Maßnahmen gegen „gewaltorientierten Linksextremismus“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vermeintlich „linksextreme“ oder „gewaltbereite“ linke Organisationen sowie Einzelpersonen stehen verstärkt im Fokus polizeilicher und geheimdienstlicher Maßnahmen. Auf der 191. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) am 18./19. November 2010 wurden weitere Maßnahmen und Handlungsempfehlungen beschlossen bzw. für geeignet erklärt, die auf eine Einschränkung des Datenschutzes und der Freiheitsrechte hinauslaufen. So muss etwa die erneut geforderte Einrichtung einer europaweiten Datei über „international agierende Gewalttäter“ auf schwerwiegende Bedenken stoßen – schließlich kann man in den einschlägigen Dateien des Bundeskriminalamtes (BKA) auch schon dann als angeblicher „Gewalttäter“ gespeichert werden, wenn man niemals wegen einer Gewalttat verurteilt worden ist. Nach Verfahrenseinstellungen, ggf. selbst nach Freisprüchen, kann eine Person immer noch in polizeilichen Datenbanken auf Jahre hinaus der unbewiesenen Stigmatisierung als Straftäterin bzw. Straftäter ausgesetzt sein.
Problematisch ist auch die Absicht, eine „verstärkte Aufklärung der gewaltbereiten Szene durch menschliche Quellen“ zu betreiben – nicht nur, weil die Gewaltbereitschaft mitunter nur behauptet wird, sondern auch, weil damit offenbar ein verstärkter Einsatz von V-Leuten angestrebt wird. In der jüngsten Vergangenheit hat sich an Hand der Debatte um den britischen Polizeispitzel Mark Kennedy alias „Stone“ bestätigt, dass es gerade solche verdeckten Ermittler sind, die mitunter erst Straftaten begehen bzw. als agents provocateurs zu solchen anstacheln.
Fragen wirft darüber hinaus der Begriff „linksextremistische Gefährder“ auf, der in diesem Zusammenhang gefallen ist (im Rahmen eines Auftrages, der auf der 190. Sitzung der IMK erteilt worden ist). Der Begriff „Gefährder“ wird seit dem 11. September 2001 schwerpunktmäßig im Kontext des sog. islamistischen Terrorismus genutzt. Als „Gefährder“ gilt eine Person, wenn nach Einschätzung der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung (…) begehen wird“ (siehe hierzu Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, 23. Juli 2008). Eine Legaldefinition gibt es für den Begriff nicht, obwohl mit der Einstufung als „Gefährder“ erhebliche Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden in die Bürgerrechte der Betroffenen legitimiert werden, weit im Vorfeld gerichtsverwertbarer Beweise. Angesichts der Tendenz der Sicherheitsbehörden und der offiziellen Sicherheitspolitik, linksradikale politische Bewegungen für „extremistisch“ zu erklären, muss befürchtet werden, dass die angestrebten Instrumente und Konzeption gegen „gewaltbereiten Linksextremismus“ zu weiteren Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung führen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie lautet gegenwärtig die in der Praxis verwandte polizeiliche Definition der Begriffe „Gefährder“ sowie „relevante Person“, und welche Kriterien werden in der Praxis als „Tatsachen“ genommen, welche die Annahme einer Gefährdung begründen?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, den Gefährderbegriff gesetzlich zu definieren, ebenso wie den Begriff „relevante Person“?
a) Nimmt die Bundesregierung an, für die Verwendung dieser Begriffe sei eine Legaldefinition nicht erforderlich?
b) Inwiefern ist dies mit dem Wesentlichkeitsgrundsatz vereinbar?
Ist das BKA nach Auffassung der Bundesregierung trotz des Fehlens einer Legaldefinition des Begriffs im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) zur Überwachung von „Gefährdern“ befugt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Hat das BKA seit Änderung des BKAG im Jahr 2008 unter Nutzung der damit neu hinzugekommenen Überwachungsbefugnisse bereits „Gefährder“ überwacht oder überwacht es sie derzeit, und wenn ja,
a) um welche Maßnahmen handelte es sich,
b) in wie vielen Fällen wurden sie angewandt,
c) gegen wie viele „Gefährder“ richten sich die Maßnahmen,
d) in wie vielen dieser Fälle ergab sich im Ergebnis der Maßnahmen ein konkreter Tatverdacht, der in weitere polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen mündete,
e) in wie vielen Fällen erfolgte jeweils eine Anklage, eine Einstellung oder dauern die Ermittlungen noch an?
Welche Maßnahmen beinhalten die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Gefährderprogramme?
Welcher Rechtsschutz besteht für die ohne ihr Wissen davon Betroffenen, die Eingriffe in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen müssen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Gefährderprogramme, und woran misst sie diese Wirksamkeit?
Inwiefern gibt es wissenschaftliche Evaluationen der Programme oder werden diese angestrebt?
Nimmt das Bundeskriminalamt selbst Gefährdereinstufungen vor, oder dient es den Ländern diesbezüglich lediglich als koordinierende Zentralstelle?
Gibt es eine von der oben abgefragten Definition eine abweichende Definition zur Beschreibung „linksextremistischer Gefährder“, und wenn ja, wie lautet diese?
Gehört der Begriff „linksextremistische Gefährder“ zur üblichen Sprachregelung der Bundesregierung?
Wann wurde eine gegebenenfalls abweichende Definition festgelegt, und von wem?
Welchen Stand hat derzeit das Vorhaben der Einrichtung einer europaweiten Datei über „international agierende Gewalttäter“, und inwiefern will die Bundesregierung darauf drängen, dass hierin nur solche Personen gespeichert werden, denen eine Gewalttat gerichtlich nachgewiesen wurde?
a) Wie soll diese Datei nach Auffassung der Bundesregierung ausgestaltet sein hinsichtlich der Aufgliederung nach Phänomenbereichen, Zugriffs- und Einspeisebefugnissen, Informations- und Widerspruchsrechte der Betroffenen?
b) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission, die Datensammlung zu „international agierenden Gewalttätern“ im Strafregister EPRIS anzusiedeln, und wann ist mit einer Fertigstellung der in Arbeit befindlichen Machbarkeitsstudie zu rechnen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass in der Datensammlung zu „international agierenden Gewalttätern“ zwar EU-weit „Störer“ gesammelt werden sollen, dieser Begriff aber nicht in allen Mitgliedstaaten gesetzlich definiert ist, und wird sie die Einspeisung von Daten aus Beständen des BKA von der Erstellung einer solchen gemeinsamen Definition abhängig machen?
Welche Maßnahmen und Projekte werden derzeit ausgehend oder unter Beteiligung von Sicherheitsbehörden sowie Akademien und Forschungseinrichtungen des Bundes zur „Früherkennung“ sowie strategischen und operativen Auswertung von Erkenntnissen über sogenannte linksextreme Gewalttäter unternommen?
a) Wer leitet die Maßnahmen verantwortlich?
b) Wer hat die Maßnahme vorgeschlagen und entwickelt?
c) Welche finanziellen Mittel werden dafür verwandt?
d) Worin genau bestehen diese Maßnahmen?
e) Wer ist in die Maßnahme bzw. Vorbereitung ihrer Entwicklung noch mit eingebunden, und welcher Art ist die Beteiligung?
f) Welche weiteren Kooperationen bzw. Koordinierungen gibt es hierbei, insbesondere mit ausländischen Polizeien sowie mit Länderpolizeien?
g) Welche Ergebnisse und welcher Nutzen werden angestrebt?
Welche Datenbanken sowie Formen des Datenaustausches gibt es in diesem Zusammenhang bislang, und welche Veränderungen bzw. Neuerrichtungen sind beabsichtigt (bitte auch sämtliche internationalen Datenbanken und Formen des Datenaustausches angeben, an denen Bundessicherheitsbehörden beteiligt sind, und angeben, wer die Datenbanken verwaltet, wie sie nach Phänomenbereichen aufgegliedert sind, wie Zugriffs- und Einspeisebefugnisse sowie Informations- und Widerspruchsrechte der Betroffenen ausgestaltet sind)?
Was ist unter dem Analyse- und Auswerteprojekt „Bundeslagebild Gewaltbereiter Linksextremismus“ sowie dem Gemeinsamen Auswerteprojekt „Gefährdungsanalyse des gewaltorientierten Linksextremismus – Schwerpunkt Autonome“ zu verstehen?
a) Wer hat dieses Projekt vorgeschlagen, wer leitet es, und wer beteiligt sich hieran?
b) Welche Daten sollen in die Projekte einfließen, was ist das angestrebte Ergebnis, und welchen Nutzen versprechen sich die Sicherheitsbehörden hiervon?
c) Welche Kosten sind hiermit verbunden, wer trägt diese, und bis wann wird das Projekt voraussichtlich abgeschlossen sein?
d) Inwiefern ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit über Verlauf und Ergebnis der Projekte zu informieren?
Inwiefern sind Sicherheitsbehörden des Bundes derzeit an Projekten zur „Aufhellung“ und Bewertung des behaupteten „gewaltbereiten Personenpotentials – links“ und zur konsequenteren Nutzung der Datei „Gewalttäter links“ beteiligt?
a) Was ist unter „Aufhellung“ zu verstehen?
b) Welche Mittel sollen hierzu verwandt und welche Daten genutzt werden?
c) Wer ist an den Projekten beteiligt, wer hat sie initiiert, und worin bestehen ihre wesentlichen Inhalte?
d) Was ist mit „konsequenter“ Nutzung der Datei „Gewalttäter links“ gemeint?
e) Inwieweit sind erweiterte Befugnisse zum Einspeisen, zum Zugriff oder zur Datenweitergabe beabsichtigt?
f) Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung derzeit Defizite bei der Nutzung der Datei „Gewalttäter links“, und welche Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung hält sie für sinnvoll?
Wo sind die Datenbanken GLINS, „Linkportal“ und die Projektdatei „Gewaltbereite Linksextremisten“ angesiedelt, und wie lauten die entsprechenden Errichtungsanordnungen (bitte im Wortlaut angeben)?
a) Wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff auf die darin gespeicherten Daten?
b) Inwiefern haben ausländische Polizeibehörden oder Nachrichtendienste sowie militärische Stellen Zugriff auf die Daten?
c) Unter welchen Bedingungen dürfen Daten aus diesen Datenbanken an andere Stellen (welche?) weitergegeben werden, und gehören auch (ausländische) militärische Stellen hierzu?
d) Welche Angaben beinhalten diese Datenbanken, und welche Anhaltspunkte führen zur Eintragung in diese?
e) Wie viele Personen sind derzeit in diesen Datenbanken gespeichert?
Welche Maßnahmen wollen die Sicherheitsbehörden des Bundes ergreifen, bzw. an welchen Maßnahmen wirken sie mit zur Optimierung der Nachrichtengewinnung zur Aufklärung des angeblich gewaltbereiten Personenpotenzials?
Was ist unter dem Projekt „Verstärkte Aufklärung der gewaltbereiten Szene durch menschliche Quellen“ zu verstehen?
a) Handelt es sich hierbei um die Einschleusung verdeckter Ermittler, um die Anwerbung von Vertrauenspersonen in linken Szenen oder um beides?
b) Welche Rolle kommt hierbei den Sicherheitsbehörden des Bundes zu?
c) Inwiefern ist eine Verstärkung des bisherigen Ansatzes angestrebt?
d) Welchen Umfang hat der bisherige Ansatz, und inwiefern ist eine Verstärkung bzw. Intensivierung beabsichtigt?
e) Inwiefern soll der Einsatz „menschlicher Quellen“ in Hinblick auf seinen Nachrichtenwert optimiert werden?
f) Welche Bedeutung kommt hierbei dem Einsatz ausländischer „menschlicher Quellen“ zu, und inwiefern ist beabsichtigt, diese Bedeutung zu ändern?
g) Welche Bedeutung kommt hierbei dem Einsatz von deutschen Behörden geführter „menschlicher Quellen“ im Ausland zu?
Inwiefern ist eine Intensivierung der Internetauswertung angestrebt, und wie soll sich diese gestalten?
a) Welche Rolle kommt hierbei den Behörden des Bundes zu?
b) Beschränkt sich die Auswertung auf die Erfassung der Inhalte von Homepages oder erstreckt sie sich auch auf die Erfassung von Zugriffsverhalten, also eine Erfassung von Internetnutzern, die „verdächtige“ Homepages aufsuchen bzw. darin enthaltene Inhalte abrufen?
c) Inwiefern soll hierbei von den durch das neue BKAG erweiterten Befugnissen Gebrauch gemacht werden?
d) Welche Formen der Zusammenarbeit werden hierfür angestrebt mit ausländischen Behörden (welchen?), und wie soll dabei die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten geregelt werden?
Welche Bedeutung kommt der Koordinierungsgruppe PMK-links zu, die unter Federführung des BKA und unter Beteiligung aller Landeskriminalämter, der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie der Generalbundesanwaltschaft operieren soll?
a) Wann ist die Koordinierungsgruppe eingerichtet worden?
b) Welche Tätigkeiten soll die Koordinierungsgruppe unternehmen?
c) Welche Konzeption hat die Koordinierungsgruppe, und inwiefern soll diese überarbeitet werden?
Welchen Ansatz vertritt hierbei die Bundesregierung?
d) Welche Bereiche der „Politischen Kriminalität – links“ sollen von der Koordinierungsgruppe erfasst werden?
e) Wie soll aus Sicht der Bundesregierung der Grundsatz der Trennung von Polizei und Geheimdienst gewahrt werden, wenn Geheimdienstler und Polizisten sich über die Phänomene „politisch motivierter Kriminalität“ austauschen und sich operativ abstimmen?
f) Wie rechtfertigt die Bundesregierung dieses Vorhaben angesichts der Tatsache, dass selbst solche Taten, die nach Auffassung des BKA „linksmotivierte politische Kriminalität“ darstellen, nicht in jedem „extremistisch“ und somit kein Fall für die Geheimdienste sind?
g) Welche Art von Informationen dürfen Geheimdienste mit Polizeibehörden austauschen, und welche nicht?
h) Inwiefern ist beabsichtigt, den Deutschen Bundestag über die Arbeit der Koordinierungsgruppe anlasslos oder anlassbezogen zu informieren?