufen des
Mandats als vertretbar angesehen werden?
Wesentliche Kriterien sind nach Auffassung der Bundesregierung die
Gewährleistung eines sicheren Umfelds und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
die dauerhafte Normalisierung zwischen Kosovo und Serbien über die
Umsetzung des Ohrid-Abkommens und Fortschritte im EU-vermittelten Dialog
zwischen Serbien und Kosovo sowie die verantwortungsvolle Übertragung der
Sicherheitsverantwortung an demokratisch kontrollierte und multiethnisch
geprägte kosovarische Sicherheitsinstitutionen.
35. Welche Rolle misst Deutschland der KFOR-Mission für Stabilität im
Land bei?
Die KFOR-Mission ist ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie
auf dem Westlichen Balkan und trägt entscheidend zur nachhaltigen
Stabilisierung der Sicherheitslage und der Entwicklung einer demokratischen,
multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo bei.
a) Welche militärischen und zivilen Aufgaben hält sie für prioritär?
Die prioritären Kernaufgaben von KFOR aus Sicht der Bundesregierung
ergeben sich aus dem Mandat der VN-Sicherheitsratsresolution 1244 sowie aus
dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an KFOR:
- Beitrag zur Gewährleistung eines sicheren und geschützten Umfelds für alle
Bevölkerungsgruppen;
- Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
- Beitrag zur Unterstützung und Koordination der internationalen
humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo;
- Beitrag zur Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen,
multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo;
- Beitrag zur Unterstützung des Aufbaus von demokratisch kontrollierten,
multiethnisch geprägten kosovarischen Sicherheitsinstitutionen und anderer
Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform als Vorbereitung der
weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.
b) Unter welcher Voraussetzung würden das BMVg und das Auswärtige
Amt keine Verlängerung der KFOR-Mission empfehlen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34b verwiesen.
36. Wie werden eingesetzte Soldatinnen und Soldaten auf den Einsatz
vorbereitet, und welche Deeskalationsstrategien werden im Vorfeld vermittelt?
Soldatinnen und Soldaten, die für einen Einsatz vorgesehen sind, durchlaufen
grundsätzlich eine mehrere Wochen umfassende Ausbildung, die der Erhöhung
der individuellen Einsatzbereitschaft für den Einsatz allgemein sowie für eine
bestimmte Aufgabe dienen. Rechtliche Grundlagen sind ebenfalls Teil der
Ausbildung. In Vorbereitung auf das Einsatzgebiet stellen umfangreiche
Unterrichtungen zu den kulturellen, ethnischen und religiösen Besonderheiten vor Ort,
Sitten und Gebräuchen, sowie zu Hintergründen der Konfliktursachen sicher,
dass sich Soldatinnen und Soldaten entsprechend vorher festgelegter
Verhaltensregeln angemessen und dadurch deeskalierend wirkend verhalten. Die
praktische Anwendung des Erlernten im Rahmen von Übungen als
Handlungstraining bildet den Abschluss der Ausbildung.
Soldatinnen und Soldaten, die darüber hinaus in speziell aufgestellten Einheiten
zur Überwachung von unfriedlichen Menschenansammlungen und
Eindämmung von Krawallen (CRC – Crowd and Riot Control) derzeit bei KFOR
bereitgehalten werden, durchlaufen drei zusätzliche Ausbildungsmodule.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer zukünftigen
Eskalation?
Die Sicherheitslage im Norden Kosovos hat sich nach einer Serie von zum Teil
gewaltsamen Zwischenfällen im Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer
Spannungen wieder stabilisiert. Aufgrund der andauernden Spannungen sind
Verschlechterungen und Zuspitzungen der Sicherheitslage aber weiter möglich.
Im Rahmen gewaltsamer Einzelaktionen wurden unter anderem wiederholt
Kräfte der Kosovo Polizei beschossen und verletzt. Ende November 2024
erfolgte ein Sprengstoffanschlag auf kritische Infrastruktur, den Ibar-Lepenc-
Wasserkanal, der zentral für Wasser- und Stromversorgung des ganzen Landes
ist. Die kosovarische Regierung geht weiterhin gegen serbische
Parallelstrukturen und Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Norden des Landes vor.
Die von der kosovarischen Regierung vorangetriebene Transformation der
kosovarischen Sicherheitskräfte (Kosovos Security Force, KSF) in reguläre
Streitkräfte wird seitens Serbien als Bruch des bestehenden völkerrechtlichen
Rahmens und sicherheitspolitisches Risiko wahrgenommen. Angesichts des
weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibt eine
handlungsfähige KFOR notwendig.
38. a) Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob aus der
Balkanpolitik der aktuellen US-amerikanischen Regierung Risiken für eine
Verschärfung des Konflikts zwischen Serbien und dem Kosovo
entspringen, und wenn ja, wie lautet diese?
b) Wenn der Bundesregierung eine entsprechende Einschätzung
vorliegt, erkennt die Bundesregierung eine Bevorzugung Serbiens durch
die Trump-Regierung, und welche Konsequenzen für die deutsche
und europäische Westbalkanpolitik zieht sie aus einer solchen?
Die Fragen 38a und 38b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die US-
Westbalkanpolitik zu einer Verschärfung von Spannungen zwischen Serbien und
Kosovo führt.
39. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor
betreffend den Einfluss Serbiens auf politische Akteure im Kosovo, und
wenn ja, wie lauten diese?
Serbien erkennt die Unabhängigkeit der Republik Kosovo nicht an. Die
serbische Regierung vertritt die Position, dass Kosovo politisch zu Serbien gehört.
Entsprechend nimmt Serbien auf politische Akteure in Kosovo Einfluss und
versucht seiner Position auch dort Geltung zu verschaffen, was in der
gegebenen Form unter anderem von der Wahlbeobachtungsmission der EU bei den
Parlamentswahlen im Februar 2025 beanstandet wurde.
40. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor
betreffend etwaige Sicherheitsrisiken für den Kosovo durch die verstärkte
Militarisierung in Serbien?
Die serbischen Streitkräfte durchlaufen derzeit eine materielle Transformation,
die eine Modernisierung der Ausrüstung beinhaltet. Eine personelle
Vergrößerung der Streitkräfte ist nicht vorgesehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand
ergibt sich daraus unmittelbar kein wesentlich erhöhtes Sicherheitsrisiko für
Kosovo.
41. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gemeinsam mit EU-
Partnern, um den Kosovo langfristig politisch zu stabilisieren?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 25 wird verwiesen.
42. Hat die Bundesregierung detaillierte Informationen darüber, wie
Lehrplankommissionen im Kosovo unterschiedliche historische Ereignisse
(z. B. Zweiter Weltkrieg, Jugoslawien oder Kriege der 1990er-Jahre)
darstellen, und wenn ja, welche?
a) Wenn entsprechende Informationen vorliegen, welche inhaltlichen
Unterschiede existieren in sechs Fächern (Geschichte, Literatur,
Sozialwissenschaften, Politik, Religion, Sprache)?
b) Wenn entsprechende Informationen vorliegen, welche Stereotypen
oder Feindbilder sind identifizierbar?
c) Welche Konsequenzen hat nach ggf. vorliegender Einschätzung der
Bundesregierung dies für gesellschaftliche Kohäsion?
Die Fragen 42 bis 42c werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen im Sinne der
Fragestellung vor.
43. Hat die Bundesregierung detaillierte Erkenntnisse darüber, ob das
Janitscharen-System sowie andere Aspekte der osmanischen Herrschaft im
Kosovo in aktuellen politischen Debatten, Schulcurricula,
Parteiprogrammen, Medienkommentaren und religiösen Predigten unterschiedlich
interpretiert bzw. instrumentalisiert werden, und wenn ja, welche?
a) Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche konkreten
Formulierungen in Schulbüchern existieren diesbezüglich im Kosovo?
b) Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, wie unterscheiden sich
diese Darstellungen von jenen in Serbien und Montenegro?
c) Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Parteien oder
Akteure nutzen Osmanismus- oder Anti-Osmanismus-Narrative zur
Mobilisierung?
d) Welche geschichtspolitischen Interventionen deutscher Stiftungen
sind seit 2018 dokumentiert?
e) Welche Rückwirkungen haben nach ggf. vorliegender Einschätzung
der Bundesregierung diese Narrative auf interethnische Spannungen?
Die Fragen 43 bis 43e werden zusammen beantwortet.
Eine explizite Befassung oder Aufarbeitung findet nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht statt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
weiteren Erkenntnisse vor.
44. a) Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob aus der
Balkanpolitik der aktuellen russischen Regierung Risiken für eine
Verschärfung des Konflikts zwischen Serbien und dem Kosovo entspringen,
und wenn ja, wie lautet diese?
b) Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen vor
betreffend die Beziehung zwischen der serbischen und russischen
Regierung, und welche Konsequenzen für die deutsche und
europäische Westbalkanpolitik zieht sie entsprechend?
Die Fragen 44a und 44b werden zusammen beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 32 und 33 wird verwiesen.
45. Wie bereitet sich die Bundesregierung auf einen möglichen Abzug der
etwa 600 US-Soldatinnen und US-Soldaten aus der KFOR-Mission vor,
und liegt ihr eine Einschätzung vor, wie wahrscheinlich ein solches
Szenario ist, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Konsequenzen für
die Beteiligung Deutschlands an der Mission hätte dies (bitte nach
einzelnen Aufgabenbereichen wie Aufklärung, Infrastruktur,
Informationslage und möglichen Aufgabenverschiebungen aufgliedern)?
Die Bundesregierung beantwortet hypothetische Fragestellungen grundsätzlich
nicht.
46. Welche eigenen oder fremden Bewertungen liegen der Bundesregierung
vor betreffend den generellen Einfluss Serbiens, Nordmazedoniens,
Montenegros, der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens,
Chinas, Russlands und der Türkei auf den Kosovo, und wie lauten diese
(bitte jeweils für die einzelnen Staaten darstellen und dabei jeweils auf
Soft und Hard Powers eingehen)?
Die Bundesregierung tauscht sich mit allen genannten Staaten auch zu
Fragen der Westbalkanpolitik aus. Art und Umfang der Beziehungen dieser
Staaten zu Kosovo unterscheiden sich qualitativ und quantitativ auch nach
Politikfeldern. Die USA waren einer der ersten Staaten, die Kosovo diplomatisch
anerkannt haben, und sind seit der Unabhängigkeit in Kosovo sicherheitspolitisch,
wirtschaftlich und diplomatisch engagiert, auch über ihr Engagement innerhalb
der NATO. Das Vereinigte Königreich hat den Westbalkan als
sicherheitspolitische Priorität definiert. Es ist in Kosovo ebenfalls sicherheitspolitisch, u. a.
über sein NATO-Engagement, diplomatisch, und wirtschaftlich aktiv. Das
Vereinigte Königreich hat 2008 als erstes Land offiziell die Unabhängigkeit von
Kosovo anerkannt. Nordmazedonien und Montenegro unterhalten konstruktive
diplomatische Beziehungen mit Kosovo und arbeiten beispielsweiseim Rahmen
des Berlin Prozesses zusammen. Beide Länder sind ebenfalls truppenstellende
Nationen im Rahmen der KFOR-Mission. Die Türkei ist in Kosovo mit
wirtschaftlichen Investitionen, einem umfänglichen KFOR-Kontingent, Rüstungs-
und Entwicklungskooperation ebenfalls engagiert. Prägend für die
Beziehungen zu Kosovo ist auch die bedeutende türkischsprachige Minderheit im Land.
Die Volksrepublik China erkennt Kosovo nicht an und unterhält keine
diplomatischen Beziehungen, hat allerdings in Pristina ein Verbindungsbüro
eingerichtet.
Zu den Beziehungen von Serbien und Russland zu Kosovo wird auf die
Antworten zu den Fragen 32 und 33 verwiesen.
47. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr waren im Jahr 2025
im Rahmen des KFOR-Mandats im Kosovo stationiert (bitte nach
Standort angeben)?
Im Jahr 2025 waren insgesamt 1 097 Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr bei KFOR eingesetzt. Aufgeschlüsselt nach Einsatzorten befanden sich
im Jahr 2025 in Ferizaj (Camp Bondsteel) 750 und in Pristina (Camp Film
City) 347 Soldatinnen und Soldaten.
48. In welchen Fällen wurden KFOR-Truppen als Third Responder gemäß
dem Auftrag der KFOR-Mission eingesetzt (bitte den einzelnen Fall kurz
darstellen und den Umfang sowie die Art der Beteiligung deutscher
Soldatinnen und Soldaten darstellen)?
Der taktische Einsatz der in KFOR eingemeldeten Kräfte obliegt dem
Kommandeur von KFOR. Das deutsche Kommando Heer ist als Leitkommando
lediglich für das deutsche Einsatzkontingent bei KFOR und die nationale
Einsatzführung verantwortlich. Aussagen über Details von Art und Umfang der
taktischen Einsätze der multinationalen KFOR-Kräfte sind daher nicht möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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